Widmung der Fuß- und Radwegverbindung unter der Eisenbahnüberführung km 16,419 „Neue Ortsmitte Poing“ zwischen dem alten Ortskern im Süden und der neuen Ortsmitte im Norden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die in den Planunterlagen des Planfeststellungsbeschlusses dargestellte Fuß- und Radwegverbindung unter der Eisenbahnüberführung km 16,419 „Neue Ortsmitte Poing“ ist hergestellt und für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
Nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist sie als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen. Die Beschränkung wird festgelegt auf die Benutzung als Geh- und Radweg.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Poing.
Die dauerhaften Grundstücksinanspruchnahmen hinsichtlich des „Neubau der Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte Poing“ km 16,419 werden durch gegenseitige Dienstbarkeiten zwischen der DB Station & Service AG und der Gemeinde Poing geregelt. Die Eisenbahnüberführung unter den Gleisen erhält zugunsten der Gemeinde Poing ein Wegerecht.
Beschlussvorschlag
Die Fuß- und Radwegverbindung unter der EÜ km 16,419 „Neue Ortsmitte Poing“ zwischen dem alten Ortskern im Süden und der neuen Ortsmitte im Norden wird gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wie folgt gewidmet:
Zum beschränkt-öffentlichen Weg:
Geh- und Radwegverbindung unter der EÜ km 16,419
Anfangspunkt: Einmündung Bahnhofstraße
Endpunkt: Einmündung südliches Ende südlicher Gehweg an der Busspur
Länge: 0,127 km
Straßenbaulastträger: Gemeinde Poing
Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Beschluss
Die Fuß- und Radwegverbindung unter der EÜ km 16,419 „Neue Ortsmitte Poing“ zwischen dem alten Ortskern im Süden und der neuen Ortsmitte im Norden wird gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wie folgt gewidmet:
Zum beschränkt-öffentlichen Weg:
Geh- und Radwegverbindung unter der EÜ km 16,419
Anfangspunkt: Einmündung Bahnhofstraße
Endpunkt: Einmündung südliches Ende südlicher Gehweg an der Busspur
Länge: 0,127 km
Straßenbaulastträger: Gemeinde Poing
Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2020 16:19 Uhr