Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Festlegungen von Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2016 ö beratend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2016 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

Der Vorentwurf unter Berücksichtigung der Einsparungen und der Optionen wird zur Fortsetzung der Planung genehmigt.

Die qualifizierte Kostenschätzung wird genehmigt und als finale Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 / 11.01.2016 auf den Betrag von 20,2 Mio. Euro festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich.

Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 3, Entwurfsplanung.

Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Dem Beschluss des Gemeinderates ging ein Vortrag des mit der Projektsteuerung beauftragten Büros DU Diederichs und Partner zu möglichen Einsparpotentialen voraus.

Der folgende Einzelbeschluss wurde jedoch unter den Vorbehalt der nochmaligen Prüfung und Abstimmung mit einem Gutachter gestellt:

-        Bodenbelag Tiefgarage, Oberflächenschutzsystem anstatt Gussasphalt (- 99.000,00 €)

Zudem wurde festgelegt, dass im Zuge der Entwurfsplanung in Abstimmung mit dem jew. Gutachter die Notwendigkeit folgender Ausführungen zu prüfen und auf dieser Grundlage zu beschließen ist:

-        Frischbetonfolie, in Abstimmung Gutachter (bei Notwendigkeit: + 151.000,00 €)
-        Lüftung Tiefgarage, in Abstimmung Gutachter (bei Notwendigkeit: + 100.000,00 €)

Weiterhin sind in der heutigen Sitzung folgende Entscheidungen als Vorgabe zur weiteren Entwurfsplanung vorberaten:

-        Farb- und Materialkonzept Fassade
-        Sonnenschutz – Blendschutz
-        Verglasungsanteil Fassade Ost
-        Mobile Trennwände (Bereich Aula/ Mehrzweckraum)
-        Differenzierungsraum – Verglasungen, Schiebetür- oder Drehtürelemente
-        Förderlehrer / Ruheraum
-        Schließanlage
-        Gestaltung Außenanlagen
-        Materialkonzept Außenanlagen
-        Neugestaltung Vorplatz Rathaus
-        Fahrradstellplätze
-        Uhrenanlage
-        Bühnenbeleuchtung
-        Musikanlage Bühne
-        Schrankenanlage Tiefgarage
-        Videoanlage Tiefgarage
-        Ladesäule Elektroauto
-        Photovoltaikanlage
-        Energiestandard des Gebäudes – KfW 55-Standard

Die fett markierten Punkte stellen dabei Themen dar, die vom Gemeinderat am 12.05.2016 bereits kostenmäßig beschlossen worden sind (keine Einzelbeschlüsse), die vor dem Hintergrund diverser notwendiger Ausführungen jedoch noch einmal infrage gestellt werden können.

Es folgen die Vorträge der jeweiligen Fachplaner in eigener Zuständigkeit.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabellen) werden als Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt.


Beschreibung

Kosten
Anm./ Tdz.
BUA
1.
Farb- und Materialkonzept Fassade
- Stahlbetonfertigteile / Matrize (EG)
- Holzverschalung / Lasur (OG)
- Holz-Alu-Pfostenriegel-Fassade
- Holz-Alu-Elementfassade
- Lochblech

+/- 0,00 €
in QKS
11:0
2.
Sonnenschutz – Blendschutz
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke 5-6)
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke 5) +
  Vorhang Innen
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 7-8)
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 8-9)


+/- 0,00 €
+ 12.000,00 €

+ 95.000,00 €

+ 115.000,00 €

in QKS




11:0
3.
Verglasungsanteil Fassade Ost

- 14.000,00 €

7:4
4.
Mobile Trennwände (Bereich Aula/ MZR)
- herkömmliches Faltwandsystem
- Trennwandsystem Molo Softwall


+/- 0,00 €
- 30.000,00 €

in QKS


11:0
5.
Differenzierungsraum – Verglasungen, Schiebetür- oder Drehtürelemente
- Festverglasung zur Clustermitte

- zus. Festverglasung zw. Klassenzimmern und Differenzierungsraum

- Türe Differenzierungsraum zur Clustermitte
  (2-flügelige Holzrahmen-Glas-Drehtüre –
  Breite 3,00 m – beide Türen verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Clustermitte
  (1-flügelige Holzrahmen-Glas-Schiebetüre –
  Breite 3,00 m)
- Türe Differenzierungsraum zur Clustermitte
  (2-flügelige Holzrahmen-Glas-Drehtüre –
  Breite 2,25 m – beide Türen verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Clustermitte
  (2-flügelige Holzrahmen-Glas-Drehtüre –
  Breite 2,25 m – eine Türe verglast, eine
  geschlossen)



