Datum: 26.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgerhaus Pliening
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
104 Bürgerfragestunde
schriftliche und bebilderte Anfrage eines Bürgers
Feldweg Brennerei/Haweg und Haweg/Neufinsing
105 Genehmigung der Tagesordnung
106 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.10.2020
107 Halbjahresbericht der Kinder- und Jugendreferentin
108 Halbjahresbericht der Seniorenreferentin
109 Antrag auf Überplanung von Grundstücken nördlich der Staatsstraße 2082 zur Ausweisung von Gewerbeflächen im Bereich der Außenbereichsatzung zwischen Pliening und Landsham
110 Kommunalrecht - Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019, Feststellung und Entlastung
111 Kommunalrecht - Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 mit 2018
112 Rathaus Neubau - Netzwerk-Neuinstallation
113 Bekanntgaben und Anfragen
Vollzug des Wasserhaushalts (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Kiesabbau in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 231
Projektstatus der gemeindlichen Hochbauprojekte
Projektstatus gemeindliche Tiefbauarbeiten
Verkehrsspiegel Hofanger / Markt Schwabener Straße
Schülerbeförderung - Verstärkerbus für die Grundschule Pliening
Bericht zur Bürgerversammlung
Jahresheft der Gemeindedaten
Seniorenwohnanlage nebst Zusatznutzung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 19 und 20 Gemarkung Pliening, Geltinger Straße 28, Pliening – Kostenplanung
Frau Doris Löffler - Bauvorhaben MARO
Frau Doris Löffler - Lastenfahrrad
Frau Doris Löffler - Infobroschüre
Frau Gabriele Heigl - defekte Straßenlampe
Frau Gabriele Heigl - Wertstoffentsorgung
Herr Ludwig Huber - Bereitstellung von Räumlichkeiten für Schulen
Frau Tina Lucka - Plieninger Adventszauber
Frau Beatrice Merk - Wertstoffinsel Mitterweg
Frau Verena Heigl - Schule

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104. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö Beschliessend 104
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. schriftliche und bebilderte Anfrage eines Bürgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö
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. Feldweg Brennerei/Haweg und Haweg/Neufinsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö
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105. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö Beschliessend 105

Diskussionsverlauf

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

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106. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö Beschliessend 106

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.10.2020 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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107. Halbjahresbericht der Kinder- und Jugendreferentin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 107

Diskussionsverlauf

Frau Tina Lucka berichtet dem Gemeinderat gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts über ihre Aktivitäten als Jugendreferentin.
Der Bericht wird den Mitgliedern des Gemeinderates als Tischvorlage ausgehändigt.

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108. Halbjahresbericht der Seniorenreferentin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 108

Diskussionsverlauf

Frau Angelika Diefenthaler berichtet dem Gemeinderat gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts über ihre Aktivitäten als Seniorenreferentin.
Der Bericht wird den Mitgliedern des Gemeinderates als Tischvorlage ausgehändigt.

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109. Antrag auf Überplanung von Grundstücken nördlich der Staatsstraße 2082 zur Ausweisung von Gewerbeflächen im Bereich der Außenbereichsatzung zwischen Pliening und Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2020 ö Vorberatend 172
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö Beschliessend 109

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 2173/1, 2173/2, 2173/3, 2174, 2175, 2175/2, 2175/3, 2175/4, 2175/5 und 2176/Teilfläche Gemarkung Pliening, nördlich der Staatsstraße 2082 zwischen Pliening und Landsham die Änderung des Flächennutzungsplanes. Ziel ist die Darstellung einer Fläche als Mischgebiet. Im Mischgebiet soll die Bestandsbebauung gesichert sowie eine gewerbliche Nutzung gebietsverträglich ermöglicht werden.

19 dafür : 2 dagegen

Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 2173/1, 2173/2, 2173/3, 2174, 2175, 2175/2, 2175/3, 2175/4, 2175/5 und 2176/Teilfläche Gemarkung Pliening, nördlich der Staatsstraße 2082 zwischen Pliening und Landsham die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet zwischen Pliening und Landsham, nördlich der St 2082“. Ziel ist die Festsetzung eines Mischgebietes. Darin soll die Bestandsbebauung gesichert und eine gewerbliche Nutzung gebietsverträglich ermöglicht werden. Zusätzliche Wohnbauflächen können in angemessenem Umfang mischgebietsverträglich festgesetzt werden.

19 dafür : 2 dagegen

Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Vergabe von Planungsleistungen mit den Grundstückseigentümern einen städtebaulichen Vertrag über die Übernahme der Planungskosten, inklusive erforderlicher Gutachten und einer juristischen Beratung, abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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110. Kommunalrecht - Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019, Feststellung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Rechnungsprüfungsausschuss Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 04.11.2020 Vorberatend 14
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 110

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2019 mit folgendem Ergebnis fest:




21 dafür : 0 dagegen

Herr Zweiter Bürgermeister Franz Burghart übernimmt den Vorsitz.

  1. Der Erste Bürgermeister Roland Frick ist bei Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung persönlich beteiligt. Herr Frick wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 bis 3 GO von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung ausgeschlossen.

20 dafür : 0 dagegen


  1. Der Gemeinderat spricht die Entlastung für das Jahr 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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111. Kommunalrecht - Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 mit 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 111

Beschluss

TZ 1 – Erledigung früherer Prüfungsfeststellungen

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Landratsamt Ebersberg teilte mit Schreiben vom 21.01.2019 mit, dass die Textziffern als erledigt anzusehen sind.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 2 a) – Beschluss über die Entlastung nach Rechnungslegung gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO), Ausschluss des Ersten Bürgermeisters wegen persönlicher Beteiligung

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Erste Bürgermeister ist gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von Beratung und Abstimmung zur Entlastung nach Rechnungslegung wegen persönlicher Beteiligung auszuschließen. Dies wird seit der Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2018 praktiziert und auch künftig beachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Umsetzung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 2 b) – Zeitpunkt örtliche Kassenprüfung und Einbeziehung Handvorschüsse

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anregungen werden künftig beachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 2 c) – Örtliche Kassenprüfung bei Wechsel Kassenverwalter

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anregung wird seit 2020 umgesetzt und auch künftig beachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 2 d) – Zugriff Barkasse nur durch einen Mitarbeiter, Kassenübergabe im Vertretungsfall

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Zugriff auf eine Zahlstelle durch vier Mitarbeiter wurde dahingehend geändert, dass nun jeder Mitarbeiter mit ständigen Kassenaufgaben eine eigene Barkasse führt. Kassenübergaben im Vertretungsfall sind damit gegenstandslos.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die bereits erfolgte Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 2 e) – Überschreitung der Barkassen-Höchstbeträge

