Datum: 13.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:01 Uhr bis 21:12 Uhr
Öffentliche Sitzung
Lfd. BV-Nr. |
Bezeichnung
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01 |
Bürgerfragestunde
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02 |
Genehmigung der Tagesordnung
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03 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.12.2021
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04 |
Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Landsham II" - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2, 2. Halbsatz in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Satzungsbeschluss
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05 |
Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch (BauGB) auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 31/4 Gemarkung Pliening, westlich der Raiffeisenstraße, Pliening
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06 |
Formlose Bauvoranfrage zur Schaffung einer Wohnung in den Dachgeschossen der Wohnanlage Viertelbachstraße 15 und 17, Fl.Nr. 91/81 und 91/82 Gemarkung Pliening
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07 |
Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 382/8 Gemarkung Pliening, Pleonstraße 9, Pliening
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08 |
Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 795/12 Gemarkung Pliening, Am Keferloher Weg 1, Pliening
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09 |
Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 910/11 Gemarkung Pliening, Am Heckenacker 11 a, Gelting
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10 |
Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/1 Gemarkung Pliening, Gruber Straße 15, Landsham
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11 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (II)" zum beschränkt-öffentlichen Weg
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12 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2528 Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
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13 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2522 Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
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14 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2512 Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
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15 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2496 Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
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16 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2505 und 2493/Teilfläche Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
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17 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2471 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
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18 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2459, 2483 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
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19 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2478 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
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20 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (I)" zum beschränkt-öffentlichen Weg
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21 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 21 "Gruberfeldweg"
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22 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Korrektur des Endpunktes der Ortsstraße Nr. 89 "Ulrich-Nanshaimer-Straße"
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23 |
Bauleitplanung Nachbargemeinden - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Poing für das "Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting" - Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) - Stellungnahme im Verfahren
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24 |
Bauleitplanung Nachbargemeinden - 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74/H der Gemeinde Kirchheim b. München für das Gebiet "Alter Ortskern Heimstetten" - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
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25 |
Bauleitplanung Nachbargemeinden - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/K der Gemeinde Kirchheim b. München für das Gebiet "westlich der Flurstraße" - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
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26 |
Bekanntgaben und Anfragen
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Impfaktion in der Gemeinde Pliening
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Herr Frank - Straßenbeleuchtung
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01. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.01.2022
|
ö
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Beschliessend
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01 |
Diskussionsverlauf
zum Seitenanfang
02. Genehmigung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.01.2022
|
ö
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Beschliessend
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02 |
Diskussionsverlauf
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
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03. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.12.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.01.2022
|
ö
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Beschliessend
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03 |
zum Seitenanfang
04. Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Landsham II" - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2, 2. Halbsatz in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
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Beschliessend
|
04 |
Beschluss
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
1.1 Einwendung / Anregung Schreiben vom 29.11.2021
Gegen das Vorhaben bestehen aus forstfachlicher und landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände oder Anregungen.
Seitens Landwirtschaft wird darauf verwiesen, dass die Stellungnahme vom 27.07.2021 weiterhin unverändert gültig ist.
1.2 Beschluss:
In der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde darauf hingewiesen, dass das Plangebiet an intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen angrenzt und es zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen, die durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung entstehen, kommen könnte. Diese wäre auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen der Fall und ist im ortsüblichen Umfang zu dulden. Dies müsste dem künftigen Bauwerber mitgeteilt werden.
Der Bau- und Umweltausschuss entsprach der Anregung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht. Zwar befinden sich aktuell intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen westlich des Plangebietes des Änderungs-Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham II“. Für diese Fläche wurde zwischenzeitlich der Flächennutzungsplan zur Darstellung eines Gewerbegebietes geändert. Parallel dazu befindet sich der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Landsham V“ im Aufstellungsverfahren.
Da mittelfristig mit einem Wegfall der landwirtschaftlichen Nutzungen zu rechnen ist, sieht die Gemeinde Pliening keine Notwendigkeit entsprechende Ergänzungen im Bebauungsplan aufzunehmen.
An dieser Sachlage hat sich nicht geändert, so dass an der Beschlussfassung vom 16.09.2021 festgehalten wird.
