Datum: 25.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgerhaus Pliening
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 20:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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52. Genehmigung der Tagesordnung
Gremium
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Gemeinderat
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Diskussionsverlauf
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
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53. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.05.2020
Gremium
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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Diskussionsverlauf
Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.05.2020 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.
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54. Kommunalrecht - Prüfung eines Fraktionsaustritts von Frau Béatrice Merk aus der Initiative für Pliening
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening ist für die Entscheidung über einen Fraktionsaustritt sachlich und örtlich zuständig (Art. 29, 30 Abs. 2, Art. 33 Abs. 1, 3, Art. 1, 6, 7 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO), Art. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).
Für die Zusammensetzung der Ausschüsse gibt Art. 33 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) das Spiegelbildlichkeitsgebot vor: Dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen ist Rechnung zu tragen. Während der Wahlzeit im Gemeinderat eintretende Änderungen des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen sind auszugleichen, Art. 33 Abs. 3 Satz 1 GO.
Für die Berechnung des Stärkeverhältnisses im Gemeinderat zur Gewährleistung der „Spiegelbildlichkeit“ kommt es nicht auf die formale Mitgliedschaft in einer Partei/Wählergruppe an. Entscheidend ist vielmehr die Zugehörigkeit der einzelnen Gemeinderatsmitglieder zu einer Fraktion/Gruppe.
Ein Ausscheiden aus einer Partei führt daher nicht automatisch zum Ausscheiden aus der Fraktion.
Allerdings können bei der Bestimmung, ob ein Mitglied einer Fraktion angehört oder nicht, nicht die internen Auffassungen der Fraktion selbst entscheidend sein. Daher hat die Rechtsprechung zur Wahrung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit Grundsätze entwickelt, die an einen Fraktionswechsel zu stellen sind. Dies sind die Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaft und die Hinzuwendung zur neuen Fraktion. Im Falle eines Fraktionsaustritts beschränkt sich die Beurteilung auf die Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaft.
Ob eine solche Abkehr vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (BayVGH, BayVBl. 1984, 77). Dabei geht es weniger um eine inhaltliche Bewertung politischer Überzeugungen als um äußere Umstände, aus denen sich erkennen lässt, dass sich der Betreffende von den Personen gelöst hat, die ihm ursprünglich zu seinem Mandat im Gemeinderat verholfen haben, also der Partei oder Wählergruppe, auf deren Wahlvorschlag er erfolgreich kandidiert hat (BayVGH v. 15.07.1992, BayVBl. 19993, 81).
In ihrer Stellungnahme spricht Frau Merk von unüberbrückbaren Differenzen und einem Vertrauensverlust, der eine weitere Zusammenarbeit in der Fraktion der Initiative für Pliening unmöglich macht.
Der Fraktionsvorsitzende der Initiative für Pliening, Herr Uffinger, nennt das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört, und dass eine Zusammenarbeit als Fraktion mit Frau Merk für Frau Löffler und ihn nicht mehr möglich sei.
Die übereinstimmenden Aussagen zur Unmöglichkeit einer künftigen Zusammenarbeit in einer Fraktion, die deutlich über geringfügige Meinungsverschiedenheiten hinauszugehen scheinen, lässt die äußeren Umstände erkennen, die eine Lösung von Frau Merk von der Initiative für Pliening belegen.
Dass Frau Merk an mit der Initiative für Pliening erarbeiteten Zielen festhält, ist unter die weniger zu gewichtende inhaltliche Bewertung politischer Überzeugungen zu subsumieren. Das VG Regensburg führt in einem Beschluss vom 19.09.2013, Az. RN 3 S 13.1463 aus, dass die programmatischen Unterschiede zwischen den einzelnen Parteien und Wählergruppen in der Kommunalpolitik erfahrungsgemäß nicht so ausgeprägt sind, wie in der Bundes-, Landes- und Europapolitik. Die partei- und wählergruppenübergreifende Übereinstimmung in vielen Sachfragen ist typisch für die Zusammenarbeit in kommunalen Vertretungskörperschaften. Dem Beschluss zu Folge ist ein Gemeinderat nach den Vorstellungen des Bayerischen Gesetzgebers kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Eine Abkehr von bisherigen Positionen ist daher, da kommunalpolitische Gremien erfahrungsgemäß in vielen Sachfragen einheitlich abstimmen, nicht zu jeder Sachfrage zu fordern. Die Übereinstimmung von Zielen von Frau Merk und der Initiative Pliening steht daher einem Fraktionsaustritt nicht entgegen.
