Datum: 27.08.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgerhaus Pliening
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:20 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
74 Genehmigung der Tagesordnung
75 Bürgerfragestunde
Verkehrssicherheit
Bebauungsplan Pliening-West
76 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.07.2020
77 Wasserrecht - Kiesabbau in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 nordwestlich von Landsham-Moos, angrenzend an das Gemeindegebiet Kirchheim, Änderung der Erschließung, Errichtung einer Brücke über den Abfanggraben
78 Ortsentwicklung - Bedarfsgerechte infrastrukturelle Entwicklung der Gemeinde Pliening - Bereich Schule
79 Naturschutzrecht - Antrag auf Erlass einer Baumschutzverordnung in der Gemeinde Pliening
80 Bürgerhaus Pliening - Antrag auf kostenfreie Nutzung des Bürgersaals für Musikproben
81 Elektromobilität - Antrag auf Anschaffung eines E-Lastenfahrrads durch die Gemeinde zur kostenfreien Ausleihe an Bürgerinnen und Bürger
82 Elektrizitätsversorgung – Antrag auf Durchführung einer Photovoltaik-Bündelaktion in der Gemeinde Pliening
83 Straßenbeleuchung - Neuinstallation und Ersatzbau der Straßenbeleuchtung am Kirchweg zwischen Lorenz-Maier-Straße und der Turnhalle der Grundschule Pliening
84 Feuerwehrwesen - Jahresbeschaffung
85 Genehmigung von Zuwendung - Sachzuwendung für die Freiwillige Feuerwehr Landsham
86 Umsatzsteuer - Anwendung des § 2b UStG, Verlängerung der Optionsfrist
87 Bekanntgaben und Anfragen
Kommunalrecht - Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening
Kommunalrecht - Umgang mit Sitzungsunterlagen gemäß § 4 Abs. 2 Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Kommunalrecht - Aufarbeitung Corona bedingt rückständiger Tagesordnungspunkte
Kommunalrecht - Veröffentlichung von Aufsichtsratssitzungsprotokolle der EBERwerk GmbH & Co. KG
Wasserrecht - Kiesabbau in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 nordwestlich von Landsham-Moos, angrenzend an das Gemeindegebiet Kirchheim, Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns zur Errichtung einer Förderbandstrecke
Monitoring Ökologischer Ausgleichsflächen - Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ebersberg am 23.07.2020
Verkehrswesen - Antrag "Neues Forum" zur Verbesserung der Verkehrssituation, Antwortschreiben untere Straßenverkehrsbehörde
Verlegung einer Wasserleitung durch das gKu VE München Ost im Brunnenweg von der Straße Am Bründlerfeld Richtung Westen bis zum ehemaligen Wasserhaus
Verlegung einer 20kV-Kabelleitung durch die Bayernwerk Netz GmbH im Feldweg von Am Tanzfleckl bis zum Haweg und vom Haweg bis zur Gemeindegrenze Neufinsing
Frau Löffler - neue Geschäftsordnung
Frau Lucka - Webseite leichte Sprache

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74. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend 74

Diskussionsverlauf

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

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75. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend 75
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. Verkehrssicherheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö
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. Bebauungsplan Pliening-West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö
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76. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend 76

Diskussionsverlauf

Frau Lucka merkt an, dass im Protokoll auf Seite 58 im 1. Absatz der letzte Teil „Beim Sellmair und den Siglweg“ zu streichen ist. Das Protokoll wird entsprechend geändert.

Weitere Einwände we rden nicht erhoben. Das Protokoll ist mit der vorgenannten Änderung genehmigt.