+/- 0,00 €

+ 15.000,00 €


+ 16.000,00 €


+ 36.000,00 €


+ 12.000,00 €


+ 10.000,00 €


in QKS













11:0
6.
Förderlehrer / Ruheraum
- bisheriger Raumzuschnitt
- optimierter Raumzuschnitt + Verglasung
- optimierter Raumzuschnitt + zus. Türe mit
  Verglasung zum Ruheraum


+/- 0,00 €
+ 2.100,00 €
+ 3.900,00 €

in QKS

7.
Bodenbelag Tiefgarage, Gussasphalt anstatt Oberflächenschutzsystem

+ 99.000,00 €

11:0
8.
Frischbetonfolie, empfohlen vom Gutachter

+ 151.000,00 €

11:0
9.
Lüftung Tiefgarage, in Abstimmung Gutachter

+ 35.000,00 €

11:0
10.
„Aufwendige“ Schließanlage

- 55.000,00 €
in QKS

11.
Gestaltung Außenanlagen
- zus. Sonnensegel Sandspiel
- zus. Schaukel


+ 5.000,00 €
+ 4.000,00 €



} 11:0
}  
12.
Materialkonzept Außenanlagen

+/- 0,00 €
in QKS
11:0
13.
Neugestaltung Vorplatz Rathaus

- 37.000,00 €

in QKS

14.
Fahrradstellplätze (16 Stck. für Rathaus)

+ 2.700,00 €

11:0
15.
Uhrenanlage

- 5.000,00 €
in QKS

16.
Bühnenbeleuchtung

- 12.000,00 €
in QKS

17.
Musikanlage Bühne

- 12.000,00 €
in QKS

18.
Schrankenanlage Tiefgarage

- 18.500,00 €
in QKS

19.
Videoanlage Tiefgarage

- 16.000,00 €
in QKS

20.
Ladesäule Elektroauto

- 4.000,00 €
in QKS

21.
Photovoltaikanlage

- 150.000,00 €
in QKS

22.
Energiestandard des Gebäudes – KfW 55-Standard
- Kosteneinsparung beim Zins f. Kredit-
  aufnahme (10 Jahre Zinsbindung)
- Tilgungszuschuss
- Mehrkosten f. Nachweis KfW 55-Standard



- 90.000,00 €

- max.  297.000,00 €
+ ca. 20.000,00 €



GESAMT INKL. NK





Rot markiert = Empfehlung der Verwaltung
Fett markiert = bereits kostenmäßig beschlossen (keine Einzelbeschlüsse)


Die Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 wird von 20,2 Mio. € auf 20,5 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich.

Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 21100.940000 (Grundschule Karl-Sittler-Straße – Hochbaumaßnahmen) sind im Finanzplanungszeitraum bis 2019 Mittel in Höhe von 15,1 Mio. EUR eingestellt. Die überplanmäßigen Mittel bis zur Kostenobergrenze von 20,2 Mio. € sind gem. GR-Beschluss vom 12.05.2016 in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.
Weitere überplanmäßige Mittel sind ebenso im Haushalt 2017 – 2020 einzustellen. Dies könnte Auswirkungen auf steigende Verschuldung oder Maßnahmenverzicht bei der Haushaltsplanung bedeuten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabellen) werden als Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt.


Beschreibung

Kosten
Anm./ Tdz.
BUA
1.
Farb- und Materialkonzept Fassade
- Stahlbetonfertigteile / Matrize (EG)
- Holzverschalung / Lasur (OG)
- Holz-Alu-Pfostenriegel-Fassade
- Holz-Alu-Elementfassade
- Lochblech

+/- 0,00 €
in QKS
11:0
2.
Sonnenschutz – Blendschutz
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke 5-6)
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke 5) +
  Vorhang Innen
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 7-8)
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 8-9)


+/- 0,00 €
+ 12.000,00 €

+ 95.000,00 €

+ 115.000,00 €

in QKS




11:0
3.
Verglasungsanteil Fassade Ost

- 14.000,00 €

7:4
4.
Mobile Trennwände (Bereich Aula/ MZR)
- herkömmliches Faltwandsystem
- Trennwandsystem Molo Softwall


+/- 0,00 €
- 30.000,00 €

in QKS


11:0
5.
Differenzierungsraum – Verglasungen, Schiebetür- oder Drehtürelemente
- Festverglasung zur Clustermitte

- zus. Festverglasung zw. Klassenzimmern und Differenzierungsraum

- Türe Differenzierungsraum zur Clustermitte
  (2-flügelige Holzrahmen-Glas-Drehtüre –
  Breite 3,00 m – beide Türen verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Clustermitte
  (1-flügelige Holzrahmen-Glas-Schiebetüre –
  Breite 3,00 m)
- Türe Differenzierungsraum zur Clustermitte
  (2-flügelige Holzrahmen-Glas-Drehtüre –
  Breite 2,25 m – beide Türen verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Clustermitte
  (2-flügelige Holzrahmen-Glas-Drehtüre –
  Breite 2,25 m – eine Türe verglast, eine
  geschlossen)