10 dafür : 0 dagegen
2. gKu VE München-Ost
2.1 Einwendung / Anregung vom 19.11.2021
Die VE|MO hat keine Einwände gegen den Bebauungsplanentwurf. Die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung ist gesichert. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 23.07.2021. VE|MO betreibt ein nach den als Trennsystem aufgebautes Entwässerungsverfahren mit der Folge, dass unseren Kanälen nur Schmutzwasser, aber kein Niederschlags- oder Grundwasser zugeleitet werden darf.
2.2 Beschluss:
In der Stellungnahme vom 23.07.2021 wurde auf die Eintragung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten bei sog. „Hinterliegeranschlüssen“ hingewiesen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass nur häusliches Schmutzwasser bzw. vorgereinigtes Schmutzwasser, z.B. aus Abscheideranlagen, in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden darf. Wenn vorhandene Grundstücksanschlüsse nicht mehr verwendet werden können und neue und/oder zusätzliche Grundstücksanschlüsse erstellt werden müssen, sind sämtliche Kosten, auch die im öffentlichen Straßenbereich, vom Grundstückseigentümer(n) / Investor(en) zu tragen. Hierzu ist mit VE|MO, rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme, eine Vereinbarung abzuschließen. Vom Anlagenbetreiber ist zu prüfen, ob bestehende Abscheideranlagen neu bemessen bzw. ausgelegt oder neue eingebaut werden müssen. Die Bemessungsunterlagen sind VE|MO vor der Erweiterung des Gewerbebetriebes unaufgefordert vorzulegen.
Abschließend wurde auf das nach dem Trennsystem aufgebautes Entwässerungsverfahren mit der Folge, dass den Kanälen nur Schmutzwasser aber kein Niederschlags- oder Grundwasser zugeleitet werden darf, hingewiesen.
Der Bau- und Umweltausschuss stellte zu den Anregungen fest, dass sog. „Hinterliegeranschlüsse“ im vorliegenden Änderungs-Bebauungsplan nicht vorhanden sind.
Bezüglich der Abscheideranlagen erfolgte eine Ergänzung unter Ziffer 2.1 der Hinweise durch Text. Ein Hinweis zum Trennsystem findet sich bereits im Bebauungsplan.
An dieser Sachlage hat sich nichts geändert, so dass an der Beschlussfassung vom 16.09.2021 festgehalten wird.
10 dafür : 0 dagegen
3. Deutsche Telekom Technik GmbH
3.1 Einwendung / Anregung vom 06.12.2021
Die Beschlussfassung und die verbindliche Festsetzung unserer Rückäußerung – Schreiben vom 27.09.2021 – haben wir zur Kenntnis genommen. Unsere Anregungen und Bedenken sind ausreichend berücksichtigt.
Zur erneuten Beteiligung beziehen wir uns auf unsere Rückäußerung vom 28.07.2021. Inhaltlich hat sich an der Stellungnahme der Telekom nichts geändert. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
3.2 Beschluss:
In der Stellungnahme vom 28.07.2021 wies die Telekom darauf hin, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und der ungehinderte Zugang zu diesen jederzeit möglich sein muss. Bezüglich möglicher Baumpflanzungen wird auf die einschlägigen Merkblätter verwiesen. Außerdem sei sicherzustellen, dass durch die Pflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert wird.
Nachdem hierzu bereits Ausführungen zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen in den Hinweisen vorhanden sind und die Anregungen im Übrigen die Bauausführung betreffen, beschloss der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 16.09.2021 das weitere Ergänzungen im Bebauungsplan für nicht erforderlich erachtet werden.
10 dafür : 0 dagegen
4. Stadtwerke München
4.1 Einwendung / Anregung vom 22.11.2021
Gegen die Planung/Erweiterung des Bestandsgebäudes bestehen keine Einwände der SWM. Zu beachten ist lediglich der vorhandene Erdgashausanschluss.
4.2 Beschluss:
Die Anregung betrifft die Bauausführung. Änderungen oder Ergänzungen zum Bebauungsplan werden nicht für erforderlich erachtet.
