Datum: 29.08.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:18 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
59 Genehmigung der Tagesordnung
60 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2019
61 Straßenbeleuchtung - Mögliche Maßnahmen zur Optimierung der Straßenbeleuchtungsanlage - Umrüstung auf LED-Beleuchtung
62 Errichtung eines Gehweges nördlich des Brunnenwegs in Höhe der Einmündung Griesfeldstraße bis zur Abzweigung Lohfeldweg
63 Bekanntgaben und Anfragen
Anfrage aus der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2019 - Verkehrsschau
Mieterschutzverordnung des Freistaats Bayern - Neufassung vom 09.07.2019
Straßenbegleitgrün im Gemeindegebiet - Nachpflanzungen
Gemeindestraßen - Entfernen, Entsorgung und Neueinbau von Holzpollern
Straßenbeleuchtung - Servicevertrag - Austausch defekter Leuchtmittel
Neubau Feuerwehrgerätehaus Pliening - Zwischenstand zu Baufortschritt und Baukosten
Kinderbetreuung - Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Flurnummer 2472 Gemarkung Pliening, im Baugebiet "Östlich der Gruber Straße" Landsham – Zwischenstand zum Baufortschritt und zur Kostenentwicklung
Nächtliche Arbeiten am Wassernetz von VE/MO
Sitzungskalender 2020
Frau Strauss - Sachstand Alte Schule Gelting
Herr Ernst - Bautätigkeit am aktuellen Kiesabbau
Herr Ernst- Ersatz-Wohnraum für ehemalige Bewohner Alte Schule Gelting
64 Bürgerfragestunde
Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

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59. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö Beschliessend 59

Diskussionsverlauf

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

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60. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö Beschliessend 60

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.07.2019 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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61. Straßenbeleuchtung - Mögliche Maßnahmen zur Optimierung der Straßenbeleuchtungsanlage - Umrüstung auf LED-Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö Beschliessend 61

Beschluss

Beschluss 1:

Im Rahmen rechtlicher Erfordernisse insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung, Reduzierung von Lichtimmisionen und Sicherheitsaspekten ist im Gemeindegebiet Pliening Zug und Zug eine Umrüstung auf LED-Technik im Bereich der Straßenbeleuchtung anzustreben.

Der Gemeinderat beauftragt Herrn Ersten Bürgermeister Roland Frick, die erforderlichen Verträge für die abschnittsweise Umstellung der Straßenbeleuchtung auf moderne Technik abzuschließen.

In einem ersten Schritt sind bis zu einem Auftragsvolumen von 100.000,00 € (= Haushaltsansatz) die Straßenbeleuchtung an Straßenzügen zu erneuern, die den höchsten Energieverbrauch nachweisen und für die Umrüstung geeignet sind.

17 dafür : 0 dagegen


Beschluss 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Folgejahren erneut Mittel in den Haushalt einzustellen, so dass sukzessive eine vollständige Umstellung der Straßenbeleuchtung realisiert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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62. Errichtung eines Gehweges nördlich des Brunnenwegs in Höhe der Einmündung Griesfeldstraße bis zur Abzweigung Lohfeldweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö Beschliessend 62

Beschluss

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Gehwegs nördlich des Brunnenwegs in Höhe der Einmündung Griesfeldstraße bis zur Abzweigung Lohfeldweg.

17 dafür : 0 dagegen


Beschluss 2:

Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, sämtliche Aufträge für die Errichtung eines Gehwegs nördlich des Brunnenwegs in Höhe der Einmündung Griesfeldstraße bis zur Abzweigung Lohfeldweg an den jeweils wirtschaftlichsten Bietern zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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63. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö Beschliessend 63
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. Anfrage aus der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2019 - Verkehrsschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö

Diskussionsverlauf

In der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2019 wurde von Herrn Uffinger bemängelt, dass er noch auf eine Antwort zu der in der Verkehrsschau behandelten Themen wartet.

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Die Verkehrsschau fand am 11.09.2018 statt. Der Termin wurde im Gemeindeblatt, auf der Homepage sowie im Gemeinderat am 30.08.2018 bekanntgemacht. Wünsche und Anregungen waren bis 07.09.2018 einzureichen.
Die Alternative für Pliening übermittelte am 07.09.2018 eine Liste an Punkten für die Verkehrsschau. Leider konnten diese wegen der Vielzahl der Vorschläge und der kurzfristigen Vorlage nicht mehr für die Verkehrsschau vorbereitet werden. Aus diesem Grund wurden die Vorschläge in der Verkehrsschau verlesen und entschieden, zu den einzelnen Vorschlägen separat Stellung zu nehmen.
Da einige Vorschläge nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde lagen, wurde die Liste auch an das Landratsamt bzw. Polizei weitergeleitet.

