Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 10.03.2016 | ö | informativ | 1.6 |
Sachverhalt
Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gemäß Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i.V.m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 20.000,-- € als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2016.
Datenstand vom 22.03.2016 08:01 Uhr