Neubau eines Schwimmbades in Poing; Festlegung der Vergabeverfahren für die Fachplanungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2016 folgenden Beschluss gefasst:

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund geänderter Schülerzahlen die Anforderungen an das Schwimmbad sowie mögliche Förderungen abzuklären und zu prüfen.
2.         Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. auf Basis geänderter Anforderungen, umgehend die Planungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe in die Wege zu leiten.

Unabhängig davon sollte bereits heute das Vergabeverfahren für die Fachplanungen festgelegt werden.

Für die Gesamtmaßnahme bestehend aus einer Übungseinheit (bereits schulaufsichtlich genehmigt mit Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 12.06.2013) mit:

1 Wasserbecken 8 m x 25 m statt 16 2/3 m (GR-Beschluss v. 04.07.2013) x 0,9 m – 1,8 m oder
1 Wasserbecken 8 m x 25 m statt 16 2/3 m (GR-Beschluss v. 04.07.2013) x 1,9 m mit Hubboden
1 Vorraum 30 m²
2 Umkleiden je 30 m²
1 Duschraum 25 m²
1 Schwimmmeisterraum 15 m²
1 Geräteraum 15 m²

ist nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund des den Schwellenwert übersteigenden voraussichtlichen Auftragswertes ein EU-weites Vergabeverfahren notwendig für
-        Objektplanung


Für die Gesamtmaßnahme bestehend aus einer Doppelübungseinheit (noch nicht schulaufsichtlich genehmigt) mit:

1 Wasserbecken 12,5m x 25m x 0,9 bis 1,8 m oder
1 Wasserbecken 12,5m x 25m x 1,9 m mit Hubboden
1 Vorraum 30 m²
3 Umkleiden je 30 m²
2 Duschräume je 25 m²
1 Schwimmmeisterraum 15 m²
1 Geräteraum 15 m²

ist nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund des den Schwellenwert übersteigenden voraussichtlichen Auftragswertes ein EU-weites Vergabeverfahren notwendig für
-        Objektplanung
-        Fachplanung technische Ausrüstung


Gem. § 74 der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) vom 12. April 2016 werden Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben.

Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge, bei denen der Auftragsgegenstand noch ermittelt werden muss.
Da ein besonders komplexer Auftrag hauptsächlich in folgenden Fällen denkbar ist:

-        es handelt sich um einen neuartigen Auftrag;
-        es ist für den Auftraggeber unmöglich, die Lösungsvarianten der Unternehmen abschätzen zu können;
-        es ist für den Auftraggeber unmöglich, aus mehreren in Frage kommenden Lösungsvarianten, die für das Projekt am besten geeignete zu identifizieren;
-        es ist ein Auftrag zu vergeben, welcher einen hohen Grad an Innovation erfordert,

ist dieses Vergabeverfahren für die Leistungen zum Schwimmbadbau eher weniger geeignet.

Es sollten die Leistungen daher im Verhandlungsverfahren vergeben werden.

Das Verhandlungsverfahren kann dabei:

-        ohne eine Planung
-        mit einer Planung während des Verfahrens (Lösungsvorschläge gem. HOAI/ ohne Preisgericht)
-        mit einer Planung während des Verfahrens (nicht offener Planungswettbewerb/ mit Preisgericht)
-        mit einer Planung vor dem Verfahren (offener Planungswettbewerb/ mit Preisgericht)

erfolgen.

Die Kosten für ein Verhandlungsverfahren liegen erfahrungsgemäß im Schnitt zwischen 0,7 – 1,3 % der Bausumme. Je geringer die Investitionssumme ist, desto größer ist die Differenz zwischen den Kosten für einen Wettbewerb und den Kosten eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung, wobei das Verhandlungsverfahren ohne Planung das günstigere Verfahren darstellt.
Zeitlich gesehen ist das Verhandlungsverfahren ohne Planung das schnellere Verfahren, wenn man vom Zeitpunkt der Beauftragung ausgeht. Vergleicht man aber den Zeitpunkt der Vorlage der ersten Planungsergebnisse (Fertigstellung Vorentwurf), so sind beide Verfahrensarten zeitgleich anzusetzen.

