Datum: 26.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 20:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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65. Genehmigung der Tagesordnung
Gremium
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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Beschliessend
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65 |
Diskussionsverlauf
Herr Strehlow erkundigt sich, weshalb das Wahlprogramm des Neuen Forums
den Sitzungsunterlagen beigefügt ist. Der Presseartikel ist Anlage zum Tagesordnungspunkt 68 und dort auch zitiert.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
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66. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.08.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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Beschliessend
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66 |
Diskussionsverlauf
Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.08.2019 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.
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67. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Gemeinderatssitzung
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Diskussionsverlauf
Folgende nichtöffentlichen Beschlüsse wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 29.08.2019 wegen Wegfall des Geheimhaltungsgrundes zur Veröffentlichung freigegeben:
Gemeinderatssitzung vom 27.06.2019:
TOP 93: Überörtliche Verkehrsplanung im Raum München-Ost – Beauftragung Leistungsbaustein 2 (Entwicklungsziele und Maßnahmen)
Die Gemeinde Pliening beschließt eine Beteiligung an der Beauftragung des Leistungsbausteins 2 (Entwicklungsziele und Maßnahmen) für eine überörtliche Verkehrsplanung im Raum München Ost mit einer Angebotssumme in Höhe von 91.613,34 € brutto.
Die Kostenbeteiligung erfolgt entsprechend der bisherigen Regelung zwischen den betroffenen Gemeinden und der Landeshauptstadt München.
Es besteht Einverständnis, dass die Gemeinde Aschheim die Leistungen ausschreibt, vergibt und mit den übrigen Kommunen verrechnet.
TOP 95: Rechtsangelegenheiten – Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Poing für das Gebiet „Poing am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe) – Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Der Gemeinderat beschließt, in Abänderung des Beschlusses vom 25.04.2019, gegen den Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Poing für das Gebiet „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe) keinen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO zu stellen. Am Beschluss zum Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO wird festgehalten.
TOP 104: Standesamtswesen – Bestellung von Herrn Peter Kling zu Standesbeamten der Gemeinde Pliening
Herr Peter Kling wird mit Wirkung vom 01. Juli 2019 zum Standesbeamten bestellt.
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68. Kommunalrecht - Prüfung eines Fraktionswechsels von Herrn Frank Birk vom Neuen Forum zur Christlich Sozialen Union
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderatssitzung
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68 |
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Frank Birk ist als Betroffener persönlich beteiligt. Herr Birk wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 bis 3 GO von der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.
17 dafür : 0 dagegen
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening ist für die Entscheidung über einen Fraktionswechsel sachlich und örtlich zuständig (Art. 29, 30 Abs. 2, Art. 33 Abs. 1, 3, Art. 1, 6, 7 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO), Art. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).
Für die Zusammensetzung der Ausschüsse gibt Art. 33 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) das Spiegelbildlichkeitsgebot vor: Dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen ist Rechnung zu tragen. Während der Wahlzeit im Gemeinderat eintretende Änderungen des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen sind auszugleichen, Art. 33 Abs. 3 Satz 1 GO. Satz 2 regelt, dass ein Mitglied dann seinen Sitz im Ausschuss verliert, wenn es aus der von ihm vertretenen Partei oder Wählergruppe ausscheidet.
Aufgrund des Grundsatzes des freien Mandats (Art. 13 Abs. 2 BV), der in seinem Kernbestand auch für Gemeinderatsmitglieder gilt, können sich Gemeinderatsmitglieder zur Verwirklichung ihrer politischen Ziele und Vorstellungen auch über die Grenzen der Wahlvorschläge hinweg zusammenschließen. Da das Gemeinderatsmitglied nicht an Weisungen seiner Partei oder Wählergruppe gebunden ist, steht es ihm frei, sich auch mit solchen Mitgliedern zu einer Fraktion zusammenzuschließen, die auf einem anderen Wahlvorschlag gewählt wurden.
Daher führt ein Ausscheiden aus einer Partei noch nicht automatisch zum Ausscheiden aus der Fraktion, wohingegen umgekehrt ein Übertritt eines Gemeinderatsmitglieds in eine andere Fraktion auch ohne Parteiwechsel erfolgen kann.
