Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in Poing; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.04.2017 dem Gemeinderat mehrheitlich empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

„In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden und den ruhenden Verkehr mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.“

Hintergrund der im Ausschuss mehrheitlich gewünschten Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung ist es, die Verkehrssicherheit in der Gemeinde Poing stetig zu verbessern.

An erster Stelle nennt die Straßenverkehrsordnung hierbei einen Gefährdungsausschluss bei Kindern, älteren Menschen und Hilfsbedürftigen. Diese ständige Aufgabe erfährt 2017 eine besondere Bedeutung, da der Neubau der Grundschule im W 5 ab dem 01.09.2017 als Interimslösung für ca. 290 - 320 Schulkinder der dann abgerissenen Karl-Sittler-Schule dienen wird. Dies stellt nicht nur eine logistische Herausforderung in der Schülerbeförderung (ab Poing-Süd) dar, sondern bedarf flankierender Maßnahmen in der Verkehrssicherheit.

Im Rahmen der Schulwegbegehungen 2016 regte auch die Polizeiinspektion Poing die Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Poing an. Bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses war daher auch der Leiter der Polizeiinspektion Poing, Herr Erster Polizeihauptkommissar Hintereder, zugegen, der die Bedeutung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung unterstrich. Gerade im Zeichen ständig wachsender Aufgaben (Asylthematik, Wohnungseinbruchskriminalität, Cyber-Crime, Steigerung der Einsatzzahlen u. a.) für die Polizei und bei nur begrenzt zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Mitteln, seien der polizeilichen Verkehrsüberwachung tatsächlich quantitative Grenzen gesetzt. Umso mehr sei es wünschenswert, wenn sich Gemeinden im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung an dieser Aufgabe beteiligen, um so die Verkehrsüberwachung auf einem möglichst hohen Niveau zu halten.

Die Verwaltung zeigte im Sachvortrag im Haupt- und Finanzausschuss auf, dass es gerade in der Nähe von Schulen und Kindertageseinrichtungen in Poing in jüngster Vergangenheit zu eklatanten Geschwindigkeitsübertretungen gekommen ist. Insoweit bestehe konkreter Handlungsbedarf.

Im Haupt- und Finanzausschuss wurde darauf hingewiesen, dass auch der Aspekt Lärm hinsichtlich der Geschwindigkeit ein wichtiger Faktor sei.

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass Tempo 30 innerorts den Verkehrslärm um 3 bis 4 Dezibel (dbA) gegenüber Tempo 50 senken würde. Das entspricht einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms.
Ferner wurde im Haupt- und Finanzausschuss um Klarstellung des Begriffs der v85-Geschwindigkeit gebeten:

Die 85 %-Geschwindigkeit - so der Verkehrsclub Deutschland - ist ein einfacher Maßstab der Verkehrssicherheit. Die Kennzahl wird von Verkehrsingenieuren verwendet, als die Geschwindigkeit, die 85 % der gemessenen Fahrer einhalten und von 15 % überschritten wird. Man lässt die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch gut nutzbaren Indikator.

Die 85 %-Geschwindigkeit sollte unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Falls nicht, wird das Tempolimit von mehr als jedem siebten Fahrer überschritten. Das ist ein Sicherheitsmangel der Straße, der - so der Verkehrsclub Deutschland - von der Behörde behoben werden sollte.

Das Sicherheitsniveau der Straßen kann als Ampelfarben-Einstufung dargestellt werden. Die „Geschwindigkeitsampel“ zeigt
- grün: Verträglich   Die v85 liegt unter dem Tempolimit.
- gelb: Achtung   Die v85 übersteigt das Tempolimit um 5 km/h.
- rot: Gefahr!   Die v85 übersteigt das Tempolimit um über 5 km/h.

Wie in der Präsentation im Haupt- und Finanzausschuss dargestellt, haben Messungen des Ordnungsamtes in der Schulstraße eine v85 von 47 km/h, in der Bergfeldstraße (Höhe Neubau Grundschule) eine v85 von 62 km/h, in der Kirchheimer Allee im Querschnitt eine v85 von 63 km/h sowie im Westring eine v85 von 50 km/h ergeben. Die festgestellten Höchstgeschwindigkeiten lagen in der Schulstraße bei 100 km/h, in der Bergfeldstraße bei 97 km/h, in der Kirchheimer Allee bei 113 km/h sowie im Westring bei 71 km/h.

Die Verwaltung empfiehlt daher, eine Kommunale Verkehrsüberwachung einzuführen.

Beschlussvorschlag

In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung

       für den fließenden Verkehr
       für den ruhenden Verkehr

mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.

Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.

Finanzielle Auswirkungen

Als Beispiel hierfür kann die Gemeinde Vaterstetten dienen:

Für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs wurden 2015 Entgelte in Höhe von 116.148,28 € geleistet, die Einnahmen beliefen sich auf 126.213,25 €. Die Nebenkosten für den ruhenden und fließenden Verkehr (Sachbearbeitung, Porto sowie An- und Abfahrtspauschalen) betrugen 26.713,11 €. Ferner waren ca. 6 Stunden wöchentlich von der Verwaltung zu leisten.

Beschluss 1

In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung

       für den fließenden Verkehr 

mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.

Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9

Beschluss 2

In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung
       für den ruhenden Verkehr

mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.

Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 13

Kurzbericht

(rap) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.015.2017 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

„In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.“

Die Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr hat der Gemeinderat hingegen mehrheitlich abgelehnt.

Datenstand vom 26.09.2017 15:25 Uhr