Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 19.10.2017 ging der Antrag auf Abgrabungsgenehmigung für die Flurnummern 1527, 1528, 1539, 1531, 1534, 1535, 1536, 1537, 1538, 1539 (z.T. nur Teilflächen) bei der Gemeinde Poing ein.
Nachdem der Aufstellungsbeschluss für das Wohngebiet W 7 am 5. Oktober 2017 im Gemeinderat gefasst wurde, möchte der Antragsteller in diesem Bereich den gewachsenen Oberboden in der anstehenden Dicke von etwa 30 - 40 cm abtragen. Auch die Rotlage soll bis auf den anstehenden Kies abgetragen werden.
Grund für die frühe Beantragung ist, dass die Zeit, die das Bebauungsplanverfahren in Anspruch nehmen wird, für Vorarbeiten genutzt werden soll und aus Artenschutzgründen der Abtrag nicht im Frühjahr/Sommer erfolgen kann. Es ist geplant, den Oberboden bis März 2018 abzutragen.
Die Größe des Gebiets beträgt ca. 21 ha, die Oberbodenmenge beträgt ca. 65.000 m³.
Auf der Fl.Nr. 1527 (Teilfl.) befindet sich derzeit die Hundewiese (bleibt so lange wie möglich erhalten). Die Gemeinde wird sich auf jeden Fall um einen adäquaten Ersatz bemühen.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Da es kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB ist, kann es im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, da der Abtrag auf der gesamten Fläche archäologisch begleitet werden soll.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (Oberboden und Rotlage) auf den Grundstücken Flurnummern 1527, 1528, 1529, 1531, 1534, 1535, 1536, 1537, 1538, 1539 der Gemarkung Poing wird hiermit erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (Oberboden und Rotlage) auf den Grundstücken Flurnummern 1527, 1528, 1529, 1531, 1534, 1535, 1536, 1537, 1538, 1539 der Gemarkung Poing wird hiermit erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
(cw) Am 19.10.2017 ging der Antrag auf Abgrabungsgenehmigung für die Flurnummern 1527, 1528, 1539, 1531, 1534, 1535, 1536, 1537, 1538, 1539 (z.T. nur Teilflächen) bei der Gemeinde Poing ein.
Nachdem der Aufstellungsbeschluss für das Wohngebiet W 7 am 5. Oktober 2017 im Gemeinderat gefasst wurde, möchte der Antragsteller in diesem Bereich den gewachsenen Oberboden in der anstehenden Dicke von etwa 30 - 40 cm abtragen. Auch die Rotlage soll bis auf den anstehenden Kies abgetragen werden.
Grund für die frühe Beantragung ist, dass die Zeit, die das Bebauungsplanverfahren in Anspruch nehmen wird, für Vorarbeiten genutzt werden soll und aus Artenschutzgründen der Abtrag nicht im Frühjahr/Sommer erfolgen kann. Es ist geplant, den Oberboden bis März 2018 abzutragen.
Die Größe des Gebiets beträgt ca. 21 ha, die Oberbodenmenge beträgt ca. 65.000 m³.
Auf der Fl.Nr. 1527 (Teilfl.) befindet sich derzeit die Hundewiese (bleibt so lange wie möglich erhalten). Die Gemeinde wird sich auf jeden Fall um einen adäquaten Ersatz bemühen.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Da es kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB ist, kann es im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, da der Abtrag auf der gesamten Fläche archäologisch begleitet werden soll.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (Oberboden und Rotlage auf den Grundstücken Flurnummern 1527, 1528, 1529, 1531, 1534, 1535, 1536, 1537, 1538, 1539 der Gemarkung Poing wird hiermit erteilt.
Datenstand vom 08.03.2018 10:28 Uhr