Westring - Umgehungs- oder Erschließungsstraße
Frage aus der Bürgersprechstunde vom 26.07.2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Bürgersprechstunde vom 26.07.2017 wurde an die Verwaltung folgende Fragestellung gerichtet:
„Handelt es sich beim Westring um eine Umgehungs- oder Erschließungsstraße?“
Entsprechend der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 42, rechtsverbindlich seit dem 27.08.1986 wird der Westring als „Sammelstraße“ bezeichnet. Nach den Vorschriften des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes wurde die Straße als Ortsstraße gewidmet.
Mit Beschluss vom 02.07.1986 wurde für die im Flächennutzungsplan (Rechtskraft 27.06.1984) ausgewiesene „Westtangente“ der Straßenname „Westring“ festgelegt.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2010 wurde jedoch beschlossen, dass eine Fortführung des Westrings beginnend vom damaligen Ausbauende bis zum Kreisel an der Gruber Straße/ Senator-Gerauer-Str., nicht erfolgen wird, da durch diese Vorgehensweise nicht der Eindruck einer überörtlichen Umgehungsstraße entstehen sollte.
Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Neubau des Baugebietes W5 / Zauberwinkel im Gemeinderat nochmals der politische Wille geäußert, dass der Westring keine (überörtliche) Durchgangstraße werden soll, deshalb wurde auch der Straßenname bis zum Kreisel an der Gruber Straße / Senator-Gerauer-Straße
von Westring in Bergfeldstraße geändert.
Datenstand vom 17.11.2017 09:52 Uhr