Datum: 10.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:07 Uhr bis 21:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
135 Bürgerfragestunde
136 Genehmigung der Tagesordnung
137 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2022
138 Bauleitplanung - Satzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 762/5, 762/6, 762/7 und 762/8 Gemarkung Pliening, östlich der Landshuter Straße" - Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB - Stellungnahme zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentichkeit und der Behörden vorgebrachten Anregungen und Einwendungen sowie Satzungsbeschluss
139 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Fraundienststraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 44/3 und 44/4 Gemarkung Gelting, südlich der Fraundienststraße, Gelting
140 Bauantrag zur Vergrößerung des bestehenden Balkons und Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1781/15 Gemarkung Pliening, Schwanenweg 9, Landsham
141 Antrag auf isolierte Ausnahme zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 785/5 Gemarkung Pliening, Kordongasse 3, Pliening
142 Bauantrag zur Errichtung von vier Büro- sowie einem Sanitärcontainer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1139/3 Gemarkung Gelting, nördlich des Speichersees
143 Bauleitplanung Nachbargemeinden - Bebauungsplan Nr. 93 der Marktgemeinde Markt Schwaben für das Gebiet "Nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs" - Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
144 Bekanntgaben und Anfragen
Anfrage: Beleuchtung an der Alten Schule Gelting

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135. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2022 ö Beschliessend 135

Diskussionsverlauf

Keine.

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136. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2022 ö Beschliessend 136

Diskussionsverlauf

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

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137. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2022 ö Beschliessend 137

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.10.2022 werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll ist somit genehmigt.

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138. Bauleitplanung - Satzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 762/5, 762/6, 762/7 und 762/8 Gemarkung Pliening, östlich der Landshuter Straße" - Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB - Stellungnahme zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentichkeit und der Behörden vorgebrachten Anregungen und Einwendungen sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2022 ö Beschliessend 138

Beschluss

1.        Landratsamt Ebersberg – Immissionsschutzfachliche Stellungnahme
1.1 Einwendung / Anregung vom 07.10.2022
Beabsichtigte Planungen und Maßnahmen:

Der Unteren Immissionsschutzbehörde sind keine Planungen oder Maßnahmen bekannt, die sich auf den Geltungsbereich der Satzung auswirken könnten.

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können:
Keine 

Fachliche Informationen aus der eigenen Zuständigkeit: 
Verkehrslärm 

Es wurden Festsetzungen zum Schallschutz aufgrund von Verkehrslärm getroffen. Als Grundlage wurde die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung vom 08.10.2020, die im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Pliening Nord“ erstellt worden war (dessen Plangebiet befindet sich westlich direkt gegenüber der Landshuter Straße), sowie die im 1. Verfahrensschritt abgegebene immissionsschutzfachliche Stellungnahme genommen. In der Beschlusssitzung wurde zum Thema Verkehrslärm Stellung genommen und die Festsetzungen entsprechend erarbeitet. In der Begründung ist jedoch keine Abwägung oder Erläuterung enthalten, die auf die Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 eingeht. 

Der Gemeinde wird empfohlen, eine Abwägung zum Verkehrslärm vorzunehmen und dies auch in der Begründung darzustellen.

1.2 Beschluss:
Zur Anregung wird wie folgt Stellung genommen:

Entgegen der Aussage, dass in der Begründung zur Satzung keine Ausführungen zum Thema Verkehrslärm betroffen wurden, finden sich in der Begründung unter Punkt 9 „Verkehrslärmschutz“ sehr wohl Aussagen zu den Festsetzungen. 

