Datum: 08.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:28 Uhr bis 20:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:41 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
38 Bürgerfragestunde
39 Genehmigung der Tagesordnung
40 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.03.2021
41 Bauordnungsrecht - Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Pliening (Abstandsflächensatzung) vom 01.02.2021 - 1. Änderung
42 Bauordnungsrecht - Satzung über die Herstellung von Stellplätzen der Gemeinde Pliening (Stellplatzsatzung) vom 01.12.2020 - 1. Änderung
43 Formlose Bauvoranfrage zur baulichen Entwicklung auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/2 Gemarkung Gelting, Fraundienststraße 11, Gelting
44 Tekturantrag zur Errichtung eines Schwimmbeckens auf dem Grundstück Fl.Nr. 2577 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 12, Landsham
45 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses, einer Mülltonneneinhausung sowie zur Vergrößerung und zum Versetzen der Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 2559 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 1, Landsham
46 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2534 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 11, Landsham
47 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2500 Gemarkung Pliening, An der Römerstraße 10, Landsham
48 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Holzverkleidung bei der Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 203 Gemarkung Gelting, Fraundienststraße 24, Gelting
49 Bauantrag zur Errichtung eines Legehennenstalls für 3.000 Legehennen mit Kotlager und Futtersilos auf dem Grundstück Fl.Nr. 759 Gemarkung Pliening, nördlich von Pliening, östlich der Landshuter Straße
50 Bekanntgaben und Anfragen

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38. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 38

Diskussionsverlauf

Keine

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39. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 39

Diskussionsverlauf

Aufgrund der Dringlichkeit wird die Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Bauantrag zur Errichtung eines Legehennenstalls für 3.000 Legehennen mit Kotlager und Futtersilos auf dem Grundstück Fl.Nr. 759 Gemarkung Pliening, nördlich von Pliening, östlich der Landshuter Straße“ beantragt.

Der Tagesordnungspunkt erhält die Nr. 49.

Der bisherige Tagesordnungspunkt 49 erhält die Nr. 50.

Mit der geänderten Tagesordnung besteht Einverständnis.

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40. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 40

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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41. Bauordnungsrecht - Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Pliening (Abstandsflächensatzung) vom 01.02.2021 - 1. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 41

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Pliening beschließt aufgrund verschiedener Einzelfallbetrachtungen die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Abstandsflächensatzung, welche am 01.02.2021 in Kraft getreten ist, mit folgender Begründung:

Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a BayBO eröffnet Gemeinden die Möglichkeit, das Abstandsflächenrecht abweichend von der gesetzlichen Regelung zu gestalten, wenn dies die Erhaltung des Ortsbildes im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebiets bezweckt oder der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität dient.

Nach der Rechtsprechung beschränkt sich die Regelungskompetenz des Bauordnungsrechts bei der abweichenden Bestimmung von Abstandsflächen auf im weiteren Sinne sicherheitsrechtliche Zielsetzungen. Abstandsflächen können zur Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung der Baugrundstücke, zur Sicherstellung von Flächen für Nebenanlagen, zur Herstellung des Wohnfriedens und Sicherstellung des Brandschutzes abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. In Bezug auf das Ortsbild sind nur gebäudebezogene Regelungen zulässig, die sich mittelbar auf die Gestaltung des Ortsbildes auswirken.

Vorstehende Satzung wird im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage maßgeblich zur Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität erlassen.

Im Gemeindegebiet sind nach wie vor viele Bereiche nicht überplant und beurteilen sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB. Darüber hinaus sind in Bebauungsplänen zum Teil großzügige Bauräume festgelegt. In diesen Bereichen wird der Abstand von Baukörpern zueinander im Wesentlichen durch das Abstandsflächenrecht geregelt. Der hohe Siedlungsdruck im Gemeindegebiet und die immer weiter steigenden Grundstückspreise werden daher dazu führen, dass die Mindestmaße der gesetzlich festgelegten Abstandsflächen weitestgehend ausgenutzt werden. Damit wird sich die Wohnqualität im Gemeindegebiet nachteilig ändern. Eine deutliche Nachverdichtung wird nach Auffassung der Gemeinde auch nachteilige Auswirkungen auf den Wohnfrieden haben.

