Änderung der Zuschussrichtlinien des Kreisjugendrings Ebersberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 12.10.2017 hat der Jugendhilfeausschuss die überarbeiteten Zuschussrichtlinien der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg beschlossen, die zukünftig ausschließlich vom Kreisjugendring Ebersberg an dessen Mitgliedsorganisationen sowie an die freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis ausgereicht werden. Ausgenommen ist die Förderung der „Räume für Jugendarbeit“ die beim Landratsamt verbleibt.
Zusätzlich ist die Förderung des pauschalen Grundbetrages umgestellt worden. Bisher wurde neben den von örtlichen Vereinen und Verbänden beantragten Aktivitätenförderungen eine „Pro-Kopf-Pauschale“ von EUR 0,21 unter Bezugnahme der Zahl der Kinder und Jugendlichen von 0-26 pro Gemeinde ausgereicht.
Ab Januar 2018 wird vom Kreisjugendring nur ein gemeindlicher Grundbetrag als pauschaler Sachkostenbeitrag von EUR 0,10 bezogen au
f die Gesamteinwohnerzahl der jeweiligen Gemeinden zu Grunde gelegt und eingezogen. Die übrigen jährlichen, gedeckelten Kosten der Jugendförderung übernimmt der Landkreis selbst. Für die Gemeinde Poing reduziert sich der jährliche Zuschuss an den KJR um ca. EUR 800.- bis 1.000.-/anno.
Datenstand vom 01.12.2017 12:28 Uhr