Niederlegung des Ehrenamts als Gemeinderatsmitglied durch Frau Christine Bloch
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gemeinderatsmitglied Christine Bloch beantragt mit Schreiben vom 13.02.2017 aus persönlichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 20.03.2017.
Nach § 48 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes kann das Ehrenamt eines Gemeinderates ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden.
Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dennoch empfohlen, die Niederlegung durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 13.02.2017 das Ehrenamt von Frau Christine Bloch als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 20.03.2017 endet.
Beschluss
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 13.02.2017 das Ehrenamt von Frau Christine Bloch als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 20.03.2017 endet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(jae) Der Gemeinderat hat einstimmig festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 13.02.2017 das Ehrenamt von Frau Christine Bloch als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 20.03.2017 endet.
Frau Bloch hatte mit Schreiben vom 13.02.2017 den Rücktritt aus dem Gemeinderat erklärt.
Nach Art. 48 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes kann das Ehrenamt eines Gemeinderates ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden.
Eine Zustimmung des Gem
einderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde dennoch empfohlen, die Niederlegung durch einen Beschluss festzustellen.
Erster Bürgermeister Albert Hingerl bedankte sich bei Christine Bloch für deren ehrenamtliches Engagement. Diesem Dank schlossen sich Vertreter aller Fraktionen und Gruppierungen an.
Datenstand vom 05.05.2017 11:40 Uhr