Die Niederschrift über die örtliche Verkehrsschau wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2018 an die Mitglieder des Gemeinderates ausgehändigt.

In der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2019 teilt Herr Uffinger mit, dass er zu seinen Anregungen noch keine Antwort erhalten hat.

Mit Schreiben vom 04.03.2019 (zur Post am 08.03.2019) wurde die Alternative für Pliening, Herr Uffinger, über sämtliche angefragte Punkte unterrichtet. Dem Schreiben waren diverse Anlagen beigefügt, die in der Vergangenheit bereits behandelt und entschieden wurden.
Dieses Schreiben ging in Abdruck an das Landratsamt zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung.

Am 07.08.2019 wurde Herr Uffinger telefonisch befragt, welche Antworten noch ausstehen. Ihm wurde o.g. Sachverhalt erläutert. Er bat darum, dass das Schreiben vom 04.03.2019 nochmals übermittelt wird. Dies erfolgte am 09.08.2019.

Herr Uffinger stellt klar, dass sich seine Beschwerde nicht auf Untätigkeit der Gemeindeverwaltung bezieht, sondern darauf, dass das Landratsamt seit knapp einem Jahr nicht tätig wurde.

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. Mieterschutzverordnung des Freistaats Bayern - Neufassung vom 09.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö

Diskussionsverlauf

Für Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, d.h. ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt, enthält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in §§ 556 d ff, §558 Abs. 3 sowie § 577 a Abs. 2 besondere Vorschriften zum Schutz der Mieter.
Sie sind jeweils mit der Ermächtigung der Landesregierungen verbunden, die betroffenen Gebiete durch Rechtsverordnung festzulegen.
Der Freistaat Bayern hat bereits bisher von den drei vorgenannten Ermächtigungsgrundlagen im BGB Gebrauch gemacht und mit der „Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Mieterschutzverordnung – MiSchuV) –zuletzt mit Verordnung in der Fassung vom 10.11.2015- die jeweils betroffenen Gebiete bestimmt. Die Gemeinde Pliening war hier stets als entsprechende Gemeinde im Anwendungsbereich aufgeführt.
Bei dieser Rechtsverordnung herrschte zuletzt Rechtsunsicherheit, da manche Gerichte die Gültigkeit der Verordnung anzweifelten bzw. detaillierte Anforderungen/Vorgaben gemäß der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage als nur ungenügend umgesetzt ansahen.

Der Freistaat Bayern hat sich dieser Rechtsbedenken angenommen und die Verordnung vorsorglich überarbeitet. Die neue nachgebesserte „Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Mieterschutzverordnung – MiSchuV)“ in der Fassung vom 09.07.2019 trat am 07.08.2019 in Kraft.
Die Gemeinde Pliening ist wieder als örtlicher Anwendungsbereich der bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften in der Anlage zur Verordnung mit aufgenommen.

In den durch die Verordnung benannten Gebieten gelten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den betreffenden Paragraphen des BGB folgende abweichende Rechtsbestimmungen (Kurzdarstellung):

- § 556 d BGB: zu Beginn des Mietverhältnisses (Neuvermietungen) darf die verlangte/vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen.
- § 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Als Kappungsgrenze (Begrenzung der Erhöhung der Miete innerhalb von drei Jahren) gilt hier 15 % - anstatt der regulären 20 %.
- § 577 a BGB: Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung (Verkauf von Wohnungseigentum). Das berechtige Interesse des Erwerbers auf Kündigung des Mietverhältnisses nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB kann erst nach einer Frist von 10 Jahren (normal drei Jahre), beginnend ab dem Kauf, geltend gemacht werden.

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. Straßenbegleitgrün im Gemeindegebiet - Nachpflanzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

In den vergangenen Jahren mussten einige Bäume im öffentlichen Straßenbegleitgrün innerhalb des Gemeindegebiets Pliening gefällt werden, da ihre Standsicherheit aufgrund von Krankheiten oder Schäden nicht mehr gewährleistet war.

In der Sitzung vom 23.03.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, die Ersatzpflanzungen – abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln - Zug um Zug umzusetzen.

Die Ersatzpflanzungen entsprechend der im Haushalt 2019 vorgesehen Mittel sind nunmehr beauftragt und werden an diversen Stellen im Gemeindegebiet bis Ende Oktober 2019 umgesetzt.

