Datum: 20.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
09 Genehmigung der Tagesordnung
10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.01.2020
11 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe entfallen sind
12 Bauleitplanung - Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungsatzung für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 762 Gemarkung Pliening, nördlich von Pliening, östlich der Staatsstraße 2082 - Aufstellungsbeschluss
13 Vollzug des Wasserhaushalts (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Kiesabbau der Fa. Ebenhöh GmbH & Co. Kies- und Sandwerke KG in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 Gemarkung Pliening, nordwestlich von Landsham-Moos
14 Bekanntgaben und Anfragen
Bauleitplanung - Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das "Gewerbegebiet Landsham V", südlich der Kirchheimer Straße (Staatsstraße 2082), westlich von Landsham durch das Landratsamt Ebersberg
Grundwasserstand - Feuerlöschbrunnen Landsham, Fl.Nr. 2355 Gemarkung Pliening
Archäologische Untersuchung Landsham-Süd - Eigentumsübertragung der Fundstücke an die Archäologische Staatssammlung durch Schenkung
Kommunalwahl 2020 - Interaktiver Probestimmzettel
AWO Kreisverband Ebersberg - Freizeitprogramm
Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Frau Strauss - Baumfällung
15 Bürgerfragestunde
Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

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09. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö Beschliessend 09

Diskussionsverlauf

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

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10. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö Beschliessend 10

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.01.2020 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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11. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe entfallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö 11

Diskussionsverlauf

Folgende nichtöffentlichen Beschlüsse wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 30.01.2020 wegen Wegfall des Geheimhaltungsgrundes zur Veröffentlichung freigegeben:

Gemeinderatssitzung vom 19.12.2019:
Seniorenwohnanlage nebst Zusatznutzung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 19 und 20 Gemarkung Pliening, Geltinger Str. 28, Pliening – Vergabe der freiberuflichen Dienstleistungen – Auftragserteilung
Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung für das Los 1 – Fachplanerleistungen „Objekt“ an Gaigl Architekten PartnerbB und Sitzberger Architekten GmbH als Bietergemeinschaft.
Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung für das Los 2 – Fachplanerleistungen „Tragwerk“ an Berk + Partner Bauingenieure GmbH, München.
Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung für das Los 3 – Fachplanerleistungen „Heizung, Lüftung, Sanitär“ an Rennert Ingenieure, Hof.
Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung für das Los 4 – Fachplanerleistungen „Elektro“ an Rennert Ingenieure, Hof.
Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung für das Los 5 – Fachplanerleistungen „Freianlagen“ an Steidle & Felgentreu Landschaftsarchitekten PartGmbB, Kirchheim.

Personalwesen - Gewährung Ergänzende Leistung Großraumzulage München
  1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 23.11.2000 bzw. 29.09.2011 über die Gewährung einer Ergänzenden Leistung (Ballungsraumzulage) nach Maßgabe der Bestimmungen des Tarifvertrages zur Fortführung der ergänzenden Leistungen an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern (TV-EL) vom 23.07.2007 in der jeweils geltenden Fassung wird aufgehoben.
  2. Der Arbeitgeber gewährt den Beschäftigten ab 01.01.2020 eine Großraumzulage München (Grundbetrag und Kinderbetrag) nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 in der Fassung der 2. Änderungstarifvereinbarung.
  3. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.
  4. Die Großraumzulage entfällt ersatzlos
  1. und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzung nach der öTV A 35 nicht mehr erfüllt sind,
  2. zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage München nach Maßgabe der öTV A 35 widerruft.
  1. Die Gewährung der Großraumzulage München steht unter einem Widerrufsvorbehalt: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn die öTV A 35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist.


Gemeinderatssitzung vom 30.01.2020
Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Poing für das Baugebiet "Am Bergfeld W 7" - Verkehrsuntersuchung durch die Gemeinde Poing
Der Gemeinderat beschließt ein gemeinsames Verkehrsgutachten mit der Gemeinde Poing durch das Büro Schlothauer & Wauer. Ziel ist es, belastbare Zahlen hinsichtlich der Verkehrsbelastung von Poing nach Pliening bzw. von Pliening nach Poing zu erhalten. Bestandteil des Verkehrsgutachtens ist insbesondere eine Verkehrsbefragung zu Ziel- und Quellverkehr auf der EBE 2, Ortsdurchfahrt Ottersberg.
Die Kosten für das Gutachten übernimmt die Gemeinde Poing.
Nach Vorliegen der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens wird über einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO erneut entschieden.