Der Gemeinderat erkennt aufgrund dieser Sachlage den Austritt von Frau Béatrice Merk
aus der Fraktion Initiative Pliening an.
19 dafür : 0 dagegen
Frau Merk beabsichtigt, sich zunächst als parteifreies Mitglied des Gemeinderates, unabhängig von anderen Gruppierungen, für die Interessen der Bürger und der Gemeinde einzusetzen.
Der Fraktionsaustritt von Frau Merk führt weder bei den mit neun ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern besetzten Finanzausschuss bzw. Bau- und Umweltausschuss, noch bei dem mit sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern besetzten Rechnungsprüfungsausschuss zu Änderungen. Dem Anspruch des Spiegelbildlichkeitsgebots gemäß Art. 33 Abs. Abs. 1 Satz 2 GO wird unverändert Rechnung getragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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55. Verkehrswesen - Anforderungen und Kosten für die Errichtung einer Probelichtsignalanlage in Ottersberg, Melchior-Huber-Straße
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, auf Kosten der Gemeinde eine Probelichtsignalanlage für die Dauer von 12 Monaten ab September 2020 in Ottersberg, Melchior-Huber-Straße, zu errichten.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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56. Bauleitplanung - Mögliches Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes "Gelting - nördlich der Straße "Am Tanzfleckl"" zur Streichung der Regelungen zum faktischen Überschwemmungsgebiet
Gremium
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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Beschluss
Der Gemeinderat steht einer Änderung des Bebauungsplanes „Gelting – nördlich der Straße „Am Tanzfleckl““ zur Herausnahme des faktischen Überschwemmungsgebietes positiv gegenüber. Vor einem Aufstellungsbeschluss ist durch ein Gutachten zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Entfall des faktischen Überschwemmungsgebietes gegeben sind.
Mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist vor einer Beschlussfassung über die Aufstellung eines Änderungs-Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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57. Bürgerhaus Pliening - Antrag auf kostenfreie Nutzung des Bürgersaals durch alle Plieninger Vereine für Mitgliederversammlungen in der Zeit der Abstandsregelungen durch die Corona-Pandemie und ggf. Übernahme der Kosten für die aufsichtsführende Person
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den in der Gemeinde Pliening ansässigen
Vereinen
Organisationen
Parteien und politischen Gruppierungen
Kinderbetreuungseinrichtungen
die für den Bürgersaal *und das Bürgerstüberl* (*ergänzt entspr. TOP 62 der öff. Gemeinderatssitzung vom 23.07.2020) zu entrichtenden Reinigungskosten und Personalkosten für das nach Versammlungsstättenrecht erforderliche anwesende Personal
für Jahreshauptversammlungen
in der Zeit der Abstandsregelung während der Corona-Pandemie als Zuschüsse zuzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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58. Kommunalrecht - Beendigung der eingeschränkten Arbeit der kommunalen Gremien während der Coronakrise
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.06.2020
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsgangs aufgrund der Beendigung des Katastrophenfalls und der Erweiterung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen, sowie der Vielzahl der zurückgestellten Entscheidungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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59. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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. Projektstatus der gemeindlichen Hochbauprojekte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.06.2020
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Beschliessend
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Diskussionsverlauf
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Pliening
Der Bauablauf geht zügig voran.
Beauftragt werden müssen noch das Müllhaus sowie die Herstellung der Blühflächen in den Außenanlagen, alle anderen Gewerke sind vergeben.
Die Fertigstellung ist für Ende 2020 vorgesehen.
Mit Stand November 2016 waren zu Beginn Kosten in Höhe von ca. 3.477.146,00 € brutto ohne beweglicher Inneneinrichtung anvisiert.
