Am 23.02.2018 ging nachfolgende Anfrage bei der Gemeinde Poing ein:
Wie bereits im Gespräch am 14.12.2017 vorgestellt, beabsichtigen wir eine umfangreiche Modernisierung unserer Filiale in Poing. Im Rahmen dieser Maßnahme sehen unsere Planungen auch eine Erweiterung des Marktes vor. Unser Ziel ist eine Umsetzung in 2019. Zwischenzeitlich konnten wir die Maßnahme mit unseren Architekten besprechen und einen ersten Entwurf erstellen.
Wie Sie der beigefügten Planung entnehmen können, ist im Rahmen der Baumaßnahme eine giebelseitige Erweiterung in Richtung Osten sowie eine Erweiterung unserer Tiefkühlzelle im Anschluss an unsere Backvorbereitung vorgesehen. Im Rahmen der Maßnahme soll außerdem der Ein- und Ausgangsbereich umgebaut und deutlich offener und großzügiger gestaltet werden. Für unsere Mitarbeiter sollen die bestehenden Sozialräume modernisiert und um Umkleidekabinen erweitert werden.
Es ergeben sich hieraus folgende Flächenänderungen:
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Bestand
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Nach Maßnahme
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Veränderung
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Verkaufsraum (inkl. warenfreier Vorkassenzone)
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994 qm
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1.162 qm
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+ 168 qm
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Ein- und Ausgangsbereich (inkl. Pfandrückgabe)
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37 qm
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38 qm
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+ 1 qm
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Lager- und Nebenräume
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455 qm
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589 qm
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+ 134 qm
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Gesamtfläche
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1.485 qm
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1.789 qm
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+ 304 qm
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Stellplätze
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118
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100
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- 18
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Auf Basis der letzten Baugenehmigung und der derzeit gültigen Stellplatzsatzung kann der Stellplatzbedarf für den erweiterten Markt mit den vorhandenen Stellplätzen gedeckt werden.
Eine größere Verkaufsfläche geht nicht mit einer Veränderung des Sortiment einher, da wir unabhängig von der jeweiligen Marktgröße eine bundesweit identische Sortimentsvielfalt anbieten.
Zielstellung der Erweiterung ist die Optimierung der allgemeinen Prozessabläufe und eine Steigerung der Aufenthaltsqualität:
- Generationsfreundliches Einkaufen durch Reduzierung des Regalhöhe und Verbreiterung der Gänge. Dies ermöglicht auch unseren Mitarbeitern ein einfacheres und rückenschonenderes Verräumen der Ware.
- Verbesserte Warenpräsentation, insb. In den Bereich Obst- und Gemüse, Backwaren und Bio-Produkten.
- Umsetzung unseres neuen und modernen Innenraumkonzeptes.
- Eine breitere Platzierung einzelner Artikel ermöglicht eine Optimierung der Logistik
- Bestellung größerer Mengen
- Kürzere Lade- und Entladezeiten durch sortenreine Paletten
- Sicherstellung der Warenverfügbarkeit durch breitere Platzierung einzelner Artikel
- Optimales Ausnutzen des Transportvolumens der LKw
Wie besprochen, möchten wir Sie um Prüfung unseres Vorhabens im Sinne einer „formlosen Bauvoranfrage“ bitte, bevor wir detaillierter in die Planungen einsteigen. Wir sind gerne bereit, ein Einzelhandelsgutachten zur Verträglichkeit der Erweiterung zu beauftragen, sofern dies Seitens der Gemeinde gewünscht wird. Außerdem wäre zudem zu klären, ob das Vorhaben auf Basis des aktuellen Bebauungsplanes – ggfs. durch die Gewährung von Abweichungen – durchgeführt werden kann, oder ob die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans notwendig wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der wirksame Bebauungsplan Nr. 27.2 setzt für den Bereich „Lebensmittelmarkt“ eine GR von 1.780 qm fest. Diese wurde bereits mit Baugenehmigung vom August 2011 um 51,55 qm (innerhalb der Baugrenzen) überschritten, so dass der Markt nunmehr über eine GR von 1.831,55 qm verfügt.
Bei der weiteren Überprüfung der vorliegenden Bauakten ergaben sich Unstimmigkeiten hinsichtlich der tatsächlich vorhandenen GF (jeder Bauantrag enthielt Angaben, die nicht zum vorhergehenden passten, z.B. wurde die ursprünglich beantragte Einhausung der Anlieferungszone nicht ausgeführt, in den Berechnungen aber weiterhin berücksichtigt sowie wechselnde Architekten).
Mittlerweile fanden hierzu mit dem Antragsteller Gespräche statt.
Am 20.04.2018 ging hierzu eine ergänzende Email ein:
„beigefügt erhalten Sie die E-Mail unseres Architekten bzgl. unseres geplanten Bauvorhabens in Poing mit folgenden Anlagen:
- Außenanlagenplan (neu) mit Baugrenzen
- Flächenaufstellung Geschossflächen (Baugenehmigung/Tatsächlich/Geplant)
Gemäß Neuberechnung ergibt sich eine GF von 1.650 m² im Vergleich zur fehlerhaften Flächenberechnung aus der letzten Baugenehmigung (1.831,55 m²). Damit liegen wir aktuell rund 130 m² unterhalb der im B-Plan festgelegten GF und 181,12 m² unter der letzten genehmigten Geschossfläche.
Mit der neuen Planung wiederum liegen wir bei 1.866,55 m² Geschossfläche und damit 86,55 m² über der im B-Plan festgelegten Fläche bzw. 35 m² über der letzten Genehmigung. Die GFZ ist mit 0,25 identisch zum genehmigten Bestand. Die Baugrenze wird in der Planung giebelseitig um 4,70 m überschritten, jedoch im rückwärtigen Bereich um rund 8 m nicht ausgenutzt.
Für die fehlerhafte Berechnung möchten wir uns zunächst entschuldigen und hoffen, mit beigefügten Unterlagen zur Klärung beizutragen.“
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (GF-Überschreitung um 86,55 qm auf 1.866,55 qm; Überschreitung der Baugrenze im Osten um ca. 4,80 m) zuzustimmen.
Der Stellplatznachweis ist auch nach der Erweiterung nach wie vor erfüllt (vorhanden 118, erforderlich 60).