Um der Anregung dennoch Rechnung zu tragen wir der erste Absatz zu Punkt 9 der Begründung wie folgt neu gefasst:

Aufgrund der westlich des Plangebietes verlaufenden Landshuter Straße können die schalltechnischen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV innerhalb des Plangebietes überschritten werden. Zu diesem Zweck wurden auf Basis des für das westlich der Staatsstraße gelegene Baugebiet „Pliening Nord“ erstellten Schallgutachtens des Büros Greiner für die geplante Wohnbebauung im Plangebiet erforderliche Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Die Lärmbelastung beider Plangebiete wird seitens der Gemeinde als nahezu identisch eingestuft. Das Vorgehen erscheint daher angemessen. Aufgrund der anzunehmenden Überschreitungen der Immissionsrichtwerte erscheint es nach Ansicht der Gemeinde ebenfalls angemessen durch Festsetzungen hinsichtlich der Grundrissorientierung, erhöhte Anforderungen an Schalldämm-Maße der Außenbauteile und fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen einen ausreichenden Schallschutz für die geplante Bebauung sicherzustellen.“

Weitere Ergänzungen zur Satzung werden nicht für erforderlich erachtet.

10 dafür : 0 dagegen

2.        Landratsamt Ebersberg – Untere Naturschutzbehörde
2.1 Einwendung / Anregung vom 10.10.2022
Im Einzelnen nehmen wir zu o. g. Einwendungen wie folgt Stellung: 

Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht bestehen unter Beachtung folgender Auflagen keine Einwände und Bedenken gegen das geplante Vorhaben. 

  • Der beigefügte Aufwertungsplan für die Fl.Nr. 762 der Gmkg. Pliening (siehe unten) ist als Bestandteil in die Einbeziehungssatzung mit aufzunehmen. 

  • Für die Bepflanzung nach Vorgaben der uNB Ebersberg sind die untenstehenden Sträucher zu verwenden, in einem Pflanzabstand von 1,5m x 1,5m zu pflanzen und in der Einbeziehungssatzung festzusetzen. Es sind gebietseigen, gebietsheimische und autochthone Sträucher der Herkunftsregion 6 „Alpen und Alpenvorland“ zu verwenden. 



Entwicklungsziel: ein lockerer Bestand aus Eichen, Ulmen und Kirschen, sehr Strauch- und Unterholzreich mit einem 10 m breiten Waldrand im Norden, Osten und Süden und einem 20 m breiten Waldrand im Westen. 

Die vorhandenen Sträucher im Bereich der geplanten Waldränder werden erhalten. Sind sie stark überaltert (wie manche Haselnüsse und Holunder) werden sie im Zuge der Maßnahme auf den Stock gesetzt. Danach werden die Waldränder mit heimischen Sträuchern gemäß Liste begründet. Dabei sind immer mindestens 5 Pflanzen derselben Art geklumpt zu pflanzen.   

Beim westlichen Waldrand wird mit kleinwüchsigen Sträuchern begonnen (z.B. Wildrosen, Pfaffenhütchen) und Richtung Osten immer höhere Sträucher und zuletzt Wildobst gepflanzt. 

Im Inneren der Fläche werden überalterte Sträucher auf den Stock gesetzt. Vorhandene Blößen müssen von Brombeere befreit werden. In die vorhandenen und so entstehenden Lücken werden Ulmen und Wildkirschen gepflanzt (etwas größere Sortimente). 

Der vorhandene Forstschutzzaun muss erhalten bleiben. 

Pflanzliste: 
Für ca. 300 lfm Waldrand: 
150 Stück (Abstand in der Reihe 2 m) 
100 Stück heimische Sträucher: 10 Wildrosen, 10 Pfaffenhütchen, 10 Heckenkirsche, 
10 gemeiner Schneeball, 10 Schlehen, 25 Weißdorn, 25 Kornelkirschen 
25 Stück Wildbirne, 25 Stück Wildapfel

Für die Restfläche: 25 Stück 10 Stück Wildkirsche, 10 Stück Flatterulme, 5 Stück Stieleiche (Sortiment mindestens 120/150)

