Datum: 10.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:19 Uhr bis 20:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
131 Genehmigung der Tagesordnung
132 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.09.2019
133 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2582 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 4, Landsham
134 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2587 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 2, Landsham
135 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2588 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 1, Landsham
136 Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2594 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 6, Landsham
137 Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2595 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 8, Landsham
138 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2558 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 3, Landsham (Parzelle 47)
139 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer dritten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1788/17 Gemarkung Pliening, Mövenstraße 23, Landsham
140 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/5 Gemarkung Pliening, Gruber Straße 11, Landsham
141 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Pultdach sowie von Einfriedungen mit Doppelstabmattenzäunen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1680/31 und 1680/33 Gemarkung Pliening, Speicherseestraße 33 a, Landsham
142 Bauleitplanung - 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das "Gewerbegebiet Landsham V" - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Feststellungsbeschluss
143 Bekanntgaben und Anfragen
Anfrage zur Überschreitung der zulässigen Wandhöhe im Baugebiet Landsham Süd für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.Nr. 2545 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 11, Landsham
Herr Uffinger - Straßenbeleuchtung
Herr Finger - Sachstand Baugebiet "Pliening Nord-West"
144 Bürgerfragestunde

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131. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 131

Diskussionsverlauf

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

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132. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 132

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 12.09.2019 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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133. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2582 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 4, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 133

Beschluss

Der Bauausschuss stellt für die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einer Größe von 10 m x 10,75 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 2582 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 4, Landsham, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht hinsichtlich

  • der Überschreitung der GRZ auf 0,28.

10 dafür : 0 dagegen

  • der Überschreitung der GFZ auf  0,56.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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134. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2587 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 2, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 134

Beschluss

Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2588 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 2, Landsham, in Aussicht hinsichtlich:

  • der Überschreitung der Grundflächenzahl durch das Wohnhaus mit Terrasse auf 0,383.

10 dafür : 0 dagegen

  • der Überschreitung der Grundflächenzahl II (Hauptbaukörper sowie Garagen, Stellplätze und Zufahrten, usw.) auf 0,575.

10 dafür : 0 dagegen

  • der Überschreitung des Bauraums nach Süden durch einen Lichtschacht um 0,6 m²

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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135. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2588 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 1, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 135

Beschluss

Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2588 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 1, Landsham in Aussicht hinsichtlich:

  • der Überschreitung der Grundflächenzahl durch das Wohnhaus mit Terrasse auf 0,335.

10 dafür : 0 dagegen

  • der Überschreitung der Grundflächenzahl II (Hauptbaukörper sowie Garagen, Stellplätze und Zufahrten, usw.) auf 0,558.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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136. Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2594 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 6, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 136

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich

  1. der Überschreitung der Grundflächenzahl II (Hauptbaukörper sowie Garagen, Stellplätze und Zufahrten, usw.) auf 0,59.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung des Bauraums durch die Garage um 2,00 m Richtung Norden (6 m²).

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung des Bauraums durch die Garage um 1,00 m Richtung Süden (3 m²).

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Änderung von begrüntem Flachdach in Verbundsicherheitsglas bei 35 % der Garage.

10 dafür : 0 dagegen

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2594 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 6, Landsham (Parzelle 33), unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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137. Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2595 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 8, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 137

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich

  1. der Überschreitung des Bauraums durch die Garage um 2,00 m Richtung Norden (6 m²).

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung der Baugrenze durch die Kellerlichtschächte.

10 dafür : 0 dagegen

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2595 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 8, Landsham (Parzelle 32), unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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138. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2558 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 3, Landsham (Parzelle 47)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 138

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ hinsichtlich

  1. der Überschreitung der Grundflächenzahl I (Gebäude und Terrasse) auf 0,39 nicht.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung der Grundflächenzahl II auf 0,57.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung der Geschossflächenzahl auf 0,53.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung der Baugrenze des Hauptbaukörpers um 1,50 m nach Osten.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung des Bauraums durch die Garage um 0,65 m Richtung Westen (1,95 m²).

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung des Bauraums durch den Stellplatz 2 um 2,50 m Richtung Süden.