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12. Bauleitplanung - Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungsatzung für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 762 Gemarkung Pliening, nördlich von Pliening, östlich der Staatsstraße 2082 - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.02.2020 ö Vorberatend 17
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö Beschliessend 12

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 762/Teilfläche und 762/5 Gemarkung Pliening, nördlich von Pliening, östlich der Staatsstraße 2082, auf einer Fläche von ca. 1.420 m² eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Ziel ist die Errichtung eines Dreispänners.

19 dafür : 0 dagegen:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückeigentümern vor dem Eintritt in das Verfahren einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der mit der Erstellung der Satzung verbundenen Kosten, möglicher notwendiger Gutachten und einer ggf. notwendigen juristischen Beratung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Vollzug des Wasserhaushalts (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Kiesabbau der Fa. Ebenhöh GmbH & Co. Kies- und Sandwerke KG in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 Gemarkung Pliening, nordwestlich von Landsham-Moos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.02.2020 ö Vorberatend 18
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö Beschliessend 13

Beschluss

Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:

Die Erweiterung erstreckt sich über die Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2316, 2317 und 2318 Gemarkung Pliening. Die Grundstücke liegen nordwestlich des Ortsteils Landsham-Moos, direkt angrenzend an das Gemeindegebiet Kirchheim.

Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen darf gem. § 36 Abs. 2 BauGB nur aus den sich aus §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Beurteilung erfolgt deshalb nach § 35 BauGB.

Im Flächennutzungsplan ist das beantragte Abbaugebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Durch die Zweckbestimmung im Regionalplan München als Vorrangfläche für Bodenschätze (VR 301 Kies und Sand) sowie der Feststellung, dass das Vorhaben nur im Außenbereich ausgeführt werden kann, ist ein Widerspruch zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan nachrangig. Der Privilegierungstatbestand gem. § 35 Abs. 1 Ziffer 4 BauGB ist gegeben.

Für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich muss darüber hinaus gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB eine ausreichende Erschließung gesichert sein. Die Zufahrt zum beantragten Abbaugebiet führt über Privatgrundstücke mehrerer Eigentümer und kreuzt eine Mineralölfernleitung der OMV Deutschland GmbH. Ein Nachweis für die unwiderrufliche Nutzung der Zufahrt mindestens bis zur Endabnahme der Rekultivierungsmaßnahmen in Form einer dinglichen Sicherung liegt nicht vor. Eine schuldrechtliche Vereinbarung mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist nicht ausreichend (Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger Rd.Nr. 71 zu § 35 BauGB und Niedersächsisches OVG vom 06.09.2007 – 4LB 48/07)

Darüber hinaus besteht bei Steinbruch- oder Kiesabbauvorhaben die Anforderung an die wegemäßige Erschließung, dass einem LKW-Verkehr mit Gegenverkehr Rechnung – zumindest mit Ausweichstellen - zu tragen ist.  Der Weg südlich des Abfanggrabens weist teilweise eine Breite unter vier Metern auf. Dies lässt einen Gegenverkehr nicht zu. Hinweise auf eine Planung zur Verbreiterung oder Herstellung von Ausweichbuchten sind aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich.

Eine ausreichende Erschließung ist deshalb nicht gesichert.

Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden.

19 dafür : 0 dagegen


Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange:

Die Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 300 Meter. Durch die beim Abbau und der Rekultivierung eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge entstehen Immissionen.

Die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Ebersberg hat aufgrund des vorgelegten Schallschutzgutachtens vom 07.11.2018 und des Ergänzungsschreibens zu diesem Gutachten vom 07.12.2019 die Einhaltung der zulässigen Lärmschutzwerte festgestellt.

Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen gem. Ziffer 2.8 und 6.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (TA-Lärm) um nicht mehr als 30 dB(A) überschritten werden. Als Betriebszeit wurde der Zeitraum von werktags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr beantragt. An Sonn- und Feiertagen ist kein Betrieb zulässig.

Die Gemeinde Pliening beantragt, die Betriebszeit auf die Wochentage Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu begrenzen.