10 dafür : 0 dagegen
5. Endgültiger Abwägungsbeschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Bezug auf die Beschlussfassungen in der Sitzung am 16.09.2021 und wiederholt die darin vorgenommenen Abwägungen. Zusammen mit den Beschlussfassungen der heutigen Sitzung bilden diese die Abwägung der im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham II“ vorgebrachten Anregungen.
10 dafür : 0 dagegen
Satzungsbeschluss:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham II“ mit Begründung in der Fassung vom 16.09.2021 wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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05. Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch (BauGB) auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 31/4 Gemarkung Pliening, westlich der Raiffeisenstraße, Pliening
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Vorberatend
|
05 |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
27.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
08 |
Diskussionsverlauf
Das Ausschussmitglied Bauer-Eberhart ist aufgrund seiner verwandtschaftlichen Beziehung zu den Antragstellern persönlich beteiligt. Herr Bauer-Eberhart wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 bis 3 GO von der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.
9 dafür : 0 dagegen
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:
„Der Gemeinderat beschließt auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 31/4 Gemarkung Pliening, gelegen zwischen Griesfeld- und Raiffeisenstraße, mit einer Größe von ca. 2.300 m², südlich und westlich der Fl.Nr. 31/3 Gemarkung Pliening, eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Ziel ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern.
9 dafür : 0 dagegen
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern vor dem Eintritt in das Verfahren einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der mit der Erstellung der Satzung verbundenen Kosten, möglicher notwendiger Gutachten und einer ggf. notwendigen juristischen Beratung abzuschließen.
9 dafür : 0 dagegen
Herr Erster Bürgermeister Frick wird ermächtigt, vor Eintritt in das Verfahren, entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 26.08.2021, mit den Grundstückseigentümern eine notarielle Regelung bezüglich einer Selbstnutzungsverpflichtung der Eigentümer, welche mit einem Ankaufsrecht zugunsten der Gemeinde Pliening abgesichert wird, abzuschließen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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06. Formlose Bauvoranfrage zur Schaffung einer Wohnung in den Dachgeschossen der Wohnanlage Viertelbachstraße 15 und 17, Fl.Nr. 91/81 und 91/82 Gemarkung Pliening
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
06 |
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stellt hinsichtlich der Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit im Dachgeschoss der Anwesen Fl.Nrn. 91/81 und 91/82 Gemarkung Pliening, Viertelbachstraße 15 und 17, Pliening, das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Herdweg“ nicht in Aussicht.
10 dafür : 0 dagegen
Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten der Nachverdichtung im Bebauungsplan Herdweg zu eruieren und dem Bau- und Umweltausschuss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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07. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 382/8 Gemarkung Pliening, Pleonstraße 9, Pliening
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
07 |
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Herdweg“ zur Errichtung eines sockellosen Holz-Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 382/8 Gemarkung Pliening, Pleonstraße 9, Pliening, mit einer Höhe von 1,80 m und einer Gesamtlänge von 14,50 m an der südöstlichen Grundstücksgrenze seine Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
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08. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 795/12 Gemarkung Pliening, Am Keferloher Weg 1, Pliening
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
08 |
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Widhopf“ zur Errichtung eines sockellosen Holzzauns auf dem Grundstück Fl.Nr. 795/12 Gemarkung Pliening, Am Keferloher Weg 1, Pliening, mit einer Höhe von 1,75 m und einer Gesamtlänge von ca. 20,00 m an der westlichen und nördlichen Grundstücksgrenze seine Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10
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09. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 910/11 Gemarkung Pliening, Am Heckenacker 11 a, Gelting
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
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09 |
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Errichtung der Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 910/11 Gemarkung Pliening, Am Heckenacker 11 a, Gelting, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit einer Fläche von 5,80 m x 2,03 m seine Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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10. Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/1 Gemarkung Pliening, Gruber Straße 15, Landsham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
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10 |
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham – südlich der Kirchheimer Straße, 1. Änderung“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
- der Überschreitung der Baugrenze durch das Wohngebäude um 0,75 m Richtung Norden (13,68 m²).