Stellungnahme der Verwaltung:

Die für die Zahlstellen geltenden Höchstbeträge waren nicht mehr Zeit gemäß und wurden mit dem Erlass der neuen Dienstanweisung für die Zahlstellen und für die Hand- und Wechselgeldvorschüsse in der Fassung vom 01.06.2019 hinsichtlich der Anzahl der Kassen und der Höchstbeträge angepasst. Abrechnungen mit der Hauptkasse erfolgen bei Erreichen der Höchstbeträge.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 2 f) – Buchung Negativzinsen für Rücklagen

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Negativzinsen wurden noch während der Prüfung auf die richtige Haushaltsstelle umgebucht. Künftig wird auf richtige Buchung geachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die bereits erfolgte Erledigung und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 2 g) – Erwähnung Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigung in der Haushaltssatzung

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Aussagen zur Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigung werden künftig in der Satzung genannt, auch wenn Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen nicht zutreffen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 2 h) – Ausweisung aller Gruppierungsziffern in der Jahresrechnung

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Unstimmigkeiten wurden mit dem Software-Anbieter bereinigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 3 – Differenzen Allgemeine Rücklage wegen fehlender Zinsbuchungen, Verprobung

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Soll-Bestand der allgemeinen Rücklage wurde noch während der Prüfung im Haushaltsjahr 2019 buchungstechnisch bereinigt. Die Verprobung wird künftig durchgeführt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 4 – Berichtigung der Meldung Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine entsprechende Berichtigungsmeldung wurde noch während der Prüfung abgegeben. Künftig wird nach Abschluss des jeweiligen Haushaltjahres das gemeldete Ist-Aufkommen mit der vierteljährlichen Kassenstatistik und dem Sachbuch abgestimmt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung und die künftig beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 5 – Mietkauton wurde nicht als Verwahrgeld gebucht

Stellungnahme der Verwaltung:

Für das Mietkautionssparbuch wurde noch während der Prüfung ein neuer Zahlweg angelegt und die dazugehörige Buchung auf das Verwahrkonto veranlasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 6 – Gemeindeeigenes Konto war nicht in den Büchern geführt

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Konto wurde noch während der Prüfung aufgelöst und die Gelder auf dem gemeindlichen Girokonto vereinnahmt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 7 – Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen ist überarbeitungsbedürftig

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen im Sinne von § 86 KommHV Kameralistik wurde am 31.05.2019 erlassen.

Regelungen zum Mahnverfahren aus Forderungen der Verkehrsüberwachungen, das nicht von der Gemeindekasse, sondern von der kommunalen Verkehrsüberwachung durchgeführt wird, sind noch zu erlassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung und die künftig beabsichtigte Vorgehensweise zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 8 – Abfallwirtschaft – Gebührenkalkulation alle vier Jahre, Nachkalkulation

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Nachkalkulation im Bereich der Abfallgebühren für das Jahr 2018 wurde noch während der Prüfung durchgeführt. Künftig wird auf die Einhaltung des Kalkulationszeitraums und die Erstellung einer Nachkalkulation geachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung und die künftig beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 9 – Bestattungswesen - Aktualisierung der Anlagenachweise

Stellungnahme der Verwaltung:

Noch während der Prüfung wurden die Anlagennachweise aktualisiert und werden künftig regelmäßig fortgeschrieben.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung und die künftig beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 10 – Verwaltungskostenbeiträge für kostenrechnende Einrichtungen

Stellungnahme der Verwaltung:

Neben den seit jeher ermittelten Verrechnungssätzen für Personalkosten werden seit 2018 auch Gemein- und Sachkosten in Höhe von 20 % der Bruttopersonalkosten umgelegt. Die jährliche Ermittlung des Umfangs, in dem Verwaltungsmitarbeiter für Einrichtungen tätig waren, erfolgt künftig.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung und die künftig beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis

21 dafür : 0 dagegen


TZ 11 – Kostendeckende Verrechnungssätze für den Bauhof

Stellungnahme der Verwaltung:

Neben den seit jeher ermittelten Verrechnungssätzen für Personalkosten werden seit 2018 auch Gemein- und Sachkosten in Höhe von 20 % der Bruttopersonalkosten umgelegt. Verrechnungssätze für Fahrzeuge und Großgeräte müssen noch kalkuliert werden. Diese Kalkulation und anschließende Weiterverrechnung ist beabsichtigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung und die künftig beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis

21 dafür : 0 dagegen


TZ 12 a) – Schülerbeförderung – Anzahl der Schultage, Höhe Wegstreckenentschädigung, Zahlung nach Abrechnung

Stellungnahme der Verwaltung:

Seit dem Schuljahr 2019/20 wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von je 0,25 € je nachgewiesenem Kilometer bezahlt. Eine Berichtigung für die Vorjahre erfolgt aktuell in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik.

Die in den Jahren 2015 bis 2017 zu viel bezahlte Wegstreckenentschädigung wurde der Kassenversicherung gemeldet und von dieser im September 2019 vertragskonform reguliert (652,40 Euro).

Tatsächliche Schultage und Schulfehltage werden bei künftigen Abrechnungen berücksichtigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung und die künftig beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis

21 dafür : 0 dagegen


TZ 12 b) – Schülerbeförderung – Keine Abschreibungen und Unterhaltskosten für Bushaltestellen

Stellungnahme der Verwaltung:

Da die Buswartestellen nicht dem reinen Schulbusverkehr dienen, werden seit 2018 alle Kosten für die Haltestellen dem Öffentlichen Personennahverkehr (Gliederung 7920) zugeordnet. Eine Berichtigung für die Vorjahre erfolgt aktuell in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 12 c) – Schülerbeförderung – Keine Organisations- und Verwaltungskosten für Bushaltestellen

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Ausschreibungskosten wurden noch während der Prüfung umgebucht.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 12 d) – Schülerbeförderung – Keine kalkulatorische Verzinsung für Bushaltestellen

Stellungnahme der Verwaltung:

Da die Buswartestellen nicht dem reinen Schulbusverkehr dienen, werden seit 2018 alle Kosten für die Haltestellen dem Öffentlichen Personennahverkehr (Gliederung 7920) zugeordnet.

