Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.03.2016 wurde eine formlose Bauvoranfrage für den geplanten Wiederaufbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück im Osterfeldweg 2, Fl. Nr. 91/ 2 der Gemarkung Poing, an die Bauverwaltung der Gemeinde Poing herangetragen.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18.1 „Am Osterfeld“, rechtsverbindlich seit dem 03.09.2008.
Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich der geplanten Wandhöhen, der Anzahl an Vollgeschossen und Wohneinheiten und der Dachform für das Gebäude (Satteldach) den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18.1. Die Abstandsflächen zur Nachbarbebauung werden ebenfalls weiterhin auf dem Grundstück des Antragstellers eingehalten.
Des Weiteren wird die zulässige Dachneigung von 32° jedoch nur auf einem Drittel der neugeplanten Dachlänge (= 4,44 m) eingehalten (ähnlich wie heute am Bestandsgebäude).
Durch das geplante Vorhaben wird auf dem Baugrundstück im Osterfeldweg die im Bebauungsplan festgesetzte max. Grundfläche von 405,00 m² jedoch um zusätzliche 75,06 m² (= 19%) überschritten. Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 2.1 wurde die zulässige max. Grundfläche von 405 m² als Höchstmaß festgesetzt und darf nur mit Terrassen um weitere 20 % überschritten werden.
Darüber hinaus werden durch den geplanten Wiederaufbau des Gebäudes die in der Planzeichnung zum Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen an der nordöstlichen Seite des Vorhabens um 1,74 m und an der südöstlichen Gebäudeseite um 0,74 m überschritten. Nach der Begründung zum Bebauungsplan wurden die Bauräume bereits in der Planzeichnung zum Bebauungsplan schon grundsätzlich etwas größer gefasst als die festgesetzten zulässigen Grundflächen dies zulassen, damit bei der Situierung der Wohngebäude auf den Grundstücken ein planerischer Spielraum gewährleistet ist.
Zusätzlich ist aus der vorgelegten Planung zu entnehmen, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Dachneigung von 32° auf 2/3 der Dachlänge um 11° überschritten wird. Gemäß der Begründung zum Bebauungsplan wurden die zulässigen Dachneigungen bei der Dachform Satteldach zwischen 23° und 32° festgesetzt, damit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine städtebaulich unerwünschten Firsthöhen entstehen können (Firsthöhe Bestand / neu: 11,43 m).
Darüber hinaus soll die Anordnung der notwendigen Garagen für das Vorhaben abweichend von der in der Planzeichnung festgesetzten Fläche innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgen.
Nach dem das Vorhaben mit den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 nicht vereinbar ist, kann seitens der Gemeinde Poing das gemeindliche Einvernehmen derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.
Damit für das Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden kann, wird seitens der Verwaltung angeregt, den Bebauungsplan Nr. 18.1 „Am Osterfeld“ dementsprechend (GR/ Firsthöhen/ Bauräume/ Garagenflächen und Dachneigung) anzupassen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für den geplanten Wiederaufbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Osterfeldweg 2, Fl. Nr. 91/2, kann in Aussicht gestellt werden, sofern der derzeitige Bebauungsplan Nr. 18.1 „Am Osterfeld“, rechtverbindlich seit dem 03.08.2009 angepasst bzw. entsprechend geändert wird.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für den geplanten Wiederaufbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Osterfeldweg 2, Fl. Nr. 91/2, kann in Aussicht gestellt werden, sofern der derzeitige Bebauungsplan Nr. 18.1 „Am Osterfeld“, rechtverbindlich seit dem 03.08.2009 angepasst bzw. entsprechend geändert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Kurzbericht
Zur Bauvoranfrage für den geplanten profilgleichen Wiederaufbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Osterfeldweg 2, Fl. Nr. 91/2 der Gemarkung Poing wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den geplanten Wiederaufbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Osterfeldweg 2, Fl. Nr. 91/2 der Gemarkung Poing, kann in Aussicht gestellt werden, sofern der derzeitige Bebauungsplan Nr. 18.1 „Am Osterfeld“, rechtverbindlich seit dem 03.08.2009 angepasst bzw. entsprechend geändert wird.
Datenstand vom 08.04.2016 08:53 Uhr