Errichtung einer staatlichen Wohnanlage für anerkannte Asylbewerber durch das Staatliche Bauamt in Rosenheim auf dem Grundstück in der Kirchheimer Straße 31 und 33, Fl.-Nrn 1381/2 und 1381/1 der Gemarkung Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 09.05.2017 wurde seitens der Bauverwaltung die nach Art. 73 BayBO erforderliche Zustimmung für die Errichtung einer Wohnanlage auf den Grundstücken in der Kirchheimer Straße 31 und 33, Fl.-Nrn. 1381/2 und 1381/1 der Gemarkung Poing, erteilt.
Gemäß der Mitteilung des Staatlichen Bauamts vom 08.05.2017 ist die Fertigstellung der Wohnanlage in Poing mit insgesamt 11 Wohneinheiten für das 4. Quartal 2017 geplant. Die Begrünung der Anlage wird daher spätestens im Frühjahr 2018 realisiert.
Darüber hinaus dient die Anlage in der Gemeinde Poing zur Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen und ist daher auch in der zeitlichen Abfolge unabhängig von der Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft in der Gemeinde Vaterstetten. Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern erfolgt die Belegung der Anlage mit bereits in der jeweiligen Gemeinde wohnenden anerkannten Asylbewerbern. Deshalb wird sich die Regierung von Oberbayern auch vorab mit der jeweiligen Gemeinde, dem Landratsamt und dem Helferkreis in Verbindung setzen, so dass die Beteiligten Vorschläge an die Regierung von Oberbayern unterbreiten können, wer für die Wohnungen in Frage kommt. Diese Vorschläge werden dann mit den Kapazitäten der Wohnungen verglichen. Danach werden den ausgewählten anerkannten Asylbewerbern die entsprechenden Wohnu
ngen mittels Wohnsitzverfahren gem. DVAsyl zugewiesen.
Kurzbericht
Mit Schreiben vom 09.05.2017 wurde seitens der Bauverwaltung die nach Art. 73 BayBO erforderliche Zustimmung für die Errichtung einer Wohnanlage auf den Grundstücken in der Kirchheimer Straße 31 und 33, Fl.-Nrn. 1381/2 und 1381/1 der Gemarkung Poing, erteilt.
Gemäß der Mitteilung des Staatlichen Bauamts vom 08.05.2017 ist die Fertigstellung der Wohnanlage in Poing mit insgesamt 11 Wohneinheiten für das 4. Quartal 2017 geplant. Die Begrünung der Anlage wird daher spätestens im Frühjahr 2018 realisiert.
Darüber hinaus dient die Anlage in der Gemeinde Poing zur Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen und ist daher auch in der zeitlichen Abfolge unabhängig von der Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft in der Gemeinde Vaterstetten. Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern erfolgt die Belegung der Anlage mit bereits in der jeweiligen Gemeinde wohnenden anerkannten Asylbewerbern. Deshalb wird sich die Regierung von Oberbayern auch vorab mit der jeweiligen Gemeinde, dem Landratsamt und dem Helferkreis in Verbindung setzen, so dass die Beteiligten Vorschläge an die Regierung von Oberbayern unterbreiten können, wer für die Wohnungen in Frage kommt. Diese Vorschläge werden dann mit den Kapazitäten der Wohnungen verglichen. Danach werden den ausgewählten anerkannten Asylbewerbern die entsprechenden Wohnungen mittels Wohnsitzverfahren gem. DVAsyl zugewiesen.
Datenstand vom 26.09.2017 15:25 Uhr