10 dafür : 0 dagegen

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2558 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 3, Landsham, (Parzelle 47) unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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139. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer dritten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1788/17 Gemarkung Pliening, Mövenstraße 23, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 139

Beschluss

Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer dritten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1788/17  Gemarkung Pliening, Mövenstraße 23, Landsham mit der Maßgabe in Aussicht, dass die durch die Nutzungsänderung erforderlichen Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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140. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/5 Gemarkung Pliening, Gruber Straße 11, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 140

Beschluss

Der Bauausschuss stellt hinsichtlich der Errichtung von drei Stellplätzen entlang der Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 1860/5 Gemarkung Pliening, Gruber Straße 14, Landsham folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham – südlich der Kirchheimer Straße“ in Aussicht:

  • Errichtung von drei Stellplätzen außerhalb der im Bebauungsplan hierfür festgesetzten Flächen, mit der Maßgabe, dass die drei vorhandenen Laubbäume erhalten werden. Der gemäß Bebauungsplan festgesetzte Baum im Südosten des Grundstücks ist vor der Nutzungsaufnahme der Stellplätze zu pflanzen.

10 dafür : 0 dagegen

  • Errichtung eines Mülltonnenhäuschens im südwestlichen Bereich des Grundstücks.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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141. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Pultdach sowie von Einfriedungen mit Doppelstabmattenzäunen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1680/31 und 1680/33 Gemarkung Pliening, Speicherseestraße 33 a, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 141

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan „Speicherseestraße-West“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1680/31 und 1680/33 Gemarkung Pliening seine Zustimmung hinsichtlich:

  • der Errichtung eines Nebengebäudes („Bio-Hort“) aus Stahlblech mit Pultdach, südlich der bestehenden Garage an der östlichen Grundstücksgrenze.

10 dafür : 0 dagegen

  • der Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes entlang der Süd-, West- und Nordseite des Grundstücks. Auf die Einhaltung der übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes (maximale Höhe 1,20 m und sockellos) wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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142. Bauleitplanung - 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das "Gewerbegebiet Landsham V" - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Vorberatend 142
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.10.2019 ö Beschliessend 76

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:

„1.        Landratsamt Ebersberg – Naturschutzfachliche Stellungnahme
1.1 Einwendung / Anregung vom 06.06.2019

  1. Sachverhalt

Das o. g. Vorhaben befindet sich westlich von Landsham und südlich der Kirchheimer Straße. Schutzgebiete gemäß Kapitel 4 BNatSchG sind durch das Vorhaben nicht betroffen.

  1. Beurteilung aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht:

Umweltbericht

Pkt. 3.5 Naturhaushalt – Arten und Lebensräume

Das Büro BAUER Landschaftsarchitekten schreibt auf Seite 10:

„Der Geltungsbereich erscheint daher potentiell für bodenbrütende Vogelarten geeignet, da diese einen weitgehend freien Horizont benötigen und zu verschiedenen Landschaftselementen einen für Singvögel unüblichen Abstand einhalten.“

Aus naturschutzfachlicher Sicht verweisen wir erneut darauf, dass die Aussage, dass bodenbrütenden Vogelarten zu verschiedenen Landschaftselementen einen für Singvögel unüblichen Abstand einhalten, nicht klar verständlich ist. Wir bitten, den oben aufgeführten Satz näher zu erläutern.

Pkt. 5 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Wir weisen darauf hin, dass ein artenschutzrechtlicher Ausgleich auf den Ausgleichsflächen mit den Fl.Nrn. 2313/T und 2305/T nur rechtlich gesichert ist und bleibt, wenn die Firma Ebenhöh in diesem Bereich die Grenze des im Planfeststellungsantrag beantragten Kiesabbaus um mindestens 50 m abrückt. Ob eine Bereitschaft der Fa. Ebenhöh zur Anpassung der Planunterlagen vorliegt, ist uns nicht bekannt. Eine Abbaugrenzveränderung wird bei Beibehaltung der Flächen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich aber nötig werden, weil die Kulissenbildung der südlichen Gehölzstrukturen von 100 m entlang des Abfanggrabens und der Kulissenbildung der anschließenden geplanten Wallaufschüttung von 50 m um die Kiesgrube herum einen Ausgleich unmöglich machen wird. Wir bitten die Gemeinde deshalb, an einer anderen geeigneten Stelle den artenschutzrechtlichen Ausgleich umzusetzen.

Fazit:

„Für zulässige Eingriffe stehen Sonderregelungen im Rahmen des § 44 Abs. 5 BNatSchG, wonach ein Verstoß gegen diese Verbote nicht vorliegt, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten – ggf. unter Hinzuziehung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen (measures that ensure the continued ecological functionality)) – im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Auch zur rechtskonformen Anwendung dieser Regelung sind verschiedene, funktionale, räumliche und zeitliche Anforderungen zu berücksichtigen, nicht zuletzt, um die geforderte hohe Prognosesicherheit in den Prüfungen gewährleisten zu können.