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77. Wasserrecht - Kiesabbau in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 nordwestlich von Landsham-Moos, angrenzend an das Gemeindegebiet Kirchheim, Änderung der Erschließung, Errichtung einer Brücke über den Abfanggraben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend 77

Beschluss

In der Sitzung vom 20.02.2020 hat der Gemeinderat über die im Rahmen des Planfeststellungsverfahren vorgelegten Unterlagen zur geplanten Erweiterung des Kiesabbaus der Fa. Ebenhöh GmbH & Co. Kies- und Sandwerke KG in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 Gemarkung Pliening, nordwestlich von Landsham-Moos, angrenzend an das Gemeindegebiet Kirchheim Beschluss gefasst.

Mit E-Mail vom 10.06.2020 hat das Landratsamt Ebersberg mitgeteilt, dass sich die Planung der Zufahrt zum Abbaugebiet geändert hat. Nun soll am nördlichen Ende des bisherigen Abbaugebiets der vorhandene Wirtschaftsweg gequert und eine neue Brücke für den LKW-Fahrverkehr mit geländegleicher Höhenlage über den Abfanggraben errichtet werden. Mit E-Mail vom 22.07.2020 wurde der Gemeinde Pliening vom Landratsamt Ebersberg unter Bezugnahme auf die geänderte Planung die Möglichkeit zu einer nochmaligen Stellungnahme eingeräumt. Darüber hinaus hat das Landratsamt Ebersberg die Gemeinde Pliening in der E-Mail vom 10.06.2020 aufgefordert, vor dem Hintergrund der Neuplanung nochmals über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauBG zu entscheiden.


Erweiterte Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange

Mit Datum vom 29.05.2020 hat die Firma Ebenhöh beim Landratsamt Ebersberg einen Bauantrag für den Neubau einer Zufahrtsbrücke über den Abfanggraben für den Kiesabbau nördlich des Abfanggrabens gestellt, welcher der Gemeinde Pliening mit E-Mail vom 10.06.2020 übermittelt wurde. Gemäß Baubeschreibung besteht der Überbau aus Stahlverbundbau und die Überbauplatte aus Fertigteilen mit Ortbeton-Ergänzung. Das Widerlager (also der Übergang zwischen der Brückenkonstruktion und dem Erddamm) besteht aus Stahlbeton auf Spundwandkästen.

Dies führt zu einer Veränderung der Lärmimmissionswerte. Die Gemeindeverwaltung Pliening hat im Erörterungstermin am 17.06.2020 angeregt, eine lärmschutzfachliche Betrachtung erstellen zu lassen. Mit E-Mail vom 25.06.2020 hat das Landratsamt Ebersberg eine Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vorgelegt.

Der Gemeinderat hält die Beurteilung für ausreichend, da aufgrund der geländegleichen Höhenlage der geplanten Brücke gegenüber der bisher geplanten Wegeführung eine Lärmreduzierung für die Anwohner in Landsham-Moos gegeben ist.

18 dafür : 0 dagegen

Zwischen Biotop Nr. 7836-0040 (Abfanggraben) und dem nördlich verlaufenden Wirtschaftsweg Fl.Nrn. 2732/2 und 2319 Gemarkung Pliening befindet sich eine Grünfläche. In dieser Grünfläche verläuft eine Mineralölleitung der OMV Deutschland GmbH, welche die Raffinerie in Burghausen mit dem Flughafen München verbindet.

Die geplante Zufahrtsbrücke über den Abfanggraben kreuzt diese Mineralölleitung. Aus sicherheitsrelevanten Gründen wird das Landratsamt aufgefordert, den Betreiber am Verfahren zu beteiligen.

18 dafür : 0 dagegen

Darüber hinaus hält die Gemeinde Pliening alle Beschlüsse aus der Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange aus der Beschlussvorlage vom 20.02.2020 aufrecht.

18 dafür : 0 dagegen


Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

In der Sitzung vom 20.02.2020 hat der Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens abgelehnt, da eine gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen werden konnte.