19 dafür : 0 dagegen

Bezüglich der Staubbelastung fordert die Untere Immissionsschutzbehörde, bei entsprechenden Wetterlagen die Fahrwege innerhalb der Kiesgrube zu befeuchten. Dies erscheint nicht ausreichend, da ein Großteil der Fahrwege über Schotterwege führt, auf denen bei trockenen oder windigen Wetterlagen ebenfalls die Staubbildung begünstigt wird. Die Gemeinde regt an, die Auflage für alle Wege zu erlassen.

19 dafür : 0 dagegen

Nördlich des Abfanggraben befindet sich zwischen Biotop Nr. 7836-0040 und dem Wirtschaftsweg Fl.Nrn. 2372/2 und 2319 Gemarkung Pliening eine Grünfläche. In dieser Grünfläche verläuft eine Kerosinpipeline der OMV Deutschland GmbH, welche die Raffinerie in Burghausen mit dem Flughafen München verbindet. Arbeiten im Schutzstreifen dieser Pipeline, Überdeckungen und das Überfahren unterliegen vor allem aus Sicherheitsgründen umfangreicher Auflagen und sind mit der OMV Deutschland GmbH abzustimmen. Das Landratsamt wird gebeten, einen entsprechenden Hinweis in den Genehmigungsunterlagen aufzunehmen bzw. den Betreiber am Verfahren zu beteiligen.

19 dafür : 0 dagegen

In den Antragsunterlagen für den geplanten Kiesabbau wurde bereits festgestellt, dass eine Zufahrt von Osten durch Landsham-Moos aus Gründen des Immissionsschutzes ausscheidet.

Die Zufahrt zum Abbaugebiet erfolgt gemäß einer Darstellung im UVP-Bericht vom Kieswerk Gerharding über das vorhandene Betriebswegenetz bzw. die Zufahrt zum derzeitigen Abbauabschnitt und bezieht diesen mit ein. Am nördlichen Ende des bisherigen Abbaugebiets führt die geplante Zufahrt entlang des Abfanggrabens auf einem Wirtschaftsweg in Richtung West und quert auf Kirchheimer Flur den Abfanggraben bevor der Weg dann in östlicher Richtung zum Abbaugebiet führt. Die Gesamtstrecke beträgt etwa 3 km. Es sind bis zu 100 LKW-Fahrten (zzgl. Rückfahrt) pro Tag vorgesehen.

Die Zufahrt verläuft über Grundstücke von mehreren privaten Eigentümern. Wie bereits in Ziffer 1 dargestellt, ist aufgrund eines nicht nachgewiesenen Nutzungsrechts sowie der fehlenden Breite eine ausreichende Erschließung der Zufahrt nicht gesichert.

Die Gemeinde Pliening ersucht das Landratsamt Ebersberg, als Nachweis einer ausreichenden Erschließung eine dingliche Sicherung zu fordern.

19 dafür : 0 dagegen

Bei den Wegen beidseitig des Abfanggrabens handelt es sich um Privatwege. Sie führen am kartierten Biotops Nr. 7836-0040 und bereits rekultivierten Kiesabbauflächen entlang. Eigentümer von Privatwegen in der freien Natur müssen die Nutzung durch Dritte für Erholungszwecke grundsätzlich hinnehmen (Zeitler Rd.Nr. 28a zu Art. 1 BayStrWG). Zu dulden sind vom Eigentümer nur Wanderer und Radfahrer ggf. auch Reiter, sofern sich die Wege dafür eignen. Insbesondere der Weg südlich des Abfanggrabens wird stark von Fußgängern frequentiert.

Gemäß Ziffer 4.2.1.4 der Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand, Steinen und Erden des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 09.06.1995 (Az. 11/53-4511.3-001/90) muss die Zufahrt von öffentlichen Straßen und Wegen zum Abbaugelände verkehrssicher und reibungslos und ohne erhebliche Beeinträchtigung von Siedlungsbereichen, landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und Biotopen möglich sein.

Es ist zu erwarten, dass es im Begegnungsverkehr mit LKW und Fußgängern/Radfahrern zu Problemen kommt. Der Antragsteller ist aufzufordern, einen Nachweis zu führen, der eine verkehrssichere und konfliktlose Nutzung der Wege für alle Verkehrsteilnehmer sicherstellt.

