Essensversorgung an den Grund- und der Mittelschule Poing, Kolpingfamilie Poing e. V.; Betriebsabrechnung 2015 / 2016, Personalkostenansatz 2016 / 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit 2007 die Essensversorgung für die beiden Grundschulen in Poing. Im Betriebsjahr 2015 / 2016 wurden wöchentlich ca. 1.500 Essen an beiden Grundschulen ausgegeben.

Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für 2015 / 2016 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe i. H. v. 35.000,00 € zur Verfügung gestellt. Weiter wurde dem Träger der Überschuss aus der Abrechnung des Betriebszeitraumes 2014 / 2015 i. H. v. 6.330,14 € überlassen.

Die Verwaltung hat die am 15.12.2016 vorgelegte Abrechnung 2015 / 2016 wie auch die kalkulierten Personalkosten für 2016 / 2017 überprüft und nimmt wie folgt Stellung:

Die Abrechnung der Essensversorgung weist inklusive der beiden gemeindlichen Abschlagszahlungen und dem Überschuss aus dem Schuljahr 2015 / 2016

Gesamteinnahmen                        i. H. v. 223.542,34 €
und
Gesamtausgaben                        i. H. v. 215.393,71 €
gemäß beiliegender
Haushaltsabrechnung des Trägers aus.

Diese ergeben einen Überschuss i. H. v. 8.148,63 €.

Für das Betriebsjahr 2016 / 2017 rechnet der Träger mit kalkulatorischen Personalkosten i. H. v.  ca. 55.000,00 €, die mit der Ausgabe von über 1.500 Essen wöchentlich, täglich 4 - 5-schichtig in der Anni-Pickert-Grundschule, in der Karl-Sittler-Grundschule und ab September 2017 in der Am Bergfeld -Grundschule durchgeführt werden, begründet sind.

Im Haushaltsplan 2017 sind Mittel i. H. v. 55.000,00 € für die Essensversorgung bereitgestellt worden. Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers wären diese Mittel für das Schuljahr 2016 / 2017 ausreichend.

Die Verwaltung schlägt vor, den Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung 2015 / 2016 i. H. v. 8.148,63 € dem Träger zu überlassen und die bereitgestellten Mittel i. H. v. 55.000,00 € nur im Bedarfsfall in voller Höhe auszureichen.

Beschlussvorschlag

Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2015 / 2016 wird genehmigt.
Die Überschüsse aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2015 / 2016 i. H. v. 8.148,63 € werden für den Bewilligungszeitraum 2016 / 2017 übertragen.

Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird zum Betrieb der Essensversorgung an den beiden Grundschulen Poing für das Schuljahr 2016 / 2017 eine Fehlbedarfsfinanzierung im Bedarfsfall i. H. v. gesamt bis zu 55.000,00 € gewährt.

Beschluss

Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2015 / 2016 wird genehmigt.
Die Überschüsse aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2015 / 2016 i. H. v. 8.148,63 € werden für den Bewilligungszeitraum 2016 / 2017 übertragen.

Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird zum Betrieb der Essensversorgung an den beiden Grundschulen Poing für das Schuljahr 2016 / 2017 eine Fehlbedarfsfinanzierung im Bedarfsfall i. H. v. gesamt bis zu 55.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kra) Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit 2007 die Essensversorgung für die beiden Grundschulen in Poing. Im Betriebsjahr 2015 / 2016 wurden wöchentlich ca. 1.500 Essen an beiden Grundschulen ausgegeben.

Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für 2015 / 2016 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe i. H. v. 35.000,00 € zur Verfügung gestellt. Weiter wurde dem Träger der Überschuss aus der Abrechnung des Betriebszeitraumes 2014 / 2015 i. H. v. 6.330,14 € überlassen.

Die Abrechnung der Essensversorgung weist Gesamteinnahmen i. H. v. 223.542,34 € und Gesamtausgaben i. H. v. 215.393,71 € aus.
Diese ergeben einen Überschuss i. H. v. 8.148,63 €.

Für das Betriebsjahr 2016 / 2017 rechnet der Träger mit kalkulatorischen Personalkosten i. H. v. ca. 55.000,00 €, die mit der Ausgabe von über 1.500 Essen wöchentlich, täglich 4 - 5-schichtig in der Anni-Pickert-Grundschule, in der Karl-Sittler-Grundschule und ab September 2017 in der Grundschule Am Bergfeld durchgeführt werden, begründet sind.

Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2015 / 2016 wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. Die Überschüsse aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2015 / 2016 i. H. v. 8.148,63 € werden für den Bewilligungszeitraum 2016 / 2017 übertragen. Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird zum Betrieb der Essensversorgung an den beiden Grundschulen Poing für das Schuljahr 2016 / 2017 eine Fehlbedarfsfinanzierung im Bedarfsfall i. H. v. gesamt bis zu 55.000,00 € gewährt.

Datenstand vom 14.03.2017 12:20 Uhr