Das „Guidance document“ der EU-Kommission (2007) sieht die Möglichkeit vor, sogenannte CEF-Maßnahmen (measures that ensure the continued ecological functionality) bei der Beurteilung der Verbotstatbestände der Artikel 12 und 13 FFH-RL zu berücksichtigen. Danach können weitergehende konfliktmindernde und funktionserhaltende Maßnahmen, welche die kontinuierliche Funktionsfähigkeit einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte gewährleisten, dazu beitragen, dass die Verbotstatbestände der Artikel 12 und 13 FFH-RL nicht eintreten und entsprechend keine Befreiung nach Artikel 16 FFH-RL erforderlich ist.“

Wir weisen darauf hin, dass eine fachliche Bestätigung der Eignung von eventuell notwendigen CEF-Maßnahmen für die Rechtssicherheit des Vorhabens notwendig ist. Maßnahmen, mit deren Hilfe das Eintreten der Verbotstatbestände wirksam ausgeschlossen werden kann, müssen in geeigneter Weise gesichert sowie die Sicherung und der Erfolg der Maßnahmen vor Beginn des Eingriffs, gegenüber der zuständigen Behörde aktenkundig nachgewiesen werden.

1.2 Beschluss:
Zu den von der Unteren Naturschutzbehörde vorgebrachten Anregungen wird wie folgt Stellung genommen:

Umweltbericht, Punkt 3.5

Nach Rücksprache mit dem beteiligten Landschaftsplaner und dem mit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragten Sachverständigen erachtet die Gemeinde diese Ausführung als verständlich.

Eine Änderung erfolgt daher nicht.

10 dafür : 0 dagegen

Umweltbericht, Punkt 5

Mit Schreiben vom 12.08.2019 äußerte sich der mit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragte Sachverständige wie folgt:

„Die Bemerkungen sind grundsätzlich zutreffend. Durch die südlich angrenzenden Gehölzstrukturen und den Wall um die geplante Kiesgrube entstehen Kulissen, die von Feldvögeln gemieden werden. Dem wurde zwischenzeitlich Rechnung getragen, indem der Wall, der im Zuge des Kiesabbaus westlich der Ausgleichsfläche errichtet werden soll, auf eine Höhe von einem Meter reduziert wird. Damit ist auf der Westseite, wenn überhaupt, nur noch ein sehr geringer Flächenanteil beeinträchtigt. Die von den südlich, entlang des Abfanggrabens, angrenzenden Gehölzstrukturen ausgehende Kulissenbildung ist nicht zu vermeiden. Es ist aber nicht zwingend anzunehmen, dass die Fläche bis zu einer Distanz von 100 m nicht nutzbar ist. Angesichts der Größe der Fläche von knapp einem Hektar, kann davon ausgegangen werden, dass die wirksamen Teile der Fläche ausreichend groß sind, um mindestens ein Revier der Feldlerche auszugleichen.“

Durch die Reduzierung des Walls entlang des Westseite der Ausgleichsfläche auf eine Höhe von 1,0 m wird der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde Rechnung getragen. Dies ist jedoch nicht Bestandteil der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, sondern Gegenstand des zurzeit beim Landratsamt Ebersberg anhängigen Planfeststellungsverfahrens für den Kiesabbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 2305/Teilfläche Gemarkung Pliening.

Änderungen oder Ergänzungen erfolgen daher nicht.

10 dafür : 0 dagegen

Die Ausführungen zu möglichen CEF-Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Wie bereits im Umweltbericht, Seite 11, unter Punkt 3.5, und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Seite 16, unter Punkt 5.2 ausgeführt, sind entsprechende Maßnahmen geplant.

Die Herstellung und Sicherung der Flächen wird zudem vorher in einem noch abzuschließenden Erschließungsvertrag geregelt.

Weitere Änderungen oder Ergänzungen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nicht erforderlich.

10 dafür : 0 dagegen

2.        Staatliches Bauamt Rosenheim
2.1 Einwendung / Anregung Schreiben vom 17.05.2019
Für die geplante Pflanzung von Bäumen entlang der St 2082, im Bereich von Abschnitt 190 Station 0,185 bis Abschnitt 190 Station 0,350, sind die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesystem (RPS) einzuhalten. Es gilt die Mindestabstände (kritische Abstände) nach der RPS einzuhalten. Sollten die Bäume im Bereich der Mindestabstände (kritische Abstände) nach der RPS gepflanzt werden, so ist in diesem Fall eine Schutzplanke zu errichten. Dafür ist mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim eine Vereinbarung abzuschließen. Die Baukosten und Ablösekosten trägt die Gemeinde Pliening (FStrG, RPS).

