Widmung der Fuß- und Radwegverbindung unter der Eisenbahnüberführung km 16,419 „Neue Ortsmitte Poing“ zwischen dem alten Ortskern im Süden und der neuen Ortsmitte im Norden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die in den Planunterlagen des Planfeststellungsbeschlusses dargestellte Fuß- und Radwegverbindung unter der Eisenbahnüberführung km 16,419 „Neue Ortsmitte Poing“ ist hergestellt und für den öffentlichen Verkehr freigegeben.

Nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist sie als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen. Die Beschränkung wird festgelegt auf die Benutzung als Geh- und Radweg.

Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Poing.

Die dauerhaften Grundstücksinanspruchnahmen hinsichtlich des „Neubau der Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte Poing“ km 16,419 werden durch gegenseitige Dienstbarkeiten zwischen der DB Station & Service AG und der Gemeinde Poing geregelt. Die Eisenbahnüberführung unter den Gleisen erhält zugunsten der Gemeinde Poing ein Wegerecht.

Beschlussvorschlag

Die Fuß- und Radwegverbindung unter der EÜ km 16,419 „Neue Ortsmitte Poing“ zwischen dem alten Ortskern im Süden und der neuen Ortsmitte im Norden wird gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wie folgt gewidmet:

Zum beschränkt-öffentlichen Weg:

Geh- und Radwegverbindung unter der EÜ km 16,419
Anfangspunkt:                       Einmündung Bahnhofstraße
Endpunkt:                              Einmündung südliches Ende südlicher Gehweg an der Busspur
Länge:                                   0,127 km
Straßenbaulastträger:           Gemeinde Poing
Widmungsbeschränkung:     Geh- und Radweg

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine ersichtlich

Beschluss

Die Fuß- und Radwegverbindung unter der EÜ km 16,419 „Neue Ortsmitte Poing“ zwischen dem alten Ortskern im Süden und der neuen Ortsmitte im Norden wird gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wie folgt gewidmet:

Zum beschränkt-öffentlichen Weg:

Geh- und Radwegverbindung unter der EÜ km 16,419
Anfangspunkt:                       Einmündung Bahnhofstraße
Endpunkt:                              Einmündung südliches Ende südlicher Gehweg an der Busspur
Länge:                                   0,127 km
Straßenbaulastträger:           Gemeinde Poing
Widmungsbeschränkung:     Geh- und Radweg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 16:19 Uhr