Die Nachpflanzungen für die Gewerbestraße in Landsham wird - zur Optimierung der Standortbedingungen - von Tiefbaumaßnahmen begleitet. Da dies eine andere Zielgruppe von Firmen anspricht als reine Nachpflanzungen, ist diese Maßnahme gesondert auszuschreiben. Die Vergabeunterlagen werden im September 2019 versandt. Die Umsetzung der Maßnahme soll – sofern witterungsbedingt möglich – ebenfalls noch im Herbst 2019 erfolgen.

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. Gemeindestraßen - Entfernen, Entsorgung und Neueinbau von Holzpollern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Im Gemeindegebiet Pliening werden Flächen des öffentlichen Straßenbegleitgrüns häufig als Parkflächen genutzt. Die durch diese unzulässige Nutzung der Grünfläche verursachte Belastung und Verdichtung im Wurzelbereich führt zu erheblichen Schädigungen der Bäume im Straßenbegleitgrün. Um dem entgegen zu wirken, werden diese Flächen mit Holzpollern ausgestattet.

Bereits im Herbst 2018 wurden im Ortsteil Landsham defekte Holzpoller ausgetauscht sowie an exponierten Standorten zusätzlich neue Holzpoller errichtet.

Im Herbst 2019 erfolgt der Austausch bzw. die Neuerrichtung von Holzpollern in den Ortsteilen Pliening und Gelting. Die beauftragte Firma hat eine Bauausführung für die KW 29/2019 (vom 23. bis 27.09.2019) zugesagt.

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. Straßenbeleuchtung - Servicevertrag - Austausch defekter Leuchtmittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Die Straßenbeleuchtungsanlage steht grundsätzliche im Eigentum der Bayernwerk AG - mit Ausnahme der Lichtquelle, also der "Glühbirne" und dem sog. Starter (dieser leitet die Zündung der Lampe ein). Die Lichtquelle liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde.

Eine Auswechslung der Lichtquelle durch den Bauhof hat sich in der Vergangenheit als unrentabel erwiesen (erforderliche Spezialschulungen, Schutzkleidung, Leihgebühren für Hebebühnen, Zuständigkeitsregelungen Bayernwerk/Bauhof bei weiterführenden Defekten, Arbeitszeit etc.).

Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24.11.2016 die Aufstockung des bisherigen Straßenbeleuchtungsvertrages mit der Bayernwerk AG um das sog. Wahlpaket gemäß Ziffer 1.5.2 des bestehenden Vertrags, beschlossen.  Die Bayernwerk AG wird damit mit Auswechslung defekter Lichtquellen beauftragt. Das Wahlpaket beinhaltet 12 Servicetermine „in ungefähr gleichen Abständen“ pro Jahr. Die Anzahl der auszuwechselnden Leuchtmittel ist dabei nicht begrenzt. Bei Bedarf können die Auswechslungen im Winterhalbjahr jedoch zeitlich dichter liegen als im Sommerhalbjahr.

Die Beauftragung eines Servicetermins erfolgt durch die Gemeinde.

Die Reaktionszeit der Bayernwerk AG ist vertraglich nicht explizit geregelt. Nach Auskunft des Servicecenters der Bayernwerk AG erfolgt die Serviceleistung in der Regel spätestens 10 Werktage nach Beauftragung durch die Gemeinde. Dies wird damit begründet, dass sich die Bayernwerk AG eine zweitägige Frist für die Beauftragung eines Subunternehmers einräumt und der Subunternehmer gehalten ist, den Auftrag innerhalb von 8 Werktagen auszuführen.

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. Neubau Feuerwehrgerätehaus Pliening - Zwischenstand zu Baufortschritt und Baukosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö

Diskussionsverlauf

Zwischenstand zum Baufortschritt:

Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 23.05.2019 bekanntgegeben wurde, dass die Gewerke „Baumeister“ und „Fertigteile“ ein zweites Mal bzw. neu ausgeschrieben werden müssen und die Fachlose zusammengefasst werden, wurde dies erfolgreich vollzogen.

Bereits beauftragte Gewerke, Stand 29.08.2019:
  • Baumeisterarbeiten inkl. Stahlbetonfertigteile
  • Blitzschutz / Erdung
  • Heizung
  • Lüftung
  • Sanitär
  • Schlauchwaschanlage
  • Atemluft-Kompressor
Bevor die Ausschreibungsunterlagen versandt bzw. veröffentlicht wurden erhielt die Gemeindeverwaltung von den entsprechenden Planungsbüros vorab bepreiste Leistungsverzeichnisse. Die Preise basierten auf Erfahrungswerten und der aktuellen Markteinschätzung. In Summe wurden die von den Planern eingetragenen Preise um weniger als 3 % durch die Auftragssummen überschritten.

