Datum: 16.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:28 Uhr bis 20:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:31 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
104 Bürgerfragestunde
105 Genehmigung der Tagesordnung
106 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.08.2021
107 Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebietes Landsham II" - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2, 2. Halbsatz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Billigung
108 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Nebenanlage zur Gewinnung von regenerativer Heizenergie (Wärmepumpe) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2532 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 7, Landsham
109 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Pools, einer Einfriedung, einer Terrasse mit einer Überdachung sowie die Verlegung des Standorts der Garage und für den zu pflanzenden Baum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2592 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 2, Landsham
110 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2516 Gemarkung Pliening, Ulrich-Nanshaimer-Straße 19, Landsham
111 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2577 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 12, Landsham
112 Formlose Bauvoranfrage zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Kirchheimer Straße, 1. Änderung" hinsichtlich der Überschreitung der Geschossfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/1 Gemarkung Pliening, Gruber Straße 15, Landsham
113 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 382/8 Gemarkung Pliening, Pleonstraße 9, Pliening
114 Bauleitplanung Nachbargemeinden - Bebauungsplan Nr. 46.3 der Gemeinde Poing für das Gebiet "Schulareal, Änderung an der Gruber Straße für Schwimmbad und Mensa" - Stellungnahme im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)
115 Bauleitplanung Nachbargemeinden - Bebauungsplan Nr. 51.3 der Gemeinde Poing für das Gebiet "Ortsmitte Poing Süd (südlich der Bahn) - nördlich und südlich der Bahnhofstraße" - Stellungnahme im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)
116 Bekanntgaben und Anfragen
Rathaus-Öffnungszeiten

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104. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 104

Diskussionsverlauf

Keine Fragen

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105. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 105

Diskussionsverlauf

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

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106. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 106

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.08.2021 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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107. Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebietes Landsham II" - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2, 2. Halbsatz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 107

Beschluss

1.        Landratsamt Ebersberg – Baufachliche Stellungnahme (Teil A)
1.1 Einwendung / Anregung vom 27.07.2021
Aus baufachlicher Sicht werden folgende Empfehlungen zum Bebauungsplan „Landsham II“ geäußert.

Die Begrenzung des Gebäudes wurde über die Dachoberkante getroffen. Es wird empfohlen auf die Wand- bzw. Firsthöhe Bezug zu nehmen, um die Gestaltungsbreite von Flach- und Satteldach besser eingrenzen zu können. Weiter ist eine Ergänzung der Bezugshöhenkoten als NN Kote im öffentlichen Raum zu empfehlen sowie einer Klarstellung, was mit Dachkonstruktion im Detail gemeint ist. (z B. Tragwerk, Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.)

In Punkt 8 wird auf die Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen eingegangen. Es ist sinnvoll die Bauräume für die Nebenanlagen auch plangraphisch zu definieren.

Hinweis: Der nördliche zu erhaltende Baum ist im Luftbild nicht vorhanden.

Weitere Anregungen oder Einwände werden aus baufachlicher Sicht nicht geäußert.

1.2 Stellungnahme der Verwaltung / des Planungsbüros:
Zur Einwendung wurde das Planungsbüro um Stellungnahme gebeten. Folgende Beschlussempfehlung wurde der Gemeinde Pliening mit Datum vom 09.08.2021 übersandt:

„Festgesetzt wurde die Gebäudeoberkante OK, welche wie die Trauf- und Firsthöhe in der Planzeichenverordnung PlanZV unter Ziffer 2.8. als allgemein übliches Mittel zur Höhenfestlegung Verwendung findet. 

Da es sich bei dem gegenständlichen Baugebiet um ein Gewerbegebiet handelt, ist die allgemeine Höhenentwicklung durch Festlegung der Oberkante gesichert. Die weitere bauliche Ausformung soll offengehalten werden.

Die Festsetzungen zur Höhe der baulichen Anlagen orientieren sich am bestehenden, rechtskräftigen Bebauungsplan. Sie beziehen sich weiterhin auf die Fahrbahnoberkante in der Mitte des dem Baugrundstück vorgelagerten, fertigen Straßenabschnitts, der das Baugrundstück erschließt.

Als Dachkonstruktion ist in diesem Falle jeglicher Bestandteil des Daches gemeint, der die festgesetzte Höhe nicht überragen darf. Da mit diesem Bebauungsplan Sattel- und Flachdächer festgesetzt werden, sind als oberer Höhenbezugspunkt des Daches der First oder die Attika gemeint.