Als EU-weites Verfahren für die Leistungen der Objektplanung schlägt die Verwaltung aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens:
-        beengte Lage im direkten Schulumfeld an einer Hauptverbindungsstraße,
       Eingangssituation,
-        Grundriss, 
       evtl. notwendige Einbindung der Trafostation,
       Anbindung an den Lärmschutzwall u.a.
die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb vor:
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf der Basis historischer Leistungen. Der Auftraggeber verlangt von den Teilnehmern Lösungsvorschläge für die anstehende Aufgabe („Mehrfachbeauftragung“), die er gemäß HOAI vergütet.

Vorteil eines Verhandlungsverfahrens mit integrierter Planungsphase ist die Möglichkeit, aus einer begrenzten Anzahl von Lösungsvorschlägen auszuwählen und so eine Optimierung der gemeindlichen Vorgaben zu erreichen. Die Vergabeentscheidung fußt nicht mehr allein auf Prognosen, sondern zusätzlich auf Planungsansätzen für die anstehende Aufgabe. Der Auftraggeber sichert so seine Vergabeentscheidung doppelt ab.

Als EU-weites Verfahren für die Fachplanung technische Ausrüstung schlägt die Verwaltung die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung nach Teilnahmewettbewerb vor, da der gestalterische Aspekt eher hintergründig ist.

Beschlussvorschlag

Mit folgendem Vorgehen besteht grundsätzlich Einverständnis:

1.        Vorbereitung und Durchführung EU-weiter Vergaben
o        Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb für die Leistungen der Objektplanung
o        Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung nach Teilnahmewettbewerb für die Fachplanung technische Ausrüstung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, von fachlich geeigneten Büros konkrete Honorarangebote für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungsverfahren einzuholen und diese in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt sind auf der Haushaltsstelle 57000.940000 (öffentliche Bäder, Frei- und Hallenbäder, Badeseen) 100.000 € im Jahr 2015 (Übertrag auf 2016), 300.000 € im Jahr 2017 und 3.100.000 € im Jahr 2018 angesetzt. Die Kosten für die Durchführung EU-weiter Vergaben in Höhe von ca. 50.000 € sind in diesem Ansatz noch nicht berücksichtigt und müssen im Zuge der Haushaltsplanungen für den Haushalt 2017 einkalkuliert werden.
Eine Anpassung der Mittelverteilung entsprechend des geänderten Bedarfs erfolgt ebenso im Zuge der Haushaltsplanungen für den Haushalt  2017.

Beschluss

Mit folgendem Vorgehen besteht grundsätzlich Einverständnis:

1.        Vorbereitung und Durchführung EU-weiter Vergaben
o        Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb für die Leistungen der Objektplanung
o        Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung nach Teilnahmewettbewerb für die Fachplanung technische Ausrüstung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, von fachlich geeigneten Büros konkrete Honorarangebote für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungsverfahren einzuholen und diese in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Am 07.04.2016 wurde die Verwaltung durch den Gemeinderat beauftragt, aufgrund geänderter Schülerzahlen die Anforderungen an das Schwimmbad sowie mögliche Förderungen abzuklären und zu prüfen sowie ggf. auf Basis geänderter Anforderungen, umgehend die Planungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe in die Wege zu leiten. 
Unabhängig davon sollte bereits am 09.06.2016 das Vergabeverfahren für die Fachplanungen festgelegt werden.
Für die Gesamtmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund des den Schwellenwert übersteigenden voraussichtlichen Auftragswertes ein EU-weites Vergabeverfahren maximal notwendig für
-        Objektplanung
-        Fachplanung technische Ausrüstung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Mit folgendem Vorgehen besteht grundsätzlich Einverständnis:
1. Vorbereitung und Durchführung EU-weiter Vergaben
-   Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb für die Leistungen der Objektplanung
-   Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung nach Teilnahmewettbewerb für die Fachplanung technische Ausrüstung.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, von fachlich geeigneten Büros konkrete Honorarangebote für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungsverfahren einzuholen und diese in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Datenstand vom 31.05.2022 12:53 Uhr