Auf Grund vieler Nachfragen in den letzten 2 Wochen zur Stellplatzsituation in der Friedensstraße, insbesondere Haus-Nrn. 8 a – h, erfolgt hier folgende Klarstellung:
Die Stellplätze auf der Fl.Nr. 2063 (vor Gebäude Friedensstraße 8 a – h) sind genehmigungsrechtlich dem Bauvorhaben Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Fl.Nrn. 2058, 2059, 2060, 2061, Gemarkung Poing zugeordnet (Baugenehmigung vom 25.01.2012).
Somit ist die nun erfolgte Beschilderung rechtmäßig.
Stellplatznachweis für Friedensstraße 8 a – h) (Haus 4 j):
Mit Schreiben vom 09.08.2001 wurde die Genehmigungsfreistellung (GF) für den Bau einer Wohnanlage mit Tiefgarage erteilt. Für 25 Wohnungen wurden 19 Stellplätze in der Tiefgarage auf Fl.Nr. 2064) gefordert / nachgewiesen.
Am 03.12.2001 wurde für die Tektur (Vergrößerung der TG von 25 auf 31 Stellplätze) die GF erteilt.
Eine weitere GF wurde am 02.05.2002 für die Aufteilung der WE 22 in WE 22 und 26 erteilt.
Friedensstraße 10 a – e (Haus 4 k):
Hier wurde eine GF am 03.12.2001 erteilt (Bau einer Wohnanlage mit 21 Wohnungen).
Der erforderliche Stellplatznachweis wurde mit 29 angegeben / nachgewiesen.
Diese Stellplätze wurden ebenfalls in der Tiefgarage auf Fl.Nr. 2064 sowie auf den Stellplatzflächen Fl.Nrn. 2066, 2067 und 2068 nachgewiesen.
Insgesamt sind für Haus 4 j und 4 k 48 Stellplätze erforderlich, nachgewiesen wurden 63, womit sich ein Überhang von 15 Stellplätzen ergibt. Es kann derzeit nach Aktenlage nicht nachvollzogen werden kann, ob diese anderweitig für ein anderes Quartier verwendet wurden (augenscheinlich nicht, da im südlichen Bereich die geforderten 76 Stellplätze nachgewiesen werden konnten).
Hinsichtlich des Verkaufs einzelner Stellplätze bzw. deren Fremdvermietung wird die Angelegenheit nochmal an das Landratsamt Ebersberg zur Stellungnahme abgegeben.