Laufende Gewerke-Ausschreibungen, Stand 29.08.2019:
  • Aufzugsanlage
  • Elektrotechnik
Die Submissionstermine zu diesen zwei Gewerken finden am 02.09.2019 im Sitzungssaal der Gemeinde Pliening statt.

Noch auszuschreibende Gewerke, Stand 29.08.2019:
  • Dachabdichtung
  • Türen / Tore / Metall
  • Fenster
  • Trockenbau
  • Estrich
  • Fliesen
  • Naturstein
  • Bodenbelag
  • Innentüren
  • Stahlbau / Schlosser
  • Maler
  • Außenanlagen

Fazit:
Aktuell steht dem Fertigstellungstermin im August 2020 kein Grund entgegen.
Die Baumeisterfirma ist derzeit eifrig am koordinieren der Nachunternehmen, vorfertigen der Fertigteile und vorbereiten aller notwendigen Maßnahmen für den Bauablauf, so dass der Baubeginn im Oktober 2019 stattfinden sollte.

Zwischenstand zur Kostenentwicklung:

Die Kostenfortschreibung, erstellt nach Erteilung der bereits aufgezählten Bauaufträgen Stand 27.08.2019, prognostiziert Gesamtkosten für das Projekt von 4,824 Mio. € brutto inkl. den Kosten für
  • PV-Anlage mit Speicher,
  • Schlauchwaschanlage
  • Atemluft-Kompressor
  • Ausstattung nach einer ersten Aufstellung der Feuerwehr,
  • Umbauarbeiten am bestehenden Feuerwehrgerätehaus Gelting.

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. Kinderbetreuung - Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Flurnummer 2472 Gemarkung Pliening, im Baugebiet "Östlich der Gruber Straße" Landsham – Zwischenstand zum Baufortschritt und zur Kostenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö

Diskussionsverlauf

Aktueller Zwischenstand zum Baufortschritt:

Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 28.03.2019 bekanntgegeben wurde, dass die Ausschreibung für das Gewerk „Holzrahmenbau inklusive weiterer Fachlose“, trotz des akuten Bedarfs an Kindergarten- wie auch Kinderkrippenplätzen, aufgehoben und neu ausgeschrieben werden musste, wurde dies in der Zwischenzeit vollzogen.

Bevor die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen ein erstes mal versandt bzw. veröffentlicht wurden, erhielt die Gemeindeverwaltung zu diesem Zeitpunkt vom Planungsbüro „Dipl.Ing. Ekkehard Meyer“ vorab ein bepreistes Leistungsverzeichnis.
Die Preise basierten auf Erfahrungswerten und der Markteinschätzung zu diesem Zeitpunkt.
Die derzeit beauftragte Bausumme überschreitet die Summe aus dem bepreisten Leistungsverzeichnis um 5,83 %.

Nach der Erteilung des Auftrags für den Holzrahmenbau fanden unter Einbeziehung des zukünftigen Kinderhausträgers, der „Kinderland Plus gGmbH“ aus Poing, ein Ausstattungsgespräch zum 26.06.2019 am Firmensitz des beauftragten Unternehmens und viele Abstimmungsschritte per Telefon und Mail statt.
Derzeit wird das Gebäude ab Oberkannte Kellerdecke auf dem Betriebsgelände des beauftragen Unternehmens in Form von Elementen vorgefertigt und zur Montage vorbereitet.

Der Aufbau vor Ort in Landsham ist ungefähr für Ende Oktober bis Anfang November 2019 eingeplant, so dass die Gebäudehülle, unter dem Vorbehalt der witterungsbedingten Einflüsse, noch vor Weihnachten 2019 schlagregensicher montiert sein sollte, über die kalte Jahreszeit der Baufortschritt im Gebäudeinneren vorangetrieben werden kann und die ganzjährige Bautätigkeit gefördert wird. Die Realisierung in elementierter Holzrahmenbauweise ermöglicht eine kurze Montagezeit der Grundkonstruktion vor Ort von zwei bis drei Wochen. Derzeit spricht nichts gegen den geplanten Fertigstellungstermin, sodass das Kinderhaus im September 2020 in Betrieb gehen kann.

