Datum: 06.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:28 Uhr bis 21:29 Uhr
Öffentliche Sitzung
Lfd. BV-Nr. |
Bezeichnung
|
15 |
Genehmigung der Tagesordnung
|
16 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2020
|
17 |
Bauleitplanung - Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungsatzung für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 762 Gemarkung Pliening, nördlich von Pliening, östlich der Staatsstraße 2082 - Aufstellungsbeschluss
|
18 |
Vollzug des Wasserhaushalts (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Kiesabbau der Fa. Ebenhöh GmbH & Co. Kies- und Sandwerke KG in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 Gemarkung Pliening, nordwestlich von Landsham-Moos
|
19 |
Bauantrag zur Errichtung eines Kies-Zwischenlagers auf dem Grundstück Fl.Nr. 2318/Teilfläche Gemarkung Pliening, westlich von Landsham Moos
|
20 |
Tekturantrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 280 Gemarkung Pliening, nördlich des Ottersberger Weges, westlich der Verlängerung der Griesfeldstraße
|
21 |
Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemaligen Bullenmaststalls in eine gewerbliche Lagerfläche sowie eines Jungviehstalls in eine landwirtschaftliche Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 583 Gemarkung Pliening, Dornbichlweg, Pliening
|
22 |
Bauantrag zur Erstellung eines eingeschossigen Gebäudes zur Unterbringung von ca. zehn bedürftigen Personen für maximal zwei Jahre mittels Containerbauweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 1828/5 Gemarkung Pliening, östlich der Gewerbestraße, Landsham
|
23 |
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Einzelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2589 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 3, Landsham
|
24 |
Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2590 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 5, Landsham
|
25 |
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2572 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 12, Landsham
|
26 |
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2587 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 2, Landsham
|
27 |
Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2583 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 6, Landsham (Parzelle 12)
|
28 |
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2537 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 17, Landsham
|
29 |
Bauantrag für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2593 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 4, Landsham
|
30 |
Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/5 Gemarkung Pliening, Gruberstraße 11, Landsham
|
31 |
Anträge von Anwohnern auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan "Landsham - östlich der Gruber Straße" bezüglich des Entfalls von drei Straßenbäumen in der Ulrich-Nanshaimer-Straße, insbesondere vor den Anwesen Hausnummern 4, 8 und 14
|
32 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der "Keltenstraße", Fl.Nr. 1855/4 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
|
33 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der Fl.Nrn. 2494 als Bestandteil der Ortsstraße Nr. 97 "Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße"
|
34 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung einer Teilfläche des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 21 "Geh- und Radweg Landsham - Grub" zum Bestandteil der Ortsstraße Nr. 97 "Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße"
|
35 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung einer Teilfläche des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 21 "Geh- und Radweg Landsham - Grub" zum Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 "Landsham - Grub"
|
36 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Löschung des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 21 "Geh- und Radweg Landsham - Grub" durch Umstufung als Bestandteil der Ortsstraße Nr. 97 "Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße" bzw. als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 "Landsham - Grub"
|
37 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der Straße "Vindelikerweg" Fl.Nr. 2561 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
|
38 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der Straße "Glockenbecherweg" Fl.Nr. 2596 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
|
39 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der Straße "Hachinger Weg" Fl.Nr. 2586 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
|
40 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der "Ulrich-Nanshaimer-Straße", Fl.Nr. 2493/Teilfläche Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
|
41 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts (BayStrWG) - Umstufung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 21 "Gruberfeldweg" auf der Fl.Nr. 1894 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße "Ulrich-Nanshaimer-Straße"
|
42 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Änderung im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege für den Straßenzug Nr. 21 "Gruberfeldweg" durch Umwidmung einer Teilstrecke zur Ortsstraße "Ulrich-Nanshaimer-Straße"
|
43 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung einer "Verbindungsstraße zwischen der Ulrich-Nanshaimer-Straße und der Flurstraße" auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2493 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
|
44 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der "Lorenz-Maier-Straße", Fl.Nr. 857/15 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße
|
45 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 74 "Kirchenweg" auf der Fl.Nr. 859 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße "Lorenz-Maier-Straße"
|
46 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung einer Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 73 "Von Gelting nach Neufinsing" auf der Fl.Nr. 856/1 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße "Am Tanzfleckl"
|
47 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Änderung im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege für den Straßenzug Nr. 73 "Von Gelting nach Neufinsing" durch Umwidmung einer Teilstrecke zur Ortsstraße "Am Tanzfleckl"
|
48 |
Bekanntgaben und Anfragen
|
49 |
Bürgerfragestunde
|
zum Seitenanfang
15. Genehmigung der Tagesordnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
15 |
Diskussionsverlauf
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung informiert Herr Erster Bürgermeister Frick die Mitglieder des Bauausschusses darüber, dass der TOP 19 abgesetzt wird. Der Antragsteller hat den Bauantrag heute schriftlich zurückgenommen.