Die aktuelle Kostenprognose beläuft sich Stand 22.06.2020 auf ca. 5.300.000,00 € brutto ohne beweglicher Inneneinrichtung.
Die nun höher ausfallenden Kosten können begründet werden durch:
- Im Zeitraum zwischen den ersten anvisierten Kosten bis zur Auftragsvergabe bzw. Realisierung der Maßnahme sind die Baupreise allgemein progressiv gestiegen, siehe folgende Grafik vom statistischen Bundesamt.
- Hohe Marktpreise weil die Vergabe- bzw. Bauphase in eine zeitliche Phase fiel, in der Firmen, gerade im Umkreis von München sehr ausgelastet waren bzw. noch sind.
- Es kamen zusätzliche Leistungen hinzu wie z.B. die eigene Heizung anstelle des Anschlusses an ein Nahwärmenetz, die zusätzliche PV-Anlage sowie die Einbruchmeldeanlage.
Gefördert wird das Projekt voraussichtlich pauschal mit 246.000,00 €.
Voraussichtlich kann die Kostenprognose anhand der kürzlich beschlossenen Mehrwertsteuersenkung etwas gesenkt werden.
- Kinderhaus Landsham
Der Bauablauf geht voran.
Beauftragt werden muss noch die Schließanlage, alle anderen Gewerke sind vergeben.
Die Fertigstellung ist für Herbst 2020 vorgesehen.
Mit Stand Dezember 2016 waren zu Beginn Kosten in Höhe von ca. 2.479.250,00 € ohne beweglicher Inneneinrichtung anvisiert.
Die aktuelle Kostenprognose beläuft sich Stand 24.06.2020 auf ca. 4.000.000,00 € brutto ohne beweglicher Inneneinrichtung.
Die nun höher ausfallenden Kosten können begründet werden durch:
- Im Zeitraum zwischen den ersten anvisierten Kosten bis zur Auftragsvergabe bzw. Realisierung der Maßnahme sind die Baupreise allgemein progressiv gestiegen.
- Hohe Marktpreise weil die Vergabe- bzw. Bauphase in eine zeitliche Phase fiel, in der Firmen, gerade im Umkreis von München sehr ausgelastet waren bzw. noch sind.
Gefördert wird das Projekt voraussichtliche mit ca. 1.828.000,00 €.
Voraussichtliche kann die Kostenprognose anhand der kürzlich beschlossenen Mehrwertsteuersenkung etwas gesenkt werden.
- Alte Schule Gelting
Das erste Gewerk „Aufzugsanlage“ ist beauftragt.
Weitere Gewerke wie „Abbruch, Rückbau & Erdbau“ sowie die „Verbauarbeiten“ sind aktuell ausgeschrieben, die Submissionstermine sind Anfang Juli 2020.
Die Fertigstellung ist laut Aussage des Architekten für 2021 vorgesehen.
Mit Stand März 2017 waren zu Beginn Kosten in Höhe von ca. 2.313.962,75 € brutto ohne beweglicher Inneneinrichtung anvisiert, dieser Wert basierte auf dem im Förderprogramm vorgesehenen Faktor bzgl. maximal förderfähiger Baukosten.
Die aktuelle Kostenprognose beläuft sich Stand Oktober 2018 auf ca. 3.281.898,88 € brutto ohne beweglicher Inneneinrichtung.
Gefördert wird das Projekt voraussichtlich mit ca. 961.500,00 €.
- Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage im Baugebiet Landsham Süd
Der Baugenehmigungsbescheid wurde mit Datum 16.03.2020 erstellt.
Aktuell wird die Werkplanung erstellt, die Kostenberechnung sowie die Ausschreibungen werden vorbereitet.
Die Fertigstellung ist laut Aussage des Architekten für 2021 vorgesehen.
Mit Stand 29.06.2017 waren zu Beginn Kosten in Höhe von ca. 5.226.652,18 € brutto anvisiert.
Eine neuere Kostenprognose gibt es noch nicht.
Gefördert werden 30 % der förderfähigen Baukosten sowie des Grundstückswertes, was etwa 2.000.000,00 € entsprechen sollte.
