Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 14.12.2016 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:

Einmal handelt es sich um die Nachträge 1 und 2 für Schreiner-Innentüren an die Fa. Beck in Höhe von 50.091,74 €. Auf diese Summe entfallen ca. 28.000 €, die der Gemeinderat bei der Zustimmung zum Projektänderungsantrag, der auf Grundlage der Abstimmung mit den beiden Trägern der Kindertagesstätten beruht, in der Sitzung am 21.07.2016 bereits genehmigt hat. Die verbleibende Differenz ist den Abstimmungen mit dem Bauherrn geschuldet. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 306.644,08 € und überschreitet die Kostenberechnung damit um 52.400,08 €.

Zum Zweiten handelt es sich um die Nachträge 9, 10 und 11 für Elektro (Stark- und Schwachstrom) an die Fa. Heinemann in Höhe von 56.667,29 €. Diese Summe setzt sich aus Abstimmungen mit dem Bauherrn sowie auf Grund der aktuellen Einbruchsereignisse in der Gemeinde, die kurzfristig getroffene Entscheidung eine Alarmanlage einzubauen, zusammen. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.042.005,83 € und unterschreitet die Kostenberechnung damit um 102.029,17 €.

Die finanziellen Auswirkungen aller oben aufgeführten Nachträge waren im Kostenbericht, der zur Gemeinderatssitzung am 08.12.2016 vorgestellt wurde, schon enthalten.

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Kurzbericht

(fis) Dem Gemeinderat wurde in der öffentlichen Sitzung am 09.02.2017 folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO am 14.12.2016 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben. Einmal handelt es sich um die Nachträge 1 und 2 für Schreiner-Innentüren an die Fa. Beck in Höhe von 50.091,74 €. Auf diese Summe entfallen ca. 28.000 €, die der Gemeinderat bei der Zustimmung zum Projektänderungsantrag, der auf Grundlage der Abstimmung mit den beiden Trägern der Kindertagesstätten beruht, in der Sitzung am 21.07.2016 bereits genehmigt hat. Die verbleibende Differenz ist den Abstimmungen mit dem Bauherrn geschuldet. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 306.644,08 € und überschreitet die Kostenberechnung damit um 52.400,08 €.
Zum Zweiten handelt es sich um die Nachträge 9, 10 und 11 für Elektro (Stark- und Schwachstrom) an die Fa. Heinemann in Höhe von 56.667,29 €. Diese Summe setzt sich aus Abstimmungen mit dem Bauherrn sowie auf Grund der aktuellen Einbruchsereignisse in der Gemeinde, die kurzfristig getroffene Entscheidung eine Alarmanlage einzubauen, zusammen. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.042.005,83 € und unterschreitet die Kostenberechnung damit um 102.029,17 €.
Die finanziellen Auswirkungen aller oben aufgeführten Nachträge waren im Kostenbericht, der zur Gemeinderatssitzung am 08.12.2016 vorgestellt wurde, schon enthalten.
Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.

Datenstand vom 05.05.2017 10:53 Uhr