Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und die Nutzungsänderung der bestehenden Werkhalle 24 auf dem Grundstück Gruber Straße 63, Fl.-Nr. 514/0 der Gemarkung Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 10.03.2017 ging bei der Gemeinde Poing ein Antrag auf Baugenehmigung für den geplanten Umbau und die Nutzungsänderung innerhalb der bestehenden Werkhalle 24 auf dem Grundstück in der Gruber Straße 63, Fl.-Nr. 514/0 der Gemarkung Poing, ein.
Bauplanungsrechtliche Stellungnahme:
Das geplante Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des o. g. Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB.
Das Vorhaben ist dann zul
ässig, wenn es sich nach Art und Maß der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die nähere Umgebung um das o. g. Grundstück entspricht hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung einem Gewerbegebiet, in dem sich verschiedene Bürogebäude, produzierendes Gewerbe sowie andere Gewerbebetriebe abwechseln. Darüber hinaus ist gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing (Rechtskraft 27.06.1984) eine gewerbliche Nutzung für das Baugrundstück in der Gruber Straße vorgesehen.
Nachdem die neu gestalteten Räume innerhalb der Halle nach Abschluss der Baumaßnahme zur Prüfung bzw. zur Weiterentwicklung von verschiedenen Produkten genutzt werden, fügt sich das Vorhaben bzgl. der Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Für das Einfügen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ist nach der Rechtsprechung des BVerwG in erster Linie auf solche Maße abzustellen, die nach außen hin wahrnehmbar in Erscheinung treten (absolute Maßfaktoren).
Nachdem die beantragten Veränderungen lediglich im Gebäudeinneren bzw. an der Fassade stattfinden, ist das Einfügen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ebenfalls gegeben.
Stellplatzsituation:
Nach Abschluss der Baumaßnahme kann der Bauwerber weiterhin den für sein Unternehmen erforderlichen Gesamtstellplatzbedarf auf den Grundstücken entlang der Gruber Straße nachweisen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für das o. g. Bauvorhaben auf dem Grundstück in der Gruber Straße 63, Fl.-Nr. 514/0 der Gemarkung Poing, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für das o. g. Bauvorhaben auf dem Grundstück in der Gruber Straße 63, Fl.-Nr. 514/0 der Gemarkung Poing, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Kurzbericht
Zum Antrag auf Baugenehmigung für den geplanten Umbau und die Nutzungsänderung innerhalb der bestehenden Werkhalle 24 auf dem Grundstück in der Gruber Straße 63, Fl.-Nr. 514/0 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für das o. g. Bauvorhaben auf dem Grundstück in der Gruber Straße 63, Fl.- Nr. 514/0 der Gemarkung Poing, wird seitens des Bau- und Umweltausschusses erteilt.
Datenstand vom 23.05.2017 09:41 Uhr