Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (Drehleiter DLAK 23/12); Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für die verunfallte Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Poing teilte die Versicherungskammer Bayern mit Schreiben vom 05.10.2016 (Eingang 18.10.2016) mit, dass das Fahrzeug einen Totalschaden darstelle.

Hierzu wurde die Kreisbrandinspektion Ebersberg um Stellungnahme gebeten. Herr Kreisbrandrat Andreas Heiß teilte mit Schreiben vom 19.10.2016 Folgendes mit:

„Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung für die Gemeinde Poing ist eine Drehleiter zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges unabdingbar erforderlich.

Drehleitern zur Sicherstellung eines Rettungsweges müssen innerhalb von zehn Minuten nach Eingang des Notrufes am Einsatzort sein.

Bis zur endgültigen Schätzung der Schadenshöhe der verunfallten Drehleiter der Feuerwehr Poing wurde das Einsatzmittel „Drehleiter“ bei der Integrierten Leitstelle in Erding für die Feuerwehr Poing vorübergehend als „nicht Einsatzbereit“ abgemeldet. Dies hat zur Folge, dass bei einem Rettungseinsatz in Poing die nächst verfügbare Drehleiter alarmiert wurde. Nach den vordefinierten Bereichsfolgen werden hier die Drehleitern aus den Gemeinden Markt Schwaben oder Feldkirchen bei München alarmiert.

Nach Einschätzung der Kreisbrandinspektion Ebersberg kann von beiden Drehleiterstandorten die erforderliche zehnminütige Hilfsfrist nicht eingehalten werden.

Die bis jetzt praktizierte Ersatzlösung kann nur für einen kurzfristigen Zeitraum, wie etwa bei Wartungsarbeiten oder bereits im Einsatz befindlichen Gerätschaften angewandt werden.

Nach vorliegenden Sachverhalt kann hier aber nicht mehr von einer vorübergehenden Ersatzlösung ausgegangen werden. Aufgrund der Schadensmeldung ist eine Ersatzbeschaffung der Drehleiter für die Feuerwehr Poing unumgänglich.

Nach Abwägung aller sicherheitsrelevanten Aspekte für die Gemeinde Poing, muss hier eine adäquate Ersatzlösung bis zur Beschaffung einer neuen Drehleiter für die Feuerwehr Poing geschaffen werden.

Eine Ersatzdrehleiter kann durch den Landkreis Ebersberg nicht gestellt werden. Da die erforderliche Hilfsfrist durch andere Drehleiterstandorte nicht eingehalten werden kann, empfehle ich der Gemeinde Poing zur sofortigen Gefahrenabwehr eine Drehleiter für die Übergangszeit am Standort Poing zu installieren. Dies kann über eine Kauf- oder Mietlösung
einer den einsatzspezifischen Erfordernissen erforderlichen Drehleiter geschehen.

Zudem empfehle ich der Gemeinde Poing mit der sofortigen Ersatzbeschaffung einer Drehleiter mittels Ausschreibung und ‚Zuschussantragstellung bei der Regierung von Oberbayern zu beginnen.

Um weitere Kosten für etwaige Schulungen für Drehleitermaschinisten zu vermeiden, wäre es sinnvoll den gleichen Fahrzeugtyp wie die bisherige Drehleiter zu verwenden.“

Die Verwaltung hat daher mit Schreiben vom 25.10.2016 bei der Regierung von Oberbayern sowohl einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien als auch einen Antrag auf Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung gestellt.

Die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung wurde durch die Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 03.11.2016 erteilt.

Ferner wurde mit der Firma Rosenbauer (vormals Metz) ein Mietvertrag für eine Leihdrehleiter für die Phase der Beschaffung geschlossen. Der Mietvertrag hat am 10.11.2016 begonnen. Die Leihdrehleiter wurde am 14.11.2016 aus Karlsruhe durch die FF Poing abgeholt und soll zeitnah in den Dienst gestellt werden. (zwischenzeitlich erfolgt)

Die Verwaltung empfiehlt daher, unverzüglich mit der Beschaffung einer neuen Drehleiter zu beginnen.

Beschlussvorschlag

Der unverzüglichen Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Neubeschaffung einer Drehleiter wurden die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 775.000 € auf der Haushaltsstelle 13000.935000 (beweglicher Anlagesachvermögenserwerb) im Nachtragshaushalt 2016 angesetzt. Für die fachanwaltschaftliche Beratungsleistung (Abrechnung auf Stundenbasis nach Aufwand) wurden ebenfalls Mittel auf der Haushaltsstelle 13000.655000 im Nachtragshaushalt bereitgestellt.

Beschluss

Der unverzüglichen Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Poing verunfallte im September 2016 bei einer Einsatzfahrt. Es entstand hierbei ein wirtschaftlicher Totalschaden. Eine Neuanschaffung ist nach Stellungnahme der Kreisbrandinspektion Ebersberg zwingend erforderlich, da bei einem Einsatz der Drehleitern aus Markt Schwaben oder Feldkirchen die gesetzliche Hilfsfrist von zehn Minuten nicht gewährleistet sei. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der unverzüglichen Beschaffung einer Drehleiter (Typ DLAK 23/12) einstimmig zugestimmt. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 775.000 € für die neue Drehleiter hatte der Gemeinderat zuvor im Rahmen des Nachtragshaushalts bereits genehmigt.
Zum Schutz der Poinger Bevölkerung wurde für die Übergangszeit eine Leihdrehleiter angemietet und bereits in Dienst gestellt. Für die EU-weite Beschaffung der neuen Drehleiter wird insbesondere aufgrund der vollkommen geänderten vergaberechtlichen Vorschriften die Unterstützung eines Fachanwaltes für Vergaberecht und eines Ingenieurbüros für Feuerwehrfahrzeugtechnik in Anspruch genommen.
Ergänzend wird angemerkt, dass die Ersatzbeschaffung einer Drehleiter aufgrund des Alters und des Zustandes der im Sommer verunfallten Drehleiter bereits im Finanzplan für das Jahr 2019 vorgesehen war.

Datenstand vom 24.01.2017 09:56 Uhr