Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 100 "Kirchheim 2030" der Gemeinde Kirchheim bei München, Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB, Stellungnahme der Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Am 08.04.2019 ging bei der Gemeinde Poing der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 100 „Kirchheim 2030“ der Gemeinde Kirchheim bei München im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ein.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 07.06.2018 eine Stellungnahme abgegeben, dass seitens der Gemeinde keine Einwände gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchheim bei München sowie den Bebauungsplan Nr. 100 „Kirchheim 2030“ vorgebracht werden.

Wesentliche Änderungen gegenüber der zuletzt vorgelegten Planung sind nicht vorhanden. Mit Schreiben vom 25.04.2019 wurde an die Gemeinde Kirchheim bei München eine Stellungnahme abgegeben, dass auch weiterhin seitens der Gemeinde keine Einwände gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplane s der Gemeinde Kirchheim bei München sowie den Bebauungsplan Nr. 100 „Kirchheim 2030“ vorgebracht werden.

Datenstand vom 16.09.2019 09:22 Uhr