Zirkusgastspiel in Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Ein Vertreter des Circus Kaiser erkundigte sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Poing nach Möglichkeiten für ein Gastspiel. Dem Zirkus wurden die Antragsformulare für die Veranstaltungsanzeige und das Plakatieren im Gemeindegebiet zugeleitet und darauf hingewiesen, dass mit den Anträgen eine Bestätigung des Grundstückseigentümers über die Nutzung des vorgesehenen Standortes vorgelegt werden muss.

Am 12.02.16 ist der Antrag auf Plakatierung bei der Gemeinde eingegangen, die Anzeige einer Veranstaltung und die Bestätigung des Grundstückseigentümers wurden nicht vorgelegt. Der Vertreter des Circus Kaiser erklärte auf Nachfrage, dass es eine Vereinbarung mit dem Eigentümer, einem Landwirt, gäbe, die der Gemeinde gesondert vorgelegt wird.

Am 16.02.16 wurde von der ARGE der Bauträger festgestellt, dass der Zirkus auf der Fläche der Hundewiese an der Bergfeldstraße mit dem Aufbau beginnen wollte. Die Fläche wurde von der ARGE einem Landwirt ausschließlich zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassen. Die ARGE wurde vom Pächter nicht über die Weiterverpachtung an den Zirkus informiert. Nachdem die Fläche für einen derartigen Nutzungszweck nicht vorgesehen ist, konnte eine Zustimmung der ARGE nicht erteilt werden. 
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Gemeinde nicht für die Ablehnung des Zirkusgastspiels verantwortlich ist und kein Verständnis dafür hat, wenn Pächter ohne Erlaubnis des Eigentümers Flächen zur Verfügung stellen.

Datenstand vom 31.05.2022 12:25 Uhr