Planerischer Wille ist es, Garagen und Nebenanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuzulassen. Für Stellplätze soll es keine eigene Festlegung geben. Diese dürfen innerhalb des Baugrundstücks frei angeordnet werden, solange die GRZ eingehalten wird. Eine eigene Flächenfestlegung ist dementsprechend mit dieser Zielsetzung nicht erforderlich.

In einem vorliegenden, älteren Luftbild ist dieser noch enthalten. Der Baum soll nun zum Anpflanzen festgesetzt werden.“ 

1.3 Beschluss:
Den Anregungen des Landratsamtes wird teilweise entsprochen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird unter Punkt 7 wie folgt ergänzt:

„Festgesetzt wird die Gebäudeoberkante OK, welche, wie die Trauf- und Firsthöhe als allgemein übliches Mittel zur Höhenfestlegung Verwendung findet. 

Da es sich bei dem gegenständlichen Baugebiet um ein Gewerbegebiet handelt, ist die allgemeine Höhenentwicklung durch Festlegung der Oberkante gesichert. Es ist planerische Zielsetzung die weitere bauliche Ausformung offen zu halten.

Die Festsetzungen zur Höhe der baulichen Anlagen orientieren sich am bestehenden, rechtskräftigen Bebauungsplan. Sie beziehen sich auf die Fahrbahnoberkante in der Mitte des dem Baugrundstück vorgelagerten, fertigen Straßenabschnitts, der das Baugrundstück erschließt.

Als Dachkonstruktion ist jeglicher Bestandteil des Daches gemeint, der die festgesetzte Höhe nicht überragen darf. Da im Bebauungsplan Sattel- und Flachdächer festgesetzt werden, sind als oberer Höhenbezugspunkt des Daches der First oder die Attika gemeint.

Planerischer Wille ist es, Garagen und Nebenanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuzulassen. Für Stellplätze soll es keine eigene Festlegung geben. Diese dürfen innerhalb des Baugrundstücks frei angeordnet werden, solange die GRZ eingehalten wird. Eine eigene Flächenfestlegung ist dementsprechend mit dieser Zielsetzung nicht erforderlich.“

10 dafür : 0 dagegen

Zum Hinweis auf den nördlichen, zu erhaltenden Baum wird folgendes festgestellt:

In einem vorliegenden, älteren Luftbild ist der Baum noch enthalten. Er wird nun zum Anpflanzen festgesetzt.

10 dafür : 0 dagegen

2.        Landratsamt Ebersberg – Immissionsschutzfachliche Stellungnahme (Teil B) 
2.1 Einwendung / Anregung vom 27.07.2021
Fachliche Informationen aus der eigenen Zuständigkeit:
Unter Hinweise Nr. 6 Baulicher Schallschutz sind Nachweise nach Festsetzung 11.1 vorzulegen.

Der Gemeinde wird vorgeschlagen, bei den vorzulegenden Nachweisen die Nr. 11.2 zu ergänzen, da auch unter dieser Nummer ein Nachweis gefordert wird.

2.2 Beschluss:
Der Anregung wird entsprochen. Ziffer 6 der Hinweise, Satz 2, wird wie folgt ergänzt:
„Die Nachweise nach den Festsetzungen 11.1 und 11.2 sind mit dem Bauantrag vorzulegen.“

10 dafür : 0 dagegen

3.        Landratsamt Ebersberg – Bodenschutzfachliche Stellungnahme (Teil D) 
3.1 Einwendung / Anregung vom 27.07.2021
Die Fl.-Nr. 2361 der Gemarkung Pliening ist derzeit nicht im Altlastenkataster für den Landkreis  Ebersberg eingetragen.

3.2 Beschluss:
Die Anregung wird berücksichtigt. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

10 dafür : 0 dagegen


4.        Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
4.1 Einwendung / Anregung Schreiben vom 29.06.2021
Die Planung lässt landesplanerische Belange unberührt. 

Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der gemeindlichen Bauleit-planung in Gewerbe - und Mischgebieten die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist (vgl. LEP-Ziel 5.3.1). Laut den Festsetzungen sind Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche nicht zugelassen. Aus Sicht der höheren Landesplanungsbehörde erscheint es zweifelhaft, dass die entsprechende Passage in den textlichen Hinweisen des Bebauungsplanentwurfes diesen Anforderungen entspricht. Wir empfehlen die Formulierung anzupassen; zu den baurechtlichen Anforderungen verweisen wir an die zuständigen Bauaufsichtsbehörden.

4.2 Beschluss:
Der Anregung der Höheren Landesplanungsbehörde wird entsprochen. Die Festsetzung durch Text Ziffer II 1.2 wird im ersten Spiegelstrich dahingehend geändert, dass die Einschränkung „… mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche“ ersatzlos entfällt. 

10 dafür : 0 dagegen

5.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
5.1 Einwendung / Anregung Schreiben vom 28.07.2021
An das Plangebiet grenzen intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen. Es kann zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen kommen, die durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung entstehen können. Diese können auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen auftreten und sind im ortsüblichen Umfang zu dulden. Dies muss dem künftigen Bauwerber mitgeteilt werden.

5.2 Beschluss:
Der Anregung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird nicht entsprochen. Zwar befinden sich aktuell intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen westlich des Plangebietes des Änderungs-Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham II“. Für diese Fläche wurde zwischenzeitlich der Flächennutzungsplan zur Darstellung eines Gewerbegebietes geändert. Parallel dazu befindet sich der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Landsham V“ im Aufstellungsverfahren.

Da mittelfristig mit einem Wegfall der landwirtschaftlichen Nutzungen zu rechnen ist, sieht die Gemeinde Pliening keine Notwendigkeit entsprechende Ergänzungen im Bebauungsplan aufzunehmen.

10 dafür : 0 dagegen

6.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
6.1 Einwendung / Anregung vom 27.07.2021
Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Aus den Formulierungen der Pos. 8 der Begründung des Entwurfs ist die irreführende Aussage „Ohne vorhergehende Untersuchungen können Eingriffe grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, da es sich bei der Abgrenzung von Bodendenkmälern lediglich um Vermutungsbereiche handelt“ zu streichen.

Und durch die Formulierung „Das Vorhaben befindet sich im bekannten Bodendenkmal D-1-7836-047 – „Körpergräber des Endneolithikums (Glockenbecherkultur), Brandgräber der Urnenfelderzeit sowie Siedlung der Urnenfelderzeit und der Latènezeit“, dass durch zahlreiche archäologische Untersuchungen in den bereits nachgewiesen ist.“ zu ersetzen.

6.2 Beschluss:
Der Anregung wird entsprochen. Unter Punkt 8 der Begründung des Änderungs-Bebauungsplanes werden die ersten beiden Sätze wie folgt neu gefasst:

„Das Vorhaben befindet sich im bekannten Bodendenkmal D-1-7836-047 – „Körpergräber des Endneolithikums (Glockenbecherkultur), Brandgräber der Urnenfelderzeit sowie Siedlung der Urnenfelderzeit und der Latènezeit“, dass durch zahlreiche archäologische Untersuchungen bereits nachgewiesen ist.“

10 dafür : 0 dagegen

7.        gKu VE München-Ost
7.1 Einwendung / Anregung vom 23.07.2021
Das Plangebiet ist durch Schmutzwasserkanäle und Trinkwasserleitungen erschlossen.

Folgendes ist bei der Erweiterung des bestehenden Betriebes zu beachten:
Grundstücke, die nicht an öffentliche Straßen grenzen, müssen privat erschlossen werden. Bei sog. „Hinterliegeranschlüssen“ sind der VE|MO beschränkt persönliche Dienstbarkeiten vorzulegen.

Es darf nur häusliches Schmutzwasser bzw. vorgereinigtes Schmutzwasser, z.B. aus Abscheideranlagen, in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Wenn vorhandene Grundstücksanschlüsse nicht mehr verwendet werden können und Neue und/oder zusätzliche Grundstücksanschlüsse erstellt werden müssen, sind sämtliche Kosten, auch die im öffentlichen Straßenbereich, vom Grundstückseigentümer(n) / Investor(en) zu tragen. Hierzu ist mit der VE|MO, rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme, eine Vereinbarung abzuschließen.