Die Wohnqualität ist im Gemeindegebiet in vielen Bereichen durch größere Abstände zwischen den Gebäuden geprägt. Gerade im Gemeindegebiet werden Wohnformen angeboten, die im städtischen bzw. baulich verdichteten Raum nicht bzw. nur noch selten anzutreffen sind. Das Wohnen ist geprägt durch Abstand zum Nachbarn. Freibereiche um die Gebäude stellen insoweit einen wesentlichen Bestandteil der Wohnqualität dar, insbesondere auch für Kinder. Die Gemeinde möchte mit dieser Satzung die Wohnqualität, die durch größeren Abstand zwischen den Gebäuden geprägt ist, erhalten und gegebenenfalls im Rahmen der Neubebauung von Grundstücken verbessern. Dies führt auch zu einer Verbesserung von Belichtung und Belüftung und Besonnung der Baugrundstücke, gegebenenfalls auch zu einer Verbesserung des Brandschutzes.

Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung der Abstandsflächen in Art. 6 Abs. 5 BayBO die Untergrenze des zulässigen Gebäudeabstands festgelegt. Die Gemeinde möchte für ihr Gemeindegebiet höhere Standards als vom Gesetzgeber vorgesehen festlegen.

Gleichzeitig werden über größere Abstandsflächen auch notwendige Flächen für Nebenanlagen gesichert. Der Bedarf an Flächen zur Unterbringung von Gartengeräten, Spielgeräten für Kinder, von Fahrrädern und natürlich von Kfz ist größer als in der Stadt. Durch die Verlängerung der Abstandsflächen wird auch insoweit ausreichend Raum auf den Baugrundstücken gesichert.

Die Gemeinde bezieht in ihre Überlegungen durchaus ein, dass der Gesetzgeber mit der Abstandsflächenverkürzung eine Innenverdichtung und einer Verringerung der neuen Inanspruchnahme von Flächen beabsichtigt. Die Gemeinde hält aber die Erhaltung und Verbesserung der Wohnqualität in ihrem Gemeindegebiet für vorrangig. Dem Gebot der Innenverdichtung kann auch durch ein höheres Maß baulicher Nutzung erreicht werden, etwa durch höhere Gebäude, welche die Abstandsflächen einhalten. Dies wird die Gemeinde in ihren Planungen berücksichtigen.

In Bezug auf den Geltungsbereich hat sich die Gemeinde dazu entschieden, die abweichenden Abstandsflächen im gesamten Gemeindegebiet anzuordnen. Zwar gibt es im Gemeindegebiet unterschiedliche Siedlungsstrukturen und Bauweisen. Die oben genannten Ziele sollen aber generell im Gemeindegebiet verfolgt werden und damit auch Grundlage der Abstandsflächenbemessung sein. Im Einzelfall ist eine Korrektur über Abweichungen möglich. Für die sich insbesondere unterscheidenden Gewerbe-, Kern-und die klassenurbanen Gebiete findet die Satzung ohnehin keine Anwendung.

Die Gemeinde ist sich auch bewusst, dass die Verlängerung der Abstandsflächen gegenüber der gleichzeitig in Kraft tretenden gesetzlichen Verkürzung derselben Auswirkungen auf die bauliche Ausnutzbarkeit von Grundstücken haben kann und damit auch Eigentümerinteressen nachteilig betroffen werden können. Die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Wohnqualität im Gemeindegebiet rechtfertigt indes mögliche Eigentumseinschränkungen.

Soweit die Satzung für Bebauungspläne, die vor dem Inkrafttreten der Satzung rechtskräftig geworden sind und die auf Art. 6 Abs. 5 BayBO verweisen, nun die Abstandsflächensatzung für anwendbar erklärt, geht die Gemeinde Pliening davon aus, dass das bei Inkraftsetzen des jeweiligen Bebauungsplanes gefundene Abwägungsergebnis dadurch nicht abwägungsrelevant verändert wird und nach wie vor Gültigkeit haben kann. So werden mit den nun nach der Abstandsflächensatzung geltenden Abstandsflächen im Wesentlichen die Abstandsflächen erforderlich sein, die nach der vor dem 01.02.2021 geltenden BayBO nachzuweisen waren, so dass sich in dieser Hinsicht allenfalls zu vernachlässigenden Änderungen/Anforderungen ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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42. Bauordnungsrecht - Satzung über die Herstellung von Stellplätzen der Gemeinde Pliening (Stellplatzsatzung) vom 01.12.2020 - 1. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 42

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss Pliening beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Stellplatzsatzung für das Gemeindegebiet Pliening, welche am 01.12.2020 in Kraft getreten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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43. Formlose Bauvoranfrage zur baulichen Entwicklung auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/2 Gemarkung Gelting, Fraundienststraße 11, Gelting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 43

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt auf dem Grundstück 202/2 Gemarkung Gelting, Fraundienststraße 11, Gelting, sein Einvernehmen in Aussicht hinsichtlich

  1. der Errichtung eines Doppelhauses anstatt eines Einzelhauses.