Eine Berichtigungsmeldung ist lt. Bayerischen Landesamt für Statistik nicht erforderlich, da die kalkulatorischen Kosten bei der Pauschalen Zuweisung für die Kosten der Schülerbeförderung nicht zugrunde gelegt wurden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 13 – Schülerbeförderung – Namentliche Auflistung und Aufbewahrung

Stellungnahme der Verwaltung:

Rückwirkend seit dem Schuljahr 2017/18 werden Schülerlisten erstellt und als anspruchsbegründende Unterlagen aufbewahrt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 14 a) aa) – Funktionstrennung Administrationsrechte – Nutzerrechte

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Rechtekonfiguration im Meldeamts-Programm wurde durch einen Dienstleister vorgenommen und entsprechend der jeweiligen Update-Beschreibungen laufend angepasst. Das Meldeamts-Programm wurde im Juni 2020 durch eine neue Software abgelöst, die Konfiguration der Rechte erfolgt nun über anwendungsspezifische Benutzerrollen. Für die Administratorrechte gibt es eine eigene Benutzerrolle.

Die administrativen Rechte des Online-Banking-Verfahrens müssen nicht an alle Nutzer vergeben werden. Die Gemeinde benötigt einen administrativen Zugang um Updates auszuführen. Die anderen Zugänge können Benutzer spezifisch angepasst werden. Dies erfolgt im Zuge der Umstellung auf elektronische Signaturkarten.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 14 a) bb) – Restriktive Rechtevergabe in finanzwirksamen Verfahren

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Rechtevergabe wurde an die Anforderungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands angepasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.
 
21 dafür : 0 dagegen


TZ 14 a) dd) – Historienpflegeberechtigung nicht an Bedienkonten

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Berechtigung „Historienpflegeberechtigt“ im Bedienerkonto der Steuersachbearbeiterin wurde entfernt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 14 b) – Umstellung auf elektronische Signaturkarten

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die vorgeschlagene Lösung, anstelle der bisher von den Sachbearbeitern genutzten und auf den jeweiligen Home-Laufwerken gespeicherten Schlüssel Signaturkarten zu verwenden, werden Signaturkartenlesegeräte (wie im Standesamt bereits vorhanden) benötigt.
Jeder Sachbearbeiter, der das Online-Banking-Verfahrens nutzt, benötigt so ein Lesegerät und eine eigene Signaturkarte, die persönlich wie eine private Scheckkarte aufbewahrt werden muss.

Die Signaturkarten werden anstelle des bisherigen Verfahren eingeführt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 14 c) – Berechtigungsverwaltung Gebührenkasse Meldeamts-Programm

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Option „Verwerfen“ war im Meldeamts-Programm gegeben, um digitale Zahlungsvorgänge beenden zu können bzw. für Quittungen, die im Zusammenhang mit anderen Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden.

In der seit Juni 2020 eingesetzten neuen Software gibt es die Option „Verwerfen“ in der Gebührenkasse nicht mehr. Die Feststellung wird damit gegenstandslos.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 15 a) – Dienstanweisung für elektronische Belegarchivierung  

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Dienstanweisung für die elektronische Archivierung und Aufbewahrung von Belegen im Sinne von § 71 KommHV-K (Scan-DA) wurde am 31.05.2019 erlassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 15 b) – Fehlende Vollständigkeit des Belegarchivs

Stellungnahme der Verwaltung:

Es wird darauf geachtet, dass alle Belege bis zur Jahresrechnung archiviert werden. Die Umstellung des Anordnungswesens für Integrationsbuchungen und die dazu gehörige Dokumentation ist im Rahmen der Umstellung auf das elektronische Anordnungswesen im Juli 2020 erfolgt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 15 c) – Beleganzeige vom unveränderbaren Speichermedium  

Stellungnahme der Verwaltung:

Belege und begründende Unterlagen werden entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorschriften auf einem sog. Silent Cube mit WORM (write once, read many) -Eigenschaften gespeichert, der Zugriff über die Belegrecherche erfolgte jedoch auf der Datenbank des SQL-Servers. Diese Einstellung wurde aus Performancegründen seinerzeit von dem Dienstleister so gewählt. Da die Daten hier veränderbar sind, mussten die Einstellungen im Verfahren dahingehend angepasst werden, dass die Beleganzeige vom unveränderbaren Speichermedium erfolgt. Die entsprechende Einstellung wurde vorgenommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 15 d) – Hinweise zur Aufbewahrung und Aussonderung  

Stellungnahme der Verwaltung:

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss am 04.11.2020 in Abstimmung mit der Gemeindekasse beschlossenen Aufbewahrungsfristen werden entsprechend umgesetzt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 17 c) – Dokumentation Netzwerkkomponenten

Stellungnahme der Verwaltung:

Zur Konfiguration der WLAN-Infrastruktur liegt eine Dokumentation vor. Für die jeweiligen Gewerke gibt es einzelne Dokumentationen sowie das Tool Docusnap zur Echtzeitdokumentation der Umgebung. Aktuell gibt es keine übergreifende Papierdokumentation aller Netzwerkkomponenten, diese muss noch erstellt werden,

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung und die beabsichtigte Vorgehensweise durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 18 a) – Dienstanweisung zum IT-Betrieb

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Dienstanweisung zum IT-Betrieb wird so bald wie möglich aktualisiert.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 20 – Architektenverträge

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit dem Wissen, dass Leistungen von freiberuflich Tätigen stufenweise abgerufen werden sollen, wurde ein Architektenvertrag, auf Grundlage von empfohlenen Vordrucken, mit dem Planungsbüro M. geschlossen. Es bestand Einigkeit mit dem Büro M. hinsichtlich der stufenweisen Beauftragung der Leistungsstufen.

Die Formulierung in den Formblättern „Der Auftraggeber beabsichtigt, die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen (…)“ erschien damals risikobehaftet, da noch keine Erfahrungen mit dem Büro vorlagen, weshalb zum Zeitpunkt der Erstellung des Vertragswerkes bei den Leistungsstufen 3 und 4 keine Kreuze gesetzt wurden, damit der Auftragnehmer im Streitfall keinesfalls einen Anspruch ableiten kann.

Fazit:
Das Ingenieurbüro M. wurde stufenweise mit allen Leistungsstufen bzw. –phasen beauftragt. Es kam zu keinerlei Streitigkeit bezüglich des Vertragsinhaltes. Der Gemeinde ist kein Schaden entstanden. Bei später geschlossenen und zukünftigen Verträgen wurden bzw. werden die Kreuze, wie vom BKPV empfohlen, bereits bei Vertragserstellung gesetzt, um einen rechtsunsicheren Zustand zu vermeiden und haushaltsrechtliche Klarheit zu erhalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung und die beabsichtigte Vorgehensweise durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 21 – Planerdaten

Stellungnahme der Verwaltung:

Im laufenden Projekt wurden die Unterlagen nicht anonymisiert, auch nicht bei weiteren Gewerke-Ausschreibungen, da der Name des Planungsbüros bereits aus den ersten öffentlichen Ausschreibungen bekannt war. Das Planungsbüro wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, potentielle Bieter an die Vergabestelle der Gemeinde Pliening zu verweisen.