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch das Wohngebäude um 0,25 m Richtung Westen (3,00 m²).
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch das Vordach um weitere ca. 1,10 m Richtung Norden (4,02 m²).
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch die Lichtschächte.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der zulässigen Geschossfläche von 439 m² um 25,76 m².
10 dafür : 0 dagegen
- des Verzichts auf das Straßenbegleitgrün entlang der Stellplätze an der nördlichen Grundstücksgrenze.
10 dafür : 0 dagegen
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und vierzehn Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1860/1 Gemarkung Pliening, Gruber Straße 15, Landsham, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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11. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (II)" zum beschränkt-öffentlichen Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
11 |
Beschluss
Der „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (II)“ wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Der Weg mit der Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege hinzuzufügen.
Bezeichnung des Straßenzuges
|
Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (II)“
|
Flurnummer
|
2492/Teilfläche Gemarkung Pliening
|
Anfangspunkt
|
Einmündung in die „Keltenstraße“, südwestliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2472 Gemarkung Pliening
|
Endpunkt
|
Einmündung in die „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2471 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening“, nordöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2472 Gemarkung Pliening
|
Widmungsbeschränkung
|
Nur für Fußgänger
|
Länge
|
0,074 km
|
Straßenbaulast
|
Gemeinde Pliening
|
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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12. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2528 Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
12 |
Beschluss
Der „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2528 Gemarkung Pliening“ wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Der Weg mit der Fl.Nr. 2528 Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege hinzuzufügen.
Bezeichnung des Straßenzuges
|
Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2528 Gemarkung Pliening
|
Flurnummer
|
2528 Gemarkung Pliening
|
Anfangspunkt
|
Einmündung in die „Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße“, südöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2494 Gemarkung Pliening
|
Endpunkt
|
Einmündung in die „Keltenstraße“, südöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2527 Gemarkung Pliening
|
Widmungsbeschränkung
|
Nur für Fußgänger
|
Länge
|
|
Straßenbaulast
|
Gemeinde Pliening
|
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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13. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2522 Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
13 |
Beschluss
Der „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2522 Gemarkung Pliening“ wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Der Weg mit der Fl.Nr. 2522 Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege hinzuzufügen.
Bezeichnung des Straßenzuges
|
Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2522 Gemarkung Pliening
|
Flurnummer
|
2522 Gemarkung Pliening
|
Anfangspunkt
|
Einmündung in den „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2528 Gemarkung Pliening“, südöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2521 Gemarkung Pliening
|
Endpunkt
|
Einmündung in die „Ulrich-Nanshaimer-Straße“, nordöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2521 Gemarkung Pliening
|
Widmungsbeschränkung
|
Nur für Fußgänger
|
Länge
|
0,026 km
|
Straßenbaulast
|
Gemeinde Pliening
|
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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14. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2512 Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
14 |
Beschluss
Der „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2512 Gemarkung Pliening“ wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Der Weg mit der Fl.Nr. 2512 Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege hinzuzufügen.
Bezeichnung des Straßenzuges
|
Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2512 Gemarkung Pliening
|
Flurnummer
|
2512 Gemarkung Pliening
|
Anfangspunkt
|
Einmündung in die „Ulrich-Nanshaimer-Straße“, südöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2511 Gemarkung Pliening
|
Endpunkt
|
Einmündung in den „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2505 und 2493/Teilfläche Gemarkung Pliening“, nordöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2511 Gemarkung Pliening
|
Widmungsbeschränkung
|
Nur für Fußgänger
|
Länge
|
0,026 km
|
Straßenbaulast
|
Gemeinde Pliening
|
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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15. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2496 Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
15 |
Beschluss
Der „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2496 Gemarkung Pliening“ wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Der Weg mit der Fl.Nr. 2496 Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege hinzuzufügen.
