EÜ Neue Ortsmitte Poing;
Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung von 9.11.2017,
Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Dem Gemeinderat wird folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 26.06.2018 erteilte Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung zur Kenntnis gegeben:
Am 9. November 2017 hat die Gemeinde Poing eine Kostenübernahmeerklärung i.H.v. 184 T€ zu Gunsten der DB Netz AG unterzeichnet. Es werden die Kosten der der Kreuzungsvereinbarung für Leistungen im Zusammenhang mit dem Neubau der EÜ km 16,419, die die DB Netz AG selbst ausführt sowie die Leistungen, die aufgrund von Rahmenverträgen durch die DB Netz AG vergeben werden, übernommen.
Nach derzeitiger Schätzung der DB Netz AG werden diese Leistungen ein Volumen von ca. 250 T€ betragen. Die DB Netz AG bittet daher um Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Leistungen konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.
Die Kosten werden nach tatsächlichem Kosten und Aufwand der DB Netz AG der Gemeinde Poing auf Grundlage der Kreuzungsvereinbarung nachgewiesen.
Die Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
Kurzbericht
(cw) Dem Gemeinderat wird folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 26.06.2018 erteilte Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung zur Kenntnis gegeben:
Am 9. November 2017 hat die Gemeinde Poing eine Kostenübernahmeerklärung i.H.v. 184 T€ zu Gunsten der DB Netz AG unterzeichnet. Es werden die Kosten der der Kreuzungsvereinbarung für Leistungen im Zusammenhang mit dem Neubau der EÜ km 16,419, die die DB Netz AG selbst ausführt sowie die Leistungen, die aufgrund von Rahmenverträgen durch die DB Netz AG vergeben werden, übernommen.
Nach derzeitiger Schätzung der DB Netz AG werden diese Leistungen ein Volumen von ca. 250 T€ betragen. Die DB Netz AG bittet daher um Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Leistungen konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.
Die Kosten werden nach tatsächlichem Kosten und Aufwand der DB Netz AG der Gemeinde Poing auf Grundlage der Kreuzungsvereinbarung nachgewiesen.
Die Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
Datenstand vom 17.09.2018 17:15 Uhr