Fazit:
Trotz nicht anonymisierter Vergabeunterlagen waren dem BKPV bei dem geprüften Projekt keine Anhaltspunkte auf wettbewerbsbeschränkende Folgen oder gar Manipulation erkennbar. Der Gemeinde entstand kein Schaden.

Diese Präventivmaßnahme zur Vorbeugung vor Wettbewerbsbeschränkung und Manipulation schützt Gemeindemitarbeiter ebenso wie Planer bereits vor dem Verdacht solcher Vergehen.

Zum Schutz der gemeindlichen Mitarbeiter werden zukünftig bis zur Angebotsöffnung, nur anonyme Kontaktadressen in Ausschreibungsunterlagen verwendet (z.B. vergabe@pliening.de), eine solche Adresse wurde in der Zwischenzeit eingerichtet.

Planungsbüros werden zukünftig in Ausschreibungsunterlagen nicht genannt. Planungsbüros, mit denen Architekten- oder Ingenieurverträge geschlossen werden, haben grundsätzlich, wie in der Vergangenheit bereits üblich, den Vertragsbestandteil, „Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung“, zu unterschreiben. Hierin wird der verpflichtete Planer auf die Folgen von unter anderem Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung hingewiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 22 – Stufenweise Beauftragung von Planerleistungen

Stellungnahme der Verwaltung:

Künftig erfolgt die Beauftragung von Planerleistungen stufenweise.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 23 – Schlusszahlungsmitteilung:

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung wird inzwischen und künftig hingewiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 24 – VOB-gerechte Darlegung Anspruchshöhe Nachträge

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei Bauverträgen handelt es sich um Werkverträge. Der Auftragnehmer schuldet ein genau definiertes mangelfreies Werk, wofür sich der Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Ein Nachtrag ist eine zusätzliche, vorher nicht vereinbarte Leistung. Damit eine Nachtragsvereinbarung zustande kommt, müssen sich die beiden Parteien erneut einig werden.

Einschlägig hierfür ist:

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (folgend VOB) - Teil B

§2 Vergütung

(6)
1.
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2.
Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren.

Die Gemeinde als Bauherrin übergibt die Aufgabe der Nachtragsprüfung, bei großen Bauprojekten, freiberuflichen Planungsbüros. Diese prüfen und beurteilen die Notwendigkeit der Nachträge sowie die Angemessenheit der Preise, sodass der Bauherrin letztendlich ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt wird.

Es ist vertraglich geregelte Pflicht des freiberuflichen Planungsbüros, dass seine Leistungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einschließlich der Grundsätze und Voraussetzungen für einen späteren wirtschaftlichen Betrieb des Bauwerks oder der baulichen Anlage sowie den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Zum Thema Nachträge muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Bauauftrag gebende Seite grundsätzlich in einer schlechten Verhandlungsposition befindet, da die Bauauftrag nehmende Seite, mit dem Hauptauftrag, bereits auf der Baustelle eingerichtet ist. Manche Auftragnehmer bieten Nachträge getreu dem Motto "akzeptiere meinen Preis oder lass es sein“. Auch gibt es Fälle, dass Aufträge mit günstigen Angeboten gewonnen werden, das Geld über die Nachträge verdient wird.

Letztendlich bleibt vom Auftraggeber abzuwägen,
ob man den Nachtragsteller wiederholt gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 2 Satz 1 VOB/B auffordert:
  • seine besonderen Kosten der geforderten Leistung aufzugliedern,
  • seine Beschaffungskonditionen mittels Lieferantenrechnungen offenzulegen (Achtung Betriebsgeheimnis),
  • seine Nachtragskalkulation näher zu erläutern,
  • seine Stundensätze an den vertraglichen Hauptauftrag anzupassen (und im Gegensatz die Stundenanzahl als Faktor zu erhöhen...)
oder gar die Nachtragsleistung in einer gesonderten Ausschreibung dem Wettbewerb unterstellt und im Gegenzug
  • den Fertigstellungstermin des Projekts auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt,
  • Behinderungsanzeigen der Nachfolgegewerke riskiert,
  • Mehrkosten und Rechtstreitigkeiten mit den Nachfolgegewerken riskiert.

Manchmal stellt es daher eine wirtschaftliche Alternative dar, einen Nachtrag zu akzeptieren.

Fazit:
Stets wurden Nachträge von den beauftragten freiberuflichen Planungsbüros wie von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung nach bestem Wissen und Gewissen sowie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beurteilt.

Zukünftig werden alle am Bau Beteiligten von Anfang an auf die vom BKPV aufgezeigte Vorgehensweise bei Nachträgen hingewiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung und die beabsichtigte Vorgehensweise durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 25 – Anpassung Verwaltungskostensatzung

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltungskostensatzung wird so bald als möglich aktualisiert.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 26 a) – Benutzungsgebühr Leichenhalle

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Höhe der Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses abhängig von der Nutzungsdauer wird bei der Neukalkulation im Jahr 2021 berücksichtigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 26 b) – Zuführung von Kostenüberdeckungen an Sonderrücklage

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei den Kostenrechnenden Einrichtungen werden Kostenüberdeckung seit 2019 der Sonderrücklage zugeführt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, die Erledigung und die beabsichtigte Vorgehensweise durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

21 dafür : 0 dagegen


TZ 26 c) – Beförderungsnachweise für Schülerbeförderung

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Beförderungsnachweise werden künftig zur Monatsrechnung gefordert.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Feststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und die beabsichtigte Vorgehensweise durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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112. Rathaus Neubau - Netzwerk-Neuinstallation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 112

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Netzwerk-Neuverkabelung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in 2021 die Mittel im Haushalt einzuplanen.

21 dafür : 0 dagegen

Der Erste Bürgermeister Roland Frick wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, den Auftrag für die Leistungserbringung unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften den wirtschaftlichsten Bietern zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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113. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö Beschliessend 113
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. Vollzug des Wasserhaushalts (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Kiesabbau in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 231

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 3 WHG wurde der Gemeinde Pliening der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ebersberg zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um öffentliche Auslegung übermittelt.

