Vereidigung der Dritten Bürgermeisterin / des Dritten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beratend 5

Sachverhalt

Im Anschluss an die Wahl vereidigt Erster Bürgermeister Albert Hingerl den Dritten Bürgermeister Günter Scherzl gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG.

Kurzbericht

(sta) Durch das Ausscheiden von Herrn Michael Frank aus dem Gemeinderat zum 15.03.2017 endete auch dessen Amt als Dritter Bürgermeister.
Durch den Gemeinderat ist deshalb innerhalb von 3 Monaten für den Rest der Wahlzeit eine / ein neue/r Dritte/r Bürgermeister/in zu wählen (Art. 35 Abs. 4 GO).

Die weiteren Bürgermeister sind gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO und § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08.05.2014 ehrenamtlich (Ehrenbeamte) tätig.

Die Wahl wurde in geheimer Abstimmung durchgeführt.

Von 25 gültigen Stimmzetteln entfielen auf Günter Scherzl 24 gültige Stimmen, der damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist.

Herr Scherzl erklärte, dass er die Wahl annimmt. Er wurde anschließend durch Ersten Bürgermeister Albert Hingerl vereidigt.

Datenstand vom 11.07.2017 11:52 Uhr