Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte aus Containerelementen auf dem Volksfestplatz Am Hanselbrunn, Fl.Nr. 765/7, Gemarkung Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Maibaumwache 2020 soll eine temporäre Maibaumwachhütte aus Containerelementen auf dem Volksfestplatz für ca. 10 – 12 Wochen errichtet werden.
Der Volksfestplatz befindet sich im Außenbereich, somit erfolgt die Beurteilung des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Außenmaße der Containeranlage betragen 17,25 m x 22,19 m = 382,78 qm.
Geplant sind ca. 100 Gastplätze in den Gasträumen.
Gemäß Stellplatzsatzungsatzung der Gemeinde Poing ist je 5 Sitzplätze 1 Stellplatz nachzuweisen; nachgewiesen werden 30 Stellplätze.
Im Jahr 2015 wurde die Geltungsdauer der Baugenehmigung für die Maibaumwachhütte an diesem Standort bis zum 9. Mai beschränkt (Abbau der Containeranlage). Diese Beschränkung soll auch für die Maibaumwachhütte 2020 gelten.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für eine temporäre Maibaumwachhütte aus Containerelementen wird erteilt.
Die Baugenehmigung soll bis zum 09.05.2020 befristet werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für eine temporäre Maibaumwachhütte aus Containerelementen wird erteilt.
Die Baugenehmigung soll bis zum 16
.05.2020 befristet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte aus Containerelementen auf dem Volksfestplatz Am Hanselbrunn, Fl.Nr. 765/7, Gemarkung Poing
(cw) Für die Maibaumwache 2020 soll eine temporäre Maibaumwachhütte aus Containerelementen auf dem Volksfestplatz für ca. 10 – 12 Wochen errichtet werden.
Der Volksfestplatz befindet sich im Außenbereich, somit erfolgt die Beurteilung des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Außenmaße der Containeranlage betragen 17,25 m x 22,19 m = 382,78 qm.
Geplant sind ca. 100 Gastplätze in den Gasträumen.
Gemäß Stellplatzsatzungsatzung der Gemeinde Poing ist je 5 Sitzplätze 1 Stellplatz nachzuweisen, also 20 Stellplätze; nachgewiesen werden 30 Stellplätze.
Im Jahr 2015 wurde die Geltungsdauer der Baugenehmigung für die Maibaumwachhütte an diesem Standort bis zum 9. Mai beschränkt (Abbau der Containeranlage). Diese Beschränkung soll auch für die Maibaumwachhütte 2020 gelten.
Hier wurde aus dem Gremium angeregt, die Befristung auf den 16.05.2020 festzulegen.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für eine temporäre Maibaumwachhütte aus Containerelementen wird erteilt.
Die Baugenehmigung soll bis zum 16.05.2020 befristet werden.
Datenstand vom 13.02.2020 09:24 Uhr