Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Bergfeldstraße, Fl.-Nr. 3264, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 27.02.2019 ging der o.g. Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des seit 19.02.2014 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan, Poing „Am Bergfeld“ – 3. Entwicklungsstufe“ (Seewinkel).

Das Vorhaben entspricht im Wesentlichen den Festsetzungen des Bebauungsplanes, es sind jedoch folgende Befreiungen von den Festsetzungen erforderlich:

  1. Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe

    Die festgesetzte Wandhöhe wird in Teilbereichen um bis zu 25 cm überschritten.

    Begründung für die Befreiung:
    Die Wandhöhe ist im Bebauungsplan in Bezug auf die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Überschreitung der Wandhöhe ist dem atypischen Zuschnitt des Grundstückes geschuldet. Die Höhen der öffentlichen Verkehrsflächen differieren entlang der Grundstücksgrenzen um ca. 40 cm. Um eine durchgehende Gebäudehöhe zu erreichen, wurde das Gebäude auf eine mittlere Höhe positioniert, somit wird die max. zulässige Wandhöhe in Teilbereichen um ca. 25 cm überschritten, in anderen Bereichen um ca. 25 cm unterschritten. Im zur östlichen Nachbarbebauung abstandsflächenrelevanten Bereich wurde die Attika um 25 cm zurückgesetzt, damit die Abstandsfläche zum östlichen Nachbargrundstück hin gegenüber der zulässigen Abstandsfläche gemäß B-Plan unverändert bleibt.

  2. Überschreitung der Baugrenze

    Die westliche Baugrenze wird durch Vordächer im EG und in den beiden Obergeschossen um 60 cm auf einer Länge von 32,4 m überschritten.

    Begründung:
    Die Vordächer dienen als Witterungsschutz der Laubengänge und der Zugänge zum Wohngebäude an der wetterbeanspruchten Westseite des Gebäudes.
    Die Abstandsflächen ändern sich hierdurch nicht. Die Grundzüge der Planung sowie die nachbarlichen Belange bleiben unberührt.

  3. Überschreitung der Baugrenze

    Im nördlichen Grundstücksbereich weicht das Gebäude über die Breite von 11,0 m um 0,09 m von der festgesetzten Baugrenze zurück.

    Begründung:
    Die Überschreitung ist geringfügig und resultiert aus der inneren Gliederung des Gebäudes. Die Grundzüge der Planung sowie die nachbarlichen Belange bleiben unberührt. Die im B-Plan festgesetzte Geschossfläche wird nicht überschritten.

  4. Baulinie

    Im nördlichen Grundstücksbereich weicht das Gebäude über die Breite der Treppenanlage um 0,40 m von der festgesetzten Baulinie zurück.

    Begründung:
    Der Rücksprung ist geringfügig und dient der architektonischen Gliederung des Gebäudes. Die Grundzüge der Planung sowie die nachbarlichen Belange bleiben unberührt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Den vorgenannten Anträgen auf Befreiung kann zugestimmt werden, da diese die Grundzüge der Planung nicht berühren, die Geschossfläche nicht überschritten wird und nachbarliche Belange nicht betroffen sind.


Stellplatznachweis:
6 Wohnungen > 80 qm x 2 = 12 Stellplätze
27 Wohnungen < 80 qm x 1 = 27 Stellplätze,
insgesamt erforderlich 39 Stellplätze

Besucherstellplätze 1/3 hiervon, also 13 Stellplätze

Es werden insgesamt 43 Stellplätze errichtet (16 oberirdisch, 27 in der Tiefgarage) – die Stellplatzforderung ist erfüllt.

Fahrradabstellplätze:
Es werden in den Nebengebäuden Stellplätze für 52 Fahrräder vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Bergfeldstraße, Fl.-Nr. 3264, Gemarkung Poing wird erteilt.

Den erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe, Überschreitung der Baugrenze sowie Nichteinhaltung der nördlichen Baulinie wird zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Bergfeldstraße, Fl.-Nr. 3264, Gemarkung Poing wird erteilt.

Den erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe, Überschreitung der Baugrenze sowie Nichteinhaltung der nördlichen Baulinie wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Bergfeldstraße, Fl.Nr. 3264, Gemarkung Poing
(cw) Am 27.02.2019 ging der o.g. Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde Poing ein.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des seit 19.02.2014 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan, Poing „Am Bergfeld – 3. Entwicklungsstufe“ (Seewinkel).
Das Vorhaben entspricht im Wesentlichen den Festsetzungen des Bebauungsplanes, es sind jedoch folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
1. Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe (in Teilbereichen um bis zu 25 cm).
2. Überschreitung der Baugrenze im Westen um 60 cm auf einer Länge von rd. 32 m, um als Witterungsschutz Vordächer im EG und den beiden Obergeschossen errichten zu können.
3. Überschreitung der Baugrenze im Norden um 9 cm.
4. Baulinie – im nördlichen Bereich weicht das Gebäude über die Breite der Treppenanlage um 40 cm von der festgesetzten Baulinie zurück.

Den vorgenannten Anträgen auf Befreiung kann seitens der Verwaltung zugestimmt werden, da diese die Grundzüge der Planung nicht berühren, die Geschossfläche nicht überschritten wird und nachbarliche Belange nicht betroffen sind.

Der Stellplatznachweis ist erfüllt. Es werden 4 Stellplätze mehr als erforderlich oberirdisch nachgewiesen sowie ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Bergfeldstraße, Fl.Nr. 3264, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Den erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe, Überschreitung der Baugrenze sowie Nichteinhaltung der nördlichen Baulinie wird zugestimmt.

Datenstand vom 13.05.2019 14:28 Uhr