Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung";
Aufstellungsbeschluss, Vorstellung der Planung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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18.05.2017
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GR (TOP 9)
Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion betreffend der Erhöhung der Trainingskapazitäten und Verbesserung der Situation für Vereine und Schulen
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20.07.2017
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GR (TOP 13 nö)
Vergabe des Planungsauftrags
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24.01.2018
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Gespräch mit Gemeinderat und Vereinen / Nutzern des Sportzentrums
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Nachdem die Grundstücke nördlich des bestehenden Sportzentrums (wie im Flächennutzungsplan von 1984 festgelegt) für eine Sportplatzerweiterung nicht zur Verfügung stehen, soll die notwendige Erweiterung nunmehr nach Osten erfolgen.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch entsprechend geändert.
Hier sind die im Umgriff dargestellten Grundstücke Fl.Nrn. 748 (33.280 qm) sowie 751 (24.096 qm) im Eigentum der Gemeinde.
Durch die Nähe zum schützenswerten Landschaftsbestandteil Endmoräne können diese Flächen jedoch im östlichen Bereich nicht mit Sportflächen / Gebäuden überbaut werden.
Hier werden die Vorgaben aus dem Entwurf des Landschaftsplanes – Erlebbarkeit / Sichtverbindungen der Endmoräne in der Planung berücksichtigt.
Die Ergebnisse / Wünsche aus dem gemeinsamen Termin Gemeinderat / Vertreter der Vereine wurden in den nunmehr vorliegenden Entwurf alle eingearbeitet.
Die Vorstellung des Entwurfes erfolgt durch Frau Wrulich vom Büro Prof. Kagerer.
Auf dieser Grundlage erfolgt die Fertigung des Bebauungsplanentwurfes.
Beschlussvorschlag
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Beschluss
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.09.2018 16:03 Uhr