Im Bereich der Sichtfelder (3 m x 110 m) der Zufahrt zur Staatsstraße 2082 darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung die Straßenoberkante des angrenzenden Fahrbahnrandes um nicht mehr als 0,80 m überragen. Ebenso wenig dürfen dort keine Sichthindernisse errichtet oder Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten (Art. 26 BayStrWG in Verbindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, unter Berücksichtigung der RAL/RASt).

Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet schließt den Bereich der freien Strecke der St 2082 von Abschnitt 190 Station 0,185 bis Abschnitt 190 Station 0,350 ein.

Entlang der freien Strecke von Staatsstraßen gilt gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG für bauliche Anlagen bis 20 m Abstand vom äußeren Rand der Fahrbahndecke Bauverbot. Die entsprechende Anbauverbotszone ist einzuhalten.

Der Flächennutzungsplan sieht eine Erschließung des Gewerbegebietes an die St 2082 hauptsächlich über eine neu geplante Straße, kommend vom geplanten Gewerbegebiet einmündend in die St 2082, vor. Es dürfen keine zusätzlichen Zufahrten, genauso keine zusätzlichen Baustellenzufahrten, während des Bauvorhabens angelegt werden.

Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen durch das Bauvorhaben keine Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswasser aus den Grundstücken zugeführt werden.

Die Dachentwässerung ist auf dem Grundstück, in eigener Entwässerung, einzuleiten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bebauungsplanbereich im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Dieser Hinweis sollte im Bebauungsplan mit aufgenommen werden.

2.2 Beschluss:
Die vorgebrachten Anregungen wurden bereits, in ähnlicher Form, in Rahmen der ersten Beteiligung der Behörden vorgebracht. Damals wurde beschlossen, dass die Anregungen die Festsetzungen des Bebauungsplanes betreffen. Sie werden daher im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan behandelt.

Änderungen oder Ergänzungen der Änderung des Flächennutzungsplanes sind nicht erforderlich.

10 dafür : 0 dagegen

3.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
3.1 Einwendung / Anregung Schreiben vom 14.05.2019
Wir verweisen auf unsere Stellungnahmen vom 27.11.2018 und vom 21.03.2019, wonach die bereits bekannte Denkmalfläche von einer zusätzlichen Bebauung frei zu halten ist. Der von weiterer Überbauung freizuhaltende Bereich befindet sich entlang des östlichen Randes des Plangebietes: Betroffen ist hier das Bodendenkmal:

„D-1-7836-0474 Körpergräber des Endneolithikums (Glockenbecherkultur), Brandgräber der Urnenfelderzeit sowie Siedlung der Urnenfelderzeit und der Latènezeit“

Wir bitten nochmals um lagegenaue Darstellung des Bodendenkmals im zugehörigen Planwerk gemäß § 9 Abs. 6 BauGB und PlanZV 90. Auch weisen wir darauf hin, dass es sich bei dem genannten Bodendenkmal (soweit im bayerischen Denkmalatlas kartiert), nicht, wie unter 7. Denkmalpflege aufgeführt, etwa um einen Vermutungsbereich, sondern um ein bekanntes in der Denkmalliste verzeichnetes Bodendenkmal handelt.

Da jedoch mit einiger Wahrscheinlichkeit eine deutlich weitere Erstreckung des Bodendenkmals nach Westen zu vermuten ist, bedürften im gesamten Plangebiet Bodeneingriffe jeglicher Art einer vorherigen Erlaubnis nach Art 7 Abs. 1 BayDSchG, worauf wir nicht nur unter 7. Denkmalpflege und 3.7 Kultur- und Sachgüter, sondern auch unter den Hinweisen durch Test hinzuweisen bitten. Eine Begrenzung des Erlaubnisvorbehalts auf die bereits bekannte Denkmalfläche (wie unter 7. Denkmalpflege und 3.7 Kultur- und Sachgüter vorgenommen) ist nicht möglich.

3.2 Beschluss:
In der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes unter Ziffer 7 wird ausführlich auf die verzeichneten Bodendenkmäler hingewiesen. Auch die Erlaubnis nach Art. 7 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) und die Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG werden genannt.

Schließlich finden sich im Umweltbericht unter Ziffer 3.7 „Mensch, Kultur- und Sachgüter“ Aussagen zu den Bodendenkmälern.

Aufgrund der Funktion des Flächennutzungsplanes als vorbereitender Bauleitplan erachtet die Gemeinde dies als ausreichend. Ergänzungen in der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen nicht. Erforderlichenfalls wird der Bebauungsplan im Verfahren geändert bzw. ergänzt.