19 dafür : 0 dagegen

Ein Teil der Zufahrt zum künftigen Abbaugebiet führt entlang der westlichen Grenze des derzeitigen Abbaugebietes (Fl.Nr. 2302 und 1712/1 Gemarkung Pliening). Die Rekultivierung dieser Fläche muss lt. Planfeststellungsbeschluss vom 11.02.2016 jedoch bis 31.12.2025 abgeschlossen sein

Die Gemeinde Pliening fordert das Landratsamt Ebersberg auf, den Zeitpunkt der Rekultivierungsmaßnahmen für das derzeitige Abbaugebiet (lt. Planfeststellungsbeschluss vom 11.02.2016 bis 31.12.2025) nicht zu verlängern.

19 dafür : 0 dagegen

Für die Maßnahme wird eine Zeitdauer von insgesamt 15 Jahren beantragt. Davon entfallen 12 Jahre auf den Kiesabbau und 3 Jahre bis zur Beendigung der Rekultivierung. Das Landratsamt wird aufgefordert, diesen Zeitrahmen als verbindlich festzusetzen und keine Verlängerung zuzulassen.

19 dafür : 0 dagegen

Der Erläuterungsbericht führt aus, dass sich unter Wasser ein stabiler Böschungswinkel zwischen 25⁰ und 32⁰ einstellen wird. Weitere Angaben zu der Entwicklung von Böschungswinkeln oberhalb des Wasserspiegels enthalten die Antragsunterlagen nicht.
Aussagen über die Sicherung des Betriebsgeländes sowie vorgesehene Warnbeschilderung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit werden in den Antragsunterlagen nicht getroffen. Es wird die Nachreichung eines detaillierten Abbaukonzeptes gefordert, das auch sicherheitsrechtliche Aspekte abdeckt.

19 dafür : 0 dagegen

Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat den Antrag auf wasserwirtschaftliche Belange geprüft. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass mit dem Vorhaben - unter Einbeziehung wasserrechtlicher Auflagen im Bescheid - Einverständnis besteht.

Darüber hinaus wird im Hydrogeologischen Gutachten der Ingenieurgesellschaft Kraft, Dohmann, Czeslik vom 19.07.2019 ein Grundwassermonitoring vorgeschlagen, um etwaige Grundwasseränderungen frühzeitig feststellen zu können. Die Gemeinde Pliening bittet, diese Maßnahme in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.

19 dafür : 0 dagegen

Der Gemeinde Pliening sind die Aufzeichnungen der Grundwasserpegelstände zur Verfügung zu stellen.

19 dafür : 0 dagegen

Grundstückseigentümern ist in geeigneter Form der Anspruch auf Schadenersatzleistungen zu sichern, für den Fall, dass wegen Grundwasserveränderungen, die ihre Ursache im Kiesabbau haben, Kellerüberflutungen oder sonstige Gebäudeschäden entstehen.

19 dafür : 0 dagegen

Die Befahrung der Wirtschaftswege mit bis zu 100 LKW pro Tag (Leergewicht 12 bis 14 to.) führt zu einer erheblichen Belastung und Verdichtung des Bodens. Es wird angeregt, den Einsatz von Schutzmaßnahmen entlang der Fahrwege (z.B. sog. Baggermatratzen) zu prüfen.

19 dafür : 0 dagegen

Die Abbaufläche grenzt unmittelbar an eine ökologische Ausgleichsfläche Fl.Nr. 2305 (T) Gemarkung Pliening für das Gewerbegebiet Landsham V. Im Bescheid soll deshalb eine Auflage zum Schutz dieser Ausgleichsfläche während der Abbau- und Rekultivierungsarbeiten aufgenommen werden.

19 dafür : 0 dagegen

Die öffentliche Zugänglichkeit des entstehenden Landschaftssees ist nach Abschluss der Maßnahmen zu gewährleisten.

19 dafür : 0 dagegen

Zur Verfüllung des Abbaugebiets darf ausschließlich unbelastetes Material ohne Fremdstoffe wie z.B. Stahlarmierungen oder sonstige Gefahrengegenstände verwendet werden.