Mit der geänderten Tagesordnung besteht Einverständnis.
zum Seitenanfang
16. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
16 |
Diskussionsverlauf
Gegen das Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 16.01.2020 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.
zum Seitenanfang
17. Bauleitplanung - Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungsatzung für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 762 Gemarkung Pliening, nördlich von Pliening, östlich der Staatsstraße 2082 - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Vorberatend
|
17 |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
20.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
12 |
Beschluss
Dem Gemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
„Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 762/Teilfläche und 762/5 Gemarkung Pliening, nördlich von Pliening, östlich der Staatsstraße 2082, auf einer Fläche von ca. 1.420 m² eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Ziel ist die Errichtung eines Dreispänners.“
10 dafür : 0 dagegen
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückeigentümern vor dem Eintritt in das Verfahren einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der mit der Erstellung der Satzung verbundenen Kosten, möglicher notwendiger Gutachten und einer ggf. notwendigen juristischen Beratung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
18. Vollzug des Wasserhaushalts (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Kiesabbau der Fa. Ebenhöh GmbH & Co. Kies- und Sandwerke KG in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 Gemarkung Pliening, nordwestlich von Landsham-Moos
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Vorberatend
|
18 |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
20.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
13 |
Diskussionsverlauf
Frau Löffler verlässt vom 19:39 Uhr bis 19:41 Uhr die Sitzung.
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:
Die Erweiterung erstreckt sich über die Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2316, 2317 und 2318 Gemarkung Pliening. Die Grundstücke liegen nordwestlich des Ortsteils Landsham-Moos, direkt angrenzend an das Gemeindegebiet Kirchheim.
Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen darf gem. § 36 Abs. 2 BauGB nur aus den sich aus §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Beurteilung erfolgt deshalb nach § 35 BauGB.
Im Flächennutzungsplan ist das beantragte Abbaugebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Durch die Zweckbestimmung im Regionalplan München als Vorrangfläche für Bodenschätze (VR 301 Kies und Sand) sowie der Feststellung, dass das Vorhaben nur im Außenbereich ausgeführt werden kann, ist ein Widerspruch zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan nachrangig. Der Privilegierungstatbestand gem. § 35 Abs. 1 Ziffer 4 BauGB ist gegeben.
Für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich muss darüber hinaus gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB eine ausreichende Erschließung gesichert sein. Die Zufahrt zum beantragten Abbaugebiet führt über Privatgrundstücke mehrerer Eigentümer und kreuzt eine Mineralölfernleitung der OMV Deutschland GmbH. Ein Nachweis für die unwiderrufliche Nutzung der Zufahrt mindestens bis zur Endabnahme der Rekultivierungsmaßnahmen in Form einer dinglichen Sicherung liegt nicht vor. Eine schuldrechtliche Vereinbarung mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist nicht ausreichend (Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger Rd.Nr. 71 zu § 35 BauGB und Niedersächsisches OVG vom 06.09.2007 – 4LB 48/07)
Darüber hinaus besteht bei Steinbruch- oder Kiesabbauvorhaben die Anforderung an die wegemäßige Erschließung, dass einem LKW-Verkehr mit Gegenverkehr Rechnung – zumindest mit Ausweichstellen - zu tragen ist. Der Weg südlich des Abfanggrabens weist teilweise eine Breite unter vier Metern auf. Dies lässt einen Gegenverkehr nicht zu. Hinweise auf eine Planung zur Verbreiterung oder Herstellung von Ausweichbuchten sind aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich.
Eine ausreichende Erschließung ist deshalb nicht gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden.
10 dafür : 0 dagegen
Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange:
Die Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 300 Meter. Durch die beim Abbau und der Rekultivierung eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge entstehen Immissionen.
Die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Ebersberg hat aufgrund des vorgelegten Schallschutzgutachtens vom 07.11.2018 und des Ergänzungsschreibens zu diesem Gutachten vom 07.12.2019 die Einhaltung der zulässigen Lärmschutzwerte festgestellt.
Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen gem. Ziffer 2.8 und 6.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (TA-Lärm) um nicht mehr als 30 dB(A) überschritten werden. Als Betriebszeit wurde der Zeitraum von werktags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr beantragt. An Sonn- und Feiertagen ist kein Betrieb zulässig.
Die Gemeinde Pliening beantragt, die Betriebszeit auf die Wochentage Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu begrenzen.
10 dafür : 0 dagegen
Bezüglich der Staubbelastung fordert die Untere Immissionsschutzbehörde, bei entsprechenden Wetterlagen die Fahrwege innerhalb der Kiesgrube zu befeuchten. Dies erscheint nicht ausreichend, da ein Großteil der Fahrwege über Schotterwege führt, auf denen bei trockenen oder windigen Wetterlagen ebenfalls die Staubbildung begünstigt wird. Die Gemeinde regt an, die Auflage für alle Wege zu erlassen.