Ein Darlehen mit Tilgungszuschuss ist ggf. ebenfalls möglich, was derzeit geprüft wird.
- Temporäre Containeranlage im Gewerbegebiet Landsham – II
Der Bauablauf geht zügig voran.
Alle Gewerke sind beauftragt.
Die Fertigstellung ist für August 2020 vorgesehen.
Mit Stand November 2019 wurden für den reinen Kauf der Containeranlage 90.000,00 € und für zwei Jahre Miete einer Containeranlage 30.000,00 € geschätzt.
Die aktuelle Kostenprognose beläuft sich Stand 25.06.2020 auf ca. 95.000,00 € brutto, für die beschlossenen zwei Jahre Miete inkl.
- Planung
- Entwässerungsplanung
- Brandschutznachweis
- Archäologie
- Netzanschlüsse für Elektro/Wasser/Abwasser
- Gründung
- Einmessung Gebäude
- Erstellung einer Zuwegung
- Antransport und Montage der Container
- Demontage und Abtransport der Container
Eine mögliche Förderung wurde geprüft.
Leider ist keine Förderung möglich.
- Seniorenwohnanlage Pliening
Die Planer und Fachplaner sind beauftragt.
Derzeit läuft die Grundlagenermittlung.
Erste Vorentwurfsplanungen, um das Grundstück möglichst effektiv zu beplanen/bebauen werden erstellt.
Das Bodengutachten wird erstellt.
Die Fertigstellung ist für 2023 vorgesehen.
Mit Stand August 2019 waren zu Beginn Kosten in Höhe von ca. 9.277.416,00 € brutto anvisiert, diese Kosten wurden mittels des Baukostenindex BKI ermittelt.
Sobald ein Konzept mit Entwurfsplanung und Kosten vorliegt, wird dies dem Gemeinderat vorgelegt.
Gefördert werden 30 % der förderfähigen Baukosten sowie des Grundstückswertes, was etwa 3.000.000,00 € bis 4.000.000,00 € entsprechen sollte.
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. Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ebersberg
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Diskussionsverlauf
Das Schreiben der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ebersberg vom 28.05.2020 wird den Mitgliedern des Gemeinderats ausgehändigt.
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. Behandlung von Bausachen im Gemeinderat
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Diskussionsverlauf
Die Kundeninformation der Secure Consult GmbH betreffend die vom Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz in seinem 29. Tätigkeitbericht 2019 behandelte Thematik „Behandlung von Bausachen im Gemeinderat“ wird den Mitgliedern des Gemeinderates als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
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. Bayernwerk AG - kommunal.info 2.2020
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Diskussionsverlauf
Das Magazin der Bayernwerk AG „komunal.info 2.2020“ wird den Mitgliedern des Gemeinderates ausgehändigt.
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. Einladung zur Exkursion Bürger-Windenergieanlagen
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Diskussionsverlauf
Die Einladung der Energieagentur Ebersberg vom 18.06.2020 zur Besichtigung der Bürger-Windenergieanlagen in Fuchstal im Landkreis Landsberg/Lech am 4. Juli 2020 wird an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt.
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. Mäharbeiten an der Staatsstraße
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Diskussionsverlauf
Im Rahmen der Bürgerfragestunde in der Gemeinderatssitzung vom 28.05.2020 wurde mitgeteilt, dass der Seitenstreifen entlang der Staatsstraße zwischen Landsham und Pliening, vermutlich von Privaten, gemäht wird.
Die Straßenmeisterei Ebersberg hat mitgeteilt, dass diese Personen von Staatlichen Bauamt Rosenheim mit den Mäharbeiten
beauftragt wurden, da momentan ein Engpass an mit Mähwerk ausgestatteten Fahrzeugen besteht.
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
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. Herr Uffinger - Wertstoffhof
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Diskussionsverlauf
Laut Herrn Uffinger hat ein junger Bürger aus Landsham auf ein Problem am Wertstoffhof hingewiesen.
Herr Erster Bürgermeister Frick wird persönliche Gespräche mit den
Betroffenen führen.
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60. Bürgerfragestunde
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Gemeinderatssitzung
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. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
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Datenstand vom 16.09.2020 11:11 Uhr