Für die verunfallte Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Poing teilte die Versicherungskammer Bayern mit Schreiben vom 05.10.2016 (Eingang 18.10.2016) mit, dass das Fahrzeug einen Totalschaden darstelle.
Hierzu wurde die Kreisbrandinspektion Ebersberg um Stellungnahme gebeten. Herr Kreisbrandrat Andreas Heiß teilte mit Schreiben vom 19.10.2016 Folgendes mit:
„Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung für die Gemeinde Poing ist eine Drehleiter zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges unabdingbar erforderlich.
Drehleitern zur Sicherstellung eines Rettungsweges müssen innerhalb von zehn Minuten nach Eingang des Notrufes am Einsatzort sein.
Bis zur endgültigen Schätzung der Schadenshöhe der verunfallten Drehleiter der Feuerwehr Poing wurde das Einsatzmittel „Drehleiter“ bei der Integrierten Leitstelle in Erding für die Feuerwehr Poing vorübergehend als „nicht Einsatzbereit“ abgemeldet. Dies hat zur Folge, dass bei einem Rettungseinsatz in Poing die nächst verfügbare Drehleiter alarmiert wurde. Nach den vordefinierten Bereichsfolgen werden hier die Drehleitern aus den Gemeinden Markt Schwaben oder Feldkirchen bei München alarmiert.
Nach Einschätzung der Kreisbrandinspektion Ebersberg kann von beiden Drehleiterstandorten die erforderliche zehnminütige Hilfsfrist nicht eingehalten werden.
Die bis jetzt praktizierte Ersatzlösung kann nur für einen kurzfristigen Zeitraum, wie etwa bei Wartungsarbeiten oder bereits im Einsatz befindlichen Gerätschaften angewandt werden.
Nach vorliegenden Sachverhalt kann hier aber nicht mehr von einer vorübergehenden Ersatzlösung ausgegangen werden. Aufgrund der Schadensmeldung ist eine Ersatzbeschaffung der Drehleiter für die Feuerwehr Poing unumgänglich.
Nach Abwägung aller sicherheitsrelevanten Aspekte für die Gemeinde Poing, muss hier eine adäquate Ersatzlösung bis zur Beschaffung einer neuen Drehleiter für die Feuerwehr Poing geschaffen werden.
Eine Ersatzdrehleiter kann durch den Landkreis Ebersberg nicht gestellt werden. Da die erforderliche Hilfsfrist durch andere Drehleiterstandorte nicht eingehalten werden kann, empfehle ich der Gemeinde Poing zur sofortigen Gefahrenabwehr eine Drehleiter für die Übergangszeit am Standort Poing zu installieren. Dies kann über eine Kauf- oder Mietlösung
einer den einsatzspezifischen Erfordernissen erforderlichen Drehleiter geschehen.
Zudem empfehle ich der Gemeinde Poing mit der sofortigen Ersatzbeschaffung einer Drehleiter mittels Ausschreibung und ‚Zuschussantragstellung bei der Regierung von Oberbayern zu beginnen.
Um weitere Kosten für etwaige Schulungen für Drehleitermaschinisten zu vermeiden, wäre es sinnvoll den gleichen Fahrzeugtyp wie die bisherige Drehleiter zu verwenden.“
Die Verwaltung hat daher mit Schreiben vom 25.10.2016 bei der Regierung von Oberbayern sowohl einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien als auch einen Antrag auf Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung gestellt.
Die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung wurde durch die Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 03.11.2016 erteilt.
Ferner wurde mit der Firma Rosenbauer (vormals Metz) ein Mietvertrag für eine Leihdrehleiter für die Phase der Beschaffung geschlossen. Der Mietvertrag hat am 10.11.2016 begonnen. Die Leihdrehleiter wurde am 14.11.2016 aus Karlsruhe durch die FF Poing abgeholt und soll zeitnah in den Dienst gestellt werden. (zwischenzeitlich erfolgt)
Die Verwaltung empfiehlt daher, unverzüglich mit der Beschaffung einer neuen Drehleiter zu beginnen.