19 dafür : 0 dagegen

Eigentumsrechtlichen Positionen der Gemeinde:

Für den Umgriff des beantragten Kiesabbaugebiets sowie der geplanten Zufahrt befinden sich keine Grundstücke, die im Eigentum der Gemeinde Pliening stehen. Der Gemeinderat stellt deshalb fest, dass eine eigentumsrechtliche Position der Gemeinde nicht tangiert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö Beschliessend 14
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. Bauleitplanung - Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das "Gewerbegebiet Landsham V", südlich der Kirchheimer Straße (Staatsstraße 2082), westlich von Landsham durch das Landratsamt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Mit Bescheid vom 31.01.2020 genehmigte das Landratsamt Ebersberg die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pliening für die Ausweisung des „Gewerbegebietes Landsham V“, südlich der Kirchheimer Straße (Staatsstraße 2082), westlich von Landsham ohne Auflagen.

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. Grundwasserstand - Feuerlöschbrunnen Landsham, Fl.Nr. 2355 Gemarkung Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Herr Emmeran Königer hat in der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2020 mitgeteilt, dass der Grundwasserstand im Gemeindegebiet Pliening derzeit sehr niedrig sei. Er empfahl zu prüfen, ob der Feuerlöschbrunnen im Gewerbegebiet Landsham einen ausreichenden Wasserstand aufweist.

Der Brunnenschacht reicht in eine Tiefe von 7,50 Meter unter der Geländeoberkante. Der durchschnittliche Ruhewasserstand liegt lt. Beschreibung in den wasserrechtlichen Antragsunterlagen etwa bei (-)4 Meter. Im Rahmen einer Messung durch den Bauhof am 11.02.2020 lag der Ruhewasserstand bei ca. (-)5 Meter. Eine Rückfrage beim Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Landsham hat ergeben, dass trotzdem noch Löschwasser in der im wasserrechtlichen Bescheid genehmigten Menge entnommen werden kann. Eine Löschübung im vergangenen Sommer bestätigte diese Einschätzung.

Herr Königer äußerte auch die Vermutung, dass der Abfanggraben den südlich gelegenen Grundstücken Grundwasser entziehen könnte. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wurde dazu um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort liegt derzeit noch nicht vor.

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. Archäologische Untersuchung Landsham-Süd - Eigentumsübertragung der Fundstücke an die Archäologische Staatssammlung durch Schenkung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.11.2019 beschlossen, die beweglichen Fundstücke aus der Ausgrabung M-2017-769-2 vom Baugebiet Landsham-Süd dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Archäologische Staatssammlung per Schenkungsvertrag zu überlassen. Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wurde beauftragt, den Schenkungsvertrag zu unterzeichnen.

Ein gegengezeichnetes Exemplar des Schenkungsvertrags wurde uns nunmehr von der Archäologischen Staatssammlung übermittelt.

Der Ltd. Sammlungsdirektor, Herr Prof. Dr. Rupert Gebhart, hat in einem Anschreiben im Namen des Freistaats Bayern seinen Dank ausgedrückt und versichert, die Fundstücke sorgfältig zu behandeln.

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. Kommunalwahl 2020 - Interaktiver Probestimmzettel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö

Diskussionsverlauf

Die Gemeinde Pliening stellt auf ihrer Homepage einen interaktiven Probestimmzettel für die Wahl des Gemeinderates zur Verfügung, mit dem eine korrekte Stimmabgabe simuliert werden kann.
Der interaktive Stimmzettel ist insbesondere für Erstwähler ein hilfreiches Serviceangebot, um die Feinheiten des bayerischen Wahlsystems (Panaschieren und Kumulieren) kennenzulernen. Eine Speicherung der Stimmabgabe findet nicht statt, es kann beliebig oft auf Probe gewählt werden.

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. AWO Kreisverband Ebersberg - Freizeitprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö

Diskussionsverlauf

Das Freizeitprogramm der Offenen Behindertenarbeit der Arbeiterwohlfahrt (März bis Juni 2020) wird an die Fraktionsvorsitzenden verteilt.

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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
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. Frau Strauss - Baumfällung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö

Diskussionsverlauf

Frau Strauss fragt, warum am Bürgerhaus drei Bäume gefällt wurden.
Wegen des Neubaus des Feuerwehrhauses Pliening werden einige Parkplätze neu geschaffen. Dafür mussten einige Bäume gefällt werden, Ersatzpflanzungen erfolgen.

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15. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö Beschliessend 15
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Datenstand vom 26.02.2020 07:49 Uhr