Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das "Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539, 539/5 und 550); Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:
10.04.2014
GR (TOP 3)
Aufstellungsbeschluss
10.04.2014
GR (TOP 4)
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
25.11.2014
BUA (TOP 2)
Vorstellung Bebauungsplanentwurf
10.03.2016
GR (TOP 5)
Verlängerung der Veränderungssperre
09.03.2017
GR (TOP 3)
Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre

Es ist beabsichtigt, für die Grundstücke Gruber Straße 48 (Fl.-Nr. 539/5) und Gruber Straße 46, 46 a – c (Fl.-Nr. 539) einen Bebauungsplan aufzustellen.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Bürostandortes / höherwertiges Gewerbe (Schaffung von Arbeitsplätzen in S-Bahn-Nähe) in gemeinsamer Überplanung der vorgenannten Grundstücke sowie ggfs. eine Neuregelung der Verkehrserschließung, um eine qualitative Aufwertung an diesem prädestinierten Standort zu erreichen und einen „Trading-Down-Effekt“ zu vermeiden.

Begründung:

Die bisher mit dem einfachen Bebauungsplan Nr. 54 ausgeschlossenen Nutzungen bleiben beibehalten. Zusätzlich sollen Beherbergungsbetriebe jeder Art ausgeschlossen werden sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Nachverdichtung bzw. andere Maßnahmen der Innenentwicklung).

Vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurden Ziele für dieses Gebiet sowie Entwürfe für eine mögliche Bebauung erarbeitet.

Diese wurden von Frau Kastrup bereits in der BUA-Sitzung am 25.11.2014 vorgestellt und werden nunmehr dem Gemeinderat zur Beratung / Entscheidung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Es ist beabsichtigt, für die Grundstücke Gruber Straße 48 (Fl.Nr. 539/5) und Gruber Straße 46, 46 a – c (Fl.Nr. 539) einen Bebauungsplan aufzustellen.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Bürostandortes / höherwertiges Gewerbe (Schaffung von Arbeitsplätzen in S-Bahn-Nähe) in gemeinsamer Überplanung der vorgenannten Grundstücke sowie ggfs. eine Neuregelung der Verkehrserschließung, um eine qualitative Aufwertung an diesem prädestinierten Standort zu erreichen und einen „Trading-Down-Effekt“ zu vermeiden.
Die bisher mit dem einfachen Bebauungsplan Nr. 54 ausgeschlossenen Nutzungen bleiben beibehalten. Zusätzlichen sollen Beherbergungsbetriebe jeder Art ausgeschlossen werden sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Nachverdichtung bzw. andere Maßnahmen der Innenentwicklung).
Vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurden Ziele für dieses Gebiet sowie Entwürfe für eine mögliche Bebauung erarbeitet und in der Sitzung vorgestellt.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Datenstand vom 11.07.2017 11:52 Uhr