Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.02.2017 einstimmig folgenden Beschluss zum 1. Projektänderungsantrag gestellt:
Die Planung zum Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird um den Einbruchschutz erweitert: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst.
Projektänderungsantrag Nr. 2: Blendschutz Aula
In der öffentlichen Sitzung am 15.09.2016 hat der Gemeinderat als Vorgaben zur weiteren Ausführungsplanung festgelegt, dass die Aula mit einer Verdunkelungsmöglichkeit ausgestattet werden soll.
Die bisher vorgesehene Lösung, ein Blendschutz mit einem motorisch betriebenen innenliegenden Vorhang, ist aufgrund der Anforderungen zum Brandschutz nicht genehmigungsfähig, da der Vorhang im Brandfall für kurze Zeit die Rettungswege versperrt.
Für die bisherige Lösung sind in der Kostenberechnung 19.500,00 € eingestellt, je nach Entscheidung ergeben sich dann Mehr- oder Minderkosten.
Folgende alternative Lösungen können grundsätzlich vorgesehen werden (Kosten brutto mit Nebenkosten):
- Lösungsvariante: Außenliegender Raffstore
Vorteile: Bei Ausführung mit Notraffsystem vor den Flucht- u. Rettungstüren sind die Anforderungen zum Brandschutz eingehalten. Optimaler sommerlicher Wärmeschutz. Stufenlos einstellbarer Blendschutz. Preiswerte Lösung.
Nachteile: Raffstoreanlage wind- und temperaturabhängig. Instandhaltungskosten Notraffsystem.
Variante 1A – Raffstore als Flachlamelle mit Seilführung (windstabil bis BFT 6, max. 13,4 m/s), Minderkosten -7.000,00 € bzw. reduzieren sich die Gesamtkosten auf 12.500,00 €.
Variante 1B – Raffstore als randgebördelte Lamelle mit Schienenführung (windstabil bis BFT 7, max. 17,4 m/s), Mehrkosten 4.531,25 € bzw. erhöhen sich die Gesamtkosten auf 24.031,25 €.
Variante 1C – Raffstore als Z-Lamelle mit Schienenführung (Windstabil bis BFT 8, max. 20,5 m/s), Mehrkosten 7.656,25 € bzw. erhöhen sich die Gesamtkosten auf 27.156,25 €.
2. Lösungsvariante: Innenliegender Blendschutz als Rollo oder Jalousie
Vorteile: Falls die Funktion der horizontalen Betätigungsstange an den Flucht- und Rettungswegen gewährleistet ist, kann die Anforderung zum Brandschutz eingehalten werden. Wetterunabhängiger Blendschutz. Jalousien können stufenlos eingestellt werden. Sowohl Rollos, als auch Jalousien könnten vorerst nur vorgerüstet (eventuell mit Elektroanschluss) und bei Bedarf eingebaut werden. Preisgünstige Lösung.
Nachteile: hoher bis sehr hoher Reinigungsaufwand. Zugänglichkeit von innen, Fehlbedienung, Gefahr durch Beschädigung, hoher Wartungs- und Instandhaltungsaufwand (Erfahrungen Realschule Poing).
Minderkosten -11.750,00 € bzw. vermindern sich die Gesamtkosten auf 7.750,00 €.
3. Lösungsvariante: Blendschutz im Scheibenzwischenraum
Vorteile: Wetterunabhängiger Blendschutz. Als motorbetriebene Jalousie stufenlos einstellbar. Keine Zugänglichkeit von innen und von außen.
Nachteile: hoher Wartungs- und Instandhaltungsaufwand bis hin zum Austausch ganzer Scheiben bei der vorgesehenen raumhohen Verglasung. Teure Lösung.
4. Weitere Lösungen (z. B. feststehender Sonnenschutz oder elektrochromes Glas) wurden nicht weiter behandelt, da diese nicht zur Raumidee der Offenheit passen oder zu teuer sind. Die Lösungsvariante 3 kann aufgrund der beschriebenen Nachteile nicht empfohlen werden.
Die Projektleitung empfiehlt entweder die Variante 1C, damit in den Wintermonaten durch die tief stehende Sonne oder bei stürmischem Wind der Betrieb der Versammlungsstätte nicht beeinträchtigt wird oder die Variante 2, aufgrund der geringen Kosten und der Wetterunabhängigkeit. Von der Variante 1A und Variante 1B ist aufgrund der geringen Windstabilität abzuraten. Das zeigen die Erfahrungen z.B. bei der Mittelschule an der Gruber Straße 4.
Unter Abwägung der Kosten zu dem Nutzen empfiehlt die Projektsteuerung die Variante 1A oder alternativ 2A.
Die Mehrkosten sind in der Kostenberechnung nicht abgebildet und führen zu einer Erhöhung der Kostenobergrenze.
Projektänderungsantrag Nr. 3: Metalldecke Aula
In der Kostenberechnung waren bislang für den Einbau einer abgehängten Gipskartondecke (GK-Decke) Kosten in Höhe von 33.819,92 € vorgesehen.
Begründung:
Im Zuge der Ausführungsplanung wird vom Architekten vorgeschlagen, eine Metalldecke einzubauen.