Es ist vom Anlagenbetreiber gemäß DIN 4040-100 zu prüfen, ob bestehende Abscheideranlagen neu bemessen bzw. ausgelegt oder neue Abscheideranlagen eingebaut werden müssen. Die Bemessungsunterlagen der Abscheideranlagen sind der VE|MO vor der Erweiterung des Gewerbebetriebes unaufgefordert vorzulegen.

Abschließend erweisen wir auf unser nach dem Trennsystem aufgebautes Entwässerungsverfahren mit der Folge, dass unseren Kanälen nur Schmutzwasser aber kein Niederschlags- oder Grundwasser zugeleitet werden darf.

7.2 Beschluss:
Zu den Anregungen des gKu VE München-Ost wird festgestellt, dass sog. „Hinterliegeranschlüsse“ im vorliegenden Änderungs-Bebauungsplan nicht vorhanden sind. 

Ziffer 2.1 der Hinweise durch Text wird wie folgt ergänzt:
„Es darf nur häusliches Schmutzwasser bzw. vorgereinigtes Schmutzwasser, z.B. aus Abscheideranlagen, in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Wenn vorhandene Grundstücksanschlüsse nicht mehr verwendet werden können und Neue und/oder zusätzliche Grundstücksanschlüsse erstellt werden müssen, sind sämtliche Kosten, auch die im öffentlichen Straßenbereich, vom Grundstückseigentümer(n) / Investor(en) zu tragen. Hierzu ist mit der VE|MO, rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme, eine Vereinbarung abzuschließen.

Es ist vom Anlagenbetreiber gemäß DIN 4040-100 zu prüfen, ob bestehende Abscheideranlagen neu bemessen bzw. ausgelegt oder neue Abscheideranlagen eingebaut werden müssen. Die Bemessungsunterlagen der Abscheideranlagen sind der VE|MO vor der Erweiterung des Gewerbebetriebes unaufgefordert vorzulegen.“

Der Hinweis zum Trennsystem findet sich bereits im Bebauungsplan. 

10 dafür : 0 dagegen

8.        Deutsche Telekom Technik GmbH
8.1 Einwendung / Anregung vom 28.07.2021
Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:

Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe hier u. a. Abschnitt 3 zu beachten.

Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

8.2 Beschluss:
Ausführungen zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen finden sich in den Hinweisen durch Text, Ziffer 3. Im Übrigen betreffen die Anregungen die Bauausführung. Weitere Ergänzungen zum Bebauungsplan werden nicht für erforderlich erachtet.

10 dafür : 0 dagegen

9.        Bayernwerk Netz
9.1 Einwendung / Anregung vom 26.07.2021
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.

Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Die Leitung nebst Zubehör ist auf Privatgrund mittels Dienstbarkeiten grundbuchamtlich gesichert.

Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Beachten Sie bitte die Hinweise im “Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125.

9.2 Beschluss:
Ausführungen zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen finden sich in den Hinweisen durch Text, Ziffer 3. Im Übrigen betreffen die Anregungen die Bauausführung. Weitere Ergänzungen zum Bebauungsplan werden nicht für erforderlich erachtet.

10 dafür : 0 dagegen

10.        Stadtwerke München
10.1 Einwendung / Anregung vom 30.06.2021
Gegen die Planung/Erweiterung des Bestandsgebäudes bestehen keine Einwände der SWM. Der vorhandene Erdgasanschluss darf nicht überbaut oder mit tiefwurzelnden Gehölzen überpflanzt werden.

10.2 Beschluss:
Ausführungen zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen finden sich in den Hinweisen durch Text, Ziffer 3. Weitere Ergänzungen zum Bebauungsplan werden nicht für erforderlich erachtet.

10 dafür : 0 dagegen

Billigungsbeschluss:
Die entsprechend der vorherigen Beschlussfassungen geänderte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham II“ mit Begründung in der Fassung vom 16.09.2021 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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108. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Nebenanlage zur Gewinnung von regenerativer Heizenergie (Wärmepumpe) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2532 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 7, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 108

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Landsham - Süd“ für die Errichtung einer Nebenanlage zur Gewinnung von regenerativer Heizenergie (Wärmepumpe mit einer Einhausung) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2532 Gemarkung Pliening, Keltenstraße 7, Landsham, seine Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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109. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Pools, einer Einfriedung, einer Terrasse mit einer Überdachung sowie die Verlegung des Standorts der Garage und für den zu pflanzenden Baum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2592 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 2, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 109

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham-Süd“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2592 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 2, Landsham, seine Zustimmung hinsichtlich

  1. der Verschiebung der Garage um 2,00 m Richtung Norden.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Verlegung des Standorts (auf die Nordostseite) für den zu pflanzenden Baum.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Errichtung eines WPC-Zauns entlang der westlichen Grundstücksgrenze.