10 dafür : 0 dagegen
Nördlich des Abfanggraben befindet sich zwischen Biotop Nr. 7836-0040 und dem Wirtschaftsweg Fl.Nrn. 2372/2 und 2319 Gemarkung Pliening eine Grünfläche. In dieser Grünfläche verläuft eine Kerosinpipeline der OMV Deutschland GmbH, welche die Raffinerie in Burghausen mit dem Flughafen München verbindet. Arbeiten im Schutzstreifen dieser Pipeline, Überdeckungen und das Überfahren unterliegen vor allem aus Sicherheitsgründen umfangreicher Auflagen und sind mit der OMV Deutschland GmbH abzustimmen. Das Landratsamt wird gebeten, einen entsprechenden Hinweis in den Genehmigungsunterlagen aufzunehmen bzw. den Betreiber am Verfahren zu beteiligen.
10 dafür : 0 dagegen
In den Antragsunterlagen für den geplanten Kiesabbau wurde bereits festgestellt, dass eine Zufahrt von Osten durch Landsham-Moos aus Gründen des Immissionsschutzes ausscheidet.
Die Zufahrt zum Abbaugebiet erfolgt gemäß einer Darstellung im UVP-Bericht vom Kieswerk Gerharding über das vorhandene Betriebswegenetz bzw. die Zufahrt zum derzeitigen Abbauabschnitt und bezieht diesen mit ein. Am nördlichen Ende des bisherigen Abbaugebiets führt die geplante Zufahrt entlang des Abfanggrabens auf einem Wirtschaftsweg in Richtung West und quert auf Kirchheimer Flur den Abfanggraben bevor der Weg dann in östlicher Richtung zum Abbaugebiet führt. Die Gesamtstrecke beträgt etwa 3 km. Es sind bis zu 100 LKW-Fahrten (zzgl. Rückfahrt) pro Tag vorgesehen.
Die Zufahrt verläuft über Grundstücke von mehreren privaten Eigentümern. Wie bereits in Ziffer 1 dargestellt, ist aufgrund eines nicht nachgewiesenen Nutzungsrechts sowie der fehlenden Breite eine ausreichende Erschließung der Zufahrt nicht gesichert.
Die Gemeinde Pliening ersucht das Landratsamt Ebersberg, als Nachweis einer ausreichenden Erschließung eine dingliche Sicherung zu fordern.
10 dafür : 0 dagegen
Bei den Wegen beidseitig des Abfanggrabens handelt es sich um Privatwege. Sie führen am kartierten Biotops Nr. 7836-0040 und bereits rekultivierten Kiesabbauflächen entlang. Eigentümer von Privatwegen in der freien Natur müssen die Nutzung durch Dritte für Erholungszwecke grundsätzlich hinnehmen (Zeitler Rd.Nr. 28a zu Art. 1 BayStrWG). Zu dulden sind vom Eigentümer nur Wanderer und Radfahrer ggf. auch Reiter, sofern sich die Wege dafür eignen. Insbesondere der Weg südlich des Abfanggrabens wird stark von Fußgängern frequentiert.
Gemäß Ziffer 4.2.1.4 der Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand, Steinen und Erden des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 09.06.1995 (Az. 11/53-4511.3-001/90) muss die Zufahrt von öffentlichen Straßen und Wegen zum Abbaugelände verkehrssicher und reibungslos und ohne erhebliche Beeinträchtigung von Siedlungsbereichen, landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und Biotopen möglich sein.
Es ist zu erwarten, dass es im Begegnungsverkehr mit LKW und Fußgängern/Radfahrern zu Problemen kommt. Der Antragsteller ist aufzufordern, einen Nachweis zu führen, der eine verkehrssichere und konfliktlose Nutzung der Wege für alle Verkehrsteilnehmer sicherstellt.
10 dafür : 0 dagegen
Ein Teil der Zufahrt zum künftigen Abbaugebiet führt entlang der westlichen Grenze des derzeitigen Abbaugebietes (Fl.Nr. 2302 und 1712/1 Gemarkung Pliening). Die Rekultivierung dieser Fläche muss lt. Planfeststellungsbeschluss vom 11.02.2016 jedoch bis 31.12.2025 abgeschlossen sein
Die Gemeinde Pliening fordert das Landratsamt Ebersberg auf, den Zeitpunkt der Rekultivierungsmaßnahmen für das derzeitige Abbaugebiet (lt. Planfeststellungsbeschluss vom 11.02.2016 bis 31.12.2025) nicht zu verlängern.