Für die Berechnung des Stärkeverhältnisses im Gemeinderat zur Gewährleistung der „Spiegelbildlichkeit“ kommt es daher nicht auf die formale Mitgliedschaft in einer Partei/Wählergruppe an. Entscheidend ist vielmehr die Zugehörigkeit der einzelnen Gemeinderatsmitglieder zu einer Fraktion/Gruppe.
Allerdings können bei der Bestimmung, ob ein Mitglied einer Fraktion angehört oder nicht, nicht die internen Auffassungen der Fraktion selbst entscheidend sein. Daher hat die Rechtsprechung zur Wahrung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit Grundsätze entwickelt, die an einen Fraktionswechsel zu stellen sind.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BayVGH ist es dabei so, dass nicht jede Veränderung im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung für die Ausschussbesetzung relevant ist. Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, aus denen sich ergibt, dass der Wechsel nicht nur zum Schein oder in der Absicht der Gesetzesumgehung vorgenommen wurde.
Eine für die Ausschussbesetzung beachtliche Änderung des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen liegt dann vor, wenn der Eintritt oder der Übertritt eines Gemeinderatsmitglieds in eine aus den Mitgliedern einer anderen Partei oder Wählergruppe gebildeten Fraktion eine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften darstellt. Mit einer Abkehr von der bisherigen Position und Wählerschaft muss zugleich eine Hinwendung zur der neuen Gruppierung verbunden sein. Denn nur dann wird deren Mitgliederzahl vergrößert und das Stärkeverhältnis verändert.
Ob eine solche Abkehr vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. Dabei geht es weniger um eine inhaltliche Bewertung politischer Überzeugungen als um äußere Umstände, aus denen sich erkennen lässt, dass sich der Betreffende von den Personen gelöst hat, die ihm ursprünglich zu seinem Mandat im Gemeinderat verholfen haben, also der Partei oder Wählergruppe, auf deren Wahlvorschlag er erfolgreich kandidiert hat.
Herr Birk teilt mit, dass er in einer losen Verbindung dem Neuen Forum angehört (offizielle Mitgliedschaften gibt es nicht), ohne weitere Funktion oder Mitarbeit in der Gruppierung. Weder ist ein Parteiwechsel zur CSU, noch die Mitarbeit in einer Funktion bei der CSU oder eine Kandidatur für die CSU oder ein Fraktionswechsel zur CSU vorgesehen. Herr Birk sieht sich lokal dem Neuen Forum zugehörig, überregional sieht er sich als CSU-Mitglied ohne Funktion in der Partei.
Der Fraktionsvorsitzende des Neuen F
orums sieht durch die Mitgliedschaft von Herrn Birk in der CSU keine Änderung in dessen Engagement im Neuen Forum. Er bestätigt die Zugehörigkeit von Herrn Birk zur Fraktion des Neuen Forum.
Das Verwaltungsgericht München erachtet im Beschluss vom 27.11.2014, Az.: M 7 X 14.5089 als gewichtiges Indiz für die Ernsthaftigkeit der Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften und für die Hinwendung zu der neuen Gruppierung einen Parteienwechsel. Sowohl Herr Birk als auch der Fraktionsvorsitzende des Neuen Forum legen dar, dass ein Parteiwechsel nicht vorliegt, vielmehr bestehen parallel Mitgliedschaften, allerdings auf unterschiedlichen Ebenen. Die lokale Zugehörigkeit zum Neuen Forum kann glaubhaft angenommen werden, da Gemeinderatsmitglied und Fraktionsvorsitzender des Neuen Forum diese übereinstimmend betonen.
Die politische Zugehörigkeit zu einer Partei auf Landes-, Bundes- oder Europaebene kann eine Abkehr von bisherigen Positionen auf lokaler Ebene nicht begründen.
Eine Kandidatur von Herr Birk bei der Kommunalwahl 2020 auf der Liste der CSU ist nach Angaben von Herrn Birk nicht beabsichtigt. Bekräftigt wird dies durch den in der Ebersberger Zeitung vom 11.09.2019 veröffentlichten Artikel, der auf einem Foto zwölf Personen zeigt, die das Neue Forum bereits als Kandidaten für die Liste zur Kommunalwahl nennt, darunter Herrn Frank Birk.
Der Fraktionsvorsitzende der CSU bestätigt, dass Herr Birk auf Ortsebene weder im CSU-Ortsverband noch in der CSU-Gemeinderatsfraktion tätig ist.
