Änderung der Abfallgebührensatzung;
Anpassung der Gebühren am Wertstoffhof
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Poing gibt es eine Gebührensatzung, die zuletzt am 02.12.2015 geändert wurde. In dieser Satzung sind unter anderem auch in § 4 Abs. 4 die Gebührensätze für die Entsorgung von selbstangelieferten Abfällen an der gemeindlichen Sammelstelle (Wertstoffhof) geregelt.
Der Vorschlag der Verwaltung, die Gebührensätze und Gewichtsangaben für die Sperrmüll- und Holzentsorgung am Wertstoffhof aus Gründen der Gebührengerechtigkeit zu halbieren und die Gebühr für die Entsorgung von Fahrradreifen auf „0“ zu setzen, wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2017 vorberaten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig die in der Beschlussvorlage dargestellte Änderung empfohlen.
Das Inkrafttreten der Änderungssatzung wird auf den 1. Mai 2017 abgeändert, da nach der heutigen Beschlussfassung der Termin 1. April 2017 aufgrund der Bekanntmachungsfristen nicht möglich ist.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.
§ 1 Änderungen
(1) In § 4 Abs. 4 wird die Gebührentabelle bei den betreffenden Wertstoffarten wie folgt geändert:
- für Sperrmüll pro angefangene 5 kg 1,30 Euro
- für Holz pro angefangene 8 kg 1,30 Euro
(2) In § 4 Abs. 4 wird in der Gebührentabelle folgender Passus bei den Fahrzeugreifen ersatzlos gestrichen:
„Fahrrad ohne Felge 1,30 Euro“
(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf Weiteres unverändert.
§ 2 Inkrafttreten und Geltung
Die Änderungssatzung tritt am 01.05.2017 in Kraft.
Beschluss
Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.
§ 1 Änderungen
(1) In § 4 Abs. 4 wird die Gebührentabelle bei den betreffenden Wertstoffarten wie folgt geändert:
- für Sperrmüll pro angefangene 5 kg 1,30 Euro
- für Holz pro angefangene 8 kg 1,30 Euro
(2) In § 4 Abs. 4 wird in der Gebührentabelle folgender Passus bei den Fahrzeugreifen ersatzlos gestrichen:
„Fahrrad ohne Felge 1,30 Euro“
(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf Weiteres unverändert.
§ 2 Inkrafttreten und Geltung
Die Änderungssatzung tritt am 01.05.2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Kurzbericht
(hug) Für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Poing gibt es eine Gebührensatzung, die auch die Gebührensätze für die Entsorgung von selbstangelieferten Abfällen am Wertstoffhof regelt.
Der Vorschlag der Verwaltung, die Gebührensätze und Gewichtsangaben für die Sperrmüll- und Holzentsorgung am Wertstoffhof aus Gründen der Gebührengerechtigkeit zu halbieren und die Gebühr für die Entsorgung von Fahrradreifen auf „0“ zu setzen, wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2017 vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig die Änderung empfohlen.
Das Inkrafttreten der Änderungssatzung wird auf den 01. Mai 2017 abgeändert, da nach der Beschlussfassung der Termin 01. April 2017 aufgrund der Bekanntmachungsfristen nicht möglich ist. Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfalfentsorgung wird in der Rubrik Bekanntmachungen in dieser Ausgabe des Poinger Nachrichtenblattes veröffentlicht.
Datenstand vom 11.07.2017 11:52 Uhr