Mit E-Mail vom 10.06.2020 hat das Landratsamt Ebersberg die Gemeinde Pliening aufgefordert, vor dem Hintergrund der Neuplanung einer Brücke für den LKW-Fahrverkehr nochmals über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauBG zu entscheiden. Das Landratsamt Ebersberg teilt mit, dass aus dessen Sicht die Erschließung gesichert sei. Entscheidungsbegründende Unterlagen, wie z.B. dingliche Sicherungen, wurden der Gemeinde Pliening nicht übermittelt.

Im Rahmen des Erörterungstermins zum Planfeststellungsverfahrens hat die Gemeinde Pliening nochmals betont, dass das vom Landratsamt Ebersberg geforderte gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt werden könne, da die zur Erschließung des Bauvorhabens erforderliche dingliche Sicherung nicht nachgewiesen sei. Die Vorlage entscheidungsbegründender Unterlagen hat das Landratsamt Ebersberg abgelehnt.

Eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen hätte zur Folge, dass im Falle eines Widerrufs der Vereinbarung die Erschließungslast für die geplante Abbaufläche auf die Gemeinde Pliening übergehen würde. Das bedeutet, dass dann die Gemeinde auf ihre Kosten die erforderlichen Erschließungsanlagen herzustellen hätte.

Abweichend von der bisherigen Rechtsauffassung hat sich das Landratsamt Ebersberg auf Intervention der Gemeinde Pliening der rechtlichen Beurteilung angeschlossen, dass es sich bei der geplanten Erweiterung des Kiesabbaus um ein Projekt überörtlicher Bedeutung handelt und daher nach § 38 BauGB zu behandeln ist. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB entfällt, wenn die Gemeinde – wie in diesem Fall – am Verfahren beteiligt wird.
 
Die Erschließungslast liegt demzufolge beim Freistaat Bayern.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, das eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des Planfeststellungsverfahren für den geplanten Kiesabbau nicht erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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78. Ortsentwicklung - Bedarfsgerechte infrastrukturelle Entwicklung der Gemeinde Pliening - Bereich Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö 78

Beschluss

Herr Anton Holzner stellt den Antrag, dass anstelle eines Gutachtens über Sanierung
oder Neubau der Schule im Konzept für die bedarfsgerechte infrastrukturelle Entwicklung der Gemeinde ein Neubau berücksichtigt werden soll.

4 dafür : 14 dagegen (abgelehnt)

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote zur Erstellung eines Gutachtens (Sanierung oder Neubau Schule) durch ein/en Sachverständige/n einzuholen.

15 dafür : 3 dagegen

Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, den Auftrag für die Erstellung eines Gutachtens (Sanierung oder Neubau Schule) durch einen Sachverständigen unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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79. Naturschutzrecht - Antrag auf Erlass einer Baumschutzverordnung in der Gemeinde Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö 79

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zum Erlass der „Verordnung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Pliening (Baumschutzverordnung)“ auf Grundlage des als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurfs einer Baumschutzverordnung mit folgenden Änderungen

  • Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm in 100 cm Höhe über dem Erdboden.
  • mehrstämmige Bäume, wenn mindestens ein Stamm einen Umfang von 40 cm oder mehr erreicht.

einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

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80. Bürgerhaus Pliening - Antrag auf kostenfreie Nutzung des Bürgersaals für Musikproben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö 80

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet den Antrag der Musikkapelle Gelting e.V. für die kostenlose Nutzung des Bürgersaals für Proben, jeweils dienstags von 19.00 bis 22.30 Uhr und donnerstags von 18.30 bis 20.00 Uhr – mit Ausnahme von Gemeinderatssitzungen und Bürgerversammlungen – während der Beschränkungen der Corona-Krise bis auf Weiteres. Die zu entrichtenden Reinigungskosten und Personalkosten für das nach Versammlungsstättenrecht erforderliche anwesende Personal ist der Musikkapelle Gelting als Zuschuss zuzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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81. Elektromobilität - Antrag auf Anschaffung eines E-Lastenfahrrads durch die Gemeinde zur kostenfreien Ausleihe an Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö 81