10 dafür : 0 dagegen
Für die Maßnahme wird eine Zeitdauer von insgesamt 15 Jahren beantragt. Davon entfallen 12 Jahre auf den Kiesabbau und 3 Jahre bis zur Beendigung der Rekultivierung. Das Landratsamt wird aufgefordert, diesen Zeitrahmen als verbindlich festzusetzen und keine Verlängerung zuzulassen.
10 dafür : 0 dagegen
Der Erläuterungsbericht führt aus, dass sich unter Wasser ein stabiler Böschungswinkel zwischen 25⁰ und 32⁰ einstellen wird. Weitere Angaben zu der Entwicklung von Böschungswinkeln oberhalb des Wasserspiegels enthalten die Antragsunterlagen nicht.
Aussagen über die Sicherung des Betriebsgeländes sowie vorgesehene Warnbeschilderung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit werden in den Antragsunterlagen nicht getroffen. Es wird die Nachreichung eines detaillierten Abbaukonzeptes gefordert, das auch sicherheitsrechtliche Aspekte abdeckt.
10 dafür : 0 dagegen
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat den Antrag auf wasserwirtschaftliche Belange geprüft. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass mit dem Vorhaben - unter Einbeziehung wasserrechtlicher Auflagen im Bescheid - Einverständnis besteht.
Darüber hinaus wird im Hydrogeologischen Gutachten der Ingenieurgesellschaft Kraft, Dohmann, Czeslik vom 19.07.2019 ein Grundwassermonitoring vorgeschlagen, um etwaige Grundwasseränderungen frühzeitig feststellen zu können. Die Gemeinde Pliening bittet, diese Maßnahme in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
10 dafür : 0 dagegen
Der Gemeinde Pliening sind die Aufzeichnungen der Grundwasserpegelstände zur Verfügung zu stellen.
10 dafür : 0 dagegen
Grundstückseigentümern ist in geeigneter Form der Anspruch auf Schadenersatzleistungen zu sichern, für den Fall, dass wegen Grundwasserveränderungen, die ihre Ursache im Kiesabbau haben, Kellerüberflutungen oder sonstige Gebäudeschäden entstehen.
10 dafür : 0 dagegen
Die Befahrung der Wirtschaftswege mit bis zu 100 LKW pro Tag (Leergewicht 12 bis 14 to.) führt zu einer erheblichen Belastung und Verdichtung des Bodens. Es wird angeregt, den Einsatz von Schutzmaßnahmen entlang der Fahrwege (z.B. sog. Baggermatratzen) zu prüfen.
10 dafür : 0 dagegen
Die Abbaufläche grenzt unmittelbar an eine ökologische Ausgleichsfläche Fl.Nr. 2305 (T) Gemarkung Pliening für das Gewerbegebiet Landsham V. Im Bescheid soll deshalb eine Auflage zum Schutz dieser Ausgleichsfläche während der Abbau- und Rekultivierungsarbeiten aufgenommen werden.
10 dafür : 0 dagegen
Die öffentliche Zugänglichkeit des entstehenden Landschaftssees ist nach Abschluss der Maßnahmen zu gewährleisten.
10 dafür : 0 dagegen
Zur Verfüllung des Abbaugebiets darf ausschließlich unbelastetes Material ohne Fremdstoffe wie z.B. Stahlarmierungen oder sonstige Gefahrengegenstände verwendet werden.
10 dafür : 0 dagegen
Eigentumsrechtlichen Positionen der Gemeinde:
Für den Umgriff des beantragten Kiesabbaugebiets sowie der geplanten Zufahrt befinden sich keine Grundstücke, die im Eigentum der Gemeinde Pliening stehen. Der Gemeinderat stellt deshalb fest, dass
eine eigentumsrechtliche Position der Gemeinde nicht tangiert ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
19. Bauantrag zur Errichtung eines Kies-Zwischenlagers auf dem Grundstück Fl.Nr. 2318/Teilfläche Gemarkung Pliening, westlich von Landsham Moos
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
19 |
Diskussionsverlauf
Der Punkt wurde abgesetzt.
zum Seitenanfang
20. Tekturantrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 280 Gemarkung Pliening, nördlich des Ottersberger Weges, westlich der Verlängerung der Griesfeldstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
20 |
Beschluss
Die Gemeinde Pliening erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 280 Gemarkung Pliening, nördlich des Ottersberger Weges
, westlich der Verlängerung des Griesfeldstraße. Eine Verschiebung des Mobilfunkmastes innerhalb des Grundstücks Fl.Nr. 280 Gemarkung Pliening nach Norden an die östliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 280/1 Gemarkung Pliening wird angeregt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
21. Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemaligen Bullenmaststalls in eine gewerbliche Lagerfläche sowie eines Jungviehstalls in eine landwirtschaftliche Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 583 Gemarkung Pliening, Dornbichlweg, Pliening
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
21 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zur Nutzungsänderung des ehemaligen Bullenmaststalls in eine gewerbliche Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 583 Gemarkung Pliening, Dornbichlweg, Pliening, das gemeindliche Einvernehmen.