Nur mit der Feststellung, dass ein Fraktionswechsel vom Neuen Forum zur CSU nicht vorliegt, wird dem Anspruch des Spiegelbildlichkeitsgebots gemäß Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO Rechnung getragen. Würde der Fraktionswechsel festgestellt werden, wäre eine ordnungsgemäße Ladung (Art. 47 Abs. 2 GO) nicht möglich, die Beschlussfähigkeit nicht gegeben und damit wirksame Beschlüsse nicht herbeizuführen.
Aufgrund dieser Sachlage wird die Zugehörigkeit des Gemeinderatsmitglieds Frank Birk zum Neuen Forum und damit kein Fraktionswechsel vom Neuen Forum zur CSU festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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69. Kommunalrecht - Prüfung eines Fraktionswechsels von Herrn Michael Klaß von der Alternative für Pliening zur Christlich Soziale Union
Gremium
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Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Michael Klaß ist als Betroffener persönlich beteiligt. Herr Klaß wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 bis 3 GO von der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.
18 dafür : 0 dagegen
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening ist für die Entscheidung über einen Fraktionswechsel sachlich und örtlich zuständig (Art. 29, 30 Abs. 2, Art. 33 Abs. 1, 3, Art. 1, 6, 7 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO), Art. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).
Für die Zusammensetzung der Ausschüsse gibt Art. 33 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) das Spiegelbildlichkeitsgebot vor: Dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen ist Rechnung zu tragen. Während der Wahlzeit im Gemeinderat eintretende Änderungen des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen sind auszugleichen, Art. 33 Abs. 3 Satz 1 GO. Satz 2 regelt, dass ein Mitglied dann seinen Sitz im Ausschuss verliert, wenn es aus der von ihm vertretenen Partei oder Wählergruppe ausscheidet.
Aufgrund des Grundsatzes des freien Mandats (Art. 13 Abs. 2 BV), der in seinem Kernbestand auch für Gemeinderatsmitglieder gilt, können sich Gemeinderatsmitglieder zur Verwirklichung ihrer politischen Ziele und Vorstellungen auch über die Grenzen der Wahlvorschläge hinweg zusammenschließen. Da das Gemeinderatsmitglied nicht an Weisungen seiner Partei oder Wählergruppe gebunden ist, steht es ihm frei, sich auch mit solchen Mitgliedern zu einer Fraktion zusammenzuschließen, die auf einem anderen Wahlvorschlag gewählt wurden.
Daher führt ein Ausscheiden aus einer Partei noch nicht automatisch zum Ausscheiden aus der Fraktion, wohingegen umgekehrt ein Übertritt eines Gemeinderatsmitglieds in eine andere Fraktion auch ohne Parteiwechsel erfolgen kann. Der vom Fraktionsvorsitzenden der Alternative für Pliening erwähnte Passus, dass Mitglied der Alternative für Pliening nur sein kann, wer keiner Partei oder anderen politischen Gruppierung in der Gemeinde angehört, führt deshalb nicht automatisch zum Ausschluss aus der Fraktion.
Für die Berechnung des Stärkeverhältnisses im Gemeinderat zur Gewährleistung der „Spiegelbildlichkeit“ kommt es nicht auf die formale Mitgliedschaft in einer Partei/Wählergruppe an. Entscheidend ist vielmehr die Zugehörigkeit der einzelnen Gemeinderatsmitglieder zu einer Fraktion/Gruppe.
Allerdings können bei der Bestimmung, ob ein Mitglied einer Fraktion angehört oder nicht, nicht die internen Auffassungen der Fraktion selbst entscheidend sein. Daher hat die Rechtsprechung zur Wahrung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit Grundsätze entwickelt, die an einen Fraktionswechsel zu stellen sind.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BayVGH ist es dabei so, dass nicht jede Veränderung im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung für die Ausschussbesetzung relevant ist. Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, aus denen sich ergibt, dass der Wechsel nicht nur zum Schein oder in der Absicht der Gesetzesumgehung vorgenommen wurde.