Beschluss

Die Firma Bike & Tools stellt für die Gemeindebürger zur kostenfreien Ausleihe ein Lastenfahrrad am Firmenstandort in Landsham zur Verfügung. Mit der Gemeinde wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen, der u. a. die Kostentragung durch die Gemeinde regelt. Der Service wird zunächst befristet bis Ende Oktober 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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82. Elektrizitätsversorgung – Antrag auf Durchführung einer Photovoltaik-Bündelaktion in der Gemeinde Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend 82

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung einer Photovoltaik-Bündelaktion durch die Energieagentur Ebersberg – München im Jahr 2021. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, hierfür Mittel im Haushalt 2021 vorzusehen und alle notwendigen Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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83. Straßenbeleuchung - Neuinstallation und Ersatzbau der Straßenbeleuchtung am Kirchweg zwischen Lorenz-Maier-Straße und der Turnhalle der Grundschule Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend 83

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt auf Grundlage des Angebots vom 06.04.2020 der Bayernwerk AG den Auftrag für die Neuinstallation und den Ersatzbau von insgesamt neun Straßenlaternen entlang des Kirchwegs von der Lorenz-Maier-Straße bis auf Höhe der Turnhalle der Grundschule Pliening.

18 dafür : 0 dagegen

Im Bereich zwischen Plieninger Familienland und Lorenz-Maier-Straße sollen die Straßenlaternen auf der Südseite des Kirchweges installiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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84. Feuerwehrwesen - Jahresbeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö 84

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung von persönlicher Ausrüstung, Einsatzkleidung, Geräten für technische Hilfeleistung, Schläuchen, Schlauchpflegegeräten, Atemschutz, Sanitätsausrüstung, Armaturen, Rettungs- und Sicherungsgeräten, Gerätehausausstattung, Funk, Signal- und Warngeräten und Absturzsicherungssatz mit Zubehör für die drei Feuerwehren Pliening, Gelting und Landsham.

18 dafür : 0 dagegen

Der Erste Bürgermeister wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, den Auftrag für die Beschaffung unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften den wirtschaftlichsten Bietern zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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85. Genehmigung von Zuwendung - Sachzuwendung für die Freiwillige Feuerwehr Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö 85

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening genehmigt die Annahme der Sachzuwendung des Versicherungsbüro Daniela Maier im Wert von 484,00 Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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86. Umsatzsteuer - Anwendung des § 2b UStG, Verlängerung der Optionsfrist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend 86

Beschluss

Der Gemeinderat Pliening beschließt die Fortdauer der Erklärung vom 27.10.2016 gegenüber dem Finanzamt  über die Fortführung des ursprünglichen § 2 Abs. 3 UStG, für sämtliche Leistungen, die nach dem 31.12.2020 und vor dem 01.01.2023 ausgeführt werden, sofern diese Erklärung nicht widerrufen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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87. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend 87
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. Kommunalrecht - Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö

Diskussionsverlauf

Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening in der Fassung vom 23.07.2020 wurde an die Mitglieder des Gemeinderats als Tischvorlage verteilt.

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. Kommunalrecht - Umgang mit Sitzungsunterlagen gemäß § 4 Abs. 2 Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Beratung der Geschäftsordnung in der Gemeinderatssitzung am 23.07.2020 kam es zu Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung von § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening (GeschO).

§ 4 Abs. 1 GeschO hat Grundsätze zur Verschwiegenheitspflicht zum Inhalt. Zur Aufnahme von § 4 Abs. 2 GeschO erläutert der Bayerische Gemeindetag folgendes:

„…Beschlussvorlagen auch für öffentliche Sitzungen sind Ausarbeitungen der Verwaltung, die grundsätzlich nur der internen Information der Mitglieder des Gemeinderates dienen. Diese dürfen von einzelnen Ratsmitgliedern weder an die Presse herausgegeben noch sonst – etwa auf der Homepage einer Partei, in einem Blog o.ä. – veröffentlicht werden. Dies folgt bereits aus der Zweckbestimmung der Sitzungsunterlagen, die allein dazu dienen, die entsprechenden Sitzungen der Gremien sachgerecht vorzubereiten…“.