Die Auslegung wurde auf der gemeindlichen Homepage und den Bekanntmachungstafeln veröffentlicht und erfolgte vom 11. bis 25.11.2020. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann gemäß Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Am Planfeststellungsverfahren wurde die Gemeinde Pliening als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die vom Gemeinderat in den Sitzungen vom 20.02.2020 und 27.08.2020 gefassten Beschlüsse wurden dem Landratsamt Ebersberg jeweils fristgerecht übermittelt. Die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen (nachfolgend in kursiver Schrift) wurden vom Landratsamt Ebersberg im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft. Das Landratsamt hat hierzu wie folgt Stellung genommen:

Die Kiesabbauzeiten sind auf Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu beschränken.

Nach der immissionsschutzfachlichen Stellungnahme entsprechen die von der Unternehmerin beantragten Betriebszeiten von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr werktags den geltenden Bestimmungen. Laut dem Ergebnis des Lärmschutzgutachters werden – wie unter Ziffer 3.4.4.5 bereits ausgeführt – bei maximaler Ausschöpfung des beantragten Betriebes an den maßgeblichen Immissionsorten bei jeder der drei berechneten Varianten die zulässigen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm eingehalten. Die TA Lärm konkretisiert als Verwaltungsvorschrift die Grenze der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm sind beim Unterschreiten der Immissionsrichtwerte somit nicht gegeben. Da die beantragte Betriebszeit nur eingeschränkt werden darf, wenn z.B. schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind, diese aber offensichtlich ausgeschlossen werden können, besteht keine Rechtfertigung, die Betriebszeit von 20:00 Uhr auf 18:00 Uhr zu verkürzen. Vorschriften, die Arbeiten generell während einer bestimmten Zeit zu verbieten, gibt es mit Ausnahme des Sonn- und Feiertagsgesetzes nicht. Der Samstag wird in der TA Lärm (einschlägiges Regelwerk) als Werktag geführt. Ein Grund für eine Einschränkung der Werktage von sechs auf fünf pro Woche ist aus rechtlicher Sicht nicht erkennbar.

Die Gemeinde Pliening regte an, bei Staub begünstigenden Wetterlagen nicht nur die
Wege innerhalb der Kiesgrube, sondern auch die zu befahrenden Schotterwege zu befeuchten.

Die untere Immissionsschutzbehörde (uIB) nimmt hierzu folgendermaßen Stellung: Schotterwege unterscheiden sich von Kieswegen dadurch, dass Schotter, im Gegensatz zum natürlich vorkommenden Kies, ein gebrochener Mineralstoff oder Stein mit einer Korngröße zwischen ca. 3 und 6 cm ist. Im Kies finden sich sehr viele Fein- und Feinstanteile, die im trockenen Zustand beim Befahren als Staub aufgewirbelt werden können. Beim geschotterten Weg lagern sich die Feinanteile, die durch die Reifen der Lkw aus der Kiesgrube ausgetragen werden, in den Zwischenräumen des Schottermaterials ab. Eine Staubaufwirbelung durch das Befahren ist daher in wesentlich geringerem Maße als bei Kieswegen gegeben. Ungeachtet dessen hat die uIB vorgeschlagen, die Nebenbestimmung zum Schutz vor Staubaufwirbelungen durch den Zusatz „sowie die zum Stauben neigenden Teile des Erschließungsweges“ zu ergänzen; dem ist die Planfeststellungsbehörde entsprechend nachgekommen.

Die Gemeinde Pliening weist auf eine nördlich des Abfanggrabens verlaufende Kerosinpipeline der OMV Deutschland GmbH hin und bittet um entsprechende Berücksichtigung im Verfahren

Hierzu hat eine intensive Abstimmung zwischen der Unternehmerin und der OMV Deutschland GmbH stattgefunden. Dem Unternehmen wurde außerdem im Verfahren Gelegenheit zur Äußerung gegeben, von der kein Gebrauch gemacht wurde. (Anmerkung der Verwaltung: In den Inhalts- und Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses wurde folgendes angeordnet: „Maßnahmen in Wirkbereich der nördlich des Abfanggrabens verlaufenden Kerosinleitung sind vor Beginn bzw. Durchführung mit der OMV Deutschland abzustimmen und verbindlich festzulegen. Der Abstimmungsprozess ist zu protokollieren und das Protokoll der Planfeststellungsbehörde zur Kenntnis zu übersenden.“)

Die Gemeinde Pliening fordert für die geplante wegemäßige Erschließung des Abbaugeländes eine dingliche Sicherung.

Die entsprechenden Nachweise über die dingliche Sicherung wurden der Planfeststellungsbehörde am 13.10.2020 vorgelegt.

Die Gemeinde Pliening fordert einen Nachweis, dass der Weg südlich des Abfanggrabens verkehrssicher und konfliktlos für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden kann.

Dieses Anliegen erledigt sich durch den Verzicht auf die Nutzung der Wege südlich und nördlich des Abfanggrabens weitgehend. Bei der Querung der Wege ist das von der Unternehmerin vorgelegte Verkehrskonzept vom 08.07.2020 zu beachten (s. Ziffer II. 3.1.3).

Die Gemeinde Pliening fordert, die im Planfeststellungsbeschluss vom 11.02.2016 (der für den Abbau auf den Grundstücken Fl.Nr. 2302 und 1712/1, Gemarkung Pliening gilt) gesetzte Frist für die Rekultivierung bis zum 31.12.2025 nicht zu verlängern; von dieser Forderung betroffen ist auch der zur Erschließung des neuen Abbauvorhabens vorgesehene Weg im Westen des Grundstücks Fl.Nr. 2302, Gemarkung Pliening.

Eine entsprechende Festlegung ist im Hinblick auf den zuvor stattfindenden Abbau auch von konjunkturellen Entwicklungen und dem tatsächlich bestehenden Rohstoffbedarf abhängig; eine Aussage dazu, dass eine Fristverlängerung für die Rekultivierung des derzeitigen Abbaugebiets über den 31.12.2025 hinaus nicht erfolgen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Unabhängig davon ist der Planfeststellungsbeschluss vom 11.02.2016 nicht Gegenstand des Verfahrens. Sofern Hintergrund der Forderung der Gemeinde Pliening die Befürchtung ist, dass ein Nebeneinander von aktuellem Abbau und Rekultivierung im Bereich früher genehmigter Abbaugrundstücke zu erhöhten Lärmbelastungen führt, kann diese Befürchtung durch die immissionsschutzfachliche Prüfung entkräftet werden, die zum Ergebnis kommt, dass die vorgeschriebenen Lärmwerte auch bei gleichzeitig stattfindendem Abbau und Rekultivierung eingehalten werden.