Das Landratsamt wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem vorliegenden Bestandsplan und dem Inhalt der Baugenehmigung Abweichungen hinsichtlich der Kubatur des Gebäudes bestehen.
10 dafür : 0 dagegen
Der Bauausschuss erteilt zur Nutzungsänderung des ehemaligen Jungviehstalls in eine landwirtschaftliche Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 583 Gemarkung Pliening, Dornbichlweg, Pliening, das gemeindliche Einvernehmen.
Die Privilegierung ist gegenüber dem Landratsamt Ebersberg nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
22. Bauantrag zur Erstellung eines eingeschossigen Gebäudes zur Unterbringung von ca. zehn bedürftigen Personen für maximal zwei Jahre mittels Containerbauweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 1828/5 Gemarkung Pliening, östlich der Gewerbestraße, Landsham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
22 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham II“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
- der erforderlichen Mindestgröße für Grundstücke.
10 dafür : 0 dagegen
- der Fassadengestaltung mit „gebrochenen Weißtönen“.
10 dafür : 0 dagegen
- der Errichtung von Flachdach-Container.
10 dafür : 0 dagegen
- des Entfalls von Einfriedungen.
10 dafür : 0 dagegen
- des Verzichts auf einen Freiflächengestaltungsplan.
10 dafür : 0 dagegen
- der Errichtung von Abfallboxen außerhalb der Bauräume, nicht in das Gebäude integriert und nicht eingegrünt.
10 dafür : 0 dagegen
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines temporären eingeschossigen Gebäudes zur Unterbringung von ca. zehn bedürftigen Personen für maximal zwei Jahre mittels Containerbauweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 1828/5 Gemarkung Pliening, Gewerbestraße, Landsham, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
23. Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Einzelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2589 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 3, Landsham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
23 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
- der Überschreitung der Grundflächenzahl I von 0,30 auf 0,36.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Grundflächenzahl II auf 0,62.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse um 1,45 m Richtung Süden (11,72 m²).
10 dafür : 0 dagegen
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Garagen in Bezug auf die Lage.
10 dafür : 0 dagegen
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Garagen in Bezug auf die Länge.
10 dafür : 0 dagegen
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Garagen in Bezug auf die Höhe.
10 dafür : 0 dagegen
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einzelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2589 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 3, Landsham (Parzelle 17), unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
24. Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2590 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 5, Landsham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
24 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
- der Überschreitung der Grundflächenzahl I von 0,30 auf 0,36.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Grundflächenzahl II auf 0,64.
10 dafür : 0 dagegen
- der Abweichung von der maximal zulässigen Wandhöhe auf 6,535 m zur Herstellung eines profilgleichen Anbaus.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung des Bauraums durch die Terrasse um ca. 1,40 m in Richtung Süden (11,88 m²).
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch den nördlichen Kellerlichtschacht.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung des Bauraums für die Garage um 1,0 m nach Norden (3,0 m²).
10 dafür : 0 dagegen
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2590 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 5 Landsham (Parzelle 18), unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
25. Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2572 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 12, Landsham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
25 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
- der Überschreitung der GRZ II (Hauptbaukörper sowie Garagen, Stellplätze, Zufahrten, usw.) auf 0,634.
10 dafür : 0 dagegen
- Änderung der Dachform für den geplanten Zwerchgiebel in Flachdach.
10 dafür : 0 dagegen
- der Reduzierung des Abstands zwischen Zwerchgiebel und Hauptfirst auf 0,865 m.
10 dafür : 0 dagegen
- der Änderung der Dacheindeckung für den Zwerchgiebel mit einer Flachdachfolie. Es wird darauf hingewiesen, dass die Folie gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht glänzend auszuführen ist.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenzen durch zwei Lichtschächte nach Norden und zwei Lichtschächte nach Süden.
10 dafür : 0 dagegen
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Garagen in Bezug auf die Länge.
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Garagen in Bezug auf die Höhe.
10 dafür : 0 dagegen
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 2572 Gemarkung Pliening, Glockenbecherweg 12, Landsham, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
26. Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2587 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 2, Landsham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
26 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
- der Überschreitung der Grundflächenzahl I von 0,30 auf 0,385.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Grundflächenzahl II auf 0,578.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse mit einer Fläche von 20,2 m².
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch den südlichen Kellerlichtschacht.
10 dafür : 0 dagegen
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen für den Neubau eines Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 2587 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 2, Landsham (Parzelle 15), unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
27. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2583 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 6, Landsham (Parzelle 12)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
27 |
Beschluss
Der Bauausschuss stellt für die Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2583 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 6, Landsham das gemeindlichen Einvernehmen in Aussicht hinsichtlich
- der Überschreitung der GRZ I (Hauptbaukörper, Terrasse und Balkon) auf maximal 0,39.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze nach Süden durch einen eingeschossigen Anbau mit Balkon um 1,0 m auf einer Breite von 6,0 m.