Eine für die Ausschussbesetzung beachtliche Änderung des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen liegt dann vor, wenn der Eintritt oder der Übertritt eines Gemeinderatsmitglieds in eine aus den Mitgliedern einer anderen Partei oder Wählergruppe gebildeten Fraktion eine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften darstellt. Mit einer Abkehr von der bisherigen Position und Wählerschaft muss zugleich eine Hinwendung zur der neuen Gruppierung verbunden sein. Denn nur dann wird deren Mitgliederzahl vergrößert und das Stärkeverhältnis verändert.
Ob eine solche Abkehr vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. Dabei geht es weniger um eine inhaltliche Bewertung politischer Überzeugungen als um äußere Umstände, aus denen sich erkennen lässt, dass sich der Betreffende von den Personen gelöst hat, die ihm ursprünglich zu seinem Mandat im Gemeinderat verholfen haben, also der Partei oder Wählergruppe, auf deren Wahlvorschlag er erfolgreich kandidiert hat.
Herr Klaß teilt mit, dass er im Januar 2019 in die CSU eingetreten ist, die Mitgliedschaft in der Wählergruppe „Alternative für Pliening“ im Juli 2019 gekündigt hat und seit Juli 2019 an den Fraktionssitzungen der CSU teilnimmt. Er bringt mit seiner Wortwahl, insbesondere dem letzten Satz seiner E-Mail vom 17.09.2019 „damit ich dieses Kapitel abschließen kann“, sehr deutlich seine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaft der „Alternative für Pliening“ zum Ausdruck und erklärt mit seinem Wunsch, künftig in die Fraktion der CSU aufgenommen zu werden, eine eindeutige Hinzuwendung zu dieser Partei.
Der Fraktionsvorsitzenden der Alternative von Pliening betont zwar, dass keine Streitigkeiten oder Zerwürfnisse vorliegen, was deshalb glaubhaft sein kann, weil dies von Herrn Klaß nicht anders dargestellt wird. Gleichzeitig sieht der Fraktionsvorsitzende keine Änderung der allgemeinen politischen Richtung von Herrn Klaß.
Dem steht die Hoffnung von Herrn Klaß auf Stellungnahmen der betroffenen Fraktionsvorsitzenden entgegen, die die Abgrenzung von der Alternative für Pliening und die Aufnahme in die Fraktion der CSU zum Inhalt habe „damit ich dieses Kapitel abschließen kann“. Gleichwohl spricht die Teilnahme von Herrn Klaß an Fraktionssitzungen der CSU für eine Zugehörigkeit zu dieser Partei. Wohl wird auch nicht zu erwarten sein, dass Herr Klaß zur Kommunalwahl 2020 auf der Liste der Alternative für Pliening antreten wird.
Hinsichtlich der Einschätzung des Fraktionsvorsitzenden der Alternative für Pliening, dass keine Änderung der allgemeinen politischen Richtung vorliegt, führt das VG Regensburg in einem Beschluss vom 19.09.2013, Az. RN 3 S 13.1463 aus, dass die programmatischen Unterschiede zwischen den einzelnen Parteien und Wählergruppen in der Kommunalpolitik erfahrungsgemäß nicht so ausgeprägt sind, wie in der Bundes-, Landes- und Europapolitik. Die partei- und wählergruppenübergreifende Übereinstimmung in vielen Sachfragen ist typisch für die Zusammenarbeit in kommunalen Vertretungskörperschaften. Dem Beschluss zu Folge ist ein Gemeinderat nach den Vorstellungen des Bayerischen Gesetzgebers kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Eine Abkehr von bisherigen Positionen ist daher, da kommunalpolitische Gremien erfahrungsgemäß in vielen Sachfragen einheitlich abstimmen, nicht zu jeder Sachfrage zu fordern.
Das Verwaltungsgericht München erachtet im Beschluss vom 27.11.2014, Az.: M 7 X 14.5089 als gewichtiges Indiz für die Ernsthaftigkeit der Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften und für die Hinwendung zu der neuen Gruppierung einen Parteienwechsel. Der Beitritt zur CSU und die Kündigung der Mitgliedschaft in der Alternative für Pliening bekräftigen das Vorliegen eines Fraktionswechsels des Gemeinderatsmitgliedes.
Ein Fraktionswechsel zum Schein oder in Umgehungsabsicht etwa zu dem Zweck, Mitglieder einer ausschussunfähigen Gruppe in die Ausschüsse zu bringen, ist offensichtlich nicht gegeben, da die CSU bereits in Ausschüssen vertreten ist.