10 dafür : 0 dagegen

4.        Deutsche Telekom Technik GmbH
4.1 Einwendung / Anregung Schreiben vom 16.05.2019
Inhaltlich hat sich an der Stellungnahme der Telekom Deutschland GmbH nichts geändert. Die Stellungnahme gilt unverändert weiter.

(Anmerkung der Verwaltung: Die Anregung der Telekom lautete:
„In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationsanlagen vorzusehen.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe hier u. a. Abschnitt 3 zu beachten.

Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.“)

Außerdem wurde die Stellungnahme mit dem Hinweis versehen, dass die Anregung als „fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan“ aufgenommen werden sollte.

4.2 Beschluss:
Zu den im Rahmen der ersten Auslegung vorgebrachten Anregungen wurde beschlossen, dass die Anregungen die Festsetzungen des Bebauungsplanes betreffen. Sie werden daher im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan behandelt.

Änderungen oder Ergänzungen der Änderung des Flächennutzungsplanes sind nicht erforderlich.

10 dafür : 0 dagegen

5.        Landesbund für Vogelschutz
5.1 Einwendung / Anregung Schreiben vom 13.05.2019
Da die Belange der Vögel bei der Planung berücksichtigt wurden, hat der LBV keine Einwände.

Aus Gründen des Artenschutzes und der Umweltbildung könnten in Gebäudefassaden oder auf die Fassaden Nistmöglichkeiten für gebäudebrütende Vogelarten oder Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse angebracht werden.

Insbesondere in Gewerbegebieten lassen sich zusätzlich weitere artenunterstützende Maßnahmen, wie Brutplatzangebote für Turmfalken oder Schleiereulen besser verwirklichen, als in Wohnsiedlungen.

Da neben den Vögeln der Feldfluren auch die gebäudebrütenden Vogelarten ständig Brutplätze verlieren, wäre durch freiwilligen Artenschutz ein gewisser Ausgleich möglich.

5.2 Beschluss:
Die vorgebrachten Anregungen beziehen sich auf Festsetzungen oder Hinweise im Bebauungsplan. Änderungen oder Ergänzungen in der Flächennutzungsplan-Änderung sind nicht erforderlich.

10 dafür : 0 dagegen

Feststellungsbeschluss:
Der Gemeinderat stellt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das „Gewerbegebiet Landsham V“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.02.2019 fest. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Landratsamt Ebersberg zur Genehmigung vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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143. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 143
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. Anfrage zur Überschreitung der zulässigen Wandhöhe im Baugebiet Landsham Süd für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.Nr. 2545 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 11, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Im Zuge der Baukontrolle wurde durch das Landratsamt Ebersberg festgestellt, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Wandhöhe bei der Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2545 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 11, Landsham, um 12 cm überschritten wurde (6,62 m statt 6,50 m).

Das Landratsamt hat daraufhin die sofortige Baueinstellung verfügt.

Um baldmöglichst eine Entscheidung treffen zu können, ob die Gemeinde der Überschreitung um 12 cm zustimmt oder nicht, bittet der Bauwerber um Prüfung, ob hier eine Befreiung grundsätzlich denkbar wäre. Ein entsprechend ergänzter Bauantrag würde dann unverzüglich nachgereicht.

In unmittelbarer Nähe auf dem Grundstück Fl.Nr. 2558 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 3, hatte der Bauausschuss eine Überschreitung der Wandhöhe um 10 cm in der Sitzung am 08.08.2019 abgelehnt.

Das westlich angrenzende Grundstück Fl.Nr. 2544 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 9, wurde inzwischen mit der korrekten Wandhöhe von 6,50 m erstellt.

Es wird angefragt, ob im Falle einer Bauantragstellung eine Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe denkbar wäre.

Der Bauausschuss signalis iert einstimmig, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird.

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. Herr Uffinger - Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Herr Uffinger moniert, dass nach seiner Ansicht die Straßenbeleuchtung zu spät eingeschaltet wird.
Der Sachverhalt wird geprüft.

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. Herr Finger - Sachstand Baugebiet "Pliening Nord-West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Herr Finger erkundigt sich nach dem Sachstand zum Baugebiet „Pliening Nord-West“
Die notwendigen Gutachten zur Schall- und Geruchsuntersuchungen liegen inzwischen vor. Zur Zeit wird ein Entwurf eines Bebauungsplanes erstellt, der dem Bauausschuss dann zur Beratung vorgelegt wird.

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144. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend 144

Diskussionsverlauf

Keine Fragen.

Datenstand vom 14.10.2019 08:03 Uhr