Antrag auf Änderung / Erweiterung Bebauungsplan Kampenwandstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2019 ö beratend 3

Sachverhalt

Am 05.11.2019 ging ein Antrag auf Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes „Poing – Kampenwandstraße“ (wirksam seit 14.10.1981) bei der Gemeinde ein (vgl. Anlage).

In diesem Antrag werden die derzeitige Ausgangslage, die Problempunkte sowie Lösungsansätze und Vorschläge zur Umsetzung angeführt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der wirksame Bebauungsplan setzt im Erdgeschoss sowie im 1-geschossigen Anbau als Nutzung „Laden“ fest.

Die Verkaufsfläche für diesen Laden wurde mit Baugenehmigung aus dem Jahr 1981 mit ca.
463 qm genehmigt.

Die sog. „Knödellinie“ - Grenze für unterschiedliche Nutzung - ist bei den Festsetzungen zur Vollgeschossigkeit mit angeführt, so dass davon auszugehen ist, dass es sich um die Abgrenzung der Geschossigkeit handelt.

Einer Änderung von der Festsetzung „Laden“ - unter Einbeziehung / Erweiterung des Bebauungsplanes des Grundstückes Anzinger 3 (ehemalige Lagerhalle) - an dieser Stelle wird nicht zugestimmt, d.h. die Ladenfläche soll in der Bürgermeister-Germeier-Straße 2 verbleiben.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Änderung / Erweiterung des Bebauungsplans Poing – Kampenwandstraße wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung / Erweiterung des Bebauungsplans Poing – Kampenwandstraße wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag auf Änderung / Erweiterung Bebauungsplan Kampenwandstraße
(cw) Am 05.11.2019 ging ein Antrag auf Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes „Poing – Kampenwandstraße“ (wirksam seit 14.10.1981) bei der Gemeinde ein.
In diesem Antrag werden die derzeitige Ausgangslage, die Problempunkte sowie Lösungsansätze und Vorschläge zur Umsetzung angeführt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der wirksame Bebauungsplan setzt im Erdgeschoss sowie im 1-geschossigen Anbau als Nutzung „Laden“ fest.
Die Verkaufsfläche für diesen Laden wurde mit Baugenehmigung aus dem Jahr 1981 mit ca. 463 qm genehmigt.
Die sog. „Knödellinie“ - Grenze für unterschiedliche Nutzung - ist bei den Festsetzungen zur Vollgeschossigkeit mit angeführt, so dass davon auszugehen ist, dass es sich um die Abgrenzung der Geschossigkeit handelt.
Einer Änderung von der Festsetzung „Laden“ - unter Einbeziehung / Erweiterung des Bebauungsplanes des Grundstückes Anzinger 3 (ehemalige Lagerhalle) - an dieser Stelle wird nicht zugestimmt, d.h. die Ladenfläche soll in der Bürgermeister-Germeier-Straße 2 verbleiben.
In der Diskussion wurde festgehalten, dass keine Befürwortung zur Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgt, da bereits heute im Bereich der Lagerhalle eine Nutzung „als Laden“ nach § 34 BauGB möglich wäre.
Hinsichtlich der beantragten Änderung „Laden in Wohnen“ wurde festgestellt, dass es nicht zwingend ein Laden sein muss, sondern auch Gewerbe sein kann, jedoch sollte diese festgesetzte Nutzung nicht „ohne Not“ aufgegeben werden. Dies wurde bisher in Poing-Süd auch an anderer Stelle nicht befürwortet.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Dem Antrag auf Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes Poing – Kampenwandstraße wird nicht zugestimmt.

Datenstand vom 15.01.2020 10:31 Uhr