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. Kommunalrecht - Aufarbeitung Corona bedingt rückständiger Tagesordnungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö

Diskussionsverlauf

In der Sitzung vom 25.06.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, aufgrund der Beendigung des Katastrophenfalls, der Erweiterung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie der Vielzahl der zurückgestellten Entscheidungen, den regulären Geschäftsgang wieder auf zu nehmen.

Folgende Tagesordnungspunkte sind im Rückstand und werden dem Gemeinderat sukzessive zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Aktuell ist folgende Vorgehensweise zu wichtigen Themenbereichen geplant:

September: Billigung Seniorenwohnen in Pliening

Oktober: Verkehrskonzept München Ost, Stellplatzsatzung

November: Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2018

Im Zusammenhang mit der Abarbeitung der Rückstände kam die Frage auf, Tagesordnungspunkte zu verschieben, wenn eine Sitzung zu lange dauert. Dies wäre im Einzelfall vom Gemeinderat zu beschließen.

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. Kommunalrecht - Veröffentlichung von Aufsichtsratssitzungsprotokolle der EBERwerk GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Bezug nehmend auf die Anfrage von Herrn Strehlow in der Gemeinderatssitzung im Juli 2020, ob und , wenn ja, wo Aufsichtsratsprotokolle veröffentlicht werden, hat Herr Dr. Henle, Geschäftsführer der EBERwerk GmbH & Co. KG folgendes mitgeteilt:

„Es gibt kein Gesetz, das einer Gesellschaft verbietet, die Sitzungsprotokolle ihrer Entscheidungsgremien zu veröffentlichen. Im Bereich wettbewerblicher Unternehmen ist es allerdings sehr unüblich, dies zu tun. Zum Schutz des Unternehmens können die Protokolle nicht für die Verteilung an einen größeren Kreis freigegeben werden, insbesondere nicht die Aufsichtsratsprotokolle. Es kann das Testat des Wirtschaftsprüfers verteilt werden.“

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. Wasserrecht - Kiesabbau in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 nordwestlich von Landsham-Moos, angrenzend an das Gemeindegebiet Kirchheim, Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns zur Errichtung einer Förderbandstrecke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Der Gemeinde Pliening wurde vom Landratsamt Ebersberg ein Bescheid vom 30.07.2020 im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zum geplanten Kiesabbau nördlich des Abfanggrabens zur Kenntnis übermittelt.

Der Bescheid umfasst die Zulassung zur vorzeitigen Errichtung der Förderbandstrecke in das geplante Abbaugebiet einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind.

Die neu zu errichtende Förderbandstrecke wird an das bestehende Förderband im derzeitigen Abbaugebiet angeschlossen und führt über den Abfanggraben in das geplante Abbaugebiet.

Eine vorzeitige Inbetriebnahme der neu errichteten Förderbandstrecke sowie der Beginn des Kiesabbaus über den mit wasserrechtlichen Erlaubnis vom 18.02.2020 genehmigten Umfang hinaus sind nicht zulässig.

Die wasserrechtliche Erlaubnis vom 18.02.2020 umfasst die Erlaubnis, auf dem Grundstück Fl-Nr. 2318 (T) Gemarkung Pliening Grundwasser auf einer Fläche von max. 7.500 m² bis zu einer Tiefe von max. 6 m freizulegen, um vor Beginn des Abbaus einen Schwimmbagger einzusetzen.