Die Gemeinde Pliening fordert, für den antragsgegenständlichen Kiesabbau eine verbindliche Frist für Abbau und Rekultivierung festzusetzen und nicht zu verlängern.

Eine Frist für Abbau und Rekultivierung ist in der Planfeststellung enthalten (s. Ziffer II. 2.21.1); zur Frage einer Verlängerung dieser Fristen gelten die Aussagen zum vorherigen Spiegelstrich entsprechend.

Die Gemeinde Pliening fordert die Vorlage eines Abbaukonzepts, das auch sicherheitsrechtliche Aspekte (insbesondere zur Entwicklung von Böschungswinkeln oberhalb des Wasserspiegels) berücksichtigt.

Zur Entwicklung der Böschungswinkel kann auf das Abbaukonzept aus dem Genehmigungsverfahren von 2015 zurückgegriffen werden, das sich explicit mit der Frage der Böschungswinkel befasste und dessen Aussagen auch im vorliegenden Verfahren entsprechend Gültigkeit haben (s. Ziffer II.2.20.3). Bei Einhaltung der dortigen Vorgaben kann davon ausgegangen werden, dass bei Herstellung der Böschungen ein ausreichender Abstand zu den Grundstücksgrenzen eingehalten wird. Im Übrigen ist die Überwachung der Böschungen Teil der in den Nebenbestimmungen festgelegten Eigenüberwachungspflichten (s. Ziffer II.2.12). Zur Kreuzung der Wege am Abfanggraben hat die Unternehmerin am 08.07.2020 ein Verkehrskonzept vorgelegt, das Bestandteil dieses Bescheides ist.

Die Gemeinde Pliening bittet, das im Gutachten von KDGeo vorgesehene Grundwassermonitoring im Planfeststellungsbeschluss zu beauflagen.

Die Durchführung eines Grundwassermonitorings ist in den Nebenbestimmungen zu
diesem Bescheid enthalten.

Die Gemeinde Pliening fordert, dass ihr die Aufzeichnungen der Grundwasserpegelstände zur Verfügung zu stellen sind.

Die Aufzeichnungen der Pegelstände können als Informationen im Sinne des Bayer. Umweltinformationsgesetzes jederzeit abgefragt werden und sind zur Verfügung zu stellen. Eine regelmäßige Übermittlung an die Gemeinde Pliening wird nicht für sachgerecht gehalten, da die Überwachung der Pegelstände im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung vorzunehmen ist und die Ergebnisse bereits regelmäßig der Planfeststellungsbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt im Rahmen der Gewässeraufsicht zur Überprüfung zu übermitteln sind.

Die Gemeinde Pliening fordert, dass Grundstückseigentümern in geeigneter Form Anspruch auf Schadenersatzleistungen zuzusichern ist, für den Fall, dass durch abbaubedingte Änderungen der Grundwasserverhältnisse Kellerüberflutungen oder sonstige Gebäudeschäden entstehen.

Zielrichtung der wasserwirtschaftlichen Nebenbestimmungen in vorliegender Planfeststellung ist die Vermeidung entsprechender nachteiliger Auswirkungen für Dritte. Sofern derzeit nicht absehbare nachteilige Auswirkungen eintreten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Haftung und Schadensersatz.

Die Gemeinde Pliening regt eine Prüfung an, inwieweit entlang der Fahrwege Schutzmaßnahmen veranlasst sind.

Entsprechende Maßnahmen werden nicht für erforderlich gehalten.

Die Gemeinde Pliening verlangt Schutzmaßnahmen für die ökologische Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 2305 (Teil), Gemarkung Pliening, während der Abbau- und Rekultivierungsarbeiten

Der Forderung wurde unter Ziffer II.4.6 des Bescheides Rechnung getragen.

Weiter fordert die Gemeinde Pliening, dass nach Abschluss von Abbau und Rekultivierung die öffentliche Zugänglichkeit zum entstehenden Landschaftssee gewährleistet wird.

Hierzu gelten die maßgeblichen Bestimmungen zum Recht auf freien Naturgenuss gemäß Art. 141 der Bayer. Verfassung und der dazu ergangenen Regelungen.

Die Gemeinde Pliening fordert, dass zum Abbau nur unbelastetes Material ohne Fremdanteile (wie z.B. Stahlarmierungen) verwendet werden darf.

Die Nebenbestimmungen zur Verwendung des zulässigen Verfüllmaterials sind in Ziffer II.2.9.2 dieses Bescheides festgelegt.

Die Gemeinde Pliening forderte im Rahmen des Erörterungstermins am 17.06.2020 weitere Untersuchungen im Hinblick auf lärmrelevante Auswirkungen der geplanten Brücke über den Abfanggraben.

Eine überschlägige Überprüfung durch den Technischen Immissionsschutz am Landratsamt Ebersberg ergab, dass hierfür keine Veranlassung besteht. Die entsprechende Stellungnahme wurde der Gemeinde zur Verfügung gestellt und von dieser mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.08.2020 akzeptiert.

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. Projektstatus der gemeindlichen Hochbauprojekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

  1. Neubau Feuerwehrgerätehaus Pliening
Die Umbauarbeiten im Bestandsgebäude Gelting werden in den nächsten Tagen abgeschlossen, so dass die Feuerwehr Gelting wieder in ihre Wirkungsstätte zurückkehren kann.
Im Anschluss können die Restarbeiten (Installation Abgasabsaugung, Fliesen absäuern, Elektrik…) in der Fahrzeughalle des Neubaus vollzogen werden.
Derzeit werden Arbeiten der Gewerke:
  • Elektro
  • Aufzugsanlage
  • Heizung
  • Lüftung
  • Sanitär
  • Einbruchmeldeanlage
  • Küche 1. Obergeschoss
  • Fliesen
im Neubau durchgeführt.
Laufend werden die erforderlichen Abnahmetermine zu den einzelnen Gewerken durchgeführt, um möglichst vom bis 31.12.2020 verringerten Mehrwertsteuersatz zu profitieren.
Aktuell sind viele (Schluss)rechnungen zu prüfen, zu korrigieren und ggf. freizugeben.
Die Fertigstellung des Neubaugebäudes und somit der Einzug der Plieninger Feuerwehr ist für Dezember 2020 vorgesehen.
Folgende Gewerke können dieses Jahr voraussichtlich nicht mehr fertiggestellt werden:
  • Müllhaus in den Außenanlagen
  • Bepflanzung der Blühflächen in den Außenanlagen inkl. Fertigstellungs- sowie Entwicklungspflege
  • Photovoltaikanlage inkl. Energiespeicher auf dem Hauptgebäude
Die Aufträge hierfür sind bereits erteilt.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden bekanntgegeben, sobald alle Schlussrechnungen beglichen sind.

