Die Südhausbau GmbH vertreten durch Ottmann GmbH & Co. Südhausbau KG beabsichtigt auf der Flur-Nr. 3265 im Seewinkel 33 einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen zu errichten. Es werden sechs 1-Zimmerwohnungen, neun 2-Zimmerwohnungen, neun 3-Zimmerwohnungen und neun 4-Zimmerwohnungen entstehen. Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei zugänglich sein und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.
Die Nettomieten werden zwischen 6,00 € und 8,00 € pro m² liegen.
Mit Schreiben vom 01.06.2017 beantragt die Südhausbau einen Baukostenzuschuss in Höhe von 163.500,00 € durch die Gemeinde Poing. Beim Landratsamt Ebersberg wurde ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragt, die Bewilligung wurde noch nicht erteilt. Die kommunalen Zuschüsse sind Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.
Die Verwaltung steht hierzu auf folgendem Standpunkt:
1. Das für sozialen Wohnungsbau vorgesehene Grundstück kann anderweitig nicht verwendet bzw. verwertet werden.
2. Bedarf an sozial geförderten Wohnraum in Poing besteht aktuell.
3. Die Gemeinde ist auf Grund anderer Bauvorhaben im Pflichtaufgabenbereit nicht in der Lage, den Bedarf durch eigene Realisierung zeitnah und bedarfsgerecht zu decken.
4. Die Frage, ob die gemeindliche Realisierung zu ähnlich wirtschaftlichen Ergebnissen und damit durch sog. rentierliche Schulden erfolgen könnte, war daher nicht weiter zu prüfen.
5. Die Südhausbau München ist ein geeigneter, bekannter und bewährter Maßnahmeträger, der auch hinlänglich langfristig die soziale Nutzung der Wohnungen sicherstellen kann.
6. Vergaberechtliche Hindernisse liegen nicht vor.
7. Der beantragte Zuschuss ist finanzierbar und vergleichsweise gering, stellt aber die wirtschaftliche Finanzierung insgesamt sicher, da er Voraussetzung für andere Zuschüsse bzw. Förderdarlehen ist.
8. Die Gemeinde Poing hat ausreichend Einfluss auf die Belegung.
9. Das Vorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Poing für einen attraktiven sozialen Wohnungsbau.
Die Bewilligung des Landkreises liegt zwar noch nicht vor, aber um den Baubeginn von sozial geförderten Wohnungen, die dringend benötigt werden, durch die Sommerpause des Gremiums nicht zu verzögern, schlägt die Verwaltung vor, den beantragten Baukostenzuschuss zu gewähren.
Allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Mittel in mindestens der gleichen Höhe bereitstellt und die Förderung durch die Regierung gewährleistet ist.
Dem Bauträger wird die Bewilligungszusage der Gemeinde Poing erst dann erteilt, wenn genannte Voraussetzungen erfüllt sind und dies auch entsprechend belegt wurde.
Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des nachgewiesenen Baufortschritts.