Gemeindeverbindungsstraße Poing - Markt Schwaben; Umstufung des Teilstückes Poinger Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö 1.1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat am 05.07.2016 beschlossen, die gesamte Strecke nach der Brücke über die FTO als Geh- und Radweg auszuweisen. Landwirtschaftlicher Verkehr und der Verkehr bis zum letzten Anwesen werden mit Zusatzzeichen in Abstimmung mit der Kommunalen Aufsichtsbehörde und der Gemeinde Poing zugelassen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Abstufung der Poinger Straße vorzunehmen.

Mit Schreiben des Marktes Markt Schwaben vom 08.12.2016 hinsichtlich der Notwendigkeit der Beteiligung der angrenzenden Gemeinde bei der Umstufung einer Gemeindeverbindungsstraße, teilte dieser mit, dass nach Aussage der Rechtsaufsicht im Landratsamt Ebersberg die Umstufung einer Straße auf Gemeindegebiet nach Art. 7  BayStrWG ebenso wie die Widmung durch Verwaltungsakt erfolgt. Dazu ist grundsätzlich zunächst ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich, der für Markt Schwaben bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.07.2016 gefasst wurde. Eine Beteiligung von dadurch betroffenen Nachbargemeinden ist nicht erforderlich. Sollte die Gemeinde Poing sich der Entscheidung des Marktes Markt Schwaben anschließen und ebenfalls die Straße umstufen wollen, ist ein eigener Gemeinderatsbeschluss sowie ein eigenes Umstufungsverfahren erforderlich.
Weiter teilte der Markt Markt Schwaben in diesem Schreiben mit, dass er nunmehr das Umstufungsverfahren einleitet. Sobald die Wirksamkeit hierzu erfolgt ist, wird umgehend die verkehrsrechtliche Umsetzung bis zur Flurgrenze von Markt Schwaben erfolgen.

Die Aussage der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ebersberg wird derzeit auf Veranlassung der Gemeinde Poing vom Bayer. Gemeindetag überprüft.


Ein Ergebnis hierzu lag bis zur Sitzung noch nicht vor.

Kurzbericht

Der Marktgemeinderat hat am 05.07.2016 beschlossen, die gesamte Strecke nach der Brücke über die FTO als Geh- und Radweg auszuweisen. Landwirtschaftlicher Verkehr und der Verkehr bis zum letzten Anwesen werden mit Zusatzzeichen in Abstimmung mit der Kommunalen Aufsichtsbehörde und der Gemeinde Poing zugelassen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Abstufung der Poinger Straße vorzunehmen.

Mit Schreiben des Marktes Markt Schwaben vom 08.12.2016 hinsichtlich der Notwendigkeit der Beteiligung der angrenzenden Gemeinde bei der Umstufung einer Gemeindeverbindungsstraße, teilte dieser mit, dass nach Aussage der Rechtsaufsicht im Landratsamt Ebersberg die Umstufung einer Straße auf Gemeindegebiet nach Art. 7  BayStrWG ebenso wie die Widmung durch Verwaltungsakt erfolgt. Dazu ist grundsätzlich zunächst ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich, der für Ma rkt Schwaben bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.07.2016 gefasst wurde. Eine Beteiligung von dadurch betroffenen Nachbargemeinden ist nicht erforderlich. Sollte die Gemeinde Poing sich der Entscheidung des Marktes Markt Schwaben anschließen und ebenfalls die Straße umstufen wollen, ist ein eigener Gemeinderatsbeschluss sowie ein eigenes Umstufungsverfahren erforderlich.
Weiter teilte der Markt Markt Schwaben in diesem Schreiben mit, dass er nunmehr das Umstufungsverfahren einleitet. Sobald die Wirksamkeit hierzu erfolgt ist, wird umgehend die verkehrsrechtliche Umsetzung bis zur Flurgrenze von Markt Schwaben erfolgen.

Die Aussage der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ebersberg wird derzeit auf Veranlassung der Gemeinde Poing vom Bayer. Gemeindetag überprüft.

Ein Ergebnis hierzu lag bis zur Sitzung noch nicht vor.

Datenstand vom 14.03.2017 12:20 Uhr