Der Bescheid vom 30.07.2020 wurde neben wasserrechtlichen Auflagen mit der Nebenbestimmung erteilt, dass Schäden, die durch die Errichtung der Förderbandstrecke erteilt wurden, zu ersetzen sind und – sofern das Planfeststellungsverfahren negativ beschieden wird – der frühere Zustand wiederherzustellen ist.

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. Monitoring Ökologischer Ausgleichsflächen - Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ebersberg am 23.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Für die in Bebauungsplänen festgesetzten ökologischen Ausgleichsflächen ist durch die Gemeinden gemäß § 4 c BauGB deren Herstellung und Zustand zu prüfen (sogenanntes „Monitoring“).

Zu diesem Zweck erfolgte am 23.07.2020 eine Begehung mehrerer Ausgleichsflächen in der Gemeinde mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde. Im Ergebnis konnte festgestellt werden:

  1. Fläche südwestlich der Biomethangas-Anlage, nördlich des Weidachweges: Die Fläche ist ordnungsgemäß hergestellt. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wird lediglich empfohlen, die Fläche im kommenden Jahr frühzeitig zu mähen (Mai). Die zweite Mahd könnte dafür entfallen. Die Eigentümer werden von der Gemeinde hierüber informiert.

  1. Flächen nördlich des Weidachweges: Die Flächen sind ordnungsgemäß hergestellt – weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.

  1. Flächen südlich des Speichersees, östlich der Speicherseestraße: Die Flächen (u. a. Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet „Landsham Süd“) sind noch in der Umsetzung. Die Anlage erfolgt noch in diesem Jahr.

  1. Fläche westlich des Abfanggrabens: Die Flächen (für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Landsham IV“ ) sind weitestgehend angelegt. Die vorhandenen Wildschutzzäune können entfernt werden.

  1. Fläche westlich des Abfanggrabens: Die Flächen (für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Landsham IV“) sind weitestgehend angelegt. Die vorhandenen Wildschutzzäune können entfernt werden.

  1. Fläche westlich des Abfanggrabens: Die Fläche ist bislang nicht gemäß Vorgaben des Bebauungsplanes „Östlich der Gruber Straße“ hergestellt. Entgegen der Vorgaben des Bebauungsplanes zur Herstellung eines Gehölzbestandes empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde auf einer Teilfläche nahe der Gemeindegrenze zu Kirchheim die Herstellung einer Wildblumenwiese. Der Eigentümer wird hierzu aufgefordert.

  1. Fläche westlich der Schlosserstraße: Hinsichtlich der Gehölzpflanzung westlich der Schlosserstraße bestehen keine Bedenken. Allerdings entspricht der daran angrenzende Pflanzstreifen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes – hier wird der Eigentümer auf die Einhaltung der Festsetzungen hingewiesen.

  1. Fläche südöstlich Schmalzmaier: Die Flächen (u. a. für die Biogas-Anlage südlich von Pliening) entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes.

  1. Fläche östlich von Ottersberg: Die Fläche für die Einbeziehungssatzung „Westlich der Melchior-Huber-Straße“ wurde bislang nicht angelegt. Aufgrund der innerhalb der Einbeziehungssatzung geringen Bautätigkeit erachtet die Untere Naturschutzbehörde dies noch für akzeptabel. Der Eigentümer wird dennoch von der Gemeinde zur Umsetzung aufgefordert.

  1. Fläche südöstlich von Landsham: Die im Bebauungsplan „Südlich der Erdinger Straße - An der Chaussee“ festgesetzte Ausgleichsfläche wird momentan privatgärtnerisch genutzt. Die Eigentümer werden zur Einhaltung des Bebauungsplanes aufgefordert.

  1. Fläche südlich von Pliening, westlich der Raiffeisenstraße (Fl.Nr. 219): Die Fläche, die für diverse Bebauungspläne hergestellt wurde ist in Ordnung – weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Mit dem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde wurde vereinbart, im kommenden April eine weitere Begehung der übrigen Ausgleichsflächen durchzuführen.