10 dafür: 0 dagegen

  1. der Überschreitung der Baugrenze um ca. 5,00 m Richtung Süden.

10 dafür: 0 dagegen

Die restlichen mit der formlosen Bauvoranfrage gestellten Fragen betreffen eine Änderung des Bebauungsplanes. Zur Beantwortung fehlt ein entsprechender Antrag mit Zustimmung aller betroffenen Grundstückseigentümer, sowie eine konkrete Planung der gewünschten Verdichtung für alle Grundstücke.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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44. Tekturantrag zur Errichtung eines Schwimmbeckens auf dem Grundstück Fl.Nr. 2577 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 12, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 44

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Errichtung eines Schwimmbeckens (7,75 m x 3,55 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2577 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 12, Landsham, (Parzelle 30), seine Zustimmung hinsichtlich

  1. der Überschreitung der Grundflächenzahl II auf 0,49. 

9 dafür: 1 dagegen

  1. der Überschreitung der Baugrenze durch das Schwimmbecken um 1,25 m Richtung Süden (9,69 m²).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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45. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses, einer Mülltonneneinhausung sowie zur Vergrößerung und zum Versetzen der Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 2559 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 1, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 45

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham - Süd“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2559 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 1, Landsham, seine Zustimmung hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl II auf 0,59.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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46. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2534 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 11, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 46

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham - Süd“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2534 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 11, Landsham, seine Zustimmung hinsichtlich

  1. der Überschreitung der Baugrenze um 2,00 m Richtung Süden auf einer Länge von 5,80 m. 

10 dafür: 0 dagegen

  1. der Abweichung von der Dachform in Flachdach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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47. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2500 Gemarkung Pliening, An der Römerstraße 10, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 47

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Östlich der Gruber Straße - Landsham“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2500 Gemarkung Pliening, An der Römerstraße 10, Landsham, seine Zustimmung hinsichtlich

  1. der Überschreitung der Baugrenze um 3,00 m Richtung Süden auf einer Länge von 6,00 m (18 m²). 

10 dafür: 0 dagegen

  1. der Reduzierung der Dachneigung auf 5°.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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48. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Holzverkleidung bei der Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 203 Gemarkung Gelting, Fraundienststraße 24, Gelting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 48

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gelting - Fraundienststraße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 203 Gemarkung Gelting, Fraundienststraße 24, Gelting, seine Zustimmung hinsichtlich

  1. der Errichtung einer Terrassenüberdachung (6,00 m x 3,00 m) auf der Südseite des Reihenhauses

1.1. außerhalb der Baugrenze.

10 dafür: 0 dagegen

       1.2. mit einem Pultdach.

10 dafür: 0 dagegen
       
       1.3. mit einer Dachneigung von ca. 5°.

10 dafür: 0 dagegen

       1.4. mit einem Glasdach.

10 dafür: 0 dagegen

       1.5. in Aluminium.

10 dafür: 0 dagegen

  1. der Errichtung einer Holzverkleidung bei der bestehenden Stützmauer entlang der Fraundienststraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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49. Bauantrag zur Errichtung eines Legehennenstalls für 3.000 Legehennen mit Kotlager und Futtersilos auf dem Grundstück Fl.Nr. 759 Gemarkung Pliening, nördlich von Pliening, östlich der Landshuter Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 49

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Errichtung eines Legehennenstalls mit Kotlager und Futtersilos auf dem Grundstück Fl.Nr. 759 Gemarkung Pliening, nördlich von Pliening, östlich der Landshuter Straße, das gemeindliche Einvernehmen. Der Nachweis der Privilegierung ist gegenüber der Baugenehmigungsbehörde zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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50. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2021 ö Beschliessend 50

Diskussionsverlauf

Keine

Datenstand vom 20.04.2021 16:32 Uhr