0 dafür : 10 dagegen (abgelehnt)
- der Überschreitung der GFZ auf maximal 0,71.
10 dafür : 0 dagegen
Bezüglich einer möglichen Abweichung von den Abstandsflächen für den geplanten Anbau wird vor Antragstellung eine Klärung mit dem Landratsamt Ebersberg empfohlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
28. Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2537 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 17, Landsham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
28 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
- der Überschreitung der Grundflächenzahl I von 0,35 auf 0,41.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Grundflächenzahl II auf 0,695.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse um 3,0 m Richtung Norden (24 m²).
10 dafür : 0 dagegen
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Garagen in Bezug auf die Lage.
10 dafür : 0 dagegen
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Garagen in Bezug auf die Länge.
10 dafür : 0 dagegen
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2537 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 17, Landsham (Parzelle 9), unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
29. Bauantrag für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2593 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 4, Landsham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
29 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
- der Überschreitung der Grundflächenzahl II auf 0,64.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse um 3,5 m Richtung Süden (18,2 m²).
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch die Garage um 2,0 m Richtung Norden.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch die Garage um 0,14 m Richtung Süden.
10 dafür : 0 dagegen
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Garagen in Bezug auf die Länge.
10 dafür : 0 dagegen
- der Errichtung eines Glasdachs zwischen Garage und Wohnhaus mit einer Fläche von 1,50 m x 3,0 m.
9 dafür : 1 dagegen
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2593 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 4, Landsham (Parzelle 34), unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
30. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/5 Gemarkung Pliening, Gruberstraße 11, Landsham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
30 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham – südlich der Kirchheimer Straße“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
- der Errichtung von drei Stellplätzen entlang der Südgrenze des Grundstück Fl.Nr. 1860/5 Gemarkung Pliening mit einer Größe von jeweils 6,0 m x 2,35 m.
10 dafür : 0 dagegen
- der Errichtung eines Müllabstellplatzes, ohne Dach, mit Holzverkleidung in einer Höhe von 1,75 m.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
31. Anträge von Anwohnern auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan "Landsham - östlich der Gruber Straße" bezüglich des Entfalls von drei Straßenbäumen in der Ulrich-Nanshaimer-Straße, insbesondere vor den Anwesen Hausnummern 4, 8 und 14
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
31 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham – östlich der Gruber Straße“ bezüglich des Entfalls der südlichen Bäume, insbesondere vor den Anwesen 4, 8 und 14 nicht zu erteilen. Begründet wird die Ablehnung mit den Festsetzungen der Straßenbäume innerhalb des Bebauungsplanes „Landsham – östlich der Gruber Straße“.
Eine Gesamtbetrachtung der Straßenbaumpflanzungen innerhalb des Baugebietes und eine Entscheidung über die Umsetzung der Bebauungsplan-Vorgaben erfolgt in einer der nächsten Bauausschusss
itzungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
32. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der "Keltenstraße", Fl.Nr. 1855/4 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
32 |
Beschluss
Die „Keltenstraße“, bestehend aus dem Grundstück Fl.Nr. 1855/4 Gemarkung Pliening, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Bezeichnung des Straßenzuges:
|
Keltenstraße
|
Anfangspunkt:
|
Östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1855/2 Gemarkung Pliening (Einmündung in die Ortsstraße Nr. 97)
|
Endpunkt:
|
Südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2493 Gemarkung Pliening (Einmündung in die Ortsstraße Nr. 89)
|
Länge:
|
0,245 km
|
Straßenbaulast:
|
Auf der gesamten Länge – Gemeinde Pliening
|
Widmungsbeschränkungen:
|
keine
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
33. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der Fl.Nrn. 2494 als Bestandteil der Ortsstraße Nr. 97 "Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
33 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt,
das Grundstück mit den Fl.Nr. 2494 Gemarkung Pliening als Bestandteil der Ortsstraße Nr. 97 „Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße“ zu widmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
34. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung einer Teilfläche des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 21 "Geh- und Radweg Landsham - Grub" zum Bestandteil der Ortsstraße Nr. 97 "Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
34 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, eine Teilstrecke aus dem beschränkt öffentlichen Weg Nr. 21 „Geh- und Radweg Landsham – Grub“ aus dem Grundstück Fl.Nr. 1855/2/Teilfläche Gemarkung Pliening mit einer Länge von 0,347 km, beginnend an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2494 Gemarkung Pliening und endend in Höhe der Nordost-Grenze der Fl.Nr. 1834/2 Gemarkung Pliening als Bestandteil der Ortsstraße Nr. 97 „Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße“ umzustufen. Die Straßenbaulast obliegt weiterhin der Gemeinde Pliening.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstufung der Teilstrecke zur Ortsstraße vorzunehmen und die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
35. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung einer Teilfläche des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 21 "Geh- und Radweg Landsham - Grub" zum Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 "Landsham - Grub"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
35 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, eine Teilstrecke aus dem beschränkt öffentlichen Weg Nr. 21 „Geh- und Radweg Landsham – Grub“ aus dem
Grundstück Fl.Nr. 1855/2/Teilfläche Gemarkung Pliening mit einer Länge von 0,282 km, beginnend in Höhe der Nordost-Grenze der Fl.Nr. 1834/2 Gemarkung Pliening und endend an der Gemeindegrenze nach Poing, Ortsteil Grub, auf Höhe Fl.Nr. 1852 Gemarkung Pliening als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 „Landsham - Grub“ umzustufen. Die Straßenbaulast obliegt weiterhin der Gemeinde Pliening.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstufung der Teilstrecke zur Ortsstraße vorzunehmen und die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
36. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Löschung des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 21 "Geh- und Radweg Landsham - Grub" durch Umstufung als Bestandteil der Ortsstraße Nr. 97 "Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße" bzw. als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 "Landsham - Grub"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
36 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, dass Karteiblatt für beschränkt öffentliche Wege Nr. 21 für den „Geh- und Radweg Landsham – Grub“ zu schließen, dass die Verkehrsfläche auf dem Grundstück
Fl.Nr. 1855/2 Gemarkung Pliening durch Umstufung teilweise der Ortsstraße Nr. 97 „Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße“ sowie teilweise der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 „Landsham – Grub“ zugewiesen wurden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
37. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der Straße "Vindelikerweg" Fl.Nr. 2561 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
37 |
Beschluss
Die Straße „Vindelikerweg“ auf der Fl.Nr. 2561 Gemarkung Pliening wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Bezeichnung des Straßenzuges:
|
Vindelikerweg
|
Anfangspunkt:
|
nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2586 Gemarkung Pliening (Einmündung in den Hachinger Weg)
|
Endpunkt:
|
westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2493 Gemarkung Pliening (Einmündung in die Ulrich-Nanshaimer-Straße)
|
Teilstrecke:
|
|
Straßenbaulast:
|
Gemeinde Pliening
|
Widmungsbeschränkungen:
|
keine
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
38. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der Straße "Glockenbecherweg" Fl.Nr. 2596 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
38 |
Beschluss
Die Straße „Glockenbecherweg“ auf der Fl.Nr. 2596 Gemarkung Pliening wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Bezeichnung des Straßenzuges:
|
Glockenbecherweg
|
Anfangspunkt:
|
östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1855/4 Gemarkung Pliening (Einmündung in die Keltenstraße)
|
Endpunkt a):
|
südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2586 Gemarkung Pliening (Einmündung in den Hachinger Weg)
|
Endpunkt b):
|
südliche Grenze der Fl.Nr. 2575 Gemarkung Pliening
|
Teilstrecke:
|
|
Straßenbaulast:
|
Gemeinde Pliening
|
Widmungsbeschränkungen:
|
keine
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
39. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts - Widmung der Straße "Hachinger Weg" Fl.Nr. 2586 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
39 |
Beschluss
Die Straße „Hachinger Weg“ auf der Fl.Nr. 2586 Gemarkung Pliening wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Bezeichnung des Straßenzuges:
|
Hachinger Weg
|
Anfangspunkt:
|
südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1855/4 Gemarkung Pliening (Einmündung in die Keltenstraße)
|
Endpunkt:
|
westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2493 Gemarkung Pliening (Einmündung in die Ulrich-Nanshaimer-Straße)
|
Teilstrecke:
|
|
Straßenbaulast:
|
Gemeinde Pliening
|
Widmungsbeschränkungen:
|
keine
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
40. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der "Ulrich-Nanshaimer-Straße", Fl.Nr. 2493/Teilfläche Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
40 |
Beschluss
Die Straße „Ulrich-Nanshaimer-Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2493/Teilfläche Gemarkung Pliening wird gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Bezeichnung des Straßenzuges:
|
Ulrich-Nanshaimer-Straße
|
Anfangspunkt:
|
Westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2517 Gemarkung Pliening (Einmündung in die Ortsstraße Nr. 97 „Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße“)
|
Endpunkt:
|
Nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2548 Gemarkung Pliening (Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 21 „Gruberfeldweg“)
|
Teilstrecke:
|
|
Straßenbaulast:
|
Auf der gesamten Länge – Gemeinde Pliening
|
Widmungsbeschränkungen:
|
keine
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
41. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts (BayStrWG) - Umstufung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 21 "Gruberfeldweg" auf der Fl.Nr. 1894 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße "Ulrich-Nanshaimer-Straße"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
41 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Umstufung (Aufstufung) einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Gruberfeldweg“ auf der Fl.Nr. 1894 Gemarkung Pliening mit einer Länge von 0,120 km.