  1. Kinderhaus Landsham
Das Kinderhaus wurde zum 01.09.2020 in Betrieb genommen.
Die bisherigen Gewerke sind bis auf letzte Restarbeiten fertiggestellt.
Die erforderlichen Abnahmetermine zu den einzelnen Gewerken wurden durchgeführt, um möglichst vom bis 31.12.2020 verringerten Mehrwertsteuersatz zu profitieren.
Vorhandene Mängel werden behoben.
Aktuell sind viele (Schluss)rechnungen zu prüfen, zu korrigieren und ggf. freizugeben.
Derzeit läuft die Ausschreibung für ein Kinderwagenhaus als Nebengebäude und auch die Raumakustik in den hohen Räumen im Obergeschoss muss noch verbessert werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden bekanntgegeben, sobald alle Schlussrechnungen beglichen sind.

  1. Alte Schule Gelting:
Das Gebäude „Alte Schule“ wurde entkernt.
Im Moment wird der gesamte Innenputz abgeschlagen, danach werden noch Reste der Bodenplatte entfernt.
Der Abbruch des westlichen Gebäudeteils ist bis auf die Bodenplatte der Teilunterkellerung vollzogen.
Die Verbauarbeiten werden derzeit ebenso ausgeführt wie das Unterfangen des bestehen bleibenden Gebäudeteils.
Im Moment werden die in den Straßengrund 12 m tief reichenden Rückverankerungen gebohrt. Nach einer Aushärtezeit von mind. 1 Woche und dem Nachspannen kann die Baugrube bis auf Gründungsniveau weiter ausgehoben werden.
An der Baustelle ist Aushub zwischengelagert, der beprobt werden muss, da sich unter dem Abbruchgebäude vielfältige Schuttablagerungen befunden haben.
Die Aufzugsanlage ist beauftragt und gibt die Abmessungen für den vom Baumeister zu erstellenden Aufzugsschacht vor.
Die weiteren Gewerke sind noch auszuschreiben.
Die Fertigstellung ist laut Aussage des beauftragten Planungsbüros für 2021 vorgesehen.

  1. Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage im Baugebiet Landsham Süd:
Der Baugenehmigungsbescheid wurde mit Datum 16.03.2020 erstellt.
Die Werkplanung ist zu 90% erstellt, die finale Kostenberechnung sowie die Ausschreibungen sind in Vorbereitung.
Nach dem Erhalt der Kostenberechnung wird der Förderantrag gestellt.
Die Fertigstellung ist laut Aussage des beauftragten Planungsbüros für 2021 vorgesehen.

  1. Temporäre Containeranlage im Gewerbegebiet Landsham – II
Die Containeranlage wurde wie vorgesehen im August fertiggestellt, so dass die Nutzung zum September aufgenommen werden konnte.
Die Gesamtkosten können erst nach dem Ende der Nutzung summiert und bekanntgegeben werden.

  1. Seniorenwohnanlage Pliening
Nach Billigung von Konzept und Kostenrahmen durch den Gemeinderat Pliening wurde der Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt Ebersberg eingereicht, wo er derzeit bearbeitet wird.
In der Zwischenzeit fanden Abstimmungen mit der Förderstelle, der Regierung von Oberbayern sowie dem Landesamt für Denkmalpflege statt.
Auch das Planungsbüro für die Außenanlagen wurde mittlerweile eingeschaltet um das Konzept zu optimieren.
Sobald die Genehmigung zum Antrag auf Vorbescheid erteilt ist, wird die Entwurfsplanung samt Kostenberechnung vorbereitet und dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt, bevor der Antrag auf Baugenehmigung bei den entsprechenden Stellen eingereicht wird.
Der Oberbodenabtrag sowie die notwendigen archäologischen Untersuchungen sollen, sofern von der Förderstelle der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt wird, parallel zur Entwurfs- sowie Genehmigungsplanung ausgeschrieben und durchgeführt werden, um Zeit einzusparen.
Die Fertigstellung ist laut Aussage des Planungsbüros für Mitte 2024 vorgesehen.

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. Projektstatus gemeindliche Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Im Amt 5 – Technisches Bauamt – sind im Bereich der Abteilung Tiefbau derzeit folgende Projekte in Bearbeitung:

1. Straßenbaumaßnahmen

An der neu errichteten Wertstoffsammelstelle beim Greimelanwesen wurde nunmehr auch die Sichtschutzwand an der südlichen Grundstücksgrenze installiert. Die Bestückung mit Wertstoffcontainern wurde veranlasst.

2. Straßenbeleuchtung Neu- und Ersatzbau

Im November 2020 wurden im südlichen Teil der Straße An der Leiten drei neue Straßenlaternen errichtet um die Beleuchtungssituation zu optimieren.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.08.2020 die Neuinstallation und den Ersatzbau von insgesamt neun Straßenlaternen entlang des Kirchwegs von der Lorenz-Maier-Straße bis auf Höhe der Turnhalle der Grundschule Pliening beschlossen. Die Arbeiten zu Errichtung der Straßenlaternen haben am 24.11.2020 begonnen.

Die Errichtung von zwei neuen Brennstellen entlang des neu gebauten Gehweg am Brunnenweg zwischen Lindenstraße und Lohfeldweg ist beauftragt.

Beauftragt ist auch der Neu- bzw. Ersatzbau von vier Brennstellen im nördlichen Teil der Straße Am Moosrain.

3. Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED

In der Sitzung vom 29.08.2020 hat der Gemeinderat eine sukzessive Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik beschlossen. Im Herbst 2019 wurde im ersten Schritt vollzogen und damit bereits ein LED-Anteil für ca. 42 % erreicht. Die Bayernwerk AG erarbeitet derzeit ein Angebot für eine weitere Umrüstung, welches noch in diesem Jahr beauftragt werden soll.

4. Neugestaltung von öffentlichen Kinderspielplätzen

Für die Neu- bzw. Umgestaltung der öffentlichen Kinderspielplätze in der Speicherseestraße, der Flurstraße und am Merowingerweg wurde die vergaberechtlich erforderliche Vorabankündigung im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Nach einer Wartefrist von sieben Tagen können die Ausschreibungsunterlagen versandt werden.