Vorteile: gegenüber der GK-Decke ist die Metalldecke voll revisionierbar. Die Metalldecke ist schmutzunempfindlich. Gestalterisch sind die zahlreichen Lüftungsauslässe, Lautsprecher und Revisionsklappen unsichtbar. Es ist insgesamt eine gestalterisch ansprechendere, ruhige und hochwertige Decke, die der Funktionalität der Aula als Mehrzweckraum und als Veranstaltungsraum gerecht wird.
Stellungnahme der Projektleitung:
Die Vorteile gegenüber der GK-Decke sind durchaus überzeugend und nachvollziehbar. Allerdings besteht die Unsicherheit aufgrund der bauphysikalischen Auswirkungen und erforderlichen Maßnahmen, um die gewünschte Raumakustik zu erfüllen. Bei einer GK-Decke würde ein bewährtes System ausgeführt werden.
Stellungnahme der Projektsteuerung:
Aus technischer Sicht ist ein Wechsel zu einer Metalldecke nicht notwendig. Da es sich um eine Sonderkonstruktion handelt, die auch erst im Labor untersucht werden muss, können die bauphysikalischen Ausmaße (Akustik) noch nicht abschließend bewertet werden. Es besteht jedoch ein gewisses Risiko, dass die Ausführung nicht in Gänze funktioniert und man im weiteren Bauablauf wieder auf die GK-Decke wechseln muss. Dies würde zu Mehrkosten und einem erheblichen Zeitverlust führen, der heute noch nicht abgeschätzt werden kann. Es ist außerdem möglich, dass der Bieterkreis im Vergabeverfahren durch diese Sonderkonstruktion eingegrenzt wird oder Preisaufschläge entstehen. Es ist abzuwägen, ob dieses Risiko durch die bessere Revisionierbarkeit und Optik aufgefangen wird. Eine abschließende Empfehlung kann die Projektsteuerung nicht geben.
Die Mehrkosten für die Metalldecke Aula werden auf 6.312,37 € berechnet. Die Mehrkosten sind in der Kostenberechnung nicht abgebildet und führen zu einer Erhöhung der Kostenobergrenze.
Projektänderungsantrag Nr. 4: Innenhöfe und Dachterrassen
In der Kostenberechnung waren bislang für die Erstellung der Flächen Innenhöfe und Dachterrassen Kosten in Höhe von 45.582,95 € brutto vorgesehen.
Die Funktion der Innenhöfe dient der Belichtung und Belüftung der innen liegenden Räume im Erdgeschoss. Eine Barrierefreiheit dieser Flächen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Um die Nutzbarkeit der Innenhöfe zu erweitern, wurden uns dennoch folgende Vorschläge unterbreitet:
Variante 4a:
Die Innenhöfe werden für eine bessere Nutzbarkeit mit Platten belegt. Ein zusätzliches Hochbeet mit Strauch unterstützt die vertikale Beziehung zu den Dachterrassen. Die Mehrkosten, die sich bei der Umsetzung der Variante 4a hinsichtlich der Qualitätssteigerung ergeben, liegen demnach bei 24.261,00 € brutto inkl. Nebenkosten.
Die Projektsteuerung empfiehlt die Umsetzung aus Kostensicht nicht. Ob die Qualitätssteigerung wirklich bei den voraussichtlich wenig genutzten Innenhofflächen sinnvoll ist, lässt sich durch den Projektsteuerer nicht abschließend bewerten.
Die Projektleitung weist darauf hin, dass die Innenhöfe nicht barrierefrei erreichbar sind. Die Innenhöfe sind nur aus den angrenzenden Räumen (Informatikraum, Kreativraum, Textiles Gestalten und Lehrertreffpunkt) über eine 50 cm hohe Fensterbrüstung (Fensterbank aus Holz) zu erreichen.
Variante 4b:
Um Kosten zu sparen, werden die Innenhöfe, wie im Entwurf vorgesehen, komplett als Pflanzfläche ausgeführt. Die Beete auf den Dachterrassen werden bodenbündig ausgeführt. Die Bepflanzung erfolgt mit Sedum-Sprossen.
Die Minderkosten die sich bei der Umsetzung der Variante 4b hinsichtlich der Qualitätsminderung ergeben, liegen bei -2.342,36 € brutto inkl. Nebenkosten.
Die Projektleitung weist darauf hin, dass die Pflege der Innenhöfe aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit erschwert ist. Zudem bestehen Bedenken, dass aus den Pflanz- und Beetflächen bei nasser Witterung der Schmutz in die Räume getragen wird.
Aus Sicht der Projektleitung sind seitens der Fachplanung noch weitere, alternative und kostenneutrale oder wirtschaftlichere Vorschläge zu erarbeiten, die im täglichen Schulbetrieb funktionieren. Eine Zurückstellung des Projektänderungsantrages Nr. 4 auf eine der nächsten Sitzungstermine sollte in Betracht gezogen werden.
Die Projektsteuerung sieht die Umsetzung bei den voraussichtlich wenig genutzten Innenhofflächen als diskussionswürdig an. Hinsichtlich der Qualitätsreduzierung kann keine abschließende Empfehlung ausgesprochen werden.