Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 21.05.2017, 06.06.2017 und 08.06.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:

Einmal handelt es sich um den Nachtrag 6 der Fa. Beck (Schreiner Innentüren) in Höhe von 15.826,29 €. Der Nachtrag 6 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Es handelt sich dabei um zusätzliche Arbeiten, die einem Bauherrenwunsch geschuldet sind. Ebenfalls mussten Änderungen auf Grund Brandschutzauflagen beachtet werden. Weiter kam es zu zusätzlich nötigen Leistungen. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 333.373,86 €.

Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 5 der Fa. Total Walther (Brandmeldeanlage) in Höhe von 1.466,82 €. Der Nachtrag 5 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 111.325,02 €.

Zum Dritten handelt es sich um den Nachtrag 2 der Fa. Schuster (Lüftungsinstallation) in Höhe von 34.096,99 €. Der Nachtrag 2 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig, die über die Bauzeit kontinuierlich entstanden sind. Die Abstimmungen betreffen weitestgehend Größenänderungen von Brandschutzklappen und diversen anderen Bauteilen die im Leistungsverzeichnis nicht genau in den Abmessungen beschrieben waren. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 695.119,75 €.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte  nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.

Kurzbericht

(pm ) Dem Gemeinderat wurden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 21.05.2017, 06.06.2017 und 08.06.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:

Einmal handelt es sich um den Nachtrag 6 der Fa. Beck (Schreiner Innentüren) in Höhe von 15.826,29 €. Der Nachtrag 6 war auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Es handelt sich dabei um zusätzliche Arbeiten, die einem Bauherrenwunsch geschuldet sind. Ebenfalls mussten Änderungen auf Grund Brandschutzauflagen beachtet werden. Weiter kam es zu zusätzlich nötigen Leistungen. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 333.373,86 €.

Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 5 der Fa. Total Walther (Brandmeldeanlage) in Höhe von 1.466,82 €. Der Nachtrag 5 wurde auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 111.325,02 €.

Zum Dritten handelt es sich um den Nachtrag 2 der Fa. Schuster (Lüftungsinstallation) in Höhe von 34.096,99 €. Der Nachtrag 2 wurde auf Grund von technischen Abstimmungen nötig, die über die Bauzeit kontinuierlich entstanden sind. Die Abstimmungen betreffen weitestgehend Größenänderungen von Brandschutzklappen und diversen anderen Bauteilen die im Leistungsverzeichnis nicht genau in den Abmessungen beschrieben waren. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 695.119,75 €.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft

Datenstand vom 26.09.2017 15:00 Uhr