0 dafür : 10 dagegen (abgelehnt)

  1. der Errichtung eines Swimmingpools inkl. Umrandung mit einer Größe von 26,32 m² außerhalb des Bauraumes nicht.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung der Baugrenze nach Norden durch ein Eingangspodest mit Überdachung mit einer Größe von 2,18 m x 1,23 m.

9 dafür : 1 dagegen

  1. der Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse um 11,85 m² Richtung Westen.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung der Baugrenze durch die Terrassenüberdachung um 12,60 m² Richtung Westen.

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung der Grundflächenzahl I auf 0,40. 

10 dafür : 0 dagegen

  1. der Überschreitung der Grundflächenzahl II auf 0,70. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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110. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2516 Gemarkung Pliening, Ulrich-Nanshaimer-Straße 19, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 110

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Östlich der Gruber Straße – Landsham“ zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns auf dem Grundstück Fl.Nr. 2516 Gemarkung Pliening, Ulrich-Nanshaimer-Straße 19, Landsham,

  1. entlang der nördlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 1,80 m, seine Zustimmung.

0 dafür : 10 dagegen

  1. nördlich der Garage entlang der östlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 1,80 m, seine Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

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111. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2577 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 12, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 111

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt für die Errichtung einer Einfriedung aus Gabionen mit begrünten Abschnitten und einer Höhe von 2,00 m entlang der westlichen Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 2577 Gemarkung Pliening, Hachinger Weg 12, Landsham, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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112. Formlose Bauvoranfrage zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Kirchheimer Straße, 1. Änderung" hinsichtlich der Überschreitung der Geschossfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/1 Gemarkung Pliening, Gruber Straße 15, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 112

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt für die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/1 Gemarkung Pliening, Gruber Straße 15, Landsham, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Landsham – Südlich der Kirchheimer Straße, 1. Änderung“ das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht hinsichtlich der Überschreitung der Geschossfläche auf 465 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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113. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 382/8 Gemarkung Pliening, Pleonstraße 9, Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 113

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Herdweg“ zur Errichtung eines sockellosen Holz-Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 382/8 Gemarkung Pliening, Pleonstraße 9, Pliening, mit einer Höhe von 1,80 m und einer Gesamtlänge von ca. 16,00 m an der südöstlichen Grundstücksgrenze seine Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 6

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114. Bauleitplanung Nachbargemeinden - Bebauungsplan Nr. 46.3 der Gemeinde Poing für das Gebiet "Schulareal, Änderung an der Gruber Straße für Schwimmbad und Mensa" - Stellungnahme im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 114

Beschluss

Die Gemeinde Pliening beschließt, gegen den Bebauungsplan Nr. 46.3 der Gemeinde Poing für das Gebiet „Schulareal, Änderung an der Gruber Straße für Schwimmbad und Mensa“ weder Einwendungen zu erheben, noch Anregungen vorzubringen.

Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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115. Bauleitplanung Nachbargemeinden - Bebauungsplan Nr. 51.3 der Gemeinde Poing für das Gebiet "Ortsmitte Poing Süd (südlich der Bahn) - nördlich und südlich der Bahnhofstraße" - Stellungnahme im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 115

Beschluss

Die Gemeinde Pliening beschließt, gegen die städtebaulichen Konzepte des Bebauungsplanes Nr. 51.6 der Gemeinde Poing für das Gebiet „Ortsmitte Poing Süd (südlich der Bahnlinie) – nördlich und südlich der Bahnhofstraße“ weder Einwendungen zu erheben, noch Anregungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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116. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend 116
zum Seitenanfang

. Rathaus-Öffnungszeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2021 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Frick informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass ab Montag, den 20.09.2021 das Rathaus wieder für den Publikumsverkehr geöffnet wird. Dabei bleibt der Montag grundsätzlich – mit Ausnahme von Terminvereinbarungen – geschlossen. Dies wird auch noch auf der Internetseite bekannt gegeben.

Datenstand vom 21.09.2021 11:47 Uhr