Bezeichnung des Straßenzuges
|
Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2496 Gemarkung Pliening
|
Flurnummer
|
2496 Gemarkung Pliening
|
Anfangspunkt
|
Einmündung in den „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2505 und 2493/Teilfläche Gemarkung Pliening“, südöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2495 Gemarkung Pliening
|
Endpunkt
|
Einmündung in „An der Römerstraße“, nordöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2495 Gemarkung Pliening
|
Widmungsbeschränkung
|
Nur für Fußgänger
|
Länge
|
0,026 km
|
Straßenbaulast
|
Gemeinde Pliening
|
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2505 und 2493/Teilfläche Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
16 |
Beschluss
Der „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2505 und 2493/Teilfläche Gemarkung Pliening“ wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Der Weg mit den Fl.Nrn. 2505 und 2493/Teilfläche Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege hinzuzufügen.
Bezeichnung des Straßenzuges
|
Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2505 und 2493/Teilfläche Gemarkung Pliening
|
Flurnummer
|
2505 und 2493/Teilfläche Gemarkung Pliening
|
Anfangspunkt
|
Einmündung in die „Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße“, nordwestliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2506 Gemarkung Pliening
|
Endpunkt
|
Einmündung in die „Ulrich-Nanshaimer-Straße“, südwestliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2504 Gemarkung Pliening
|
Widmungsbeschränkung
|
Nur für Fußgänger
|
Länge
|
0,124 km
|
Straßenbaulast
|
Gemeinde Pliening
|
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
17. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2471 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
17 |
Beschluss
Der „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2471 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening“ wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Der Weg mit den Fl.Nrn. 2471 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege hinzuzufügen.
Bezeichnung des Straßenzuges
|
Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2471 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening
|
Flurnummer
|
2471 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening
|
Anfangspunkt
|
Einmündung in „Ulrich-Nanshaimer-Straße“, Nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2472 Gemarkung Pliening
|
Endpunkt
|
Einmündung in die „Ulrich-Nanshaimer-Straße“, Nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2548 Gemarkung Pliening
|
Widmungsbeschränkung
|
Nur für Fußgänger
|
Länge
|
0,113 km
|
Straßenbaulast
|
Gemeinde Pliening
|
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
18. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2459, 2483 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
18 |
Beschluss
Der „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf den Fl.Nrn. 2459, 2483 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening“ wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Der Weg mit den Fl.Nrn. 2459, 2483 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege hinzuzufügen.
Bezeichnung des Straßenzuges
|
Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf den Grundstücke Fl.Nrn. 2459, 2483 und 2479/Teilfläche Gemarkung Pliening
|
Flurnummer
|
2459, 2483 und 2479/Teilfläche Gemarkung Pliening
|
Anfangspunkt
|
Einmündung in „Ulrich-Nanshaimer-Straße“, nordöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2484 Gemarkung Pliening
|
Endpunkt
|
Einmündung in die „Ulrich-Nanshaimer-Straße“, nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2466 Gemarkung Pliening
|
Widmungsbeschränkung
|
Nur für Fußgänger
|
Länge
|
0,063 km
|
Straßenbaulast
|
Gemeinde Pliening
|
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
19. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2478 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening" zum beschränkt-öffentlichen Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
19 |
Beschluss
Der „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf den Fl.Nrn. 2478 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening“ wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Der Weg mit den Grundstücken Fl.Nrn. 2478 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege hinzuzufügen.
Bezeichnung des Straßenzuges
|
Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2478 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (I)
|
|
2478 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening
|
Anfangspunkt
|
Einmündung in „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening“
|
Endpunkt
|
Einmündung in die „Ulrich-Nanshaimer-Straße“, nordöstlich der Fl.Nr. 2479 Gemarkung Pliening
|
Widmungsbeschränkung
|
Nur für Fußgänger
|
Länge
|
0,038 km
|
Straßenbaulast
|
Gemeinde Pliening
|
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
20. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (I)" zum beschränkt-öffentlichen Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
20 |
Beschluss
Der „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (I)“ wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Der Weg mit der Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege hinzuzufügen.
