Poing "Am Bergfeld"; Wohngebiete W 7 und W 8 (4. Entwicklungsstufe), - Vorstellung von Planungsüberlegungen - Vorstellung der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

1.        Vorgeschichte / rechtswirksamer Flächennutzungsplan
Bei der Flächennutzungsplanaufstellung hat der Gemeinderat nach mehrfachen Beratungen am 30.01.1980 beschlossen, die Entwicklung von Poing-Nord in 4 Stufen durchzuführen. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen nach der ersten Entwicklungsstufe weitere Stufen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen in Angriff genommen werden können.

Die Wohngebiete W 7 (BGF 43.100 qm) und W 8 (BGF 40.000 qm) dürfen erst umgesetzt werden, wenn die Baugebiete W 1 – W 6 zu 90 % bebaut und bezugsfertig sind.

Nachdem sich dies im Jahr 2016 abzeichnete, führten die Vertreter der ARGE der Bauträger „Am Bergfeld“ erste Gespräche mit allen Fraktionen über das weitere Vorgehen zu W 7 und W 8.

Im September 2016 fand ein Workshop mit dem Gemeinderat Poing und Vertretern der ARGE statt.


2.        Intention heute: bezahlbarer Wohnraum
Hauptziel bei der Umsetzung der Bauquartiere W 7 und W 8 soll die Schaffung von bezahlbarem Miet-Wohnraum für eine breite Schicht der Bevölkerung (Normal- und Geringverdiener, wie z.B. Pflegekräfte, Erzieher, Beamter mittlerer Dienst, Senioren usw.) sein.

Bei den bisherigen Quartieren W 3 – W 6 lag der Anteil für den geförderten Wohnungsbau bei 10% der jeweiligen Gesamtgeschoßfläche.

Es wird angestrebt, diesen %-Anteil im W 7 und W 8 deutlich zu erhöhen.

Mitglieder der ARGE haben ihre Bereitschaft erklärt, in Poing bezahlbare Mietwohnungen zu errichten und der Gemeinde Mitwirkungsrechte bei der Belegung dieser Wohnungen einzuräumen.

Dieses Ziel soll durch entsprechende städtebauliche Verträge und dingliche Sicherungen im Grundbuch erreicht und erhalten werden.



3.        Zeitschiene:
Die Aufstellung von Bebauungsplänen soll zeitlich gestaffelt, zunächst nur für W 7 oder W 8 erfolgen.

Mit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes ist frühestens in 3 Jahren, also ca. ab 2020 zu rechnen. Die Bebauung wird abschnittsweise in einem Zeitraum bis zu 15 Jahren erfolgen.

4.        Schulstandort und Soziales
Im Quartier W 7 ist ein Schulstandort für ein Gymnasium vorgesehen.
Auch können „soziale Treffpunkte“, wie z.B. ein Mehrgenerationenhaus, Treffpunkte für Senioren und die Jugend im Quartier W 8 realisiert werden.
Außerdem kann im Quartier W 7 und W 8 jeweils ein Kita-Standort geplant werden.


5.        Vorstellung von Planungsüberlegungen
Die Gemeinde hat das Architekturbüro bgsm beauftragt, eine Konzeptstudie für verschiedene Varianten zu erarbeiten. Grundlage ist eine deutliche Erhöhung des Anteils des Geschoßwohnungsbaus.

Die Präsentation der bisherigen gemeindlichen Planungsüberlegungen erfolgt durch Herrn Architekt Böhm.