Pflanzliste Empfohlene Verwendung heimischer Gehölzarten
Sträucher

Cornus sanguinea 
roter Hartriegel 
Corylus avellana 
Waldhasel 
Crataegus monogyna 
Weißdorn 
Euonymus europaeus 
Pfaffenhütchen 
Lonicera xylosteum 
Heckenkirsche 
Prunus spinosa 
Schlehe 
Prunus padus 
Traubenkirsche 
Rhamnus cathartica 
Kreuzdorn 
Rosa canina 
Hundsrose 
Salix aurita 
Öhrchenweide 
Salix cinerea 
Grauweide 
Salix purpurea 
Purpurweide 
Salix viminalis
Korbweide 
Sambucus nigra
schwarzer Holunder 
Sambucus racemosa
Traubenholunder 
Viburnum lantana
wolliger Schneeball 
Viburnum opulus
gemeiner Schneeball

2.2 Beschluss:
Bereits in der Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.08.2022 sicherte die Gemeinde eine Umsetzung gemäß des übersandten Aufwertungsplanes in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Revierförsterin zu. 

Der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde wird deshalb dahingehend entsprochen, dass der Anhang inkl. Pflanzliste der Satzung beigegeben wird. 

Ziffer 3 der Hinweise durch Text erhält zudem folgende Ergänzung:

„Auf den Anhang (Aufwertungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 762 Gemarkung Pliening, die Ausführungen zur Entwicklung der Waldfläche sowie die Pflanzliste), der Bestandteil der Satzung ist, wird hingewiesen.“

10 dafür : 0 dagegen

3.        Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
3.1 Einwendung / Anregung Schreiben vom 23.09.2022
Die Planung entspricht weiterhin grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung.  

Hinweis  
Vorsorglich weisen wir weiterhin darauf hin, dass die baurechtliche Beurteilung der Satzung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde obliegt.

3.2 Beschluss:
Bereits in der Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.08.2022 wurde ausführt, dass die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Ebersberg) im Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt wurde. Dies ist auch in der aktuellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt.

Änderungen oder Ergänzungen zur Satzung sind nicht erforderlich.

10 dafür : 0 dagegen

4.        Staatliches Bauamt Rosenheim
4.1 Einwendung / Anregung Schreiben vom 29.09.2022
Erschlossen wird über die bestehende Gemeindestraße (Abschnitt: 200 Station: 0,374) zur St 2082. Es dürfen keine zusätzlichen Zufahrten, genauso keine zusätzlichen Baustellenzufahrten während des Bauvorhabens, angelegt werden. 

Im Bereich der Sichtfelder (3 m x 70 m & 3 m x 200 m) der Zufahrt zur Staatsstraße 2082 und ggf. im Bereich der Sichtfelder des Radweges (3 m x 30 m) darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung und jegliche andere Bebauung die Straßenoberkante des angrenzenden Fahrbahnrandes um nicht mehr als 0,80 m überragen. Das südliche Sichtdreieck ist mit 3,0 m Tiefe bezogen auf den Fahrbahnrand der St 2082 und 70 m Schenkellänge parallel zur St 2082 herzustellen. Das nördliche Sichtdreieck ist mit 3,0 m Tiefe bezogen auf den Fahrbahnrand der St 2082 und 200,0 m Schenkellänge parallel zur St 2082 herzustellen. (Art. 26 BayStrWG i. V. m. Art. 29 BayStrWG und I. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, unter Berücksichtigung der RAL/RASt).  

Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen durch und nach Vollendung des Bauvorhabens keine Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswässer aus dem Grundstücken zugeführt werden. 

Die bestehende Straßenentwässerung der St 2082 darf durch die Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Bebauungsplanbereich im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und den Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden.

4.2 Beschluss:
Bereits in der Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.08.2022 wurden die vorgebrachten Anregungen behandelt. Dabei wurde beschlossen keine Sichtdreiecke aufzunehmen, da die Zufahrt von der Staatsstraße nicht als öffentlich Verkehrsfläche gewidmet werden soll. Aussagen zum Sichtdreieck sind daher entbehrlich. Die Anregungen bezüglich Niederschlagswasser und Straßenentwässerung sowie zum Verkehrslärmschutz wurden in die Satzung eingearbeitet. Änderungen oder Ergänzungen sind daher zu diesen Punkten nicht angezeigt. 

