Abschluss eines Erschließungsvertrages für Teile der äußeren Erschließungsanlagen der IV. Entwicklungsstufe Am Bergfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2019 den Bebauungsplan Nr. 62 für das Wohngebiet W 7 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 10.04.2019 in Kraft getreten.

Im städtebaulichen Vertrag vom 12.12.2018, dem der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.12.2018 zugestimmt hat, wurde u. a. festgelegt, im Zuge der Erschließung des Wohngebietes W 7 Teile der äußeren Erschließung anzulegen bzw. umzugestalten.

Diese Erschließungsmaßnahmen sollen wie die innere Erschließung des Wohngebietes W 7 auf die Südhausbau Verwaltung GmbH & Co. KG, München, als Erschließungsträgerin übertragen werden.

Im Einzelnen handelt es sich um die Erstellung eines Kreisels an der Kreuzung Westring / Plieninger Straße, die Umgestaltung des Westrings (Anlegung beidseitiger Geh- und Radwege), den Umbau und die Aufweitung der Bergfeldstraße vor dem Gymnasium, die Ergänzung des Fuß- und Radweges westlich des Baugebietes W 4 bis zur Einmündung der Kirchheimer Allee sowie die Erstellung eines Kreisels an der Bergfeldstraße / Kirchheimer Allee.

Der Vertragsentwurf entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem Entwurf für die innere Erschließung.

Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Erschließungsvertrages wird in der vorliegenden Fassung – gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen – zugestimmt.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Sollten noch redaktionelle Änderungen erforderlich werden, die den wesentlichen Inhalt nicht berühren, besteht Einverständnis, diesen ohne erneute Behandlung im Gemeinderat zuzustimmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die Auswirkungen sind im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 62 beschrieben.

Beschluss

Dem Abschluss des Erschließungsvertrages wird in der vorliegenden Fassung – gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen – zugestimmt.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Sollten noch redaktionelle Änderungen erforderlich werden, die den wesentlichen Inhalt nicht berühren, besteht Einverständnis, diesen ohne erneute Behandlung im Gemeinderat zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

Abschluss eines Erschließungsvertrages für Teile der äußeren Erschließungsanlagen der IV. Entwicklungsstufe Am Bergfeld
(sta) Der Gemeinderat hat einstimmig dem Abschluss des Erschließungsvertrages in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl wurde ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Sollten noch redaktionelle Änderungen erforderlich werden, die den wesentlichen Inhalt nicht berühren, besteht Einverständnis, diesen ohne erneute Behandlung im Gemeinderat zuzustimmen.

Im städtebaulichen Vertrag vom 12.12.2018, dem der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.12.2018 zugestimmt hat, wurde u. a. festgelegt, im Zuge der Erschließung des Wohngebietes W 7 Teile der äußeren Erschließung anzulegen bzw. umzugestalten.

Diese Erschließungsmaßnahmen sollen wie die innere Erschließung des Wohngebietes W 7 auf die Südhausbau Verwaltung GmbH & Co. KG, München, als Erschließungsträgerin übertragen werden.

Im Einzelnen handelt es sich um die Erstellung eines Kreisels an der Kreuzung Westring / Plieninger Straße, die Umgestaltung des Westrings (Anlegung beidseitiger Geh- und Radwege), den Umbau und die Aufweitung der Bergfeldstraße vor dem Gymnasium, die Ergänzung des Fuß- und Radweges westlich des Baugebietes W 4 bis zur Einmündung der Kirchheimer Allee sowie die Erstellung eines Kreisels an der Bergfeldstraße / Kirchheimer Allee.

Datenstand vom 29.11.2019 12:59 Uhr