Baumfällungen Grundschule Karl-Sittler-Straße; Information über vorgezogene Rodungsmaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1.3

Sachverhalt

In der Sitzung am 15.09.2016 (TOP 2) hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung zum Ersatzneubau genehmigt.

Gegenstand der Entwurfsplanung war auch der Freiflächengestaltungsplan, in dem die wegen der Baumaßnahme erforderlichen Baumfällungen dargestellt waren.

Mit den Abbrucharbeiten wird zwar erst im August 2017 begonnen, jedoch ist gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes die Fällung und Rodung von Bäumen und Sträuchern zum Schutz vorhandener oder potentieller Brutvögel nur in der Zeit von 01.10. bis 28.02./29.02. jeden Jahres zulässig.

Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Baumfällungen im Bereich der Grundschule bereits in den Faschingsferien 2017 (27.02. mit 03.03.2017) durchgeführt werden müssen.

Die zu fällenden Bäume bzw. zu rodenden Strauchpflanzungen sind im beiliegenden Plan ersichtlich.

Kurzbericht

In der Sitzung am 15.09.2016 (TOP 2) hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung zum Ersatzneubau genehmigt.

Gegenstand der Entwurfsplanung war auch der Freiflächengestaltungsplan, in dem die wegen der Baumaßnahme erforderlichen Baumfällungen dargestellt waren.

Mit den Abbrucharbeiten wird zwar erst im August 2017 begonnen, jedoch ist gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes die Fällung und Rodung von Bäumen und Sträuchern zum Schutz vorhandener oder potentieller Brutvögel nur in der Zeit von 01.10. bis 28.02./29.02. jeden Jahres zulässig.

Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Baumfällungen im Bereich der Grundschule bereits in den Faschingsferien 2017 (27.02. mit 03.03.2017) durchgeführt werden müssen.

Datenstand vom 14.03.2017 12:20 Uhr