+/- 0,00 €

+ 15.000,00 €


+ 16.000,00 €


+ 36.000,00 €


+ 12.000,00 €


+ 10.000,00 €


in QKS













11:0
6.
Förderlehrer / Ruheraum
- bisheriger Raumzuschnitt
- optimierter Raumzuschnitt + Verglasung
- optimierter Raumzuschnitt + zus. Türe mit
  Verglasung zum Ruheraum


+/- 0,00 €
+ 2.100,00 €
+ 3.900,00 €

in QKS

7.
Bodenbelag Tiefgarage, Gussasphalt anstatt Oberflächenschutzsystem

+ 99.000,00 €

11:0
8.
Frischbetonfolie, empfohlen vom Gutachter

+ 151.000,00 €

11:0
9.
Lüftung Tiefgarage, in Abstimmung Gutachter

+ 35.000,00 €

11:0
10.
„Aufwendige“ Schließanlage

- 55.000,00 €
in QKS

11.
Gestaltung Außenanlagen
- zus. Sonnensegel Sandspiel
- zus. Schaukel


+ 5.000,00 €
+ 4.000,00 €



} 11:0
}  
12.
Materialkonzept Außenanlagen

+/- 0,00 €
in QKS
11:0
13.
Neugestaltung Vorplatz Rathaus

- 37.000,00 €

in QKS

14.
Fahrradstellplätze (16 Stck. für Rathaus)

+ 2.700,00 €

11:0
15.
Uhrenanlage

- 5.000,00 €
in QKS

16.
Bühnenbeleuchtung

- 12.000,00 €
in QKS

17.
Musikanlage Bühne

- 12.000,00 €
in QKS

18.
Schrankenanlage Tiefgarage

- 18.500,00 €
in QKS

19.
Videoanlage Tiefgarage

- 16.000,00 €
in QKS

20.
Ladesäule Elektroauto

- 4.000,00 €
in QKS

21.
Photovoltaikanlage

- 150.000,00 €
in QKS

22.
Energiestandard des Gebäudes – KfW 55-Standard
- Kosteneinsparung beim Zins f. Kredit-
  aufnahme (10 Jahre Zinsbindung)
- Tilgungszuschuss
- Mehrkosten f. Nachweis KfW 55-Standard



- 90.000,00 €

- max.  297.000,00 €
+ ca. 20.000,00 €



GESAMT INKL. NK





Rot markiert = Empfehlung der Verwaltung
Fett markiert = bereits kostenmäßig beschlossen (keine Einzelbeschlüsse)


Die Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 wird von 20,2 Mio. € auf 20,5 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich.

Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(gnä) Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2016 folgenden Beschluss vorberaten:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabellen) werden als Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt.
1.        Farb- und Materialkonzept
2.        Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke 5) + Vorhang Innen
3.        Reduzierung Verglasungsanteil Fassade Ost
4.        Trennwandsystem Molo Softwall
5.        Türe Differenzierungsraum zur Clustermitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-Drehtüre – Breite 2,25 m – beide Türen verglast)
6.        Förderlehrer/Ruheraum: - optimierter Raumzuschnitt + zus. Türe mit Verglasung zum Ruheraum
7.        Bodenbelag Tiefgarage, Gussasphalt
8.        Frischbetonfolie
9.        Natürliche Lüftung Tiefgarage
10.        Sonnensegel Sandspiel
Zus. Schaukel
11.        Materialkonzept Außenanlagen
12.        16 Fahrradstellplätze für Rathausmitarbeiter (Kosten werden nicht beim Schulneubau angesetzt)
13.        Energiestandard KfW 55
Es blieb noch offen, ob auf einen permanenten Graffittischutz anstelle eines Graffittigrundschutzes an der Fassade verzichtet werden sollte.
Bis zur Gemeinderatsitzung am 21.07.2016 wurden folgende Prüfungen in Auftrag gegeben:
-        Verglasung der Türen zw. Klassenzimmern und Differenzierungsraum anstelle einer zus. Festverglasung zw. Klassenzimmern und Differenzierungsraum
-        Herstellung einer öffentlichen Fußwegverbindung auf der West- und Südseite auf gemeindeeigenem Grund
Weiterhin ist zu prüfen, wo die Fahrradstellplätze für Rathausbesucher verortet werden (Empfehlung: Bereich des Hauptzugangs).
Die Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 wird von 20,2 Mio. € auf 20,5 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich.
Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.
Der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses gingen Vorträge der beauftragten Fachplanungsbüros voraus.

Datenstand vom 08.08.2016 16:01 Uhr