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GR (TOP 2)
Vorstellung der Bebauungsplanänderung; Aufstellungsbeschluss
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In der Gemeinderatssitzung am 19.01.2017 wurde das neue Konzept des Investors vorgestellt.
Wesentliche Punkte hierbei waren u.a. die Schaffung eines Bereiches für einen Lebensmittelmarkt sowie, unter Berücksichtigung der geplanten Straßenführung, die Anpassung der Höhenlagen.
In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, den gesamten Bebauungsplan als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung entschieden, aus verwaltungsvereinfachenden Gründen, den Bebauungsplan in 2 Bereiche (Ost – Wohnbebauung und West – großflächiger Einzelhandel) aufzuteilen und nur den Bereich West als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Diesem Vorschlag hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 12.04.2018 zugestimmt.
Das Gebiet wird als Wohngebiet (WA) und Mischgebiet (MI) – festgelegt.
Der Geltungsbereich Ost umfasst eine Fläche von ca. 7,50 ha, Flurnummern 40, 31 (Teilfläche), 63 (Teilfläche), 63/1 (Teilfläche), 63/4 (Teilfläche), 63/8, 81/5, 81/7, 81, 81/8 (Teilfläche), 81/9, 684/36 (Teilfläche), 684/37 (Teilfläche), 684/38 (Teilfläche), 684/63, 765 (Teilfläche), 765/5 (Teilfläche), 765/6 (Teilfläche), 765/8 (Teilfläche), 765/9, 765/11, 782 (Teilfläche), 816 (Teilfläche), 846 (Teilfläche), 846/2, 907/4 (Teilfläche).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (andere Maßnahme der Innenentwicklung).