5. Friedhofsallee

Die Maßnahmen zur Aufweitung der Straße, die Errichtung von Stellplätzen sowie Maßnahmen für die Ableitung von Niederschlagswasser befinden sich derzeit noch in der Planungsphase. Die Umsetzung der Maßnahmen wird im Jahr 2021 erfolgen.

6. Sturzflutrisikomanagement

Als nächster Verfahrensschritt ist gemäß den Förderunterlagen der Regierung von Oberbayern eine Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Dies wird in Angriff genommen, sobald dies die Umstände der aktuellen Corona-Pandemie zulassen.

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. Verkehrsspiegel Hofanger / Markt Schwabener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

In der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2020 hat Frau Gabriele Heigl angemerkt, dass der Verkehrsspiegel an der Ausfahrt Hofanger zur Markt Schwabener Straße nicht mehr vorhanden ist.

Bereits bei der Verkehrsschau 2018 wurde diese Örtlichkeit aufgrund einer Anfrage eines Bürgers besichtigt und folgendes entschieden:

„24.        Von Herrn XX wurde mitgeteilt, dass mit der Baumaßnahme der Querungshilfe in der St 2332 der rechte Spiegel bei der Einmündung der Straße „Hofanger“ entfernt und nicht wieder aufgestellt wurde. Zur besseren Sicht auf Radfahrer bat er, den Spiegel wieder aufzustellen. Wie die Überprüfung vor Ort ergab, wurde von Seiten des Landratsamtes und auch der Polizei die Sicht auf herannahende Radfahrer auch ohne Spiegel als ausreichend beurteilt. Der jetzt noch im Einmündungsbereich befindliche linke Spiegel ist daher auch zu entfernen.“

Der Spiegel wurde daher nach der Baumaßnahme nicht wieder aufgestellt.

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. Schülerbeförderung - Verstärkerbus für die Grundschule Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Der Verstärkerbus für die Grundschule Pliening wird bis zu den Weihnachtsferien eingesetzt. Die bayerische Staatsregierung hat das entsprechende Förderprogramm bis zu den Weihnachtsferien verlängert.

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. Bericht zur Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Es wurde jedem Gemeinderatsmitglied ein Exemplar des Bürgerversammlungsberichtes ausgehändigt.

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. Jahresheft der Gemeindedaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Das Jahresheft der Gemeindedaten - Ausführliche Datengrundlagen 2019 – wird als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

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. Seniorenwohnanlage nebst Zusatznutzung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 19 und 20 Gemarkung Pliening, Geltinger Straße 28, Pliening – Kostenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Entsprechend der Anfrage aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 24.09.2020 werden die beiden Seiten zum Thema Kostenplanung aus der Präsentation des Architekturbüros Gaigl zum Projekt „Neubau Seniorenwohnanlage nebst Zusatznutzung“ als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

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. Frau Doris Löffler - Bauvorhaben MARO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Frau Löffler wollte den Sachstand zum Bauvorhaben MARO in Landsham wissen.
Dazu liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

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. Frau Doris Löffler - Lastenfahrrad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Frau Löffler wollte wissen, wann das Lastenfahrrad in Betrieb genommen wird.
Die Verträge liegen zwischenzeitlich vor, die Umsetzung erfolgt baldmöglichst. Der Gemeinderat wird dann informiert.

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. Frau Doris Löffler - Infobroschüre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Frau Löffler fragt an, ob die Gemeinde wieder eine neue Infobroschüre herausgibt, da die vorliegende Broschüre schon veraltet ist. Sie regt an, die örtlichen Direktvermarkter darin aufzulisten.
Die Neuauflage der Broschüre ist beim REBA-Verlag in Auftrag gegeben worden und derzeit in Arbeit. Da sich die Broschüre über Werbeanzeigen finanziert, werden alle Gewerbetreibenden vom Verlag direkt kontaktiert.

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. Frau Gabriele Heigl - defekte Straßenlampe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Frau Heigl infomiert über eine defekte Straßenlampe an der Markt Schwabener Straße zwischen Neufarner Straße und der Alten Schule Gelting.

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. Frau Gabriele Heigl - Wertstoffentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Frau Heigl verliest eine E-Mail einer Bürgerin, die die Zustände an den Wertstoffinseln speziell in der Flurstraße in Landsham moniert. Die Container sind in der Regel überfüllt, Wertstoffe werden daneben abgestellt, bei Wind fliegt der Müll durch die Gegend, außerdem stellen die auf der Straße haltenden Fahrzeuge ein Gefahrenpotential dar.
Herr Frick bittet um Weiterleitung dieser Mail, damit die Gemeinde Kontakt mit der Bürgerin aufnehmen kann.
Er berichtet in diesem Zusammenhang über Probleme durch Entsorgungsunternehmen, kritisiert aber auch die Entsorger, die Wertstoffe und Abfälle neben den Containern abstellen.

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. Herr Ludwig Huber - Bereitstellung von Räumlichkeiten für Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Herr Huber fragt an, ob die Gemeinde für den Fall, dass durch Verschärfung von Coronabestimmungen die Notwendigkeit für zusätzliche Räumlichkeiten für die Schule erforderlich wären, das Bürgerhaus zur Verfügung gestellt werden könnte.
Lt. Herrn Frick sind aktuell Grundschulen eher weniger betroffen. Ausweichmöglichkeiten können gegebenenfalls kurzfristig bereitgestellt werden.

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. Frau Tina Lucka - Plieninger Adventszauber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Frau Lucka bedankt sich herzlich für die Unterstützung für den Plieninger Adventszauber. Aktuell gibt es ca. 50 Anmeldungen. Sie hat sehr viel positives Feedback erhalten. Bis Freitag sind noch weitere Anmeldungen möglich.

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. Frau Beatrice Merk - Wertstoffinsel Mitterweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Frau Merk ergänzt zur Situation an den Wertstoffinseln, dass auch der Standort bei der Tennisanlage am Mitterweg ständig überfüllt ist und bei Wind der Müll in die Grundstücke und Felder geweht wird. Eventuell würde dort als Fangschutz ein Tor wie bei der Wertstoffinsel in der Lindenstraße Abhilfe schaffen. Es habe sich auch jemand bereit erklärt, der das Tor auf- und abschließen würde.
Herr Frick bietet Frau Merk ein persönliches Gespräch an.

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. Frau Verena Heigl - Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2020 ö

Diskussionsverlauf

Schulen sind seit Monaten im engen Kontakt mit dem Kultusministerium. Sofern coronabedingt Maßnahmen zu treffen sind, kommen entsprechende Anweisungen.

Datenstand vom 02.12.2020 07:46 Uhr