Aktueller Zwischenstand zur Kostenentwicklung:

Erster Kostenrahmen, Stand Juni 2016, erstellt durch die Gemeindeverwaltung Pliening, dazu ein Auszug aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2016:
Da die Anforderungen denen des 2006 bis 2009 errichteten Plieninger Familienlandes ähneln, wurde dieses als Referenzobjekt betrachtet und die damaligen, tatsächlichen Baukosten zuzüglich der seitdem statistisch erfassten Preissteigerung als Grundlage angesetzt. Die Gesamtkosten wurden vom damaligen Architekturbüro „Keune Hübschmann Architekten“ auf ca. 2.300.000,00 € brutto summiert. Unter Berücksichtigung einer vom statistischen Bundesamt berechneten Preissteigerung für den Baupreisindex „Neubau (konventionelle Bauart) von Wohn- und Nichtwohngebäuden“ von ca. 25,0 %, in den vergangenen zehn Jahren, würden sich für den geplanten Neubau der Kindertagesstätte Gesamtkosten von etwa 2.875.000,00 € brutto ergeben. (…)“

Erste Kostenschätzung durch das beauftragte Planungsbüro „Dipl.Ing. Ekkehard Meyer“ mit Stand 06.12.2016:
Gesamtkosten für ein Kinderhaus mit EG und OG je ca. 450 m², mit Vollunterkellerung ca. 450 m² = 2.479.250,00 € brutto mit Aufzugsanlage.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die eben genannte, in der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2017 dem Grundsatzbeschluss zur Kubatur beigefügte Kostenschätzung vom Planungsbüro Meyer mit Stand 06.12.2016 über 2.479.250,00 € brutto, bei Fertigstellung im Jahre 2020, nicht mehr haltbar ist, da die Preise seither anhand der ausgelasteten Marktsituation, vor allem im Ballungsraum München, progressiv gestiegen sind.

Das Baukosteninformationszentrum gibt beispielsweise eine mittlere Preissteigerung für unterkellerte Kindergärten im Bundesdurchschnitt, bezogen auf den Bruttorauminhalt, von 18,07 % zwischen 1. Quartal 2015 und 1. Quartal 2019 an.

Die Kostenfortschreibung, erstellt nach Erteilung der beiden größten Aufträge „Baumeister“ sowie „Holzrahmenbau inklusive weiterer Fachlose“, Stand 27.08.2019 prognostiziert Gesamtkosten für das Projekt von 3,387 Mio. € brutto ohne Ausstattungsgegenstände und Kücheneinrichtung.

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. Nächtliche Arbeiten am Wassernetz von VE/MO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö

Diskussionsverlauf

Im September 2019 führt VE/MO in den verbrauchsarmen Nachtstunden zwischen 01:00 bis 05:00 Uhr an ca. 100 Hydranten im Versorgungsgebiet Messungen zur Netzüberwachung durch. Pressetext der VE/MO vom 27.08.2019 wird bekanntgegeben.

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. Sitzungskalender 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö

Diskussionsverlauf

Der Sitzungskalender für das Jahr 2020 bis zum Ende der Wahl zeit des aktuellen Gemeinderates wird als Tischvorlage ausgehändigt.

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. Frau Strauss - Sachstand Alte Schule Gelting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö

Diskussionsverlauf

Frau Strauss möchte wissen, wie der Sachstand bei der Alten Schule Gelting ist. Der Baubeginn ist im Oktober 2019 geplant. Schwierig ist hier die für die Baugrube erforderliche Unterfangung der Straße mit Spundwänden und die gleichzeitige Gewährleistung der Verkehrssicherheit des angrenzenden Gehwegs.

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. Herr Ernst - Bautätigkeit am aktuellen Kiesabbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö

Diskussionsverlauf

Herrn Ernst interessieren Bautätigkeiten am aktuellen Kiesabbau westlich von Landsham Moos in Form von Betonfundamenten. Die Gemeindeverwaltung wird diesbezüglich recherchieren.

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. Herr Ernst- Ersatz-Wohnraum für ehemalige Bewohner Alte Schule Gelting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö

Diskussionsverlauf

Herr Ernst möchte  wissen, ob der Ersatz-Wohnraum, der den ehemaligen Bewohnern der Alten Schule Gelting zur Verfügung gestellt wurde, auch weiterhin zur Verfügung gestellt wird. Dies ist der Fall.

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64. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö Beschliessend 64
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Datenstand vom 03.09.2019 08:39 Uhr