Im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen ist das Karteiblatt Nr. 89 „Ulrich-Nanshaimer-Straße“ wie folgt zu ändern:
Teilstrecke: 0,00 km
bis 0,662 km
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
42. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Änderung im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege für den Straßenzug Nr. 21 "Gruberfeldweg" durch Umwidmung einer Teilstrecke zur Ortsstraße "Ulrich-Nanshaimer-Straße"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
42 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, folgende Änderung im Karteiblatt Nr. 21 für öffentliche Feld- und Waldweg vorzunehmen:
Teilstrecke km 0,000 – 0,536
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
43. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung einer "Verbindungsstraße zwischen der Ulrich-Nanshaimer-Straße und der Flurstraße" auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2493 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
43 |
Beschluss
Die Verbindungsstraße zwischen Ulrich-Nanshaimer-Straße und Flurstraße auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2493 Gemarkung Pliening wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Abs. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Bezeichnung des Straßenzuges:
|
Verbindungsstraße zwischen Ulrich-Nanshaimer-Straße und Flurstraße
|
Anfangspunkt:
|
Westliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 1897 Gemarkung Pliening (Einmündung in die Ortsstraße Nr. 89 „Ulrich-Nanshaimer-Straße“)
|
Endpunkt:
|
Östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 1897/12 Gemarkung Pliening (Einmündung in die Ortsstraße Nr. 77 „Flurstraße“)
|
Teilstrecke:
|
0,00 bis 0,064 km
|
Straßenbaulast:
|
Auf der gesamten Länge – Gemeinde Pliening
|
Widmungsbeschränkungen:
|
keine
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
44. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der "Lorenz-Maier-Straße", Fl.Nr. 857/15 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
44 |
Beschluss
Die „Lorenz-Maier-Straße“, bestehend aus dem Grundstück Fl.Nr. 857/15 Gemarkung Gelting, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Bezeichnung des Straßenzuges:
|
Lorenz-Maier-Straße
|
Anfangspunkt:
|
Südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 27/3
Gemarkung Gelting (Einmündung in die Markt Schwabener Straße – Staatsstraße 2082)
|
Endpunkt:
|
Nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 41/1 Gemarkung Gelting (Einmündung in die Ortsstraße Nr. 61)
|
Länge:
|
0,193 km
|
Straßenbaulast:
|
Auf der gesamten Länge – Gemeinde Pliening
|
Widmungsbeschränkungen:
|
keine
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
45. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 74 "Kirchenweg" auf der Fl.Nr. 859 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße "Lorenz-Maier-Straße"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
45 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Umstufung (Aufstufung) einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kirchenweg“ auf der Fl.Nr. 857/15 Gemarkung Gelting mit einer Länge von 0,034 km.
Im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege ist das Karteiblatt Nr. 74 „Kirchenweg“ wie folgt zu ändern:
Anfangspunkt
|
Südwestgrenze der Fl.Nr. 857/6 Gemarkung Pliening
|
|
Östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 857/21 Gemarkung Gelting (Einmündung in die Ortsstraße „Lorenz-Maier-Straße“
|
Teilstrecke:
|
0,00 bis 0,366 km
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
46. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung einer Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 73 "Von Gelting nach Neufinsing" auf der Fl.Nr. 856/1 Gemarkung Gelting zur Ortsstraße "Am Tanzfleckl"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
46 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Umstufung (Aufstufung) einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Von Gelting nach Neufinsing“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 856/2 Gemarkung Gelting mit einer Länge von 0,038 km.
Im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen ist das Karteiblatt Nr. 61 „Am Tanzfleckl“ wie folgt zu ändern:
Anfangspunkt
|
Südöstliche Grundstücksecke der Fl.Nr. 856/1 Gemarkung Gelting (Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 73 „Von Gelting nach Neufinsing“)
|
Endpunkt
|
Südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 43/3 Gemarkung Gelting
|
|
0,00 bis 0,160
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
47. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Änderung im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege für den Straßenzug Nr. 73 "Von Gelting nach Neufinsing" durch Umwidmung einer Teilstrecke zur Ortsstraße "Am Tanzfleckl"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
47 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, folgende Änderung im Karteiblatt Nr. 73 für öffentliche Feld- und Waldwege vorzunehmen:
Teilstrecke: km 0,000 – 1,780 km
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
48. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
48 |
Diskussionsverlauf
Keine Bekanntgaben
und Anfragen.
zum Seitenanfang
49. Bürgerfragestunde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
06.02.2020
|
ö
|
Beschliessend
|
49 |
Diskussionsverlauf
Datenstand vom 10.02.2020 08:36 Uhr