Bezeichnung des Straßenzuges
|
Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (I)
|
Flurnummer
|
2492/Teilfläche Gemarkung Pliening
|
Anfangspunkt
|
Einmündung in „Weg im Baugebiet Landsham - östlich der Gruber Straße auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2471 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening“
|
|
Einmündung in die „Ulrich-Nanshaimer-Straße“, nordöstlich der Fl.Nr. 2453 Gemarkung Pliening
|
Widmungsbeschränkung
|
Nur für Fußgänger
|
Länge
|
0,160 km
|
Straßenbaulast
|
Gemeinde Pliening
|
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
21. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 21 "Gruberfeldweg"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
21 |
Beschluss
Im Bestandsverzeichnis für öffentlichen Feld- und Waldwege ist das Karteiblatt Nr. 21 „Gruberfeldweg“ wie folgt zu ändern:
Bezeichnung des Straßenzuges
|
Gruberfeldweg
|
Fl.Nr.
|
1894 Gemarkung Pliening
|
Anfangspunkt
|
Südöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2579 Gemarkung Pliening (Einmündung in die Ortsstraße Nr. 89 „Ulrich-Nanshaimer-Straße“)
|
Endpunkt
|
Gemeindegrenze Grub
|
Länge
|
0,536 km
|
Baulastträger
|
Die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke Fl.Nrn. 1906, 1907, 1852/1, 1853, 1854 und 1855 Gemarkung Pliening
|
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
22. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Korrektur des Endpunktes der Ortsstraße Nr. 89 "Ulrich-Nanshaimer-Straße"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
22 |
Beschluss
Im Bestandsverzeichnis für Ortstraßen ist das Karteiblatt Nr. 89 „Ulrich-Nanshaimer-Straße“ wie folgt zu ändern:
Endpunkt
|
Südöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2579 Gemarkung Pliening (Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 21 „Gruberfeldweg“)
|
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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23. Bauleitplanung Nachbargemeinden - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Poing für das "Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting" - Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) - Stellungnahme im Verfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
23 |
Beschluss
Die Gemeinde Pliening erhebt gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Poing für das „Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting“ weder Bedenken noch werden Anregungen vorgebracht. Auf weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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24. Bauleitplanung Nachbargemeinden - 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74/H der Gemeinde Kirchheim b. München für das Gebiet "Alter Ortskern Heimstetten" - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
24 |
Beschluss
Die Gemeinde Pliening erhebt gegen die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74/H der Gemeinde Kirchheim b. München für das Gebiet „Alter Ortskern Heimstetten“ weder Bedenken noch werden Anregungen vorgebracht. Auf weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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25. Bauleitplanung Nachbargemeinden - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/K der Gemeinde Kirchheim b. München für das Gebiet "westlich der Flurstraße" - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
25 |
Beschluss
Die Gemeinde Pliening erhebt gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/K der Gemeinde Kirchheim b. München für das Gebiet „westlich der Flurstraße“ weder Bedenken noch werden Anregungen vorgebracht. Auf weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
26. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
26 |
zum Seitenanfang
. Impfaktion in der Gemeinde Pliening
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
|
Diskussionsverlauf
In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, Impfzentrum Ebersberg sowie den niedergelassenen Ärzten wird erneut eine Aktion zu Coronaschutz-Impfungen (ohne Termin) in der Gemeinde Pliening ermöglicht.
Diese findet am Samstag, 29.01.2022 von 10 Uhr bis 17 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Pliening statt.
Die Information zur Impfaktion kann gerne auch an Freunde / Bekannte / Familie weitergegeben werden. #jederpiekszählt
In diesem Zusammenhang ruft Herr Bürgermeister Frick die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses sowie Gemeinderates zur freiwilligen Teilnahme und Unterstützung am 29.01.2022 auf.
zum Seitenanfang
. Herr Frank - Straßenbeleuchtung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.01.2022
|
ö
|
Beschliessend
|
|
Diskussionsverlauf
Herr Frank erinnert an die bereits in einer der letzten Sitzungen gemeldete defekte Straßenlaterne im Trischberger Weg. Außerdem ist zwischenzeitlich noch eine Straßenlaterne in der Straße Am Urtel, Nähe Cundhartstraße, defekt.
Die Information wird an die Bayernwerk AG weitergegeben.
Datenstand vom 17.01.2022 11:25 Uhr