Verlängerung der Anzinger Straße; Entwurfsplanung; Ergebnisse der beschlossenen Überprüfungen aus der Gemeinderatssitzung vom 22.06.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 22.06.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau „Verlängerung der Anzinger Straße“ wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

  • Die Querungshilfen sind näher an die Kreuzung zu verlegen.
  • Die Notwendigkeit der Linksabbiegespuren ist zu prüfen.
  • Die Anordnung der Stellplätze der Gaststätte ist erneut mit dem Ziel zu prüfen, eine bessere Möglichkeit zur Platzgestaltung zu schaffen. Ferner soll die Anlegung von behindertengerechten Längsparkplätzen unmittelbar vor dem Gaststättengebäude entlang der Haupt- oder Anzinger Straße geprüft werden.

Mittlerweile liegen die Ergebnisse der Überprüfungen vor.

Stellungnahme Staatliches Bauamt Rosenheim:
Die Lage der Querungsinseln kann gerne verschoben werden, soweit dies planerisch möglich ist. Die Linksabbiegespur ist notwendig.
Behindertengerechte Längsparkplätze können gerne angelegt werden, wenn dies technisch möglich ist.
Stellplätze Gaststätte:
Vom Planer ist darauf zu achten, dass ausreichend Sicherheit für den untergeordneten Verkehr gegeben ist. Weiter ist darauf zu achten, dass keine Verkehrsteilnehmer auf der Straße gefährdet werden. Daher ist es sinnvoll, die Parkfläche über eine Zufahrt zu erschließen.

Die nördliche Querungshilfe wurde noch ein wenig nach Süden verschoben werden.

An der Anzinger Straße (unmittelbar vor dem Gebäude) kann aus Platzgründen kein behindertengerechter Stellplatz erstellt werden, dies ist nur auf der gegenüberliegenden Seite beim Maibaum möglich. Abstimmung mit Frau Otter erfolgt. Dem Wunsch von Frau Otter, zusätzlich zur Querungshilfe einen Zebrastreifen anzulegen kann nicht entsprochen werden, da verkehrsrechtlich nicht möglich.

Datenstand vom 14.04.2023 09:52 Uhr