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. Verkehrswesen - Antrag "Neues Forum" zur Verbesserung der Verkehrssituation, Antwortschreiben untere Straßenverkehrsbehörde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö

Diskussionsverlauf

Die Wählergruppe „Neues Forum“ hat mit Schreiben vom 31.08.2018 einen Antrag zur Überprüfung einer Ampelregelung an der Kreuzung Gasthof Forchhammer eingereicht. Im Rahmen der Verkehrsschau am 11.09.2018 wurde der Antrag an die zuständige Behörde (Landratsamt Ebersberg, untere Straßenverkehrsbehörde) übergeben.

Weiter stellte das „Neue Forum“ mit Schreiben vom 27.03.2019 einen Antrag zur Verbesserung der Verkehrssituation Neufarner Straße / Poinger Straße, welcher am 02.04.2019 an die zuständige Behörde (Landratsamt Ebersberg, untere Straßenverkehrsbehörde) weitergeleitet wurde.

Mit Schreiben vom 24.07.2020 beantwortete die zuständige Behörde die beiden Anträge ablehnend. Das Schreiben wurde den Mitgliedern des Gemeinderates als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

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. Verlegung einer Wasserleitung durch das gKu VE München Ost im Brunnenweg von der Straße Am Bründlerfeld Richtung Westen bis zum ehemaligen Wasserhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Das gKu VE München Ost hat mitgeteilt, dass die Wasserleitung zwischen Bauhof und ehemaligem Wasserhaus erneuert werden muss.

Die Maßnahme erfolgt von der Straße Am Bründlerfeld Richtung Westen bis zum ehemaligen Wasserhaus.

Die Bauausführung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt betrifft die Strecke zwischen ehemaligem Wasserhaus und der westlichen Grundstücksgrenze des Bauhofs. Begonnen werden soll damit Anfang Oktober. Der zweite Bauabschnitt vom Bauhof bis zur Straße Am Bründlerfeld wird erst nach dem Umzug der Feuerwehr Pliening durchgeführt.

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. Verlegung einer 20kV-Kabelleitung durch die Bayernwerk Netz GmbH im Feldweg von Am Tanzfleckl bis zum Haweg und vom Haweg bis zur Gemeindegrenze Neufinsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö

Diskussionsverlauf

Die Bayernwerk Netz GmbH plant den Neubau einer 20 kV-Kabelleitung mit PE-HD50 Leerrohr. Die geplante Trasse soll das Umspannwerk Markt Schwaben mit dem Schalthaus Finsing verbinden. Hierbei sind auch Teile der Gemeinde Pliening betroffen.

Die Maßnahme in der Gemeinde Pliening erfolgt im Feldweg von Am Tanzfleckl bis zum Haweg und vom Haweg bis zur Gemeindegrenze Neufinsing.

Die Bauausführung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt betrifft die Strecke im Feldweg von Am Tanzfleckl bis zum Haweg. Dort soll am 31.08.2020 mit den Arbeiten begonnen werden. Der zweite Abschnitt erfolgt im Anschluss vom Haweg bis zur Gemeindegrenze Neufinsing.

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. Frau Löffler - neue Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö

Diskussionsverlauf

Frau Löffler empfindet, dass die im Gemeindeblatt veröffentlichten Änderungen der Geschäftsordnung für die Bürger schwer nachvollziehbar sind. Nach ihren Erkundigungen war die Geschäftsordnung bislang nicht im Internet veröffentlicht. Sie regt eine Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage an.
Die Anregung wird umgesetzt.

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. Frau Lucka - Webseite leichte Sprache

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö

Diskussionsverlauf

Frau Lucka merkt an, dass die Webseite der Gemeinde Pliening nicht in leichter Sprache  zu lesen ist.
Es ist nicht bekannt, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Aktuell sind in der Verwaltung keine Kapazitäten frei, um dies umzusetzen.

Datenstand vom 02.09.2020 15:57 Uhr