6.        Vorstellung Ergebnisse Verkehrsprognose
Vom Büro Prof. Kurzak wurde eine Verkehrsprognose für den Fall einer erhöhten Bebauungsdichte erstellt.
Das Ergebnis wird in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Konzeptstudie des Büros bgsm (Variante 1 ) die weiteren Schritte einzuleiten und die notwendigen Entscheidungen des Gemeinderates vorzubereiten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Konzeptstudie des Büros bgsm (Variante 1 ) die weiteren Schritte einzuleiten und die notwendigen Entscheidungen des Gemeinderates vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) 1.        Vorgeschichte / rechtswirksamer Flächennutzungsplan:
Bei der Flächennutzungsplanaufstellung hat der Gemeinderat nach mehrfachen Beratungen am 30.01.1980 beschlossen, die Entwicklung von Poing-Nord in 4 Stufen durchzuführen. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen nach der ersten Entwicklungsstufe weitere Stufen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen in Angriff genommen werden können.
Die Wohngebiete W 7 (BGF 43.100 qm) und W 8 (BGF 40.000 qm) dürfen erst umgesetzt werden, wenn die Baugebiete W 1 – W 6 zu 90 % bebaut und bezugsfertig sind.
Nachdem sich dies im Jahr 2016 abzeichnete, führten die Vertreter der ARGE der Bauträger „Am Bergfeld“ erste Gespräche mit allen Fraktionen über das weitere Vorgehen zu W 7 und W 8.
Im September 2016 fand ein Workshop mit dem Gemeinderat Poing und Vertretern der ARGE statt.

2.        Intention heute: bezahlbarer Wohnraum
Hauptziel bei der Umsetzung der Bauquartiere W 7 und W 8 soll die Schaffung von bezahlbarem Miet-Wohnraum für eine breite Schicht der Bevölkerung (Normal- und Geringverdiener, wie z.B. Pflegekräfte, Erzieher, Beamter mittlerer Dienst, Senioren usw.) sein.
Bei den bisherigen Quartieren W 3 – W 6 lag der Anteil für den geförderten Wohnungsbau bei 10% der jeweiligen Gesamtgeschoßfläche.
Es wird angestrebt, diesen %-Anteil im W 7 und W 8 deutlich zu erhöhen.
Mitglieder der ARGE haben ihre Bereitschaft erklärt, in Poing bezahlbare Mietwohnungen zu errichten und der Gemeinde Mitwirkungsrechte bei der Belegung dieser Wohnungen einzuräumen.
Dieses Ziel soll durch entsprechende städtebauliche Verträge und dingliche Sicherungen im Grundbuch erreicht und erhalten werden.

3.        Zeitschiene:
Die Aufstellung von Bebauungsplänen soll zeitlich gestaffelt, zunächst nur für W 7 oder W 8 erfolgen.
Mit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes ist frühestens in 3 Jahren, also ca. ab 2020 zu rechnen. Die Bebauung wird abschnittsweise in einem Zeitraum bis zu 15 Jahren erfolgen.

4.        Schulstandort und Soziales
Im Quartier W 7 ist ein Schulstandort für ein Gymnasium vorgesehen.
Auch können „soziale Treffpunkte“, wie z.B. ein Mehrgenerationenhaus, Treffpunkte für Senioren und die Jugend im Quartier W 8 realisiert werden.
Außerdem kann im Quartier W 7 und W 8 jeweils ein Kita-Standort geplant werden.

5.        Vorstellung von Planungsüberlegungen
Die Gemeinde hat das Architekturbüro bgsm beauftragt, eine Konzeptstudie für verschiedene Varianten zu erarbeiten. Grundlage ist eine deutliche Erhöhung des Anteils des Geschoßwohnungsbaus.
Die Präsentation der bisherigen gemeindlichen Planungsüberlegungen erfolgt durch Herrn Architekt Böhm.

Es werden sowohl für W 7 als auch für W 8 jeweils 3 Varianten (variante 0: GF gemäß FNP-Festlegung; Variante 1: Überplanung mit Erhöhung GF; Variante 2: Verdichtete Überplanung mit Erhöhung GF).vorgestellt.

6.        Vorstellung Ergebnisse Verkehrsprognose
Vom Büro Prof. Kurzak wurde eine Verkehrsprognose für den Fall einer erhöhten Bebauungsdichte erstellt.
Das Ergebnis wird in der Sitzung vorgestellt.

Nach Diskussion wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Konzeptstudie des Büros bgsm (Variante 1) die weiteren Schritte einzuleiten und die notwendigen Entscheidungen des Gemeinderates vorzubereiten.

Datenstand vom 05.05.2017 10:53 Uhr