Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG);
Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gem. Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 20.000,- € als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2017.
Kurzbericht
Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gem. Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 20.000,- € als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2017.
Datenstand vom 11.07.2017 11:52 Uhr