Die Aufnahme in die CSU-Fraktion wurde in der E-Mail vom 13.09.2019 vom Fraktionsvorsitzenden der Partei bestätigt.
Nur mit der Feststellung eines Fraktionswechsels von der Alternative für Pliening zur CSU wird dem Anspruch des Spiegelbildlichkeitsgebots gemäß Art. 33 Abs. Abs. 1 Satz 2 GO Rechnung getragen. Würde der Fraktionswechsel nicht festgestellt werden, wäre eine ordnungsgemäße Ladung (Art. 47 Abs. 2 GO) nicht möglich, die Beschlussfähigkeit nicht gegeben und damit wirksame Beschlüsse nicht herbeizuführen.
Aufgrund dieser Sachlage wird die Zugehörigkeit des Gemeinderatsmitglieds Michael Klaß zur CSU und damit der Fraktionswechsel von der Alternative für Pliening zur CSU festgestellt.
18 dafür : 0 dagegen
Das Gemeinderatsmitglied Michael Klaß verliert gemäß Art. 33 Abs. 3 Satz 2 GO seinen Sitz im Finanzausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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70. Kommunalrecht - Bestellung Ausschuss-Mitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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70 |
Beschluss
Finanzausschuss:
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Partei/Grupp.
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Mitglied
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Erster Stellvertreter
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Zweiter Stellvertreter
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CSU
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Burghart Franz
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Königer Emmeran
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Bauer-Eberhart Josef
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CSU
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Schuler Günther
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Wachinger Anni
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Königer Emmeran
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CSU
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Kern Maximilian
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Bauer-Eberhart Josef
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Heigl Verena
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CSU
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Diefenthaler Angelika
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Heigl Verena
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Wachinger Anni
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SPD
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Finger Martin
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Ernst Roland
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Dr. Marquis Bettina
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SPD
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Strehlow Kurt
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Strauss Eva
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Ernst Roland
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Alternative für Pliening
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Uffinger Markus
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Löffler Doris
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Heigl Verena
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Neues Forum
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Holzner Anton
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Schepanski Hans Peter
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Birk Frank
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Wählergruppe Gelting
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Huber Maximilian
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Birk Frank
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Strauss Eva
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19 dafür : 0 dagegen
Bauausschuss:
Partei/Grupp.
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Mitglied
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Erster Stellvertreter
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Zweiter Stellvertreter
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CSU
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Burghart Franz
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Königer Emmeran
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Schuler Günther
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CSU
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Bauer-Eberhart Josef
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Kern Maximilian
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Königer Emmeran
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CSU
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Wachinger Anni
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Diefenthaler Angelika
|
Kern Maximilian
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CSU
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Heigl Verena
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Schuler Günther
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Diefenthaler Angelika
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SPD
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Strauss Eva
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Finger Martin
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Strehlow Kurt
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SPD
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Dr. Marquis Bettina
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Ernst Roland
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Finger Martin
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Alternative für Pliening
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Uffinger Markus
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Löffler Doris
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Holzner Anton
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Neues Forum
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Birk Frank
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Schepanski Hans Peter
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Holzner Anton
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Wählergruppe Gelting
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Huber Maximilian
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Holzner Anton
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Finger Martin
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19 dafür : 0 dagegen
Rechnungsprüfungsausschuss:
Partei/Grupp.
|
Mitglied
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Erster Stellvertreter
|
Zweiter Stellvertreter
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CSU
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Schuler Günther
|
Kern Maximilian
|
Diefenthaler Angelika
|
CSU
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Klaß Michael
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Huber Maximilian
|
Löffler Doris
|
SPD
|
Ernst Roland
|
Strehlow Kurt
|
Finger Martin
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Neues Forum
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Schepanski Hans Peter
|
Holzner Anton
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Birk Frank
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19 dafür : 0 dagegen
Als Vorsitzender wird Michael Klaß bestellt.
19 dafür : 0 dagegen
Als Stellvertreter wird Günther Schuler
bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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71. Sanierung Zaunanlagen Gemeindegebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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Beschliessend
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71 |
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, den Auftrag
für die Erneuerung der Zaunanlagen unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften, dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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72. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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Beschliessend
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72 |
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. Seniorenarbeit - Besichtigung Seniorenhaus Hohenlinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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Vorberatend
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Diskussionsverlauf
In der Ausgabe des Münchner Merkur vom 28.08.2019 wurde über das Seniorenhaus in Hohenlinden berichtet. Auf Grund der aktuell anstehenden europaweiten Ausschreibung eines ähnlichen Projekts für Pliening, wurde die Möglichkeit eine Besichtigung des Seniorenhauses in Hohenlinde mit der Gemeindeverwaltung besprochen.
