Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG, Neufarner Straße 17, Fl.Nr. 362/6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Am 26.03.2020 ging der Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG in der Neufarner Straße 17 ein.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingsstraße“, rechtsverbindlich seit dem 04.05.2016 (anhängig ist derzeit eine Normenkontrollklage).

Das Gebäude entlang der Neufarner Straße 17 ist mit seinem EG und KG mit dem vom Buchenweg 5 erschlossenen Wohngebäude verbunden (siehe hierzu beiliegenden Lageplan). Das Wohngebäude Buchenweg 5 dient vollumfänglich dem Wohnen.

Geplant ist die bestehende Gewerbenutzung als Büro- und Ladenfläche in der Neufarner Straße 17 zu Wohnen zu ändern.

Der o.g. Bebauungsplan setzt für den Bereich Neufarner Straße 17 ein Mischgebiet fest.

Nach § 6 Baunutzungsverordnung dienen Mischgebiete dem Wohnen sowie mit einem Anteil auch der Unterbringung von Gewerbetrieben.

Da das Gebäude bereits ausschließlich Wohnungen enthält und die Gewerbenutzung wegfallen soll reduziert sich die Mischnutzung im festgesetzten Mischgebiet.

Gerade im Hinblick auf die zunehmende Verringerung von Gewerbe im Bereich Poing Süd wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, der geplanten Nutzungsänderung nicht zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG wird nicht erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG, Neufarner Straße 17, Fl.Nr. 362/6
(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG Neufarner Straße 17, Fl.Nr. 362/6 zu erteilen.

Am 26.03.2020 ging der Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG in der Neufarner Straße 17 ein.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingsstraße“, rechtsverbindlich seit dem 04.05.2016.

Das Gebäude entlang der Neufarner Straße 17 ist mit seinem EG und KG mit dem vom Buchenweg 5 erschlossenen Wohngebäude verbunden.
Das Wohngebäude Buchenweg 5 dient vollumfänglich dem Wohnen.

Geplant ist die bestehende Gewerbenutzung als Büro- und Ladenfläche in der Neufarner Straße 17 zu Wohnen zu ändern.

Der o.g. Bebauungsplan setzt für den Bereich Neufarner Straße 17 ein Mischgebiet fest.

Nach § 6 Baunutzungsverordnung dienen Mischgebiete dem Wohnen sowie mit einem Anteil auch der Unterbringung von Gewerbetrieben.

Da das Gebäude bereits ausschließlich Wohnungen enthält und die Gewerbenutzung wegfallen soll reduziert sich die Mischnutzung im festgesetzten Mischgebiet.

Gerade im Hinblick auf die zunehmende Verringerung von Gewerbe im Bereich Poing Süd wurde der geplanten Nutzungsänderung nicht zugestimmt.

Datenstand vom 18.06.2020 17:46 Uhr