Die Forderung, dass keine zusätzlichen Zufahrten, auch keine Baustellenzufahrten angelegt werden dürfen wird zur Kenntnis genommen. Lt. Planzeichnung ist die Zufahrt ausschließlich über die Grundstücke Fl.Nrn. 762/5 und 762/6 Gemarkung Pliening zulässig. Eine andere Erschließung von der Staatsstraße wird durch die 4,0 m breite Begrünung im Norden des Plangebietes bzw. die bestehende Bebauung im Süden des Plangebietes ausgeschlossen. Ergänzungen hierzu sind in der Satzung entbehrlich. Dies gilt auch für mögliche Baustellenzufahrten.

Änderungen oder Ergänzungen in der Satzung sind daher entbehrlich.

10 dafür : 0 dagegen

Satzungsbeschluss:
Die entsprechend der vorherigen Beschlussfassungen geänderte „Satzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 762/5, 762/6, 762/7 und 762/8 Gemarkung Pliening, östlich der Landshuter Straße“ mit Begründung in der Fassung vom 10.11.2022 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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139. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Fraundienststraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 44/3 und 44/4 Gemarkung Gelting, südlich der Fraundienststraße, Gelting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2022 ö Vorberatend 139
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö Beschliessend 86

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat lehnt die Änderung des Bebauungsplanes „Fraundienststraße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 44/3 und 44/4 Gemarkung Gelting aus Gründen der städtebaulichen Erforderlichkeit ab.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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140. Bauantrag zur Vergrößerung des bestehenden Balkons und Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1781/15 Gemarkung Pliening, Schwanenweg 9, Landsham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2022 ö Beschliessend 140

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landsham-West“, 3. Änderung, das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich

  1. der Überschreitung der Baugrenze durch die Vergrößerung des Balkons um weitere 1,50 m Richtung Osten (4 m²).

2 dafür: 8 dagegen

  1. der Errichtung der Außentreppe mit einer Tiefe von 1,00 m und einer Breite von 4,70 m außerhalb des Bauraums.

9 dafür: 1 dagegen

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung einer Außentreppe auf der Ostseite des Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1781/15 Gemarkung Pliening, Schwanenweg 9, Landsham, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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141. Antrag auf isolierte Ausnahme zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 785/5 Gemarkung Pliening, Kordongasse 3, Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2022 ö Beschliessend 141

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Ausnahme von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Landshuter Straße“ für die Installation einer Photovoltaikanlage auf der Südseite des Hausdaches auf dem Grundstück Fl.Nr. 785/5 Gemarkung Pliening, Kordongasse 3, Pliening, seine Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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142. Bauantrag zur Errichtung von vier Büro- sowie einem Sanitärcontainer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1139/3 Gemarkung Gelting, nördlich des Speichersees

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2022 ö Beschliessend 142

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Errichtung von vier Büro- sowie einem Sanitärcontainer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1139/3 Gemarkung Gelting, nördlich des Speichersees, das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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143. Bauleitplanung Nachbargemeinden - Bebauungsplan Nr. 93 der Marktgemeinde Markt Schwaben für das Gebiet "Nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs" - Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2022 ö Beschliessend 143

Beschluss

Die Gemeinde Pliening erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 93 der Marktgemeinde Markt Schwaben für das Gebiet „Nördlich der Lilienthalstraße und des Adalsbert-Stifter-Wegs“ weder Einwendungen noch werden Anregungen vorgebracht. Auf weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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144. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2022 ö Beschliessend 144
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. Anfrage: Beleuchtung an der Alten Schule Gelting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2022 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Herr Frank weist darauf hin, dass der Fußgängerweg an der Baustelle an der Alten Schule Gelting schlecht beleuchtet ist. Hier sollte eine bessere Beleuchtung geprüft werden.
Der Sachverhalt wird geprüft. 

Datenstand vom 16.11.2022 08:05 Uhr