Das Seniorenhaus Hohenlinden bietet u.a.:
- 24 2 -3 – Zimmerwohnungen, belegt nicht nur von Senioren
4 Appartements für Besucher oder Pflegekräfte
Mehrzweckraum mit großem Fernseher, Toiletten und Gewerbeküche (auch externe Nutzung möglich), Raum für Sprechstunden, Mutter-Kind- Gruppe
2 Aufzüge
Tiefgaragenplätze, auch für externe Interessenten
Hochbeete (extra vermietet), etc.
Projektbeschreibung: https//www.gaigl-architekten.de/portfolio/projekt-1-2-2-2-2/
Bauherr: Gemeinde Hohenlinden
Der Termin zur Besichtigung des Seniorenhauses in Hohenlinden, mit Führung durch den Bürgermeister Herrn Ludwig Maurer ist am:
Montag, den 11. November 2019 um 18.00 Uhr.
Dauer der Besichtigung ca. 1,5 Std.
Das begleitende Seniorengremium wird zum Besichtigungstermin eingeladen.
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. Seniorenarbeit Flyer/ Einladung Vortrag: "Erben und Vererben"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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Diskussionsverlauf
„Erben und Vererben“, wie kann die Erbfolge richtig geregelt werden
Jedes Gemeinderatsmitglied erhält 2 Flyer als Tischvorlage und bei Bedarf gern mehr über Fr. Fleischmann-Werner, mit der Bitte ebenfalls Werbung für den Vortrag bei Bürgern und Bürgerinnen, Familienmitgliedern und Freunden zu machen.
Der Vortrag findet statt am Dienstag, den 15. Oktober 2019 im Bürgerhaus Pliening.
Referent: Herr Walter Hylek, Rechtsanwalt
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. Vollsperrung der St 2082 zwischen Pliening und Neufinsing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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Diskussionsverlauf
Das Staatliche Bauamt Rosenheim für zwischen 07.10.2019 und 19.10.2019 die Fahrbahnsanierung auf dem Teilstück der St 2082 durch. Die Baumaßnahme umfasst die Deckenerneuerung zwischen Pliening und Neufinsing. Baubeginn ist an der Einmündung der St 2082 / St 2332 (Landshuter Straße / Geltinger Straße) und Bauende am südlichen Ortseingang von Neufinsing. Im Ortsbereich von Pliening soll die Asphaltd
eckschicht erneuert werden, vom nördlichen Ortsausgang von Pliening bis zum südlichen Ortseingang von Neufinsing wird ein zweilagiger Asphalteinbau durchgeführt.
Der Verkehr wird überörtlich über die St 2580 (FTO) umgeleitet.
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. Bautätigkeit am aktuellen Kiesabbau - Anfrage aus der Gemeinderatssitzung vom 29.08.2019
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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Diskussionsverlauf
In der Gemeinderatssitzung vom 29.08.2019 wurde angefragt, welchen Bautätigkeiten die Betonfundamente am aktuellen Kiesabbaugebiet westlich von Landsham-Moos dienen.
Die Betonfundamente sind erforderlich, um die Gerätschaften zu installieren, die nötig sind, um den Bereich der Abbaufläche nördlich des Standortes des Kiesbaggers erreichen zu können.
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. Verkehrswesen - Tempo 30 an Schulen
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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Diskussionsverlauf
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in Höhe der Schule,
St 2332 (Geltinger Straße), wurde mehrfach beantragt.
Seitens der zuständigen Behörde (Landratsamt Ebersberg, untere Verkehrsbehörde) wurde folgende Antwort der Gemeinde mitgeteilt:
„Gem. § 45 Abs. 9, Nr. 6 StVO können auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs vor allgemeinbildenden Schulen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h angeordnet werden. Zu beachten ist hier jedoch die VwV-StVO Nr. 13 XI. Hier heißt es, dass die zu schützende Einrichtung einen direkten Zugang zur Straße haben muss. Dies ist in Pliening ja nicht der Fall. Der Zugang zur Schule befindet sich weit abseits der St 2332. Die Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 km/h liegen daher nicht vor.“
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. Baumpflanzungen entlang der St 2082 zwischen Landsham und Neufinsing
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Sitzung
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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Diskussionsverlauf
Das Staatliche Bauamt Rosenheim hat mit E-Mail vom 22. Juli 2019 mitgeteilt, dass eine Nachpflanzung von Bäumen entlang der St 2082 in den Bereichen Landsham – Pliening und Pliening – Neufinsing geplant ist.
Aus Verkehrssicherungsgründen kann die Bepflanzung nicht beidseitig und auch nicht auf der kompletten Länge der Abschnitte erfolgen. Darüber hinaus sind die Bereiche mit Schutzplanken abzusichern.
Beim Streckenabschnitt Landsham – Pliening erfolgt die Nachpflanzung am süd
lichen Fahrbahnrand. Die erforderliche Beplankung wurde in den vergangenen beiden Wochen bereits installiert. Sie beläuft sich auf eine Länge von jeweils ca. 250 Metern am Ortsende von Landsham und vor dem Ortseingang Pliening.
Beim Streckenabschnitt Pliening – Neufinsing erfolgt die Nachpflanzung am westlichen Fahrbahnrand. Sie wird im Rahmen der Straßensanierungsarbeiten im Oktober installiert.
Als Zeitpunkt für die Nachpflanzungen ist nach Aussage des Staatlichen Bauamtes Rosenheim Spätherbst 2019 oder Frühjahr 2020 für den Streckenabschnitt Pliening – Neufinsing und für den Streckenabschnitt Landsham – Pliening im darauffolgenden Jahr.
Für die Nachpflanzung wird Berg-Ahorn verwendet.
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. Herr Strehlow - Vollsperrung St 2082
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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Diskussionsverlauf
Herr Strehlow möchte wissen, wie die Umleitung während der Vollsperrung der St
2082 zwischen Pliening und Neufinsing erfolgt. Es liegt ein Plan vor, der bei Bedarf zur Verfügung gestellt wird. Die Umleitung wird großräumig beschildert.
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. Herr Strehlow - Kiesabbau Ebenhöh
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Lfd. BV-Nr. |
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Diskussionsverlauf
Herr Strehlow möchte wissen, ob die Gemeinde Pliening in ein weiteres Kiesabbauverfahren involviert ist. Entsprechende Verfahren führt das Landratsamt Ebersberg durch. Eine Anhörung der Gemeinde ist bislang nicht erfolgt. Die Beteiligung im Verfahren wird dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt
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. Herr Strehlow - Kiesabbau Ebenhöh
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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ö
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Diskussionsverlauf
Herr Strehlow hat eine Frage zu Aktivitäten der Firma Ebenhöh,
ein bereits abgebautes Gebiet betreffend, das wohl seit zwei Jahren renaturiert wird. Das Verfahren wird vom Landratsamt Ebersberg geführt, die Gemeindeverwaltung kann hierzu keine Aussagen treffen.
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. Herr Schuler - Parkplatzsituation Bürgerhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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ö
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Diskussionsverlauf
Herr Schuler spricht die Parkplatzsituation am Bürgerhaus an, da wegen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses etliche Stellplätze entfallen und ob provisorisch Parkplätze an der Grünfläche nördlich des Bürgerhauses errichtet werden. Dies ist aktuell in der Prüfung. Bei Großveranstaltungen wird zusätzlich das Grundstück an Poinger Straße, Geltinger Straße und Wolframstraße zur Verfügung gestellt, mit Verantwortlichen des Supermarktes werden Gespräche geführt und für die Dauer der Baustelle wird ein LKW-Parkverbot für die Parkplätze im Bereich von Bürgerhaus, Schule und Sportplätzen erlassen.
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. Frau Dr. Marquis - Weihnachtsmarkt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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ö
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Diskussionsverlauf
Frau Dr. Marquis möchte wissen, wo der Weihnachtsmarkt künftig stattfindet. Der Markt ist im Bereich der Parkplätze südlich des Kindergartens St. Barbara geplant.
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73. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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26.09.2019
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ö
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Beschliessend
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73 |
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Datenstand vom 21.10.2019 10:43 Uhr